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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1545 HESSISCHER LANDTAG 07. 01. 2020 Kleine Anfrage Klaus Herrmann (AfD) und Dirk Gaw (AfD) vom 14.11.2019 Psychische Belastungen bzw. Erkrankungen und deren Folgen bei hessischen Polizeibeamten und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Polizeibeamte sind vielen Gefahren und Belastungen im täglichen Dienst ausgesetzt: A) Das BKA schreibt in seinem Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbe- amtinnen 2018 unter anderem: Im Jahr 2018 wurden in der PKS 34.168 Fälle von „Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsge- walt\" erfasst. Gegenüber dem Vorjahr (2017: 24.419 Fälle) bedeutet dies einen Anstieg um 39,9 %. B) Die Frankfurter Allgemeine schrieb am 02.05.2019 unter dem Titel „2.86 Millionen Überstunden bei Polizei\" einleitend den Satz: Hessen Polizisten machen viele Überstunden und sind länger krank. Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Bei der Auswertung der Fehlzeiten werden aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle bei der hessischen Polizei die Kalendertage der Abwesenheit und nicht die Arbeitstage ausge- wertet. Dies bedeutet, dass ein dauerhaft krankgeschriebener Polizeibeamter mit vollen 365 Ta- gen in die Statistik eingeht und nicht mit seinen individuellen Arbeitstagen; im Jahr 2018 waren dies 251 Tage. Ein Polizeibeamter, der im Jahresverlauf drei Erkrankungen (jeweils von Mon- tag bis Sonntag) zu verzeichnen hatte, bei denen er jeweils fünf Arbeitstage dem Dienst fern- blieb, wird somit aktuell mit 21 Kalendertagen und nicht mit 15 Arbeitstagen erfasst. Ergänzend wird angemerkt, dass in den Fehlzeitenquoten die Abwesenheiten aufgrund von Erkrankungen, Kuren, Reha-Maßnahmen und Wiedereingliederungen enthalten sind. Ganz grundsätzlich ist zudem zu berücksichtigen, dass der Polizeiberuf ein gefahrengeneigter Beruf ist. Das Risiko, während des Dienstes gefährlichen Situationen ausgesetzt zu sein und sich während des Dienstes Verletzungen, auch mit schweren Folgen sowie langen Fehlzeiten, zuzu- ziehen, ist im Vergleich zu den meisten anderen Berufsgruppen deutlich erhöht. Der Krankenstand ist kein geeignetes Instrument, um Aussagen über die konkreten Arbeitsbe- dingungen in einer Organisation treffen zu können. Der Krankenstand ist eine retroperspektive und multifaktoriell bedingte Kennzahl, die keine Aussage über den tatsächlichen Gesundheitszu- stand der Beschäftigten zulässt. Um die Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten der hessischen Polizei bei der Arbeit zu ver- bessern, wurde das Gesundheitsmanagement bei der hessischen Polizei implementiert. Im Rah- men des Gesundheitsmanagements werden behördliche Strukturen und Prozesse entwickelt und ausgebaut, um die gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeit und Organisation (Verhältnis- prävention) sowie die Befähigung zum gesundheitsförderlichen Verhalten der Beschäftigten (Verhaltensprävention) zu fördern. Hierbei wird u.a. auch das Ziel verfolgt, die Fehlzeiten langfristig zu reduzieren. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele der rund 14.000 hessische Polizeibeamte sind in den Jahren 2013 bis 10/2019 erkrankt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) Fehlzeiten bei der hessischen Polizei werden durch die Polizeibehörden mit Hilfe eines standar- disierten Strukturberichtes über SAP HCM anonymisiert ausgewertet und durch das Landespoli- Eingegangen am 7. Januar 2020 · Bearbeitet am 7. Januar 2020 · Ausgegeben am 10. Januar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1545 zeipräsidium einmal im Jahr (für den Zeitraum 01.01. bis 31.12. jeden Jahres) landesweit zu- sammengeführt. Die durchschnittlichen Fehlzeitenquoten für alle Beschäftigten der hessischen Polizei sowie die durchschnittlichen Fehltage pro Person für die Jahre 2013 bis 2018 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Jahr Fehlzeitenquote Fehltage pro Person 2013 7,72 28,16 2014 7,36 26,87 2015 7,70 28,12 2016 7,91 28,89 2017 7,39 26,99 2018 7,54 27,54 Im SAP HCM steht die Möglichkeit der Auswertung von Fehlzeiten in Form eines anonymisier- ten Strukturberichts mit vorgegebenen Kategorien zur Verfügung. In diesen Kategorien werden die Fehlzeiten von allen Personengruppen (z.B. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Fach- und Verwaltungsbeamte, Tarifbeschäftigte) in der jeweiligen Organisationseinheit erfasst. Eine Selektion nach Personengruppen, wie z.B. ausschließlich nach Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, ist nicht möglich. Neben diesen technischen Gegebenheiten zur Wah- rung der Anonymität kann eine Auswertung im Sinne der Fragestellung auch aus datenschutz- rechtlichen Gründen, vgl. Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbin- dung mit § 23 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), nicht erfolgen. Nur der Personalbewirtschafter erhält in der Einzelschau auf den Beschäftigten einen Gesamtblick auf dessen Abwesenheitsphasen. Die Datensätze zur Anzahl der Abwesenheiten werden nicht personengebunden generiert, statistisch erfasst und ausgewertet. Für jede einzelne Abwesenheitsphase bzw. -art wird ein eigener Datensatz angelegt. Somit kann eine Person im Laufe des Jahres mehrere Datensätze generieren. Im Rahmen der Fehlzeitenstatistik wird jeder dieser einzelnen verbuchten Abwesenheitsphasen herangezogen, ohne das eine personenbezoge- nen Zuordnung dieser Datensätze möglich ist. Frage 2. Wie viele hessische Polizeibeamte waren wegen psychischer Belastungen bzw. Erkrankungen dienstunfähig krankgeschrieben? (Bitte nach Jahren von 2013 bis 10/2019 aufschlüsseln) Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden diagnoseorientierte Daten nicht an die Arbeitgeber- seite übermittelt, vgl. § 69 Abs. 4 SGB X (sog. Sozialdatenschutz). Eine Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung ist daher nicht möglich. Frage 3. Wie viele Tage betrug die durchschnittliche Dienstunfähigkeit/Krankschreibung aller Polizeibe- amten in den einzelnen Jahren? (Bitte nach Jahren von 2013 bis 10/2019 aufschlüsseln) Eine Auswertung der durchschnittlichen Tage einer Dienstunfähigkeit/Krankschreibung selek- tiert nach Personengruppen, wie z.B. ausschließlich nach Polizeivollzugsbeamtinnen und Poli- zeivollzugsbeamten im Sinne der Fragestellung, kann nicht erfolgen. Hierzu sowie hinsichtlich der Anzahl der durchschnittlichen Fehltage aller Beschäftigten der hessischen Polizei wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. Frage 4. Wie viele Tage betrug die durchschnittliche Dienstunfähigkeit/Krankschreibung aller psychisch erkrankten Polizeibeamten in den einzelnen Jahren? (Bitte nach Jahren von 2013 bis 10/2019 auf- schlüsseln) Auf die Beantwortung zu Frage 2 wird verwiesen. Frage 5. Wie viele dauerkranke Polizeibeamte – Genesung nicht absehbar – gibt es seit 2019 in Hessen und wie viele sind wegen psychischen Erkrankungen auf unabsehbare Zeit nicht dienstfähig? Die Anzahl der dauerkranken Polizeibeamten – Genesung