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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2603 HESSISCHER LANDTAG 19. 05. 2020 Kleine Anfrage Dr. h.c. Jörg Uwe Hahn (Freie Demokraten) vom 01.04.2020 Jahresabschlüsse von Kommunen und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Wetterauer Kreistag eine Anfrage zum Thema Vorlage von Jahresabschlüssen Wetterauer Kommunen gestellt, die durch den Landrat und Kämmerer mit Datum vom 13. Februar 2020 beantwortet wurde. In seiner Antwort hebt er sehr auf die Zuständigkeiten ab und weist bereits in seiner Vorbemerkung darauf hin, dass Aufgaben dem Rechnungsprüfungsamt durch Gesetz zugewie- sen seien und deshalb nicht die Entscheidungskompetenz der Kreistage unterliegen würde. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Jahresabschlüsse welcher Kommunen im Wetteraukreis sind bei der Revision des Wetter- aukreises zur Prüfung eingereicht worden, aber noch nicht geprüft? Die Anlage 1 (Übersicht des Wetteraukreises) zeigt den Stand zum 31. Januar 2020 der Prüfungen der seit der jeweiligen Umstellung auf die doppische Haushaltswirtschaft bis 2018 aufzustellenden Jahresabschlüsse der Kreiskommunen ohne eigenes Rechnungsprüfungsamt: Der Wetteraukreis teilt hierbei mit, bei der Bewertung der Übersicht sei zu berücksichtigen, dass sich eine Gemeinde jahrelang in einem größeren Prüfungsstau befunden habe und dem Rech- nungsprüfungsamt im Dezember 2019 dann gleichzeitig sechs mit externer Unterstützung aufge- stellte Jahresabschlüsse zur Prüfung vorlegte. Diese würden zwar statistisch als „eingereicht“ erfasst, könnten aber aus naheliegenden Gründen nur sukzessive geprüft werden. Zudem berichtet der Wetteraukreis, dass die aufgestellten Jahresabschlüsse oftmals in nicht prüf- fähiger Form vorgelegt würden. Um die Prüfungsfähigkeit der Kommunen und die gegenseitige Abstimmung zwischen Revision und Kommunen weiter zu optimieren, besteht auf Initiative des Landrates eine Arbeitsgruppe aus dem Rechnungsprüfungsamt und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die ihre Empfeh- lungen regelmäßig bei gemeinsamen Dienstbesprechungen vorstellt. Frage 2. Für den Fall, dass Kommunen der zeitnahen Vorlage von Jahresabschlüssen nicht nachkommen, wie soll die Revision in solchen Fällen gegenüber den kreisangehörigen Kommunen verfahren? Vorab wird darauf hingewiesen, dass die Aufgabe der örtlich zuständigen Rechnungsprüfungs- ämter nicht die Sicherstellung der rechtzeitigen Vorlage kommunaler Jahresabschlüsse umfasst. Diese Aufgabe obliegt der jeweiligen Kommune. Die Jahresabschlüsse sollen gemäß § 112 Abs. 9 Hessische Gemeindeordnung (HGO) innerhalb von vier Monaten aufgestellt werden. Wird die gesetzliche Frist nicht eingehalten, ist es Aufgabe der Kommunalaufsicht zu prüfen, wie die Kom- munen zu regelkonformen Verhalten angehalten und Verstöße gegen das Haushaltrecht zu sank- tionieren sind. Die Umstellung des kommunalen Rechnungswesens von der hergebrachten Kameralistik auf die wesentlich anspruchsvollere Doppik ab 2008 hat vielen hessischen Kommunen zunächst erhebli- che zusätzliche Anstrengungen abverlangt. Insbesondere die nach der Doppik erforderlichen Er- öffnungsbilanzen sowie die ersten auf die Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschlüsse konnten vielfach nur mit erheblichen Verzögerungen erstellt werden. Mit einem Förderprogramm zur Aufstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen für die verwaltungsschwächeren kleineren Städte und Gemeinden unter 7.500 Einwohnern im Jahr Eingegangen am 19. Mai 2020 · Bearbeitet am 20. Mai 2020 · Ausgegeben am 22. Mai 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2603 2013 sowie mit erlassrechtlichen Vorgaben seit dem Jahr 2015, die die hessischen Kommunen angehalten haben, sukzessive Aufstellungsrückstände aufzuarbeiten, konnte weitgehend Abhilfe geschaffen werden. Im Zuge des Hessenkassegesetzes vom 25.04.2018 (GVBl. 2018, Seite 59 ff.) hat der Hessische Landtag der Einhaltung des Gebotes der