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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2163 HESSISCHER LANDTAG 01. 04. 2020 Kleine Anfrage Christiane Böhm (DIE LINKE) vom 30.01.2020 Förderung von Ferienaufenthalten für Familien in Hessen und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragestellerin: Reisen dient nicht nur der Erholung, sondern ist auch wichtiger Bestandteil eines umfassenden Bildungsan- spruchs. Für viele Familien in Hessen, gerade für Alleinerziehende und Familien mit vielen Kindern, ist auf- grund der finanziellen Situation (vgl. Drucks. 20/1757, Anlage 1 zu den entsprechenden Armutsgefährdungs- quoten) das Verreisen jedoch unmöglich. Ferienaufenthalte von Familien sind förderungswürdig, nicht nur im Sinne des Erholungs- und Bildungsaspektes für die mitreisenden Kinder und Jugendlichen, sondern auch bei- spielsweise zur Stärkung des Familienzusammenhalts. Vorbemerkung Minister für Soziales und Integration: Familien stehen vielfältigen Anforderungen gegenüber. Oftmals fehlt auch genügend Zeit um allen Bedürfnissen im Familienalltag gerecht zu werden. Wichtig für Familien ist es, Zeit zu haben, an der es im Alltag häufig fehlt. Gemeinsame Erlebnisse, Erfahrungen als Familie und individuelle „Freizeit“ stärken für die neuen Herausforderungen im Alltag. Laut Information des Kataloges „Urlaub mit der Familie“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Fami- lienerholung gewähren acht von 16 Bundesländern Familien einen Zuschuss zur Familienerho- lung, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Mecklenburg-Vorpommern, Sach- sen-Anhalt und Thüringen bezuschussen nur Angebote „Familienerholung mit Bildung“ im eige- nen Land. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In welcher Form und Höhe fördern das Land Hessen und die hessischen Kommunen Ferienfahrten und -aufenthalte von sozial benachteiligten Familien? (Bitte nach Land, Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Das Land Hessen fördert insbesondere Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung: Förderung durch das Land Hessen: a) Das Land Hessen weist jedes Jahr den 33 örtlichen öffentlichen Trägern der Jugendhilfe fi- nanzielle Mittel für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung zu. Die Höhe der Mittel beläuft sich auf insgesamt 250.000 € pro Haushaltsjahr. Die Zuwendung wird zu den Ausga- ben für Unterkunft, Verpflegung und Fahrt der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen und den anteilsmäßigen Ausgaben für die Beschäftigung von Betreuungskräften gewährleistet. Sie wird als Projektförderung in Form einer pauschalisierten Festbetragsförderung geleistet und beträgt pro Tag und geförderter Person 10 €. Gefördert werden können Erholungsaufenthalte in Heimen, in Zeltlagern mit Verbindung mit festen Einrichtungen und in angemieteten Räumen, Tageserholungen, Tageswanderungen, Fe- rienbetreuungsmaßnahmen und Ferienspiele. Das Jugendamt entscheidet über den Mitteleinsatz im Jugendamtsbezirk. Ihm obliegt die Ko- ordinierung der Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung. b) Zusätzlich fördert das Land Hessen Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit. Dies sind besondere Jugendaustausch- und Fachkräftemaßnahmen. Für diesen Zweck stehen im Haus- haltsjahr 2020 40.000 € pro Jahr zur Verfügung. c) Darüber hinaus steht nach dem HKJGB in Hessen jeder Person, die über 16 Jahre alt und in der Privatwirtschaft, bei gemeinnützigen Organisationen oder in anderen Betrieben beschäftigt Eingegangen am 1. April 2020 · Bearbeitet am 1. April 2020 · Ausgegeben am 2. April 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2163 ist, eine bezahlte Freistellung für bis zu 12 Tage für Ehrenamt in der Jugendarbeit zu. Das Land Hessen erstattet für diese freigestellten Beschäftigten die Lohnkosten (ohne Lohnneben- kosten) an Arbeitgeber. Im Jahr 2019 wurden in diesem Bereich rund 2.800.000 € verausgabt. Auch für 2020 stehen Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung. d) Das Land Hessen fördert zudem aus Einsätzen nach dem Hessischen Glücksspielgesetz (HGlüG) die Träger der außerschulischen Jugendbildung. Dies sind nach § 36 HKJGB die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendverbände auf Landesebene und der Hes- sische Jugendring sowie weitere freie Träger mit landesweiter Bedeutung (mit eigenem päda- gogischen Personal und Übernachtungskapazitäten). Die Mittel sind zum 01. Januar 2020 er- höht worden und belaufen sich nun auf insgesamt 7.228.100 € pro Jahr. Die hessische Rege- lung zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung wird bundesweit als vorbildlich an- gesehen. Durch die Beteiligung an den Einsätzen des HGlüG wird den Trägern ermöglicht, eigenständig Schwerpunkte zu setzen und über die Verwendung der Mittel selbst zu entschei- den. Die Träger erhalten eine verlässliche Grundförderung, welche die Bereitstellung einer landesweiten Infrastruktur an Angeboten der außerschulischen Jugendbildung, auch Maßnah- men der Kinder- und Jugenderholung, sicherstellen soll. e) Das Land Hessen unterstützt zudem finanziell die Website https://www.kinder-jugend-freizei- ten.de/ in Trägerschaft des Hessischen Jugendrings. Auf der Plattform erhalten Kinder, Ju- gendliche und Eltern einen schnellen und umfassenden Überblick über das Freizeit- und Feri- enangebot der hessischen Jugendverbände, der hessischen Jugendämter und der Einrichtungen der kommunalen Jugendarbeit. Förderung durch die hessischen Kommunen: Die Förderungen der hessischen Kommunen sind in der beigefügten Liste zusammengestellt, siehe Anlage 1. Darüber hinaus werden Familienfreizeiten (gemeinschaftliche Angebote für mehrere Familien bzw. Alleinerziehende mit Kind/Kindern) aus Lottomitteln unterstützt. Hierbei handelt es sich überwiegend um Angebote von Kirchen, freien Trägern oder Wohlfahrtsverbänden. Außerdem wird seit Jahren auch die Herausgabe des Kataloges „Urlaub mit der Familie“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung finanziell unterstützt. Hierin sind Familien- ferienstätten nach Bundesländern aufgeführt und in den jeweiligen Hausbeschreibungen werden die Angebote erläutert. Frage 2. Welche Reiseziele werden dabei unterstützt? Die Familienfreizeiten finden überwiegend in Hessen und im Inland statt. Bezüglich der Reiseziele der von den hessischen Kommunen geförderten Maßnahmen wird auf die beigefügte Liste verwiesen, siehe Anlage 1. Frage 3. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung solchen Förderungen bei, auch mit Blick auf die soziale und gesellschaftliche Teilhabe armer Familien, Kinder und Jugendlicher? Urlaube und Ausflüge sind für Familien mit niedrigem frei verfügbarem Einkommen selten mög- lich. Die meisten von ihnen können sich eine einwöchige Urlaubsreise im Jahr nicht leisten. Die Tatsache, aus finanziellen Gründen nicht gemeinsam in den Urlaub fahren zu können, ist ein zentraler Armutsindikator. Zwar haben solche Reisen keine existenznotwendige Bedeutung, aber sie sind für die immaterielle Teilhabe relevant. Familien können dann nicht gemeinsame Zeiten der Erholung und Regeneration verbringen, die für andere selbstverständlich sind. Gerade den Kindern fehlen Möglichkeiten für Erlebnisse und Erfahrungen, die Ferienaufenthalte abseits der Heimatregion eröffnen. Der Wunsch vieler Familien mit sehr wenig verfügbarem Einkommen nach gemeinsamen Ferienaufenthalten lässt sich für sie aufgrund der Förderungen solcher Ange- bote leichter erfüllen. Andererseits gibt es auch kostenfreie oder kostengünstige Angebote für Familien, die sich ansons- ten keinen Urlaub leisten können. Hierbei sind z.B. Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser oder Mütterzentren, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Familienverbände aber auch Kommunen behilflich, die auf kostenfreie oder kostengünstige Angebote aufmerksam machen. Ausgaben für den Bereich „Urlaub“ sind nicht als existenzsichernd anzusehen und werden daher nicht beim Regelbedarf berücksichtigt. Dies gilt ebenso für die Position „Übernachtungen“. Nach dem Regelbedarfsermittlungsgesetz gehören die auswärtige Verpflegung – also in Restau- rants, Cafés und Imbissständen sowie in Kantinen und Mensen – nicht zum physischen Existenz- minium. Bei dem Besuch von Gaststätten, Restaurants etc. ersetzt die auswärtige Verpflegung die heimische Verpflegung, daher wird nur der Warenwert der konsumierten Nahrungsmittel als re-",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2163 3 gelbedarfsrelevant berücksichtig. Die Wareneinsatzquote liegt bei den genannten Verpflegungs- dienstleistern bei 28,5 %. Deshalb werden 28,5 % der Verbrauchsausgaben dieser Positionen berücksichtigt. Frage 4. Betrachtet die Landesregierung die vorhandenen Unterstützungsleistungen in diesem Bereich als ausreichend? In Hessen werden investive Förderungen an die Familienerholungseinrichtungen geleistet. Hierfür stehen im Landeshaushalt bei Kap. 80 06 FP 19 - Investitionszuschüsse für Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe aktuell Haushaltsmittel in Höhe von 720.000 € zur Verfügung. Neben Hessen werden auch in Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein keine In- dividualzuschüsse für den Familienurlaub gezahlt. In Nordrhein-Westfalen gibt es modellhafte Erprobungen und Überlegungen zur Gestaltung der Familienerholung. Außerdem sind in vielen Bundesländern die Zuschüsse so gering, dass sie zur Finanzierung eines Familienurlaubs keine wirkliche Unterstützung bieten. Unabhängig davon veranstalten Wohlfahrtsverbände, Kirchen, einzelne Kommunen etc. Familienfreizeiten. Somit wird es Familien mit einem kleinen Einkom- men ermöglicht, dass sie gemeinsame Zeit außerhalb des Wohnortes verbringen können und neue Erlebnisse das Gemeinschaftsgefühl der Familie stärken. Sicherlich gibt es auch Familien, die sich keinen Urlaub leisten können, selbst mit einem Zuschuss zur Familienerholung. Gerade für diese Familien, die finanziell unter besonderen Druck stehen und evtl. weitere Belastungen der bestehenden Lebenssituation zu meistern haben, ist eine Fami- lienerholung sehr geeignet, um wieder Kraft für den Alltag zu tanken und gemeinsame freie Zeit zu genießen. Derzeit verständigen sich Bund und Länder in einer Arbeitsgruppe darauf, wie neue Wege zur Weiterentwicklung der Familienerholung entwickelt und erprobt werden können. Diese soll im Rahmen von einzelnen Maßnahmen im Rahmen von Projekt-förderungen erprobt werden. Das DJI hat die wissenschaftliche Begleitung der Projekte übernommen und im Januar 2020 die Arbeit aufgenommen. Von dieser Begleitung werden neue Erkenntnisse erwartet. Außerdem wird im Rahmen einer Bund-Länder-Runde über die Einführung von verbindlichen Qualitätskriterien für die Förderung von Familienferienstätten beraten. Diese Erkenntnisse wer- den dann auch in Hessen in weitere Überlegungen zur Familienerholung mit einbezogen. Frage 5. Welche Rolle haben nach Auffassung der Landesregierung die hessischen Jugendherbergen zur Sicherung der Ferienmöglichkeiten, auch unter dem Aspekt außerschulischer Bildung, von finanzi- ell schlechter gestellten Familien? Nach Auffassung der Landesregierung sind die hessischen Jugendherbergen ein sehr wichtiger Akteur in der Sicherstellung einer flächendeckenden Infrastruktur von Ferien- und Freizeitange- boten. Jugendherbergen bieten für Schulklassen, Jugendgruppen und auch für Familien ein at- traktives und flächendeckend vorhandenes Angebot zur Bildung und Beherbergung. Durch die seit März 2018 bestehende Premiumpartnerschaft mit der „Familienkarte Hessen“ zeigt der Ver- band, dass er auch in Familien mit Kindern eine zentrale Zielgruppe sieht, für die er kostengüns- tige Möglichkeiten für Urlaube und Freizeitaktivitäten in Hessen anbieten kann. Im Rahmen der Landesförderung