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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2775 HESSISCHER LANDTAG 21. 07. 2020 Kleine Anfrage Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (Freie Demokraten) vom 18.05.2020 Schulleitung Wolfgang-Ernst-Gymnasium – Teil 1 und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Kultusminister: Der Ablauf von Verfahren zur Besetzung von Funktionsstellen im hessischen Schuldienst ist im Erlass über Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24.11.2017 (ABl. 01/18, S.35 ff.), zuvor in der Fassung vom 22.11.2001 (ABl. 1/02, S. 8 ff), geregelt. Demnach sind freiwerdende Funktionsstellen so auszuschreiben, dass eine Besetzung bei planmäßigem Ablauf naht- los erfolgen kann. Abweichungen vom planmäßigen Ablauf sind aus vielfältigen Gründen möglich. Nicht jede Vakanz ist rechtzeitig genug absehbar, um das gesamte Ausschreibungs- und Auswahl- verfahren zu einer termingerechten Nachbesetzung zu führen. Ruhestandsversetzungen aus ge- sundheitlichen Gründen sind in der Regel ebenso wenig rechtzeitig absehbar wie kurzfristige An- träge auf vorzeitige Ruhestandsversetzung oder die Auswahl eines Funktionsstelleninhabers oder einer Funktionsstelleninhaberin in einem anderen Stellenbesetzungsverfahren. Auch Mehrfachausschreibungen aufgrund unzureichender Bewerberlage oder Konkurrenten- klagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber können letztlich dazu führen, dass es nicht gelingt, eine Funktionsstelle nahtlos wiederzubesetzen. Einzelne Arbeitsschritte eines Besetzungsverfahrens nach Ablauf der Ausschreibungsfrist bauen aufeinander auf und können somit nicht parallel in Angriff genommen werden. So führen bereits anfänglich auftretende Bearbeitungshindernisse, beispielsweise das verspätete Erstellen einer dienstlichen Beurteilung aufgrund der Erkrankung eines Bewerbers oder einer Bewerberin, zur Verzögerung sämtlicher Folgeschritte. In allen Fällen, in denen die Vakanz einer gesamtverantwortlichen Schulleiterstelle nicht vermie- den werden kann, wird die Funktion kommissarisch wahrgenommen – sei es durch die stellver- tretende Schulleitung, die gewählte Abwesenheitsvertretung, ein damit beauftragtes anderes Schulleitungsmitglied oder die Leiterin bzw. den Leiter einer benachbarten Schule. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Ausschreibungen für die Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters am Wolfgang- Ernst-Gymnasium in Büdingen gab es seit 2013 und was waren die jeweiligen Auslöser? Es gab seit dem Jahr 2013 zwei Ausschreibungen für die Stelle der Schulleiterin oder des Schul- leiters sowie zu den beiden Ausschreibungen jeweils eine nachgelagerte zweite Ausschreibung, die einmal zur Erweiterung des Bewerberfeldes erfolgte und einmal nach dem Abschluss eines Rechtsverfahrens erforderlich wurde. Die Vakanz im Jahre 2013 entstand durch Versetzung der seit 2007 amtierenden Schulleiterin an ein anderes Gymnasium. Die Vakanz im Jahre 2017 ent- stand durch den Wechsel der seit 1. Februar 2016 amtierenden Schulleiterin als schulfachliche Aufsichtsbeamtin in das Staatliche Schulamt nach Friedberg. Frage 2. Wie oft und mit welchen Begründungen wurden seit 2013 die Besetzungsverfahren für die Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters an diesem Gymnasium ohne tatsächliche Neubesetzung der Stelle frühzeitig beendet oder die Stelle neu ausgeschrieben? Seit 2013 gab es zwei Zweitausschreibungen mit den oben genannten Begründungen. Im ersten Fall erfolgte die Zweitausschreibung zur Erweiterung des Bewerberfeldes. Im zweiten Fall wurde die Zweitausschreibung nach Abschluss eines Rechtsverfahrens erforderlich. Eingegangen am 21. Juli 2020 · Bearbeitet am 21. Juli 2020 · Ausgegeben am 24. Juli 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2775 Frage 3. Wann ab dem Zeitpunkt der Vakanz erfolgten die Ausschreibungen und wie lange dauerten die jeweiligen Besetzungsverfahren von der Ausschreibung bis zum Abbruch, der Neuausschreibung oder Besetzung? Durch einen Versetzungsantrag der Schulleiterin des Wolfgang-Ernst-Gymnasiums in Büdingen trat die erste Vakanz am 1. August 2013 ein. Unmittelbar nach der Zustimmung zu der beantragten Versetzung wurde ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet. Die bei Funktionsstellen