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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/157 HESSISCHER LANDTAG 09. 04. 2019 Kleine Anfrage Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) und Oliver Stirböck (Freie Demokraten) vom 14.02.2019 Digitalisierungsstrategie für Museen und Möglichkeiten der digitalen Inventarisierung und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Das Land Hessen besitzt ein sehr umfangreiches und bedeutendes kulturelles Erbe. Die Digitali- sierung dieser Kulturgüter, d.h. die Inventarisierung der einzelnen Objekte in Datenbanken und die Erstellung digitaler Abbilder, sowie darüber hinaus die Bereitstellung dieser Daten für Wis- senschaft und Öffentlichkeit sind komplexe und umfangreiche Aufgaben, deren Erfüllung als langfristige Prozesse verstanden werden müssen. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie bewertet die Landesregierung den derzeitigen Stand der Digitalisierung des kulturellen Ge- dächtnisses des Landes unter Einbeziehung der verschiedenen Bereiche (z.B. Archivbestände, Museen, archäologische Sammlungsbestände) und welche konkreten Ziele verfolgt sie bis zu wel- chem Zeitpunkt? Die Landeseinrichtungen Hessisches Landesmuseum Darmstadt, Museumslandschaft Hessen- Kassel, Museum Wiesbaden, Landesamt für Denkmalpflege, Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten und Hessisches Landesarchiv sowie die Hochschulbibliotheken treiben als Teil ihrer Kernaufgaben die Digitalisierung ihrer Bestände voran. Die Erstellung digitaler Abbilder von Kulturgut ist aufwendig und ressourcenintensiv. Daher muss bei deren Herstellung abgewogen werden zwischen Aspekten wie der Bedeutung des Kul- turguts, des öffentlichen und wissenschaftlichen Interesses oder des Erhaltungszustands. Das Hessische Landesmuseum Darmstadt verfügt u.a. über Digitalaufnahmen von 70 % der Ob- jekte im Bereich Kunstgeschichte des 17. bis 21. Jahrhunderts und von 30 % seiner Objekte der Grube Messel. Die Museumslandschaft Hessen Kassel besitzt mindestens eine Digitalaufnahme pro Objekt für etwa die Hälfte ihres Bestands. Im Museum Wiesbaden sind ca. 1 % der ca. 1,2 Mio. Objekte der Abteilung Natur und ca. 50 % der ca. 10.000 Objekte der Abteilung Kunst digital abgebildet. In den Hochschulbibliotheken sind rund 4 % der aufbewahrten Werke der Literatur und Kultur mit einem Gesamtumfang von schätzungsweise 250 Mio. Seiten digital abgebildet. Das Hessi- sche Landesarchiv hat rund 40 Mio. Digitalisate und damit ca. 2,5 % seines Archivguts digitali- siert. Die Verwaltung der staatlichen Schlösser und Gärten verfügt über rund 3.000 Digitalaufnahmen und das Landesamt für Denkmalpflege nur in Einzelfällen über Digitalaufnahmen seiner Kultur- güter. Grundsätzlich planen die einzelnen Einrichtungen ihre Digitalisierungsvorhaben selbst. Es wird angestrebt, die bisherigen und zukünftigen Aktivitäten in einen strategischen Rahmen einzubet- ten. Dazu steht die Landesregierung in Gesprächen mit den o.g. Kultureinrichtungen. Angesichts des großen Umfangs der in Hessen vorhandenen Kulturgüter und der Komplexität der jeweils notwendigen Maßnahmen handelt es sich bei der digitalen Erschließung, der Herstel- Eingegangen am 9. April 2019 · Bearbeitet am 9. April 2019 · Ausgegeben am 11. April 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/157 lung der digitalen Abbilder und der Bereitstellung der Digitalisate für Forschung und Öffent- lichkeit um Langzeitaufgaben. Mit