für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung werden die Zuwendungsemp- fänger (Kommunen) daher auch immer auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, die Maßnahmen in hessischen Jugendherbergen durchzuführen. Frage 6. Welche Förderungen haben hessische Jugendherbergen in den vergangenen zehn Jahren seitens des Landes Hessen erhalten? Im Rahmen der Förderung von Investitionszuschüssen für Einrichtungen der Jugend- und Fami- lienhilfe konnten in den vergangenen Jahren Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Jugendherbergen gefördert werden. So wurde auf diesem Weg die Sanierung der Jugendherberge Wiesbaden gefördert. Aktuell erhält der Landesverband Hessen des Deutschen Jugendherbergs- werkes Förderungen für die Erweiterung und Standardverbesserung der Jugendherberge Starken- burg (300.000 €) sowie den Neubau der Jugendherberge Marburg (700.000 €). Frage 7. Welche Organisationen werden in Bezug auf Familienfreizeiten unterstützt? Für die Durchführung von Familienfreizeiten werden einzelne Antragsteller (hauptsächlich aus dem kirchlichen und Wohlfahrtsbereich) für die Durchführung von Familienfreizeiten finanziell unterstützt. Hierdurch wird es auch Familien und Alleinerziehenden mit niedrigem frei verfügba- rem Einkommen möglich, an einer Freizeit teilzunehmen.",
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"content": "4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2163 Aber auch freie Träger können einen Zuschuss zum Bau, zur Ausstattung und Verbesserung von Familienerholungseinrichtungen (Jugendherbergen) erhalten. Hierdurch werden diese Einrichtun- gen unterstützt, um Angebote zur Familienerholung anzubieten. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 1. Frage 8. Wie hoch ist die diesbezügliche Förderung? Die Unterstützung für Familienfreizeiten als Gruppenangebot erfolgt im Rahmen von Lottomitteln in den überwiegenden Fällen mit einem Betrag in Höhe von 500 € als Spende. In Hessen werden investive Förderungen an die Familienerholungseinrichtungen geleistet. Für Investitionszuschüsse an Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe stehen jährlich Haushalts- mittel in Höhe von 720.000 € zur Verfügung. Wiesbaden, 26. März 2020 In Vertretung: Anne Janz Anlagen",
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"content": "KA 20/2163 Anlage 1: Förderungen der hessischen Kommunen für Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche in Hessen Gebietskörperschaft Frage 1 Frage 5 Frage 6 Landkreise Bergstraße Für Maßnahmen der Kinder- und Die Reiseziele liegen überwiegend in Der Kreis Bergstraße unterstützt auf Jugenderholung werden sowohl Deutschland und in nahe gelegenen Landesebene bzw. auf Kreisebene Landesmittel (in Höhe von 1000,- € Regionen des Auslandes z.B. in anerkannte förderungsfähige jährlich) als auch kreiseigene Mittel Frankreich. Bei (insbesondere) Jugendgruppen und Verbände sowie im Rahmen des Haushalts (150.000,- Sommer-Ferienfreizeiten sind auch kreisangehörige Kommunen, €/pro Jahr) bereitgestellt. Die weiter entfernt gelegene Reiseziele kirchliche Organisationen, freie Träger Förderung erfolgt personenbezogen. innerhalb Europas zu nennen. sowie Jugendringe gemäß der Richtlinie für die Förderung von Kinder- und Jugenderholung im Kreis Bergstraße, hier ausschließlich finanziell benachteiligte Kinder- und Jugendliche. Die Freizeiten finden in den Schulferien statt und werden für bis zu 14 Tage in Jahr gewährt. Der Kreis beteiligt sich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, mit 5,00 € pro 1.Kind/Tag an den Kosten. Ab dem 3. Kind mit 8,00 €, dem 4. Kind mit 9,00 € und ab dem 5. Kind mit 10,00 € pro Tag. Die Fahrtziele liegen meist außerhalb von Deutschland. Wobei die Ziele mit dem Bus erreichbar sein müssen, wie Frankreich, Kroatien, Italien, Spanien. Aus Landesmitteln erhält jeder Teilnehmende zusätzlich zu der Kreisförderung einen Zuschuss in Höhe von 10,00 €/pro Tag. Wobei die maximale Förderungshöhe aus Landesmitteln bei 1.000 € jährlich liegt.",
