GET /api/v1/document/177941/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177941/?format=api",
    "id": 177941,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/177941-wissenschaftliche-dienste-an-obersten-gerichten/",
    "title": "Wissenschaftliche Dienste an obersten Gerichten",
    "slug": "wissenschaftliche-dienste-an-obersten-gerichten",
    "description": "",
    "published_at": "2019-07-01T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 2,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b4/ca/e5/b4cae59a3fd14512a218e17bf70fc1ff/239d91241861b60ec54e3638ec3ced1f8d953499.pdf",
    "file_size": 89577,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b4/ca/e5/b4cae59a3fd14512a218e17bf70fc1ff/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b4/ca/e5/b4cae59a3fd14512a218e17bf70fc1ff/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/8/00608.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": "Microsoft® Office Word 2007",
        "subject": null,
        "producer": "Microsoft® Office Word 2007",
        "publisher": "Hessischer Landtag",
        "reference": "20/608",
        "foreign_id": "he-20/608",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://hessischer-landtag.de/"
    },
    "uid": "b4cae59a-3fd1-4512-a218-e17bf70fc1ff",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "he",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "20"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=177941",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2022-07-25 08:18:37.670302+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177941/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "20. Wahlperiode                                                                         Drucksache 20/608 HESSISCHER LANDTAG                                                                               01. 07. 2019 Kleine Anfrage Gerald Kummer (SPD), Karina Fissmann (SPD), Heike Hofmann (SPD) und Sabine Waschke (SPD) vom 10.05.2019 Wissenschaftliche Dienste an obersten Gerichten und Antwort Ministerin der Justiz Vorbemerkung Fragesteller: Bisher profitieren vor allem der Deutsche Bundestag und einige Landtage von der Möglichkeit, durch einen wissenschaftlichen Dienst Analysen, Fachinformationen und gutachterliche Stellungnahmen zu erhalten. Im parlamentarischen Betrieb sollen sie helfen, den Wissensvorsprung der Exekutive gegenüber der Legislative zu verringern. Die Anwaltschaft hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Immer mehr Einzelanwälte und Kanzleien spezialisieren sich und erreichen damit häufig in ihrem Fachbereich eine weitergehende Expertise, mit der sie in der Justiz auf Generalisten treffen. Dies wirft die Frage auf, ob ein wissenschaftlicher Dienst zumindest an den obersten Gerichten einen Beitrag dazu leisten könnte, wieder ein Gleichgewicht herzustellen. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Inwiefern ist der Landesregierung die in der Vorbemerkung beschriebene Problematik bekannt? Frage 2.     Inwiefern hat sich die Landesregierung bisher einer Lösung der in der Vorbemerkung beschriebe- nen Problematik gewidmet? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Der weiter zunehmenden Spezialisierung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten begegnet sowohl die Bundesebene als auch die Landesebene durch eine weitere Spezialisierung der Ge- richte. Der Bundesgesetzgeber hat etwa spezialisierte Kammern und Senate an Land- und Oberlandes- gerichten für ausgewählte Rechtsgebiete obligatorisch eingeführt. Seit 2018 muss bei den Land- und Oberlandesgerichten mindestens eine Spezialkammer bzw. ein Spezialsenat für Streitigkei- ten aus Bank- und Finanzgeschäften, Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen, Streitigkeiten über Ansprüche aus Heilbehandlungen und Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen ein- gerichtet werden (§§ 72a, 119a GVG). Auch für die Fachgerichtsbarkeiten gibt es Regelungen zur Bildung spezialisierter Spruchkörper (z.B. § 31 SGG, § 5 Abs. 2 FGO). Die Erweiterung dieser Spezialisierungen ist Gegenstand weiterer Initiativen und Diskussionen auch unter Beteiligung der Länder. So hat sich etwa gerade erst die Frühjahrskonferenz der Jus- tizministerinnen und Justizminister 2019 dafür ausgesprochen, im Wege von Länderöffnungs- klauseln eine über bundesgesetzliche Vorgaben hinausgehende obligatorische Einrichtung spezi- alisierter Spruchkörper zu ermöglichen. Auch auf Landesebene sind in den letzten Jahren Regelungen in Kraft getreten, die eine weitere gerichtliche Spezialisierung vorsehen. So werden etwa Urheberstreitsachen, Patentstreitsachen, Entscheidungen über ausgewählte gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten, Sortenschutzstreitsa- chen, Rechtsstreitigkeiten nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie Ge- schmacksmuster- und Gebrauchsmusterstreitsachen bei einem oder maximal zwei hessischen Gerichten konzentriert. Eingegangen am 1. Juli 2019 · Ausgegeben am 5. Juli 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b4/ca/e5/b4cae59a3fd14512a218e17bf70fc1ff/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177941/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "2                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/608 Frage 3.    Wie steht die Landesregierung zu dem Vorschlag eines wissenschaftlichen Dienstes an den obers- ten Gerichten? Frage 4.    Gibt es Fachgerichtsbarkeiten, an welchen die Einrichtung eines solchen Dienstes aus Sicht der Landesregierung besonders sinnvoll erscheint? Falls ja, welche und warum? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die weitere Spezialisierung der Gerichte ist der richtige Weg, um der Spezialisierung der An- waltschaft zu begegnen. Die Einrichtung eines wissenschaftlichen Dienstes ist dagegen nicht er- forderlich. Die Sichtung und Analyse von Sachverhaltsinformationen und die rechtliche Aufbe- reitung ist ureigenster Bestandteil richterlicher Tätigkeit. Soweit im Einzelfall besonderes Fachwissen erforderlich ist, bieten die Verfahrensordnungen Möglichkeiten, Sachverständigengutachten einzuholen. In der Verwaltungsgerichtbarkeit bietet zudem die beim Verwaltungsgericht Wiesbaden angesiedelte Informations- und Dokumentati- onsstelle für Asyl- und Ausländerverfahren (IuD) und die Datenbank „Asylfact“ hoch speziali- sierte Informationen für die Bearbeitung asylrechtlicher Fälle. Das Angebot soll weiter ausge- baut werden. Beim Staatsgerichtshof, dessen Richterinnen und Richter ihr Amt nicht hauptamtlich ausüben, werden wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hessen unterstützend eingesetzt. Frage 5.    Welche Kosten entstünden nach der Einschätzung der Landesregierung durch die Einrichtung ei- nes wissenschaftlichen Dienstes an den obersten hessischen Gerichten? Die Landesregierung hat die Kosten für die Einrichtung eines wissenschaftlichen Dienstes an den hessischen Obergerichten mangels Erforderlichkeit nicht berechnet. Wiesbaden, 27. Juni 2019 Eva Kühne-Hörmann",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b4/ca/e5/b4cae59a3fd14512a218e17bf70fc1ff/page-p2-{size}.png"
        }
    ]
}