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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/5633 HESSISCHER LANDTAG 23. 07. 2021 Kleine Anfrage Wolfgang Decker (SPD) und Tobias Eckert (SPD) vom 30.04.2021 Weiterbildungskonzepte für die Corona-Krise und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Die wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sind nach Ansicht von Arbeitsmarktexperten der beste Zeitpunkt, um in die Weiterbildung und die Kompetenzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu investieren. Ins- besondere durch die Corona-Krise werden langfristigere Trends u.a. der digitale und ökologische Wandel ver- stärkt. In einer Sonderbefragung des KfW-Mittelstandspanels im Jahr 2020 haben deutschlandweit 40 % der kleinen und mittleren Unternehmen angegeben, ihre Weiterbildungsaktivitäten verringert zu haben. Insgesamt wurde in fast jedem zweiten KMU keine Weiterbildung angeboten. Dabei werden gerade die Weiterbildungen, insbesondere hinsichtlich der digitalen Kompetenzen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, immer wich- tiger, auch um den anstehenden Strukturwandel zu meistern. Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Für die Darstellung der Weiterbildungsförderleistungen der Bundesagentur für Arbeit hat die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit die notwendigen Informationen bereitge- stellt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Kultusminister und dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung darüber vor, wie viele kleine und mittelständi- sche Unternehmen ihre Weiterbildungsaktivitäten in der Corona-Krise reduziert haben? Gemäß noch unveröffentlichten Daten des Instituts für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) der Goethe-Universität aus dem IAB-Betriebspanel Hessen 2020 ist der Anteil hessischer Betriebe, die im 1. Halbjahr Weiterbildung gefördert haben, im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 19 Prozentpunkte von 51 % auf 32 % gesunken. Differenziert nach Betriebsgrößenklassen ist dabei der Rückgang mit jeweils 23 Prozentpunkten bei den Betrieben mit zehn bis 49 bzw. 50 bis 249 Beschäftigten am stärksten ausgefallen; in den Kleinstbetrieben mit unter zehn Beschäftigten beträgt der Rückgang demgegenüber nur 15 Prozentpunkte. Im neuesten „Monitor zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft in den Regionen Hessens“ vom 30.04.2021, für den in mittlerweile fünf Befragungswellen seit Mai 2020 Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Wirtschaftsförderungseinrichtungen in Hessen zu den Auswirkungen der Pandemie befragt worden sind, hat das IWAK qualitative Befunde zum Weiterbildungsgeschehen in Hessen aufbereitet. Die zentralen Erkenntnisse sind: Die Nachfrage nach Weiterbildungsangeboten von Seiten der Betriebe ist weiterhin verhalten. Begründet wird dies damit, dass es in den Betrieben weiterhin hohen Regelungsbedarf bezüglich der Abstands- und Hygieneregeln gebe und die Kapazitäten der Personalverantwortlichen hier weiter stark ge- bunden seien. Es finde aber insbesondere im Bereich Digitalkompetenzen viel informelles Lernen in den Betrieben statt. Mit gestärkten Digitalkompetenzen seien zunehmend viele Beschäftigte in der Lage, sich eigenständig neue Lerninhalte anzueignen, u.a. mit kostenfreien, im Internet frei verfügbaren Weiterbildungsvideos. Weiterbildner seien in dieses Geschehen kaum eingebunden. Von den Weiterbildnern böten aktuell zwar viele hybride Formate an; es hätten bislang aber nur wenige tatsächlich ihre Geschäftsmodelle und Angebote den veränderten Bedingungen, die beim betrieblichen Lernen während der Corona-Pandemie entstanden sind, angepasst. Eingegangen am 23. Juli 2021 · Bearbeitet am 26. Juli 2021 · Ausgegeben am 27. Juli 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5633 Frage 2. Wie stellt die Landesregierung die Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Corona-Krise sicher? Die Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern liegt in erster Linie in der Ver- antwortung der