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            "content": "20. Wahlperiode                                                                     Drucksache 20/311 HESSISCHER LANDTAG                                                                           07. 05. 2019 Kleine Anfrage Hermann Schaus (DIE LINKE) und Fraktion vom 11.03.2019 Ausbauplanungen für die B 8 zwischen Limburg und Königstein – Teil I und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Im Bundesverkehrswegeplan 2030 sind entlang der B 8 zwischen Limburg und Königstein eine Reihe von Ortsumgehungen (Lindenholzhausen, Niederbrechen, Bad Camberg, Esch und Glashütten) vorgesehen. Nach der Projektliste des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (Stand März 2017) soll allerdings in den Jahren 2017 bis 2021 lediglich die Ortsumgehung Bad Camberg mit Priori- tät behandelt werden. Die naturschutzfachlichen Aussagen des Bundesverkehrswegeplans lassen erkennen, dass die Baumaßnahmen teilweise zu schwerwiegenden Eingriffen in die Natur führen und dort lebende Arten gefährden würden. Laut Verkehrswegeplan würde insbesondere die als Ortsumgehung Glashütten beschriebene Trasse „Am Bauende und Bauanfang je einen BfN-Kernraum schneiden. Das Vorhaben liegt in einem Großsäugerfunktionsraum und einem BfN-Großraum (Waldlebensräume). Zwei Naturparks und ein Unesco-Weltkulturerbe werden vor- habenbedingt gequert“ bzw. zerschnitten. Die Wildkatze, die ebenfalls hier nachgewiesen ist, ist geschützt durch die Bundesartenschutz-Verordnung (besonders und streng geschützte Art), die FFH-Richtlinie (Anhang IV), die Berner Konvention und CITES (Anhang II). Nicht nur im Hinblick auf den Naturschutz, sondern auch bezüglich der Klimaschutzziele (CO2-Ausstoß) und des Anwohnerschutzes (Stickoxide, Feinstaub und Lärm) sowie unter ökonomischen Gesichtspunkten (hohe Spritpreise, Stauzeiten) dürfte der ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr deutliche Vorteile bieten. Eine bessere Anbindung des ländlichen Raums an den Großraum Rhein-Main, die einen Beitrag zur Linderung der dort gegebenen Wohnungsnot und des Fachkräftemangels leisten würde, sollte daher durch einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs erreicht werden. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Hält die Landesregierung den Bau der genannten Ortsumgehungen angesichts des damit verbun- denen Landschaftsverbrauchs und der zu befürchtenden Naturzerstörung für vertretbar? Frage 2.     Ist die mit dem Bau der neuen Strecken einhergehende Stärkung des Individualverkehrs noch zeit- gemäß? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die genannten Ortsumgehungen sind im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der aus dem Bundesverkehrswegeplan entwickelt und als Anlage zum Fernstraßenausbauänderungs- gesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, im Vordringlichen Bedarf enthalten. Da- mit besteht ein uneingeschränkter Planungsauftrag an das Land Hessen, das hier in Auftrags- verwaltung für den Bund tätig wird. Allerdings wird, wie in der Vorbemerkung des Fragestellers richtig dargestellt, lediglich die Ortsumgehung Bad Camberg aufgrund ihres fortgeschrittenen Planungsstandes (Planfeststel- lungsbeschluss) prioritär behandelt. Grundsätzlich ist die Minimierung des Landschaftsver- brauchs ein wesentliches Planungsziel in der Gesamtabwägung aller Varianten für eine Ortsum- gehung, wobei die Bewertung dem konkreten Planungsprozess vorbehalten bleibt. 2 Frage 3.     Wie soll die in Hessen streng geschützte Wildkatze, die ein Revier von 3 bis 9 km benötigt, vor den Gefahren durch weitere Straßen geschützt werden, wenn sie nicht mehr wandern kann? Bei Straßenplanungen sind gemäß den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes Eingriffe in Bereiche mit besonderer Bedeutung für Tierwanderungen so weit wie möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren. Dies gilt z. B. für Wanderrouten im Bereich bekannter Wildwechsel sowie Eingegangen am 7. Mai 2019 · Bearbeitet am 7. Mai 2019 · Ausgegeben am 10. Mai 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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Die