Aufstellung zeitnaher Jahresabschlüsse deutlich Nach- druck verliehen. Gemäß § 112 Abs. 10 HGO haben mit Wirkung vom 01.01.2019 die Aufsichts- behörden die Genehmigungen der genehmigungspflichtigen Teile einer Haushaltssatzung bis zur Unterrichtung der Gemeindevertretung über den nach § 112 Abs. 9 HGO aufzustellenden Jahres- abschluss zurückzustellen. Da bis zur Erteilung der Genehmigungen nach § 97a HGO die Kom- munen den Einschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 99 HGO unterliegen, ist dies für die Kommunen im Vergleich zur früheren Rechtslage eine starke Motivation, ihren Pflich- ten zur Aufstellung des Jahresabschlusses rechtzeitig nachzukommen. Aufgrund dieser Maßnahmen konnten die Aufstellungsrückstände der Jahresabschlüsse weitge- hend reduziert werden. Frage 3. Ganz offensichtlich gibt es in Hessen einen Prüfungsstau. Ich erbitte deshalb Information, wie hoch der jeweilige Prüfungsstau in den einzelnen Landkreisen Hessens ist. Nach der Auflösung der Rückstände bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse sind nunmehr er- hebliche Rückstände bei den Rechnungsprüfungsämtern entstanden. Ebenso wie der Aufstellungs- stau kann der Prüfungsstau nur sukzessive abgebaut werden. Die Rechnungsprüfungsämter haben nunmehr eine aperiodisch überhöhte Zahl vorgelegter Jahresabschlüsse zu prüfen. Dieser Effekt trifft die örtliche Rechnungsprüfung, insbesondere die Rechnungsprüfung der Landkreise, unter- schiedlich. Die Anlage 2 (Status zu prüfender Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse) zeigt den Stand der Prüfungen (Prüfungssituation zum 01. März 2020), der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre bis 2018. Die Angaben basieren auf einer aktuellen Erhebung bei den Rechnungsprüfungsämtern der Landkreise und Städte. In diesem Zusammenhang wird erläuternd darauf hingewiesen, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Baunatal auch die Prüfungen für die Gemeinde Schauenburg übernimmt. Das Rechnungsprüfungsamt Taunusstein übernimmt auch die Prüfungen für die Gemeinden Aarbergen, Heidenrod und Hohenstein. Die Rechnungsprüfungsämter der Landkreise haben für den Zeitraum bis 2018 insgesamt 4.936 Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse zu prüfen, von denen ihnen bis zum 1. März 2020 4.468 vorgelegt wurden. Von der Zahl der vorgelegten Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse konn- ten 3.587, mithin 80,3 %, abschließend geprüft werden. Die Rechnungsprüfungsämter der Städte haben für den Zeitraum bis 2018 insgesamt 271 Eröff- nungsbilanzen und Jahresabschlüsse zu prüfen, von denen ihnen bis zum 1. März 2020 265 vor- gelegt wurden. Von der Zahl der vorgelegten Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse konnten 237, mithin 89,4 %, abschließend geprüft werden. Frage 4. Geht die Landesregierung davon aus, dass sich die Kommunen bei der Erstellung entsprechender Jahresabschlüsse ganz oder teilweise der Unterstützung externer Berater versichern sollen? Die Aufstellung der Jahresabschlüsse ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Ob und ggf. in welchem Umfang sich Kommunen externer Unterstützung zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben zur fristgerechten Aufstellung von Jahresabschlüssen bedienen, entscheiden sie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Es sollte Ziel der Kommunen sein, die gesetzlichen Aufgaben des kommunalen Haushaltsrechts mit eigenem Personal zu erfüllen. Nachdem das System des doppi- schen Finanzwesens seit mehr als zehn Jahren etabliert ist, sollten die Kommunen über ausrei- chend Kenntnisse und Erfahrung verfügen, die Aufstellung der Jahresabschlüsse mit eigenem Personal in der gesetzlich festgelegten Frist zu erstellen. Eine generelle externe Unterstützung dürfte deshalb nicht erforderlich sein. Demgegenüber könnte für Kommunen in Einzelfällen und aus besonderen Gründen die Heranzie- hung externer Unterstützung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen gerechtfertigt sein. Der Einsatz externer Unterstützung sollte sich aber in erster Linie auf die Aufarbeitung bestehender Aufstellungsrückstände bei den Jahresabschlüssen oder auf die kurzfristige Überbrückung von auftretenden fehlenden Personalkapazitäten im Finanzwesen einer Kommune beschränken. Wiesbaden, 11. Mai 2020 Peter Beuth Anlagen",