vorgegebene sechswöchige Bewerbungsfrist begann mit der Veröffentlichung im Internetauftritt des Kultusminis- teriums am 5. August 2013 und endete am 16. September 2013. Nachdem im Verlauf des Verfahrens zwei der drei eingegangenen Bewerbungen zurückgezogen wurden, erfolgte die endgültige Zustim- mung zu einer Neuausschreibung zur Erweiterung des Bewerberfeldes am 16. Dezember 2014. Die Neuausschreibung wurde am 5. Januar 2015 im Internetauftritt des Kultusministeriums ver- öffentlicht. Die Bewerbungsfrist endete am 27. Januar 2015. Nach Eingang der dienstlichen Be- urteilungen aller Bewerberinnen und Bewerber und der Stellungnahme des Schulträgers erfolgte ein Überprüfungsverfahren am 19. Juni 2015. Nach Zustimmung der zu beteiligenden Gremien wurde die Auswahlentscheidung vom 26. Oktober 2015 durch Erlass vom 10. November 2015 umgesetzt und die Stelle mit einer neuen Schulleiterin am 1. Februar 2016 zum Beginn des 2. Schulhalbjahres besetzt. Nach der Entscheidung über die Versetzung der Schulleiterin an das Staatliche Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis zum Dezember 2017 wurde erneut ein Ausschreibungs- verfahren eingeleitet. Die Bewerbungsfrist begann mit der Veröffentlichung im Internetauftritt des Kultusministeriums am 26. Oktober 2017 und endete am 8. Dezember 2017. Nach Vorliegen der dienstlichen Beurteilungen und Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten wurde die Aus- wahlentscheidung am 25. Januar 2019 getroffen. Gegen diese Entscheidung wurde ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eingereicht, über den am 22. Juli 2019 entschieden wurde. Die Entscheidung untersagte die vorgesehene Besetzung der Stelle mit dem ausgewählten Bewerber bis zur Durchführung eines neuen Auswahlverfahrens. Daraufhin wurde eine Neuausschreibung der Stelle veranlasst. Die Bewerbungsfrist begann mit der Veröffentlichung im Internetauftritt des Kultusministeriums am 18. Oktober 2019 und endete am 29. November 2019. Nach dem Rückzug einer Bewerbung im Verlauf des Auswahlverfahrens verblieb nur noch eine Bewerbung auf die ausgeschriebene Stelle. Es war angedacht, das laufende Ausschreibungsverfahren einzustellen, da ein Versetzungsantrag vorlag und die Neubesetzung der vakanten Stelle im Zuge einer Versetzung zum 1. August 2020 hätte erfolgen können. Dieser Antrag wurde am 6. Juli 2020 zurückgezogen. Frage 4. Wie viele Ausschreibungen für die Stelle der Studienleiterin oder des Studienleiters am Wolfgang- Ernst-Gymnasium in Büdingen gab es seit 2013? Seit 2013 gab es zwei Ausschreibungen für die Stelle der Studienleiterin oder des Studienleiters am Wolfgang-Ernst-Gymnasium in Büdingen, eine im Jahr 2015 und eine im Jahr 2019. Frage 5. Wie oft und mit welchen Begründungen wurden seit 2013 die Besetzungsverfahren für die Stelle der Studienleiterin oder des Studienleiters an diesem Gymnasium ohne tatsächliche Neubesetzung der Stelle frühzeitig beendet oder die Stelle neu ausgeschrieben? Das Besetzungsverfahren der Studienleiterstelle von 2015 wurde 2016 abgebrochen, als im Rah- men einer Änderung des Geschäftsverteilungsplans eine bereits zur Schulleitung des Wolfgang- Ernst-Gymnasiums gehörende Lehrkraft zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben mit der Wahrnehmung der Dienstobliegenheiten des Studienleiters beauftragt wurde. 2019 wurde die Stelle vom 16. Oktober bis 26. November 2019 ausgeschrieben. Es gab zwei Bewerber. Die Beauftragung erfolgte im Mai 2020. Frage 6. Wann ab dem Zeitpunkt der Vakanz erfolgten die Ausschreibungen und wie lange dauerten die jeweiligen Besetzungsverfahren von der Ausschreibung bis zum Abbruch, der Neuausschreibung oder Besetzung? Bei der Besetzung im Jahr 2016 trat keine Vakanz auf, da der neue Studienleiter die Aufgaben zu dem Zeitpunkt übernahm, als der vorangehende Studienleiter in den Ruhestand versetzt wurde. Die Stelle des Studienleiters wurde durch die Genehmigung eines Versetzungsantrags ab dem 1. August 2019 vakant. Das sofort eingeleitete Besetzungsverfahren mit Veröffentlichung der sechs- wöchigen Ausschreibung ab dem 16. Oktober 2019 wurde nach viereinhalb Monaten abgeschlos- sen. Die Stelle ist seit Mai 2020 mit einer neuen Studienleiterin besetzt. Wiesbaden, 16. Juli 2020 In Vertretung: Dr. Manuel Lösel",
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