nicht absehbar – werden statistisch nicht erfasst. Frage 6. Wie viele hessische Polizeibeamte sind derzeit nur eingeschränkt dienstfähig und wie viele auf Dauer innendienstfähig? Im Jahr 2018 (Stichtag 31.12.2018) wiesen 958 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugs- beamte der hessischen Polizei funktionsbedingte Tätigkeitseinschränkungen auf. Eine Aussage, wie viele davon auf Dauer nur im Innendienst eingesetzt werden können, ist nicht möglich, da dies kein explizites Merkmal der polizeiärztlichen Dienstunfähigkeitsbeurteilung ist.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1545 3 Frage 7. Wie viele Polizeibeamte wurden aufgrund einer psychischen Erkrankung Polizeidienstuntauglich? (Bitte nach Jahren von 2013 bis 10/2019 aufschlüsseln) Aus datenschutzrechtlichen Gründen, vgl. § 23 Abs. 1 HDSIG, werden diagnoseorientierte Daten des Polizeiärztlichen Dienstes nicht an die personalverwaltenden Stellen übermittelt. Es erfolgt lediglich die Mitteilung, ob die Polizeidienstfähigkeit oder die Polizeidienstunfähigkeit vorliegt. In Einzelfällen erfolgt gegebenenfalls eine Beschreibung des positiven und negativen Leistungsbildes, um eine weitere Verwendung unter Beachtung der funktionsbezogenen Tätig- keitseinschränkungen prüfen zu können. Frage 8. Wie viele Polizeibeamte werden von dem Zentralen Psychologischen Dienst der Hessischen Poli- zei betreut bzw. nehmen das Angebot einer psychosozialen Unterstützung an? Das Annahme der psychosozialen Unterstützung erfolgt nach den Grundsätzen der Freiwilligkeit und Vertraulichkeit. Beim Zentralen Polizeipsychologischen Dienst (ZPD) der Polizeiakademie Hessen wurden im Jahr 2018 (Stichtag 31.12.2018) insgesamt 341 Fälle und bei den Personal- beratungsstellen der Polizeibehörden 2.709 Fälle betreut. Es gibt Fälle, in denen der ZPD und die jeweilige Personalberatungsstelle gemeinsam arbeiten oder Fälle, die von einer Personalbe- ratungsstelle zum ZPD oder umgekehrt vermittelt wurden. Aus diesem Grund ist eine Addition der Fälle aus den Polizeibehörden und der Fälle des ZPD nicht zielführend. Präventive Maß- nahmen, wie anlassunabhängige Vorträge oder Schulungen (z.B. Psychische Erste Hilfe), sind nicht eingerechnet. Frage 9. Wie viele Polizeibeamte benötigen psychosoziale Unterstützung aufgrund von Einsatzerlebnissen? Nach potenziell kritischen oder belastenden Ereignissen erfolgt personenunabhängig ein proak- tives Unterstützungsangebot durch den ZPD oder die Personalberatungsstellen der Behörden. Die Unterstützung der beteiligten (nicht zwingend betroffenen) Personen in den Tagen und Wo- chen nach dem Ereignis dienen dazu, die Wahrscheinlichkeit eines positiven Gesundheitsver- laufs zu maximieren. Es handelt sich somit um ein standardisiertes Angebot der Organisation, die Annahme bleibt stets freiwillig. Im Jahr 2018 (Stichtag 31.12.2018) wurden in 167 Fällen der ZPD und in 1.433 Fällen die Personalberatungsstellen nach einem potenziell kritischen Er- eignis (im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz – in der Regel entstehen diese Ereignisse im Einsatzkontext) tätig. Frage 10. Wie viele Polizeibeamte haben in den vergangenen Jahren einen Suizid begangen oder versucht? (Bitte nach Jahren von 2013 bis 10/2019 aufschlüsseln) Zur Beantwortung wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Jahr Suizide Versuche 2013 3 0 2014 4 1 2015 2 0 2016 1 0 2017 2 0 2018 6 1 bis 10/2019 0 0 Wiesbaden, 27. Dezember 2019 In Vertretung: Dr. Stefan Heck",
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