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"content": "Kleine Anfrage 20/2603, Frage 1 − Anlage 1 Anzahl der Anzahl der vorgelegten Anzahl der noch nicht Anzahl der Jahres- vorgelegten und in Prüfung befindlichen zur Prüfung vorgelegten abschlüsse geprüften oder zu überarbeitenden vorgelegten ungeprüften gesamt Jahresabschlüsse Jahresabschlüsse Jahresabschlüsse Jahresabschlüsse Bad Größenklasse Nauheim 4 7 1 0 12 25.000 - 35.000 Friedberg 4 6 0 0 10 Einwohner Butzbach 2 1 1 6 10 10 14 2 6 32 Büdingen 8 3 2 0 13 Größenklasse Karben 7 1 4 0 12 10.000 - 25.000 Nidda 4 7 0 0 11 Einwohner Rosbach 6 2 1 1 10 Altenstadt 11 2 0 0 13 36 15 7 1 59 Wölfersheim 3 7 0 0 10 Niddatal 2 6 2 0 10 Ortenberg 1 8 1 0 10 Florstadt 3 7 0 0 10 Größenklasse 5.000 - 10.000 Gedern 6 0 3 1 10 Einwohner Reichelshei 8 2 0 0 m 10 Wöllstadt 0 9 1 0 10 Echzell 10 0 0 0 10 Ober-Mörlen 10 0 0 0 10 1/2",
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"content": "Kleine Anfrage 20/2603, Frage 1 − Anlage 1 Münzenberg 6 2 2 0 10 Limeshain 5 5 0 0 10 Ranstadt 8 1 0 1 10 62 47 9 2 120 Rockenberg 9 1 0 0 10 Größenklasse Glauburg 9 0 0 1 10 0 - 5.000 Einwohner Hirzenhain 11 0 0 1 12 Kefenrod 8 1 0 1 10 37 2 0 3 42 Anzahl 145 78 18 12 253 Anteil gesamt in % 57,31% 30,83% 7,11% 4,74% 100,00% 2/2",
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"content": "Kleine Anfrage 20/2603, Frage 3 − Anlage 2 (Status zu prüfender Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse) Status zu prüfender Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse von Rechnungsprüfungsämtern der Landkreise Zur Prüfung vorgelegt Insgesamt zu Davon noch nicht zur Landkreis prüfen Prüfung vorgelegt Abschließend Mit Prüfung Mit Prüfung noch Insgesamt geprüft begonnen nicht begonnen (mit Schlussbilanz) Regierungspräsidium Darmstadt Bergstraße 276 6 270 264 5 1 Darmstadt-Dieburg 311 47 264 216 34 14 Groß-Gerau 167 4 163 106 44 13 Hochtaunuskreis 146 14 132 85 35 12 Main-Kinzig-Kreis 336 3 333 273 16 44 Main-Taunus-Kreis 156 4 152 136 11 5 Odenwaldkreis 174 27 147 132 10 5 Offenbach 144 6 138 133 0 5 Rheingau-Taunus-Kreis 165 7 158 118 22 18 Wetteraukreis 290 46 244 180 25 39 Summe RP Darmstadt 2165 164 2001 1643 202 156 Regierungspräsidium Gießen Gießen 192 55 137 97 20 20 Lahn-Dill-Kreis 275 75 200 149 11 40 Limburg-Weilburg 228 26 202 196 6 0 Marburg-Biedenkopf 264 0 264 238 6 20 Vogelsbergkreis 223 65 158 143 12 3 Summe RP Gießen 1182 221 961 823 55 83 1/3",
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"content": "Kleine Anfrage 20/2603, Frage 3 − Anlage 2 (Status zu prüfender Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse) Status zu prüfender Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse von Rechnungsprüfungsämtern der kreisfreien Städte, Sonderstatusstädte und kreisangehörigen Städte mit einem eigenen Rechnungsprüfungsamt Zur Prüfung vorgelegt Insgesamt zu Davon noch nicht zur Stadt prüfen Prüfung vorgelegt Abschließend Mit Prüfung Mit Prüfung noch Insgesamt geprüft begonnen nicht begonnen (mit Schlussbilanz) Stadt Bad Homburg 11 0 11 9 1 1 Stadt Bad Vilbel 11 0 11 2 1 8 Stadt Baunatal 24 2 22 19 2 1 Stadt Darmstadt 12 0 12 12 0 0 Stadt Dreieich 18 0 18 18 0 0 Stadt Frankfurt 13 0 13 13 0 0 Stadt Fulda 12 0 12 12 0 0 Stadt Gießen 12 0 12 11 1 0 Stadt Hanau 11 0 11 10 1 0 Stadt Kassel 14 0 14 14 0 0 Stadt Limburg 12 0 12 11 1 0 Stadt Marburg 11 1 10 10 0 0 Stadt Offenbach 12 0 12 9 2 1 Stadt Rödermark 14 0 14 14 0 0 Stadt Rüsselsheim 11 1 10 9 0 1 Stadt Taunusstein 48 1 47 43 4 0 Stadt Wetzlar 12 1 11 9 2 0 Stadt Wiesbaden 13 0 13 12 1 0 Insgesamt 271 6 265 237 16 12 3/3",
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