Unternehmen. Unterstützt werden die Unternehmen dabei in zweiter Linie durch umfangreiche auf Bundesebene angesiedelte Maßnahmen der öffentlichen Hand, die entsprechend in der Verantwortung der Bun- desregierung, insbesondere des BMAS und des BMBF, liegen. Die Qualifizierung von Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmern, auch in der Corona-Krise, ist im SGB III bundesrechtlich ge- regelt und wird durch die Bundesagentur für Arbeit umgesetzt. Die dort verankerten Maßnahmen zur Weiterbildungsförderung für Beschäftigte sind insbesondere im Rahmen des Qualifizierungs- chancengesetzes (01.01.2019), des Arbeit-von-morgen-Gesetzes (28.05.2020) und des Beschäfti- gungssicherungsgesetzes (01.01.2021) sukzessive aufgebaut und auch an die Erfordernisse der Pandemiebekämpfung angepasst worden. Sie beinhalten auch Rechtsansprüche auf Weiterbil- dungsberatung sowie auf das Nachholen eines Berufsabschlusses. Die finanzielle Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit umfasst, gestaffelt nach Betriebsgröße, vor allem die Erstattung von Lehrgangskosten sowie einen Arbeitsentgeltzuschuss: Betriebsgröße Kleinst- Größere Große Bei allen Weiterbildun- (Anzahl sozialver- KMU unternehmen Unternehmen Unternehmen gen zum nachträglichen sicherungspflichtiger (< 250) (< 10) (≥ 250) (> 2.500) Erwerb eines Berufsab- Beschäftigter) schlusses gilt: Lehrgangskosten 100 % 50 %*1 25 % 15 % - Weiterbildungskos- bis zu...*2, *3 ten immer zu 100 % Arbeitsentgeltzuschuss - Arbeitsentgeltzu- während der Weiter- 75 % 50 % 25 % 25 % schuss bis zu 100 % bildung bis zu...*2, *3 *1 – Bis zu 100 % bei Beschäftigten ab 45 Jahre oder Schwerbehinderte in Betrieben mit mindestens zehn und weniger als 250 Beschäftigten *2 – +5 % bei Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen mit Qualifizierungselementen *3 – +10 % bei mind. 1/5 Beschäftigte mit Qualifizierungsbedarf, 1/10 bei KMU Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen Zusätzlich sind auf Bundesebene zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona- Krise und speziell zur Unterstützung von Weiterbildungsaktivitäten während der Krise bestehende Regelungen zur Kurzarbeit ausgebaut und angepasst worden. Seit dem 01.01.2021 und befristet bis zum 31.07.2023 werden bei beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit Lehrgangs- kosten ebenfalls zu den aufgeführten Sätzen gestaffelt nach Betriebsgröße erstattet. Bei bereits begonnener Kurzarbeit werden derzeit noch bis zum 30.06.2021 befristet die Sozialversicherungs- beiträge zu 100 % erstattet; der ab dem 01.07.2021 gültige Erstattungssatz von 50 % kann bei einer Qualifizierung während der Kurzarbeit ab dem 01.07.2021 um 50 % aufgestockt werden. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen Geringqualifizierter können zudem auch während Kurzarbeit die Lehrgangskosten zu 100 % erstattet werden. Voraussetzungen für die Weiterbil- dungsförderung während der Kurzarbeit sind insbesondere, dass der Anspruch auf Kurzarbeiter- geld gegeben ist und dass die Weiterbildungsmaßnahme während des individuellen Kurzarbeiter- geldbezugs der bzw. des Beschäftigten beginnt. Neben den Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit treten weitere Förderangebote des Bundes in Kraft, die teilweise ebenfalls gesetzlich geregelt sind (hier insbesondere die Förderung über das Aufstiegs-BAföG im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes) und teil- weise freiwillige Leistungen darstellen (bspw. die Bildungsprämie oder das Programm „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“). Die Landesregierung ergänzt die umfangreichen Förderaktivitäten des Bundes für die Qualifizie- rung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bedarfsorientiert durch eigene freiwillige För- derleistungen. Im Rahmen der Initiative ProAbschluss wird die Teilnahme an Qualifizierungs- maßnahmen, die an- und ungelernte Beschäftigte zu einem Berufsabschluss hinführen, mit einem Zuschuss von bis zu 50 % zu den Maßnahmenkosten unterstützt. Teil der Unterstützung ist auch die intensive Beratung und Begleitung