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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/123 HESSISCHER LANDTAG 19. 03. 2019 Kleine Anfrage Sabine Waschke (SPD) vom 06.02.2019 BOS-Funk im Kreis Fulda und Antwort Minister des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welcher Ausbaustand beim digitalen BOS-Funk herrscht im Kreis Fulda? Der Erst-Rollout der im Landkreis Fulda geplanten Basisstationen wurde durch die Integration der Basisstation auf der Wasserkuppe Ende 2016 abgeschlossen. Es befinden sich derzeit im Kreis Fulda 27 Basisstationen im Wirkbetrieb. Zur weiteren Verbesserung der Funkversorgung (Feinjustierungen) im Landkreis Fulda sind ak- tuell die nachfolgenden vier zusätzlichen BOS-Funkstationen in der Umsetzung: a) Ehrenberg: In baulicher Umsetzung, geplante Fertigstellung im 2. Quartal 2019. b) Hattenhof: In planerischer Umsetzung, geplante Fertigstellung im 1. Quartal 2020. c) Dietershausen: In vertraglicher Umsetzung, geplante Fertigstellung im 2. Quartal 2020. d) Mittelaschenbach: In vertraglicher Umsetzung, geplante Fertigstellung im 2. Quartal 2020. Frage 2. Inwiefern bestehen Lücken in der Netzabdeckung durch BOS-Funk im Kreis Fulda und wo sind diese? Die aktuelle Versorgungsstatistik weist für 99% der Gesamtfläche des Landkreises Fulda min- destens eine Funkversorgung der Qualität „Gruppe Anforderungen an das Netz“ (GAN)0/1 (sog. Fahrzeugfunkverkehr/Handsprechfunkgerät in Freiflächen in Kopftrageweise) auf. Somit bestehen aktuell im Kreis Fulda keine Lücken in der Digitalfunk-Netzabdeckung bezogen auf die definierte Funkversorgungsplanung für das Land Hessen. Mit 94,92 % ist der weitaus größte Teil des Landkreises mit den beiden am höchsten definierten Versorgungsstufen (GAN-3-Handfunkgerät in Gebäuden in Kopftrageweise oder GAN-4- Handfunkgerät in Gebäuden in Gürteltrageweise) versorgt. Nach Realisierung der vorgenannten vier zusätzlichen Basisstationen werden gemäß den pla- nungstechnischen Vorberechnungen voraussichtlich 96,21 % der Landkreisfläche auf diesem Niveau versorgt sein. GAN-Stufen-Erläuterung: GAN-0: -97 dBm (Fahrzeugfunkversorgung gewährleistet), GAN-1: -94 dBm (Funkversorgung für Handfunkgerät in Freifläche in Kopftrageweise), GAN-2: -88 dBm (Funkversorgung für Handfunkgerät in Freifläche in Gürteltrageweise), GAN-3: -85 dBm (Funkversorgung für Handfunkgerät in Gebäude in Kopftrageweise), GAN-4: -79 dBm (Funkversorgung für Handfunkgerät in Gebäude in Gürteltrageweise). Frage 3. Falls Lücken bestehen: Wie wird gewährleistet, dass im Einsatzfall eine Funkkommunikation tat- sächlich durchgeführt werden kann? Im Landkreis Fulda sind keine Lücken in der Digitalfunkversorgung, bezogen auf die definierte Funkversorgungsplanung für das Land Hessen, bekannt (siehe Ausführungen zur Frage 2). Alternativ zur netzgebundenen Kommunikation besteht jederzeit für alle Behörden und Organi- sationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) die Möglichkeit, auf die netzunabhängige direkte Kommunikation Direkt-Mode (DMO) zurückzugreifen. Weiterhin kann, falls in den Endgeräten Eingegangen am 19. März 2019 · Bearbeitet am 20. März 2019 · Ausgegeben am 22. März 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/123 verfügbar, auf eine sog. „Gateway-Schaltung“ zurückgegriffen werden. Diese ermöglicht es, die Netzversorgung in einem kleinen definierten Bereich zu verstärken. Frage 4. Sofern Lücken im Bereich des Rheinwinterdeiches bestehen: Wie gedenkt die Landesregierung hierfür zeitnah Abhilfe zu schaffen? Wie bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage vom 17.04.2018 (Drucksache 19/6308) des Abgeordneten Kummer (SPD) zur BOS-Funkversorgung im Kreis Groß-Gerau dargelegt, sind keine Lücken in der Funkversorgung im Bereich des Rheinwinterdeiches bekannt. Frage 5. Inwiefern sind im Kreis Fulda zukünftig (Ausbau-)Maßnahmen geplant? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 6. Inwiefern kommen auf die Städte und Gemeinden des Kreis Fulda hierbei Kosten zu? Alle durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT) landesseitig initiierten Maßnahmen zur Verbesserung des digitalen Funknetzes, somit auch die vier vorgenannten Feinjustierungsmaß- nahmen, werden durch das Land Hessen und den Bund finanziert. Somit kommen diesbezüglich keine Kosten für die Netzinfrastruktur auf die Städte und Gemeinden im Landkreis Fulda zu. Für die Funkversorgung von Objekten, wie z.B. Krankenhäusern mit Objektfunkanlagen, kön- nen jedoch Kosten für den jeweiligen Objektinhaber entstehen. Frage 7. Inwiefern gab bzw. gibt es Hindernisse beim Ausbau des Netzes? Ehrenberg: Um die Funkversorgung in Ehrenberg zu gewährleisten, soll ein bestehender Funkmast genutzt werden. Der Funkmast steht im Eigentum eines Dritten. Die Verzögerungen in diesem Such- kreis rühren von der Stromanbindung her. Hier musste der Eigentümer den Antrag des Strom- anbieters zeichnen. Dies wurde durch den Eigentümer zunächst abgelehnt, da eine finanzielle Belastung vermutet wurde. Nach mehrmaliger Kontaktaufnahme des HPT konnte die Zeichnung erwirkt werden. Hattenhof: Die Verhandlungen mit den Eigentümern von geeigneten Grundstücken für den geplanten Mast- neubau waren langwierig; nach eingehenden Beratungen durch das HPT konnte ein Vertrag ge- zeichnet werden. Weitere Alternativen wurden auf Grund von Einwänden seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht weiterverfolgt. Dietershausen: Bei der Akquise eines geeigneten Grundstückes waren die beiden Kommunen Weyhers und Dietershausen nicht bereit, einen der vom HPT vorgeschlagenen Standorte in ihren Gemarkun- gen zu akzeptieren. Die Kommunen schlugen vor, die vorhandenen Mobilfunkstandorte zu nut- zen. Dies würde aber den Aufbau von zwei neuen Sendeanlagen bedeuten, um die notwendige Versorgung zu erreichen und doppelte Kosten verursachen. Aktuell wird an der Umsetzung eines Mastneubaues in direkter Umgebung der Wetterfahne bei Dietershausen gearbeitet. Hierzu werden aktuell seitens der Fachabteilung für den Digitalfunk beim HPT Gespräche mit der Gemeinde und dem Eigentümer des Flurstückes geführt. Mittelaschenbach: Die ursprüngliche Planung basierte auf einer Verbesserung der Versorgung durch die Feinju- stierung in Elters. Eine Messung nach der Inbetriebnahme der neuen Station zeigte keine ausrei- chende Verbesserung der Versorgungsgüte. Entsprechend wird jetzt auch hier der Bau einer neuen Basisstation geplant. Frage 8. Inwiefern korrelieren Lücken in der UMTS-Netzabdeckung mit solchen des BOS-Funks? Erkenntnisse zu Lücken in der UMTS-Netzabdeckung sind dem HPT nicht bekannt. Durch den technischen Unterschied zwischen den Systemen ist keine Aussage über eine Korrelation mög- lich, da aufgrund der unterschiedlichen Frequenzen, den daraus folgenden differierenden Wel- lenausbreitungscharakteristiken sowie den nicht kommerziellen, sondern sicherheitsorientierten Ausprägungen der eingesetzten Funk- und Festnetztechniken im BOS-Digitalfunk das digitale BOS-Funknetz und die kommerziellen Netze der Mobilfunkbetreiber kaum vergleichbar sind. Wiesbaden, 12. März 2019 Peter Beuth",
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