HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177960/?format=api",
"id": 177960,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/177960-angriffe-auf-polizeibeamte-konsequenzen-aus-den-ereignissen-in-stuttgart/",
"title": "Angriffe auf Polizeibeamte – Konsequenzen aus den Ereignissen in Stuttgart",
"slug": "angriffe-auf-polizeibeamte-konsequenzen-aus-den-ereignissen-in-stuttgart",
"description": "",
"published_at": "2020-08-28T00:00:00+02:00",
"num_pages": 3,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b3/45/c5/b345c5d64f0a4995b0b4153a563d7847/ca9f15f2a56af0e0efc55b01ca398e8ede3680bf.pdf",
"file_size": 90298,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b3/45/c5/b345c5d64f0a4995b0b4153a563d7847/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b3/45/c5/b345c5d64f0a4995b0b4153a563d7847/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/2/03042.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": "Microsoft® Word 2016",
"subject": null,
"producer": "Microsoft® Word 2016",
"publisher": "Hessischer Landtag",
"reference": "20/3042",
"foreign_id": "he-20/3042",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://hessischer-landtag.de/"
},
"uid": "b345c5d6-4f0a-4995-b0b4-153a563d7847",
"data": {
"category": null,
"publisher": "he",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "20"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=177960",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-07-25 08:18:44.096067+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177960/?format=api",
"number": 1,
"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/3042 HESSISCHER LANDTAG 27. 08. 2020 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 22.06.2020 Angriffe auf Polizeibeamte – Konsequenzen aus den Ereignissen in Stuttgart und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: In der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 verwüsteten in Stuttgart 500 Randalierer Dutzende Geschäfte, zerstörten Polizeiautos, verletzten Polizisten und richteten einen hohen Sachschaden an. Auslöser der Aus- schreitungen war offenbar eine Polizeikontrolle bei einer Person, die gerade bei einem Drogen-Deal beobachtet worden war. Die kontrollierenden Polizeibeamten waren sofort von mehreren hundert Personen umringt und wurden attackiert. Im weiteren Verlauf wurden abgestellte Streifenwagen massiv beschädigt. Mit Stangen und Pfosten wurde auf die Fahrzeuge eingeschlagen, die Scheiben zertrümmert. Auch auf vorbeifahrende Streifen- wagen warfen Randalierer große Steine und andere Gegenstände. Trotz eines „erheblichen Kräfteaufgebots“ mit fast 300 Beamten war die Situation erst mehrere Stunden später unter Kontrolle. Der zuständige Polizeipräsident zeigte sich „fassungslos“ und berichtete, dass er in seiner 46- jährigen Dienstzeit derartige Szenen nicht erlebt habe. Inzwischen komme es jedoch häufiger vor, dass Polizei- beamte aus einer Menschenmenge heraus verbal oder körperlich angegangen werden: https://www.tagesschau.de/inland/stuttgart-ausschreitungen-105.html Der Vorfall zeigt eine neue Dimension der Angriffe auf Polizeibeamte, da diese offensichtlich aus völlig nich- tigem Anlass – Kontrolle eines Kleinkriminellen – erfolgten und die Situation rasch eskalierte, wobei etwa 500 Randalierer erheblichen Sachschaden anrichteten und die Personenschäden wohl nur zufällig begrenzt wa- ren. Festgenommen wurden 24 Personen, deren konkrete Tatbeteiligung bislang unklar ist. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass wohl nur wenige verurteilt werden und auch die Strafen – schon aufgrund des Alters der Festgenommenen – eher gering ausfallen und so kaum eine abschreckende Wirkung auf zukünftige Täter haben werden. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Steht die Landesregierung in Kontakt mit der Regierung des Landes Baden-Württemberg bzw. den zuständigen Behörden der Stadt Stuttgart, um sich über den Ablauf der Ereignisse zu informieren? Im Rahmen des ministeriellen Austauschs war eine Informationsweitergabe und -steuerung über das Lagezentrum des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württem- berg an das Lagezentrum der Hessischen Landesregierung fortlaufend gewährleistet, u.a. durch verschiedene Lagemeldungen. Frage 2. Falls erstens zutreffend: Erhält die Landesregierung dabei auch Informationen, die vertraulich sind bzw. nicht an die Öffentlichkeit gegeben werden? Die Lagemeldungen des Lagezentrums des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migra- tion Baden-Württemberg an das Lagezentrum der Hessischen Landesregierung sind als Ver- schlusssache eingestuft und nur für den internen dienstlichen Gebrauch zu verwenden (VS-NfD). Frage 3. Sieht die Landesregierung aufgrund der geschilderten Ereignisse einen grundsätzlichen Handlungs- bedarf – etwa hinsichtlich der Einsatzstrategie der Polizei oder der Änderung des Strafrechts? Frage 4. Falls zweitens (drittens) zutreffend: Welchen konkreten Handlungsbedarf sieht die Landesregie- rung? Frage 5. Hält die Landesregierung die derzeit vorhandenen Möglichkeiten zum Schutz von Polizeibeamten während eines Einsatzes für ausreichend? Eingegangen am 27. August 2020 · Bearbeitet am 27. August 2020 · Ausgegeben am 31. August 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b3/45/c5/b345c5d64f0a4995b0b4153a563d7847/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177960/?format=api",
"number": 2,
"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3042 Frage 6. Falls fünftens unzutreffend: Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Schutz der Beamten zu verbessern? Frage 7. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um bereits im Vorfeld die Bildung größerer Grup- pen zu verhindern, die gemeinsam Polizeibeamte attackieren können? Frage 8. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um bei ähnlichen Vorfällen die tatbeteiligten Per- sonen – und insbesondere die Anstifter – gezielt ermitteln zu können? Die Fragen 3 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Größere Menschengruppen versammeln sich zu verschiedensten Ereignissen (z.B. Fußballspielen, Konzerten oder Parkanlagen u.ä.). Nicht immer kann ausgeschlossen werden, dass es bei diesen Ansammlungen von Menschen zu unvorhersehbaren Straftaten kommt. Nicht jede Ansammlung führt zu Gewalttaten gegen polizeiliche Einsatzkräfte, Kräfte der Feuerwehr oder gar Rettungs- kräfte. Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten werden bereits in der Ausbildung und innerhalb der Fortbildung im Hinblick auf die Wichtigkeit der kommunikativen Begleitung von polizeilichen Maßnahmen, insbesondere bei Einschreiten im Zusammenhang mit größeren Personengruppen, beschult und sensibilisiert. Aufgrund der Bedeutung der Kommunikation im Einsatz bildet die Hessische Polizei diese gesondert in der Einsatzplanung ab und setzt hierauf einen besonderen Schwerpunkt, der regelmäßig eine deeskalierende Wirkung entfaltet. Jede polizeiliche Lage wird nachbereitet. Hierdurch wird gewährleistet, dass die polizeilichen Strategien überprüft und weiterentwickelt werden. So wird sichergestellt, dass die aktuellen Phä- nomene und das bisher aufgetretene Täterverhalten entsprechend in die Beurteilung der Lage einfließen und die polizeilichen Maßnahmen angepasst werden. Die hessische Landesregierung investiert seit Jahren kontinuierlich und in erheblichem Umfang in die Schutzausstattung sowie die Weiterentwicklung der Führungs- und Einsatzmittel der Ein- satzkräfte. Ziel ist es hierbei, den bestmöglichen Schutz zu erreichen. Hierzu zählen u.a. Inves- titionen in persönliche Schutzwesten mit integriertem Stichschutz, Schnittschutz-Schals und die Einführung und Weiterentwicklung der Body-Cam. Durch die