im konkreten planerischen Einzelfall zu erwartenden Auswirkungen eines Straßenvorhabens auf die Wildkatze sowie daraus abgeleitete Vermeidungs- und / oder Kompensationsmaßnahmen werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (AFB) beschrieben. Die Untersuchungsergebnisse für das Vorkommen der Wildkatze im Bereich der Ortsumgehung Bad Camberg (planfestgestellt) ergaben, dass eine Nutzung als Streifgebiet als unwahrscheinlich anzusehen bzw. nur von einzelnen Individuen in seltenen Fällen gegeben ist. Auch wurde fest- gestellt, dass das Untersuchungsgebiet keine, für die Wildkatze geeignete, Habitatausstattung und Wechselbereiche mit ausreichend Landschaftsstrukturen aufweist. Es konnten keine Fort- pflanzungs- oder Ruhestätten der Wildkatze nachgewiesen werden. Die Wildkatze kommt ledig- lich potenziell durchwandernd im Untersuchungsgebiet vor. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass sich der Erhaltungszustand der Population durch die Planung der Ortsumgehung Bad Camberg nicht verschlechtert und keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände tangiert werden. Aussagen zu den übrigen Ortsumgehungen können erst im Zuge des Planungsprozesses getroffen werden. Frage 4.   Wie bewertet die Landesregierung die Beeinträchtigung der Erholungsmöglichkeiten für die Be- völkerung des Rhein-Main-Gebietes, die durch die in der Vorbemerkung angesprochene Querung von zwei Naturparks verursacht würde? Ein wesentliches Planungsziel besteht darin, empfindliche Nutzungen wie beispielsweise Erho- lungsgebiete, und störende Nutzungen wie beispielsweise Straßen, im Sinne einer Konfliktmi- nimierung so weit wie möglich zu trennen. Entsprechend wird auch bei der Planung von Orts- umgehungen die Neuzerschneidung und sonstige Beeinträchtigung (z.B. durch Lärm) in bislang wenig oder nicht belasteten Räumen u.a. in Erholungsbereichen – so gering wie möglich gehal- ten. Auch das Gebot der sachgerechten Abwägung sieht vor, etwaige schonendere Alternativen, die ernsthaft in Betracht kommen, zu prüfen. Eine wertvolle Grundlage für die Entwicklung von Planungskonzepten unter sachgerechter Abwägung aller öffentlicher und privater Belange bildet die Umweltverträglichkeitsprüfung. In ihr wird beim Schutzgut Mensch u.a. die Erholungsfunk- tion der Landschaft (z.B. in vorhandenen Naturparks als relevanten Erholungsbereichen) ermit- telt und bewertet. Aussagen zu Beeinträchtigungen durch die vom Fragesteller benannten Orts- umgehungen bleiben den konkreten Planungen vorbehalten. Frage 5.   Welche Konsequenzen hätte die Zerschneidung des obergermanisch-rätischen Limes für dieses Unesco-Weltkulturerbe? Eine Betrachtung des Obergermanisch-Raetischen Limes erfolgt im Rahmen der nach dem Ge- setz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorgesehenen Bewertung des Schutzgutes Kultur- und Sachgüter. Sofern es zu Beeinträchtigungen kommen sollte, werden diese sorgfältig ermittelt, um den Eingriff so gering wie möglich zu gestalten. Von einer Beeinträchtigung oder Gefährdung des Weltkulturerbestatus ist nicht auszugehen. Frage 6.   Will die Landesregierung an der in der Vorbemerkung angesprochenen Prioritätensetzung für den Zeitraum bis 2021 festhalten? Frage 7.   Welche Prioritätensetzungen zeichnen sich für den Zeitraum danach ab? Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 hat sich der Anteil Hessens an den fest disponierten Projekten sowie denen des vordringlichen Bedarfs von sieben Prozent (BVWP 2003) auf 12 % erhöht. Da der BVWP 2030 insgesamt mehr Volumen umfasst, ist das Projekt- volumen sogar von 3,6 Mrd. € auf 8,2 Mrd. € gewachsen. Dies ist im Hinblick auf die Ver- kehrsbedeutung Hessens und die überdurchschnittliche Belastung seines Straßennetzes sehr er- freulich. Um das Projektvolumen planerisch bewältigen zu können, hat das Land unter anderem die Aus- gaben für die jährlichen Planungsmittel deutlich angehoben und plant für das Jahr 2019 diesbe- züglich 68 Mio. € ein. Zum Vergleich: Im Jahr 2013 wurden lediglich 41,6 Mio. € an Pla- nungsmitteln verausgabt.",
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