den oben beschriebenen Ergebnissen wurde eine solide Grundlage geschaffen, auf der zu-künftige Aktivitäten aufbauen werden. Frage 2. Welche Maßnahmen werden in den hessischen Landesmuseen und der Museumslandschaft Hes- sen Kassel zur digitalen Inventarisierung ergriffen und über welchen Zeitraum erstrecken sich diese? Die Kulturgüter der drei hessischen Landesmuseen (Hessisches Landesmuseum Darmstadt, Mu- seumslandschaft Hessen Kassel und Museum Wiesbaden) werden kaufmännisch und wissen- schaftlich inventarisiert. Die kaufmännische Inventarisierung ist notwendig, weil das Land Hessen Abschlüsse nach dem Handelsgesetzbuch erstellt und deshalb entsprechende Vorschriften zur Bestandserfassung (In- ventarisierung) berücksichtigt werden müssen. Die erste Erhebung erfolgte in den Jahren 2011 bis 2014. Da nach dem Kontierungshandbuch des Landes Hessen Vollinventuren regelmäßig im Abstand von zehn Jahren durchzuführen sind, müssen die Bestände der Museen samt Depots in den Geschäftsjahren 2020/21 einer neuerlichen Vollinventur unterzogen werden. Aufgrund die- ser Maßnahmen sind für alle Objekte bzw. Sachgesamtheiten kaufmännische Informationen digi- tal vorhanden. Seit den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts erfolgt die wissenschaftliche Erschließung in Datenbanken. Unter wissenschaftlicher Erschließung wird hier die Beschreibung des Objektes z.B. anhand folgender Daten verstanden: Künstlerin/Künstler, Objektbeschreibung, Inventar- nummer, Entstehungsdatum, Größe, Material, Datum des Erwerbs, Eigentumsverhältnis und - geschichte sowie die Nennung der dazugehörigen Literatur. Damit geht die wissenschaftliche Erschließung über die kaufmännische Inventarisierung hinaus. Die wissenschaftliche Erschließung ist ein fortlaufender Prozess. Die Tiefe und der Umfang der Erfassung differieren dabei von Haus zu Haus und von Bestand zu Bestand. Die Mehrzahl der Objektdatensätze enthält ausschließlich Grunddaten. Die meisten Sammlungen des Hessischen Landesmuseums Darmstadt sind digital erschlossen. Dabei variiert der Erschließungsgrad stark. Zum Beispiel sind alle Objekte der Sammlungen „Block Beuys“, „Spierer“, „Grube Messel“ und „Grube Messel-Sammlung Behnke“ in der Museumsdatenbank nachgewiesen, wohingegen im Arbeitsgebiet Zoologie für 10 % der Objekte digitale Erschließungsdaten vorhanden sind. Die Museumslandschaft Hessen Kassel hat alle nicht-archäologischen Bestände vollständig digital erfasst. Die archäologischen Bestände sind zu etwa zwei Dritteln digital erschlossen. Die Sammlungsobjekte der Abteilung Kunst des Mu- seums Wiesbaden sind zu ca. 95 % erfasst. Jene der Abteilung Natur sind zu ca. 17 % ver- zeichnet. Die Kulturgüter der Stellen, die für die in Frage 1 außerdem genannten Bereiche zuständig sind, sind wie folgt wissenschaftlich erschlossen: Die Kunstgegenstände der Schlösserverwaltung sind vollständig in einer Datenbank erfasst. Das Landesamt für Denkmalpflege hat die paläontologischen Kulturgüter vollständig erschlossen. Die archäologischen Funde des Landesamts sind zu ca. 75 % bis 80 % digital erfasst. Für die Fundberichte und sonstigen dazugehörigen Unterlagen der HessenArchäologie liegen nur ver- einzelt digitale Erschließungsinformationen vor. Die Bestände der Bibliotheken sind vollständig in den Online-Katalogen erfasst. Das digital verzeichnete Archivgut der drei Abteilungen des Hessischen Landesarchivs variiert je nach Standort (Staatsarchiv Darmstadt: 94 %, Staatsarchiv Marburg: 58 % und Hauptstaats- archiv Wiesbaden: 25 %). Zurzeit setzen die Museen die folgenden, mit dem HMWK vereinbarten Digitalisierungsprojekte um, die die wissenschaftliche Erschließung zum Gegenstand haben: Hessisches Landesmuseum Darmstadt: „Digitale Erfassung von Museumsobjekten und - dokumenten und der Aufnahme in Datenbanken“, Museumslandschaft Hessen Kassel „Onlinedatenbank MHK“, Museum Wiesbaden: „Sammlung Online“.