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"content": "KA 20/2163 Landkreis Gießen Der Landkreis Gießen fördert die Vorrangig Inland, für ältere Finanzielle Förderung für Kinder- und Angebote der Kinder- und Jugendliche auch Ausland (z.B. Jugendliche über „Landesmittel Jugenderholung zum einen durch Österreich, Dänemark, Kinder- und Jugenderholung“ (10 € finanzielle Mittel i.H.v. 60.000,00 € England/Schottland, Italien, Korsika, Tag/TN ca. 25 % des (15.000,00 € selbst durchgeführte Russland, Niederlande, Norwegen, Teilnahmebetrags = insgesamt Maßnahmen plus 45.000,00 € im Italien, Rumänien, Schweden, 7.000,00€), über „Bildungs- und Rahmen der Förderung für freie Spanien, Türkei, USA). Teilhabepaket“ bis max. 150 €, über Träger Zuschuss aus Kreismittel (ggf. 100% Zum anderen stellen wir sowohl Finanzierung möglich). personelle als auch materielle Die Teilnahmebeiträge werden nicht Ressourcen zur Verfügung und zu 100% auf die Teilnehmerinnen beraten freie Träger, Vereine und und Teilnehmer umgelegt. 20 % der Verbände in Punkto Konzept und Kosten für die eigenen Freizeiten Durchführung. übernimmt der Landkreis, um möglichst vielen Kindern und Jugendlichen eine Teilnahme zu ermöglichen. Kreis Groß-Gerau Die Kreisjugendförderung Die eigenen Freizeiten der Die Kreisjugendförderung erlässt bezuschusst die eigenen Kreisjugendförderung finden in anteilig oder komplett den Freizeiten mit bis zu 41.800 € bei Hessen statt. Teilnahmebeitrag für Familien mit Gesamtkosten in Höhe von bis zu Die weiteren geförderten geringem Einkommen, in 68.800 €. Freizeiten finden in Deutschland aktuellen Krisen oder bei Die Höhe der Bezuschussung der sowie dem europäischen Ausland sonstigen Notlagen. Freizeiten der kreisangehörigen statt. Das Land Hessen fördert über Kommunen ist nicht bekannt. die MFR-Mittel diese Freizeitplätze mit 10 € pro Person/Tag bis zu einer max. Gesamthöhe von 1.000 € pro Jahr. Main-Kinzig-Kreis Förderung nichtinvestiver Reiseziele im In- und Ausland 2/3 Förderung der Maßnahme bei Zuwendungen § 38 FAG Bezug von ALG II / Wohngeld aus (Finanzausgleichsgesetz) – Budget MKK Maßnahmen Kinder-u. Jugenderholung: Höhe der Zuwendung Jahr 2020 = 20.000 Euro Landkreis Hersfeld-Rotenburg Kreiseigene Angebote: Die Freizeitangebote der Kinder-, Jährlich stehen 100 Plätze nach § 11 Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg Jugend- und Familienförderung SGB VIII zur Verfügung. In etwa 50 bietet verschiedene Angebote nach § Hersfeld-Rotenburg finden (21/0 der entstehenden Kosten ausschließlich im Inland statt.",
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"content": "KA 20/2163 11 SGB VIII (Kinder- und werden subventioniert, um die Jugenderholung) an. Hierzu gehören Angebote auch für Familien mit Ferienfreizeiten für Kinder und geringen ökonomischen Einkommen Jugendliche im Alter von 8-17 attraktiv zu machen. Zur Förderung Jahren. Abzüglich der dieser Familien Teilnahmegebühren investiert der besteht eine enge Zusammenarbeit Landkreis etwa € 25.000 in diese mit Kollegen und Kolleginnen des Angebote. Allgemeinen Sozialen Dienstes, Pflegekinderwesens, freien Weitere Bezuschussungen erfolgen Trägern der Jugendhilfe, durch MFR -Mittel, die in Höhe von € kommunalen Jugendarbeiten 5.000 in Aussicht gestellt werden. und Schulsozialarbeiten des Landkreises Hersfeld-Rotenburg. Kreisweite Angebote: Entsprechende Anmeldungen Vereine und Verbände werden werden vorrangig behandelt. bei der Durchführung von Kinder- und In besonderen Fällen oder auf Antrag Jugendfreizeiten auf Antrag gem. der kann auf die Erhebung von Förderungsrichtlinien zur Teilnahmebeiträgen ganz Jugendarbeit im Landkreis Hersfeld- oder teilweise verzichtet werden. Rotenburg in Höhe von bis zu 2,50 € pro Tag und Teilnehmer/-in gefördert. Darüber hinaus bieten die Kommunen im Landkreis