der geförderten Beschäftigten sowie der beteiligten Unter- nehmen (siehe Frage 3). Über einen speziell hierauf zugeschnittenen Förderaufruf im Rahmen des Förderprogramms „Zu- schuss zu Digitalisierungsmaßnahmen“ (DIGI-Zuschuss Quali) können kleine und mittlere Unter- nehmen im Jahr 2021 Zuschüsse von bis zu 50 % zu von externen Weiterbildungsanbietern durch- geführten Qualifizierungsmaßnahmen beantragen, welche zur Stärkung digitalisierungsbezogener Kompetenzen in den Unternehmen beitragen. Der Förderaufruf ist am 18. Mai 2021 durchgeführt worden. Bei entsprechender Resonanz sind in den Jahren 2021 und 2022 weitere Förderaufrufe für digitalisierungsbezogene Qualifizierungsmaßnahmen möglich.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5633 3 Abgeschlossene Qualifizierungen im Sinne der geregelten Aufstiegsfortbildung zu einem Meis- terabschluss oder einem gleichwertigen öffentlich-rechtlichen Abschluss honoriert die Landesre- gierung weiterhin durch die Aufstiegsprämie in Höhe von 1.000 Euro. Die nach dem Hessischen Weiterbildungsgesetz (HWBG) anerkannten öffentlichen und freien Träger der Weiterbildung leisten mit ihren dezentralen und unabhängigen Angeboten im Bereich der beruflichen Weiterbildung einen wichtigen Beitrag, um die Bürgerinnen und Bürger – unab- hängig von ihrem Beschäftigungsstatus – bei der Gestaltung der Transformationsprozesse inner- halb der Arbeitswelt durch die Vermittlung von Fachwissen und Schlüsselkompetenzen zu unter- stützen. Die Angebote der Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft im Bereich der arbeitswelt- und berufsbezogenen Weiterbildung sind Teil der Grundversorgung nach § 9 des Hessischen Wei- terbildungsgesetzes (HWBG) und richten sich an alle Bürgerinnen und Bürger. In Abhängigkeit von den jeweils gültigen Verordnungen zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Be- triebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie CoKoBeV finden diese Angebote auch während der Corona-Pandemie statt. Ebenso existiert die Möglichkeit einer Weiterqualifizierung auf dem fachschulischen Niveau (DQR Niveaustufe 6 des deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)), welche unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie besteht und in Abhängigkeit von der Fachrichtung sowohl eine voll- schulische Weiterbildung als auch eine berufsbegleitende Weiterbildung in Teilzeitform ermög- licht. Zudem wurden in den letzten Jahren u.a. durch die Fachkräfteoffensive der Landesregie- rung weitergehende Möglichkeiten einer praxisintegrierten vergüteten Ausbildung an den Fach- schulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, geschaffen. D.h. es wurden Möglichkei- ten, auch für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger aus anderen Berufen (mit sozialpädagogi- schen Praxiserfahrungen), eröffnet, über den Weg einer vergüteten Ausbildung den Abschluss \"Staatlich anerkannte Erzieherin\" bzw. \"Staatlich anerkannter Erzieher\" zu erwerben. Auch für Menschen, die im Rahmen der Corona-Pandemie erwägen, ihr Berufsfeld zu wechseln, bieten sich hierdurch sehr gute Chancen, in attraktiven pädagogischen Arbeitsfeldern tätig zu werden, die einen hohen zusätzlichen Bedarf an Personal aufweisen. Frage 3. Mit welchen Maßnahmen stellt die Landesregierung eine Beratung für Qualifizierungsmaßnahmen für Unternehmen in dieser Corona-Pandemie bereit? Im Rahmen der Initiative ProAbschluss fördert die Landesregierung so genannte „Bildungscoa- ches“. Diese Beratungskräfte sind in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt tätig. Sie sensi- bilisieren und beraten Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen) und Beschäf- tigte für den Nutzen und die Möglichkeiten der kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung (ins- besondere der abschlussbezogenen Nachqualifizierung). Sie stehen als Ansprechpersonen vor Ort in Beratungseinrichtungen zur Verfügung und beraten ebenso aufsuchend im Betrieb. Sie beglei- ten Beschäftigte und Unternehmen darüber hinaus bei Bedarf über den gesamten Zeitraum der Qualifizierung