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/157 3 Frage 3. Welche Maßnahmen werden hinsichtlich der Digitalisierung von vorhandenen Bestandslisten, In- ventaren und Katalogen getroffen und in welchem Umfang konnten diese bereits realisiert bzw. werden diese realisiert? Die drei staatlichen Museen besitzen noch für einen Teil ihrer Bestände gesonderte analoge und digitale Findmittel. Deren Informationen werden – abhängig von Personalkapazitäten – sukzes- sive im Rahmen der wissenschaftlichen Erschließung in die vorhandenen Datenbanken über- führt. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die die kommunalen und privaten Museen werden seit Jahren über die fachliche Beratung durch den Hessischen Museumsverband (HMV) bei der Einführung bzw. Umstellung auf die digitale Erfassung von Objektbeständen unterstützt. Ebenso stehen finanzielle Mittel aus dem Kommu- nalen Finanzausgleich (KFA) bzw. der Landesförderung für privatrechtliche Museen über das jährliche Förderverfahren des HMV für diesen Bereich zur Verfügung. 2018 startete ein Pilot- projekt in Zusammenarbeit mit dem Bildarchiv Foto Marburg zur Digitalisierung von Kunst und Kultur im ländlichen Raum (Otto-Ubbelohde-Haus Goßfelden). Dabei ist festzustellen, dass un- klare Besitzverhältnisse, eine fehlende (analoge) Grunderfassung der Objekte, Einschränkungen in der technischen Infrastruktur der Museen sowie begrenzte personelle Ressourcen vielerorts ein rasches Voranschreiten dieser Maßnahmen erschweren. Eine quantitative Übersicht zum Umfang der Realisierung in den einzelnen Häusern liegt derzeit nicht vor. Frage 4. Welche Möglichkeiten zur Entwicklung und Anwendung von digitalen Inventarisierungslösungen werden darüber hinaus durch die Landesregierung unterstützt und ggf. gefördert, die für Museen und Sammlungen in kommunaler und privatrechtlicher Trägerschaft anwendbar sind, um nach wissenschaftlichen Standards zu inventarisieren und um einheitliche, qualitativ hochwertige Daten für die Museumsarbeit zu gewinnen? Der Hessische Museumsverband berät die kommunalen und privaten Museen seit Jahrzehnten fachlich zu Fragen der Inventarisierung und Dokumentation ihrer Sammlungsbestände, sowohl in der analogen als auch in der digitalen Umsetzung. Unter Mitwirkung der Museumsberatung des Verbandes wurde eine Hessische Systematik zur Erfassung kulturgeschichtlicher Bestände erarbeitet, die mittlerweile bundesweit Verbreitung gefunden hat und auch in derzeitige Inventa- risierungs-bzw. Museumssoftwarelösungen integriert ist. Darüber hinaus wurde eine Handrei- chung zur wissenschaftlichen Inventarisierung und Dokumentation erarbeitet. Außerdem hält der Verband Eingangsbücher und Karteikarten sowie Handreichungen zur Softwareauswahl vor. Durch Seminare und mehrtägige Vor-Ort-Schulungen werden haupt- und ehrenamtliche Mit- arbeiter nicht-staatlicher Museen in Hinblick auf Fragen der Bestandserfassung, Bestandsbewah- rung und bzgl. des Einsatzes von digitalen Inventarisierungsprogrammen geschult. Eine