oftmals ein eigenes Ferienangebot, wofür uns aber nur selten konkrete Haushaltszahlen vorliegen. Wetteraukreis Der Wetteraukreis richtet in den Die Ziele liegen im Inland und im Eltern/Sorgeberechtigte können Sommerferien 4 Maßnahmen der europ. Ausland. einen Antrag auf Ermäßigung stellen. Kinder- und Jugenderholung für die Der Teilnahmebeitrag bemisst sich Altersgruppe 7-17 Jahre in am Familieneinkommen und wird Kooperation mit freien Trägern aus. somit individuell ermittelt. Es gibt Speziell für die Unterstützung von einen jeweiligen festgesetzten Kindern und Jugendlichen aus Mindest- und Höchstbetrag. Aus der finanzschwachen Familien sind im Gegenüberstellung zwischen der Haushalt 24.000 € eingestellt. Für die ermittelten Einkommensgrenze und",
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"content": "KA 20/2163 Angebotsstruktur als solche sowie für dem tatsächlichen die Qualifikation und den Einsatz von Familieneinkommen kann die Betreuungskräften stehen insgesamt Berechnung auch einen 70.000 € zur Verfügung. Differenzbetrag ergeben. Die Förderung für Kinder- und Darüber hinaus wird für Kinder und Jugendverbände erfolgt über die Jugendliche, deren „Kreisrichtlinien zur Förderung der Eltern/Sorgeberechtigten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen\" einen Anspruch auf öffentliche mit 4 Euro pro Teilnehmer/in und Leistungen (z. B. ALG II, Übernachtung und weitere 6 Euro für Kinderzuschlag, Wohngeld, Kinder/Jugendliche aus Asylbewerberleistungsgesetz, ...) finanzschwachen Familien. Hierfür haben, eine besondere Ermäßigung sind im Haushalt 49.000 Euro gewährt. So kostet die Teilnahme an eingestellt. einer 10- tägigen Freizeit beispielsweise nur 55 Euro. Landkreis Darmstadt-Dieburg Der Landkreis Darmstadt-Dieburg Die Reiseziele unterscheiden sich je Siehe Antwort auf Frage 1 fördert die Teilnahme von sozial nach Veranstalter werden z. B. benachteiligten Kindern Freizeiten in Österreich, und Jugendlichen an Ferienfreizeiten. Holland, Schweiz, Niederlande, Die Ferienfreizeiten müssen Italien, Frankreich etc. angeboten. mindestens 4 Tage (3 Innerhalb Deutschlands finden Übernachtungen) und dürfen Freizeit zum Beispiel in Darmstadt, höchstens drei Wochen andauern Hamburg, Sylt, und mit Übernachtungen Breitenbach, München, Karlstadt, außerhalb des Heimatortes Neuerkirch, Hunsrück, Leipzig, Erfurt- verbunden sein. Geisa statt. Antragsberechtigt sind Eltern/Erziehungsberechtigte von Kindern und Jugendlichen sowie junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, mit Wohnsitz im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen ist, dass die finanzielle Belastung durch den Teilnahmebeitrag den",
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"content": "KA 20/2163 Eltern, Erziehungsberechtigten, unzumutbar ist (§ 90, 1,2,4, SGB VIII). Die Eltern/Erziehungsberechtigten übernehmen einen Mindestbeitrag an der Ferienfreizeit in Höhe von 26 €. Die Höhe des Kreiszuschusses orientiert sich an dem vom Träger der Ferienfreizeit festgelegten Teilnahmebeitrag. Der Kreiszuschuss beträgt bis zu 75 % dieses Teilnahmebeitrages, höchstens jedoch pro Kind/Jugendlichen 280 €. Die Förderung der Teilnahme eines Kindes/Jugendlichen kann nur einmal im Jahr erfolgen. Die Freizeiten von Kinder- und Jugendverbänden werden durch Zuschüsse über die Beantragung von „Fahrten und Lager\" gefördert. Teilnehmerinnen und Teilnehmer a) Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen, Fahrten und Lagern im In- und Ausland werden pro Tag und Teilnehmerin/Teilnehmer 3 € Zuschuss gewährt. b) Die Fahrten und Lager müssen mindestens zwei vollständige Tage dauern und mit mindestens 5 Jugendlichen durchgeführt werden. c) Zuschüsse erhalten nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Wohnsitz im",