Schutzausstattung und die technischen Führungs- und Einsatzmittel wird zudem die Möglichkeit der Strafverfolgung gezielt optimiert. Dies gelingt insbesondere bei videoüberwach- ten Bereichen durch Videoschutzanlagen an öffentlichen Plätzen, die nicht nur der besseren Straf- verfolgung dienen, sondern vorrangig präventiv strafbares Handeln verhindern sollen. Darüber hinaus sollen in den nächsten Jahren jede Streifenwagenbesatzung und jede Halbgruppe der Hes- sischen Bereitschaftspolizei mit einer Body-Cam ausgestattet werden. Jahrelange Erfahrungen ha- ben gezeigt, dass die Body-Cam zu einer Deeskalation von Kontrollmaßnahmen beiträgt und po- tenzielle Aggressoren abschreckt. Ebenfalls wird beispielsweise durch die aktuell gehaltene Tech- nik der Einsatzkräfte der Hessischen Bereitschaftspolizei eine hohe Qualität bei der Strafverfol- gung in Sachen Video- und Fototechnik gewährleistet und so die nachträgliche Identifizierung von Straftätern und die Beweissicherung des strafbaren Handelns erleichtert. Die Hessische Landesregierung setzt sich seit Jahren für eine konsequente Ahndung von Angriffen auf Einsatzkräfte ein. Vor diesem Hintergrund wurde durch den hessischen Innenminister bereits im Mai 2015 eine Gesetzesinitiative zur Einführung eines neuen Schutzparagraphen im StGB eingebracht. Durch die mit dem „52. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ vom 23. Mai 2017 am 30. Mai 2017 in Kraft getretene Fassung der §§ 113, 114 StGB, verzichtet die aktuelle Regelung durch die Verwendung des Begriffs „bei einer Diensthandlung“ auf den bislang in § 113 Abs. 1 StGB erforderlichen Bezug zu einer konkreten Vollstreckungshandlung. Damit sind auch schon tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, die lediglich allgemeine Diensthandlungen wie Streifenfahr- ten oder -gänge, Befragungen von Straßenpassanten, etc. vornehmen, gesondert unter Strafe ge- stellt. Dies war ein wesentlicher Punkt der hessischen Gesetzesinitiative. Die Strafandrohung für tätliche Angriffe auf Polizeibeamte wurde verschärft. Bislang konnte eine Geldstrafe oder eine Freiheitstrafe bis zu drei Jahren verhängt werden. Im neuen § 114 StGB ist stets eine Freiheits- strafe zu verhängen. Die Freiheitsstrafe muss mindestens drei Monate betragen und kann bis zu fünf Jahre dauern. Gemäß § 47 Abs. 2 StGB kann das Gericht in diesen Fällen auch eine Geld- strafe verhängen. Durch den neuen § 115 StGB wird der stärkere Schutz erweitert. § 114 StGB findet danach auch bei tätlichen Angriffen gegen Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophen- schutzes oder des Rettungsdienstes bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Anwendung.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b3/45/c5/b345c5d64f0a4995b0b4153a563d7847/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177960/?format=api",
"number": 3,
"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3042 3 Anlässlich der jüngsten Tagung der Ständigen Konferenz der Innenminister- und Senatoren (IMK) vom 17. bis 19. Juni 2020 wurde seitens Hessen das ursprüngliche Anliegen, die Mindestfrei- heitsstrafe für Angriffe nach §§ 113, 114 StGB auf sechs Monate Freiheitsstrafe vorzusehen – durch das Vorsehen einer solchen Mindeststrafe von sechs Monaten wäre damit zugleich der Umweg zu einer Geldstrafe über § 47 Abs. 2 StGB versperrt, wieder aufgegriffen und in Ergän- zung eine Strafschärfung für Fälle gefordert, in denen die Einsatzkräfte bewusst in einem Hinter- halt gelockt werden (wie im Fall der aktuellen Ereignisse in Dietzenbach). Die IMK sprach sich hierfür im Grundsatz aus, sofern auch eine entsprechende Ausnutzung des strafrechtlichen Rah- mens seitens der Justiz sichergestellt ist. Wiesbaden, 27. August 2020 Peter Beuth",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b3/45/c5/b345c5d64f0a4995b0b4153a563d7847/page-p3-{size}.png"
}
]
}