Qualifizierung der Sammlung kann dabei nicht allein über eine digitale Erfassung gelöst werden, sondern setzt als Basis voraus, dass die einzelnen Objekte über hinreichende Kontextin- formationen verfügen und somit einen historischen Aussagewert besitzen. Hier besteht an vielen Häusern Bedarf an retrospektiver Kontextualisierung von Objekten, um zu qualitativ hochwerti- gen Daten für die Museumsarbeit zu kommen. Frage 5. Sind in die Maßnahmen zur digitalen Inventarisierung auch die Depotbestände integriert? Ja. Frage 6. Wie bewertet die Landesregierung das Programm „museum-digital“, welches 2009 von den Mu- seumsverbänden Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt sowie dem Institut für Museumsforschung Berlin entwickelt wurde oder gibt ihrer Ansicht nach vergleichbare Anwendungslösungen, die für hessische Bestände genutzt werden bzw. werden könnten? (bitte unter Angabe der Anwendung und Einrichtung) Hinsichtlich des Programms \"museum-digital\" ist zwischen dem digitalen Objektportal im Inter- net und der dahinterliegenden Inventarisierungssoftware zu unterscheiden. Im Bereich der In- ventarisierungssoftware gibt es vergleichbare Anwendungslösungen anderer Anbieter (First Rumos, Museum Plus, Adlib/Axiell, Daphne, Primus, Faust, digiCULT, etc.), die in Hessen bereits zum Einsatz kommen. Grundsätzlich ist „museum-digital“ eine praktikable Lösung um vor allem auch kleineren nicht- staatlichen Häusern eine Onlinepräsenz von Sammlungsbeständen zu ermöglichen. Allerdings bleibt festzuhalten, dass hier rechtliche Gründe, fehlende Objektinformationen und die unter Frage 3 genannten strukturellen Defizite eine flächendeckende Nutzung erschweren. Die Landesmuseen nutzen eigene oder für ihre Zwecke angepasste Datenbanken, wie Museum Plus und EasyDB. Ihre Anforderungen, z.B. an die Funktionalitäten, gehen über die Möglich- keiten, die „museum-digital“ bietet, hinaus.",
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"content": "4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/157 Ein digitales Objektportal für hessische Sammlungsbestände existiert nicht. Eine Zulieferung aus den hessischen Museen erfolgt an bestehende Portale wie \"Deutsche Digitale Bibliothek\", \"Europeana\" oder auch \"museum-digital\". Darüber hinaus stellt ein Teil der Einrichtungen Er- schließungsdaten und Digitalaufnahmen dem Bildarchiv Foto Marburg für dessen Portale zur Verfügung. Frage 7. Unterstützt die Landesregierung die Beteiligung hessischer Museen und Sammlungen am Pro- gramm „museum-digital“ oder ggf. an vergleichbaren Anwendungslösungen und wenn ja, in wel- chem Umfang? Von den Landesmuseen wird „museum-digital“ zurzeit nicht genutzt. Grundsätzlich werden, wie ausgeführt, die nichtstaatlichen Museen über den HMV beraten und können KFA-Fördermittel bzw. Mittel für privatrechtliche Museen über das Förderverfahren des HMV erhalten. Als Grundlagenarbeit genießt die Bestandserfassung Priorität innerhalb des Förderverfahrens. Darüber hinaus arbeitet der HMV aktuell an Vorschlägen zur landesweiten Stärkung der Digita- lisierungsarbeit in den Museen. Eine engere Zusammenarbeit mit \"museum-digital\" wird ange- strebt. Gespräche hierüber sind für die Zukunft vorgesehen. Frage 8. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Sammlungsgegenstände und Depots der Öffent- lichkeit aber auch der wissenschaftlichen Forschung zugänglich zu machen und wo werden diese bereits realisiert? Alle Landesmuseen machen ihre Kulturgüter der Öffentlichkeit und der wissenschaftlichen For- schung zugänglich. Bei den öffentlich ausgestellten Objekten findet eine gewisse Rotation statt. So wird in Wechsel- und Sonderausstellungen Kunst- und Kulturgut gezeigt, das sonst magazi- niert ist. Weiterhin schließt die Lagerung im Depot die öffentliche Zugänglichkeit nicht aus. Sammlungsgegenstände können nach Absprache und im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort in Gegenwart des Museumspersonals in Augenschein genommen werden. Durch deren Digitalisierung können die Kulturgüter unabhängig von Zeit und Ort recherchiert und zur Verfügung gestellt werden. Die Bereitstellung von Digitalisaten im Internet bietet bisher die Museumslandschaft Hessen Kassel an. Die anderen Einrichtungen werden in den nächsten Jahren folgen. So plant das Museum Wiesbaden z.B. die Einrichtung eines Portals zur selbst- ständigen Recherche in den Sammlungsbeständen (Collection online). Frage 9. Wie bewertet die Landesregierung die Rechtesituation bei der Digitalisierung von urheberrecht- lich geschützten Werken in Archiven, Bibliotheken und Museen und welche Maßnahmen müssen getroffen werden, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten? Der Landesregierung sind hinsichtlich der Rechtesituation bei der Digitalisierung von urheber- rechtlich geschützten Werken in Archiven, Bibliotheken und Museen keine Rechtsstreitigkeiten bekannt, die derzeit ein legislatives Vorgehen notwendig erscheinen ließen. Deshalb besteht ein ausreichender rechtlicher Spielraum, um die fachlich erforderlichen Maßnahmen zur ergreifen. Frage 10. Welche Unterstützung (sowohl finanziell als auch personell) erhalten die hessischen Museen zur Entwicklung von digitalen Angeboten, die die bestehenden Angebote inhaltlich ergänzen und neue Zugänge innerhalb der Vermittlungs-, Sammlungs- und Ausstellungsaktivitäten sowie im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ermöglichen? (bitte unter Angabe der Einrichtung, der Art der Förde- rung und des Umfangs) Die Landesmuseen führen zurzeit Projekte durch, die die bestehenden Angebote inhaltlich er- gänzen und neue Zugänge innerhalb der Vermittlungs-, Sammlungs- und Ausstellungsaktivitäten und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit erlauben. Diese Projekte werden mit zweckgebunde- nen Mitteln, zum Teil aus Mitteln zur Umsetzung der Strategie Digitales Hessen, finanziert. Im Einzelnen handelt es sich um: Hessisches Landesmuseum Darmstadt: - Ausbau des bestehenden QR-Code-Systems für die Highlight-Objekte des Museums (2018/19: 50.000 €).",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/157 5 Museumslandschaft Hessen Kassel: - App „100 Werke, die man gesehen haben muss“ oder „Die Welt der MHK in 100 Ob- jekten“ (2018/19: 30.000 €). - 3-D-Rekonstruktionen der Löwenburg/des Herkulesbauwerks im Bergpark Wilhelms- höhe (2018/19: 250.000 €). - Wissenschaftliche Instrumente in Bewegung (2018/19: 85.000 €). - Augmented Reality in der Dauerausstellung der Antikensammlung (2018/19: 40.000 €). - Digitale Rekonstruktion der Gemäldegalerie Wilhelms VIII (2019: 35.000 €). - Virtuelle Rekonstruktion von Antikengalerie und Antikenkabinett des Museums Frideri- cianum (2018/19: 100.000 €). Museum Wiesbaden: - Sammlungsübergreifende MuseumsApp zur Vermittlung und Besucherführung (2018/19: 114.000 €). Wiesbaden, 30. März 2019 Angela Dorn",
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