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"content": "KA 20/2163 Kreisgebiet zwischen 4 bis 21 Jahren. Betreuerinnen und Betreuer a) Für Betreuerinnen und Betreuer wird ein Zuschuss von 6 € je Tag gewährt (Betreuungsschlüssel 1:5 Teilnehmer). Main-Taunus-Kreis Der MTK überweist dem Kreisjugendring eine 6stellige Summe jährlich. Damit wird die Förderung von Freizeit- und Bildungsver- anstaltungen von Jugendverbänden gefördert und auch eine Individualförderung (Sozialfond) dieser soll speziell Kindern und Jugendlichen aus sozialschwachen Familien des MTK die Teilnahme an Freizeiten und Bildungsveran- staltungen ermöglichen. Landkreis Waldeck-Frankenberg A) Förderung von Kinder- und A) Förderung von Kinder- und A) Förderung von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen freier Jugenderholungsmaßnahmen freier Jugenderholungsmaßnahmen freier Träger durch den Landkreis Träger durch den Landkreis Träger durch den Landkreis a) Fachberatung: zur Planung, a) Die überwiegenden Reiseziele a) Kinder und Jugendliche aus Finanzierung, pädagogischen liegen innerhalb Deutschlands und finanziell schwachen Verhältnissen Gestaltung, sowie Rechtsfragen und einige im europäischen Ausland. werden wie unter Frage 1.) der Qualifizierung von Betreuerinnen dargestellt gefördert. und Betreuern etc. B) Eigene Maßnahmen der Kinder- b) finanzielle Förderung: 2,50 € je und Jugenderholung des Landkreises B) Eigene Maßnahmen der Kinder- Teilnehmenden und Tag sowie bis zu a) Die überwiegenden Reiseziele und Jugenderholung des Landkreises 3 € je Leitungspersonen und Tag liegen innerhalb Deutschlands und a) Kinder und Jugendliche aus einige im europäischen Ausland. finanziell schwachen Verhältnissen B) Eigene Maßnahmen der Kinder- (z. B. Leistungsempfänger SGB II, und Jugenderholung des Landkreises SGB XII) erhalten bei a) umfassende Qualifizierung von entsprechendem Nachweis bis zu Betreuungspersonen: (Recht, 200 € Nachlass auf den Pädagogik, Psychologie, Teilnahmebeitrag. Organisation, Persönlichkeit etc.) b) Geschwisterkinder, die an den Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung des Landkreises",
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"content": "KA 20/2163 b) Finanzierung: Der teilnehmen, erhalten einen Nachlass Teilnahmebeitrag beträgt 50% der von 10% auf den Kosten der Maßnahme. Gesamtteilnahmebeitrag, sofern kein anderer Nachlass gewährt wird. Städte Offenbach am Main Wandern, Fahrten Freizeiten Freizeiten, Ferienangebote und internationale Jugendbegegnungen inkl. zwei einwöchige Zirkus - Ferienprojekte I. H. v. 15.000€ Zuschüsse Jugendarbeit personenbezogen Diese Mittel werden zur sozialen Entlastung von bedürftigen Familien, deren Kinder oder Jugendliche an Aktivitäten wie Freizeiten, Ferienspiele, internationalem Jugendaustausch etc. teilnehmen, verwendet. Zuschüsse an Vereine/Verbände für Freizeiten. Es ist möglich, einzelne Teilnehmerinnen an den Fahrten, Freizeiten oder Maßnahmen besonders zu fördern. Folgende Kriterien berechtigen zur Antragstellung: 1. Familie erhalt Hilfen nach SGB II oder XII 2. Familie hat mindestens 3 Kinder 3. Familie gehört zum Personenkreis der Flüchtlinge oder Spätaussiedler (innerhalb von 3 Jahren nach der Zuwanderung) 4. alleinerziehende Sorgeberechtigte 5. Es bestehen besondere Bedarfe (erzieherische oder soziale Aspekte,",
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"content": "KA 20/2163 Familienproblematik, Integrations-/ Inklusionsfälle etc.). Zuschuss zur Stadtranderholung Stadtranderholung in den Sommerferien, Projektangebote während der Oster- und Herbstferien 1.000 Euro. Familien die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB III und SGB XII sind, können einen Antrag auf Ermäßigung stellen. Weiterhin gibt es eine Entlastung bei Geschwisterkindern für alle Teilnehmer. Für alle Maßnahmen wurde in 2019 eine Gesamtsumme in Höhe von 319.944,00 Euro verausgabt. Fulda Eigene Freizeiten von 6-18 Jahre, 1 Vorrangig im Inland, für ältere Bis zu 75 % Ermäßigung möglich. Bei Familienfreizeit für Familien mit Jugendliche auch europäisches Kindern