und steigern somit die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Berufsabschlusses. Die Bildungscoaches pflegen den Austausch in ihren lokalen Netzwerken. Bei Bedarf verweisen sie an weitere Beratungsstrukturen für Unternehmen. Beispiele hierfür sind die Qualifizierungs- beratung der Arbeitgeberservices der Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter oder die ebenfalls von der Landesregierung geförderten Beratungskräfte des RKW Hessen. Letztere beraten KMU zu ver- schiedenen Themenschwerpunkten (u.a. Digitalisierungsberatung). Frage 4. Plant die Landesregierung eine Weiterentwicklung der Förderung für Qualifizierungsmaßnahmen und -beratung in Zeiten von wirtschaftliche Rezessionen? Die in der Antwort auf Frage 2 skizzierte freiwillige Förderung der Landesregierung im Rahmen des Förderprogramms „Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen“ (DIGI-Zuschuss Quali) zielt darauf ab, die Resilienz der hessischen Wirtschaft zu stärken. Durch den Zuschnitt auf kleine und mittlere Unternehmen und inhaltlich auf digitalisierungsbezogene Qualifizierung wird genau die- jenige Zielgruppe adressiert, die prioritär der Unterstützung zur Vorsorge für Krisenzeiten bedarf. Es werden genau diejenigen Qualifikationen gestärkt, die für zukunftsfähige Geschäftsmodelle und Unternehmensprozesse zentral sind. Dies leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Un- ternehmen sich möglichst krisensicher und zukunftsfest aufstellen können und über die notwen- dige Fachkräftebasis verfügen. Frage 5. Wie steht die Landesregierung zu einem Bonus als Anreiz für Beschäftigte, wenn diese sich in Kurzarbeit weiterbilden? Die bereits bestehenden Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit umfassen nicht nur Zuschüsse zu Maßnahmenkosten, sondern auch Prämien, wenn im Rahmen einer Umschulung eine Zwischen- bzw. Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt wird (1.000 bzw. 1.500 Euro). Ob es darüber hinaus weiterer Bausteine in der Förderarchitektur rund um die Kurzarbeit bedarf, ist eine Diskussion, die auf Bundesebene geführt werden muss, da dies über die Anpassung von",
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"content": "4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5633 Regelungen im SGB III abzubilden wäre. Allerdings werden die Anreizeffekte von Boni im Kon- text der Weiterbildung als eher gering eingeschätzt. Frage 6. Plant die Landesregierung weitere Maßnahmen, um die Weiterbildungsaktivitäten der kleinen und mittelständischen Unternehmen zu steigern und den anstehenden Strukturwandel erfolgreich zu meistern? Die Landesregierung plant die in der Antwort auf Frage 3 beschriebene Beratungsstruktur der „Bildungscoaches“ ab 2022 so anzupassen, dass eine noch bessere Ergänzung und Verzahnung mit den Qualifizierungsberatungsstrukturen der Bundesagentur für Arbeit erreicht wird. Hierzu erfolgt fortlaufend der Austausch mit der Regionaldirektion Hessen. Die Bildungscoaches werden sich ab dem Jahr 2022 in ihrer Beratung nicht mehr nur auf die Nachqualifizierung konzentrieren, sondern ein breites Themenspektrum im Bereich Weiterbildung abdecken. Sie bleiben weiterhin Anlaufstelle für Unternehmen und Beschäftigen in Weiterbildungsfragen, gehen proaktiv auf Un- ternehmen zu und bieten Betriebsberatung vor Ort an. Im Sinne einer umfassenden „Kümmerer“- Struktur sollen zu den Aufgaben der Beratungskräfte u.a. Kompetenzerfassung, Identifikation benötigter Qualifikationen und passender Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten sowie die Unterstützung bei praktischen Problemen im Verlauf der Weiterbildungsteilnahme gehören. Weiterbildungsvorhaben werden bei Bedarf über die gesamte Dauer begleitet. Weiterhin geht die Landesregierung davon aus, dass bei entsprechender Inanspruchnahme die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen in der Digitalisierung für kleine und mittlere Unter- nehmen über den „DIGI-Zuschuss Quali“ aufrechterhalten werden kann. Wiesbaden, 20. Juli 2021 Tarek Al-Wazir",
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