aus der Jugendhilfe auch Kindern ab 3 Jahre Ausland 100 % Finanzierung möglich. Auch die Finanzierung über Bildung und Teilhabe ist möglich. Gießen Es kam zu folgenden Auszahlungen Die Ferienfreizeiten werden sowohl Die Teilnahmebeiträge für (Ferien-) von Landesmitteln (Förderung innerhalb als auch außerhalb von Freizeiten der Universitätsstadt nichtinvestiver Maßnahmen - Deutschland durchgeführt. Gießen liegen im Zuwendung nach § 23c des Durchschnitt bei einem Eigenanteil Gesetzes zur Regelung des von 45%. Bei Ferienfreizeiten im Finanzausgleichs für Maßnahmen Rahmen des städtischen der Kinder- und Jugenderholung): im Ferienkarussells werden mit dem Jahr 2017 in Höhe von 3.640,- €, im Gießenpass (für finanziell schwache Jahr 2018 in Höhe von 4.590,-€ und Familien) nochmals 50 % im Jahr 2019 in Höhe von 4.500,-€. Ermäßigung vom Komplettpreis gewährt. Hanau In Hanau werden jährlich die Veranstaltungen finden in Hanau Des Weiteren fördert die Stadt Hanau Ferienspiele 4 Wochen in den selbst statt. Fahrten und Freizeiten für Vereine Sommerferien Maßnahmen für und freie Träger in Höhe von jährlich",
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"content": "KA 20/2163 Kinder- und Jugenderholung vom insgesamt 20.000 € nach Land gefördert (max. 20.000 €). Antragsstellung. Marburg Die Jugendförderung der Im Jahr 2019 wurden sieben Die Stadt Marburg als Universitätsstadt Marburg bietet Freizeiten im In- und Ausland Sonderstatusstadt bietet die zahlreiche Angebote für die Kinder- gefördert. Möglichkeit einer Ermäßigung des und Jugenderholung an. Hierzu Teilnahmebeitrages für Kinder- und zählen die unterschiedlichen Die Freizeiten hatten die Ziele Jugendliche aus finanziell schwachen Ferienbetreuungen, Ferienspiele und Edersee, Scharbeutz (Ostsee), Verhältnissen. Freizeiten. Prillwitz (Mecklenburgische Berechnungsgrundlage für den Seenplatte), Spanien, Anspruch auf Ermäßigung bilden Im Jahr 2019 hatten wir für unsere Reiterinnenfreizeit im Schloss Nachweise über Einkommen und Maßnahmen Ausgaben in Höhe von Altenhausen bei Magdeburg und die Bedarfe der Familien. Die 249.195,77 €. Durch die jeweiligen Wintersportfreizeit in Wildschönau Ermäßigung beträgt 50 % des Teilnahmebeiträge wurden (Österreich). Teilnahmebeitrags. 155.780,59 € eingenommen. Da die Teilnahmebeiträge nicht in vollem Umfang die Kosten decken, ergibt sich eine Differenz in Höhe von 93.415,18 €, welche durch die Jugendförderung der Stadt Marburg finanziert wird. Vom Land Hessen erhalten wir jährlich eine Förderung für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung in Höhe von 6.000 €. Abzüglich der Förderung des Landes Hessen ergibt sich ein kommunaler Anteil in Höhe von 87.415,18 €. Rüsselsheim am Main 55.470 EUR (2019) im Produkt Bei der Bezuschussung spielen 1.985 EUR (2019) Kinder- und Jugenderholung Reiseziele keine Rolle. - örtliche Veranstaltungen wie Ferienspiele für Grundschulkinder, Ferienangebote für Teenies und Jugendliche - Betrieb des Spielmobils - Zuschüsse an freie Träger, Ferienangebote durchzuführen",
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"content": "KA 20/2163 Wetzlar Das Wetzlarer Jugendamt beantragt Österreich; Reiterhof in Nordhessen; Für Kinder- und Jugendliche aus jährlich beim Land Hessen Ferienzentrum Albert-Schweitzer finanziell schwachen Verhältnissen (Sozialministerium) Finanzmittel im Edersee; Outdoorzentrum Lahntal; wird vom Wetzlarer Jugendamt Rahmen der Förderung von Kinder- Holland; Rodenroth bereits seit über 30 Jahren eine und Jugendfreizeiten in Höhe von besondere Freizeit für Kinder 1.500,- Euro. angeboten. Der Teilnahmepreis beträgt 5 € pro Tag. Für Jugendliche der städt. Jugendzentren wird eine Freizeit angeboten, welche zu ca.50% mit städtischen Finanzmitteln gefördert wird. Außerdem können die Teilnehmenden Finanzmittel nach dem Bildungs- und Teilhabepacket in Anspruch nehmen.",
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