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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/670 HESSISCHER LANDTAG 17. 07. 2019 Kleine Anfrage Günter Rudolph (SPD) vom 21. Mai 2019 Kostenlose Nutzung des ÖPNV für Ehrenamts-Card-Inhaber und Antwort Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung Fragesteller: Im Sommer des vergangenen Jahres hat der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier angekündigt, dass die rund 15.000 Inhaber der Ehrenamts-Card kostenlos das sogenannte Landesticket zur Nutzung des Öffent- lichen Personennahverkehrs in Hessen erhalten sollen. Insgesamt gibt es in Hessen über 2 Millionen Ehren- amtliche. Für die übrigen 1,985 Millionen ehrenamtlich Tätige ist dieses Ticket augenscheinlich nicht vorge- sehen. Damit wird ein Ehrenamt erster und zweiter Klasse geschaffen. Vorbemerkung Chef der Staatskanzlei: Ein Ehrenamt erster und zweiter Klasse gibt es für die Landesregierung nicht. Alle ehrenamtlich Engagierten leisten wertvolle Arbeit und verdienen gesellschaftliche Anerkennung für ihre dem Gemeinwohl dienenden Aktivitäten. Laut dem Freiwilligensurvey engagieren sich gut 40 % der über 14-jährigen Menschen in Hessen ehrenamtlich. Sie setzen sich in ihrer Freizeit in ganz unterschiedlicher Weise und Intensität für das Gemein- wohl ein, ohne eine konkrete Gegenleistung dafür zu erwarten, und leisten damit einen un- schätzbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Politik kann weder das ehrenamtliche Engagement noch den gesellschaftlichen Zusammen- halt anordnen, aber sie kann neben Dank und Anerkennung geeignete Rahmenbedingen für eh- renamtliches Engagement schaffen. Das hat die Landesregierung in Hessen in vorbildlicher Weise getan, z.B. durch die Landesehrenamtsagentur Hessen, die vielen Freiwilligenagenturen und die Engagement-Lotsen, den Versicherungsschutz im Ehrenamt, die Ehrenamtssuchmaschi- ne im Internet oder die Unterstützung von Flüchtlingen im Ehrenamt. Die Aufnahme des Eh- renamtes als neue Staatszielbestimmung in die Verfassung unterstreicht die Bedeutung des Eh- renamtes eindrücklich. Die Anerkennung und Wertschätzung dieses Ehrenamtes ist der Landesregierung seit langem äußerst wichtig, weshalb sie im Rahmen der Ehrenamtskampagne bereits vor mehr als zehn Jah- ren landesweit die Ehrenamts-Card eingeführt hat. Aktuell kommen rund 19.000 Ehrenamtliche, die sich nachweislich mindestens fünf Stunden pro Woche ehrenamtlich und damit über das normale Maß hinaus engagieren, in den Genuss der Vorteile, die die Karte bietet. Damit ist die E-Card eine Anerkennung für besonders stark engagierte Ehrenamtler, sie ist aber auch ein An- gebot, sich noch stärker als bisher zu engagieren. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport und dem Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Beabsichtigt die Hessische Landesregierung den Vorschlag von Herrn Ministerpräsidenten Bouf- fier, dass die Inhaber von der sogenannten Ehrenamts-Card ein Landesticket zur kostenlosen Nut- zung des ÖPNV erhalten sollen, umzusetzen? Der Landesregierung sieht im ehrenamtlichem Engagement der Bürgerinnen und Bürger Hes- sens einen wichtigen Faktor für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dabei sieht sie auch, dass es unterschiedliche Felder, Formen und Intensitäten ehrenamtlicher Tätigkeit gibt und möchte diese mit jeweils geeigneten Instrumenten unterstützen und fördern. Eingegangen am 17. Juli 2019 · Bearbeitet am 18. Juli 2019 · Ausgegeben am 22. Juli 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/670 Im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode wurde daher u.a. vereinbart: „Als besondere Anerkennung für ehrenamtliches Engagement haben wir das Ziel für diejenigen, die sich in ganz besonderem Maße für das Gemeinwohl einsetzen, ein attraktives Hessenticket zur Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs anzubieten“ (Seite 36). An dieser Zielsetzung hält die Landesregierung fest. Detailfragen der Umsetzung, z.B. zur et- waigen Einbindung oder Orientierung an der Ehrenamts-Card, der Definition der Zielgruppe, den Konditionen sowie ggf. weiteren Kriterien, befinden sich zurzeit im Klärungsprozess und werden zu gegebener Zeit der Öffentlichkeit vorgestellt. Frage 2. Falls ja, zu welchem Zeitpunkt ist dies vorgesehen? Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3. Falls nein, warum will die Hessische Landesregierung den Vorschlag von Herrn Ministerpräsi- denten Bouffier nicht mehr umsetzen? Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 4. Sollen weitere Personen, die ehrenamtlich tätig sind, ebenfalls dieses sogenannte Landesticket er- halten? Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 5. Falls nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 6. Warum will die Hessische Landesregierung nur den Besitzern der sogenannten Ehrenamts-Card das kostenlose Landesticket zur Verfügung stellen? Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 7. Welche Aktivitäten plant die Hessische Landesregierung, um ehrenamtliche Tätigkeiten von bürokratischen Hemmnissen bzw. Anforderungen etwa im Steuerrecht zu entlasten? Geplante gesetzliche Erleichterungen für Ehrenamtliche im Bereich des Steuerrechts Unter Vorsitz des hessischen Finanzministers Dr. Thomas Schäfer haben sich die Finanzminis- terinnen und Finanzminister der Länder in ihrer Jahreskonferenz 2019 am 24. Mai 2019 in Ber- lin für eine Vielzahl gesetzgeberischer Maßnahmen zur Stärkung des ehrenamtlichen Engage- ments der Bürgerinnen und Bürger ausgesprochen: Die Besteuerungsgrenze bei sog. steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einer gemeinnützigen Körperschaft soll von 35.000 € auf 45.000 € erhöht werden. Danach würden wirtschaftliche Tätigkeiten etwa aus Werbung und Sponsoring, aus dem Verkauf von Spei- sen und Getränken, Flohmärkten, Basaren, geselligen Veranstaltungen zukünftig nur dann der Ertragsbesteuerung (Körperschaft- und Gewerbesteuer) unterliegen, wenn die jährlichen Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer die Freigrenze von 45.000 € (bisher: 35.000 €) übersteigen. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale soll von 2.400 € auf 3.000 € angehoben werden. Die steuerfreie Ehrenamtspauschale soll von 720 € auf 840 € angehoben werden. Die Grenze für vereinfachte Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) soll von 200 € auf 300 € angehoben werden. Die Tatbestände für die Mittelweitergabe von steuerbegünstigten Körperschaften an andere steuerbegünstigte Körperschaften sollen vereinheitlicht werden. Durch neue gesetzliche Regelungen sollen Kooperationen verschiedener steuerbegünstigter Körperschaften zugunsten eines steuerbegünstigten Zwecks rechtssicher ermöglicht und Hol- dingstrukturen etabliert werden. Zudem soll eine Vertrauensschutzregelung zugunsten steuerbegünstigter Körperschaften ge- schaffen werden, die gutgläubig Mittel an eine andere Körperschaft für steuerbegünstigte Zwecke weitergeben, auch wenn der Empfängerkörperschaft im Nachhinein die Gemeinnüt- zigkeit nicht zuerkannt bzw. aberkannt wird.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/670 3 Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben das Bundesministerium der Fi- nanzen gebeten, zur Umsetzung dieser Maßnahmen zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen. Darüber hinaus prüfen die Länder bis Ende des Jahres 2019 weitere Vorschläge und Ideen zur Reform des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts, die bei mehrheitlicher Zustimmung noch in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden sollen. Maßnahmen der hessischen Steuerverwaltung zur Unterstützung der Vereine Um der herausragenden Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements gerecht zu werden, sind zudem sowohl das HMdF als auch die örtlich zuständigen Finanzämter kontinuierlich bemüht, die verantwortlichen Vereinsvertreterinnen und -Vertreter in Hessen bei der Bewältigung der steuerrechtlich notwendigen Aufgaben zu unterstützen. Hervorzuheben sind folgende Maßnahmen: Im Rahmen der Informationsveranstaltung „Gemeinnützige Vereine und Steuern“ gibt das HMdF – in Zusammenarbeit mit dem örtlichen FA – den Vereinsvertreterinnen und - Vertretern vor Ort nützliche Hilfestellungen und Tipps, um ihnen die ehrenamtliche Tätig- keit im Bereich des Steuer- und Spendenrechts zu erleichtern und die damit verbundenen Aufgaben zu bewältigen. Darüber hinaus haben die jeweiligen Vereine bei den Veranstaltun- gen die Möglichkeit, die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter als Ansprechpartner persönlich kennenzulernen und eigene Fragen und Probleme vorzutragen. An den seit dem Jahr 2001 hessenweit organisierten 110 Veranstaltungen haben weit mehr als 50.000 Ehrenamtliche teilgenommen. Für das Jahr 2019 sind wiederum fünf Veranstal- tungen geplant, die in den FA-Bezirken Nidda, Hanau, Bensheim, Limburg-Weilburg und Langen stattfinden. Der vom HMdF herausgegebene und regelmäßig aktualisierte „Steuerwegweiser für ge- meinnützige Vereine und Übungsleiterinnen und Übungsleiter“ stellt ein bewährtes und be- liebtes Hilfsmittel zur Bewältigung der tagtäglichen Aufgaben in der Vereinsarbeit dar. In der Broschüre werden vielfältige Rechts- und Praxisfragen und deren steuerliche Beurteilung so ausführlich und umfangreich wie möglich dargestellt. Der Steuerwegweiser findet bei den Ehrenamtlichen sehr positive Resonanz, so dass im März 2018 bereits die 38. Auflage veröf- fentlicht wurde. Die 39. Auflage ist für September 2019 geplant. Maßnahmen im Bereich Datenschutz und Ehrenamt In Bezug auf Datenschutz und Ehrenamt wird auf Seite 65 des Koalitionsvertrags verwiesen: „Um insbesondere Vereine und ehrenamtlich Tätige im Umgang mit dem Datenschutz zu unter- stützen, werden wir im Dialog mit den Interessenvertreterinnen und -vertretern des Ehrenamtes eine praxisgerechte Anwendung der Datenschutzgrundverordnung ermöglichen.“ Die Anwen- dung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch Vereine und ehrenamtlich Tätige wird dabei vom unabhängigen Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit kon- trolliert. Durch die DSGVO entstand bei den Verbänden ein hoher Verwaltungs- und Beratungsaufwand, den es auf das notwendige Maß zu reduzieren gilt. Der Landessportbund Hessen hat 2018 eine eigene Stelle für das Thema Datenschutz eingerichtet. Auch die Feuerwehren werden bei der Umsetzung der DSGVO für die Nutzung der Feuerwehrverwaltungssoftware unterstützt, indem im Rahmen eines erläuternden Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport ein vorgefertigter, nur noch durch eigene Daten zu ergänzender Vordruck zur Verfügung ge- stellt wird. Für alle Vereine hat die Hessische Landesregierung im März 2019 eine Broschüre „Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung. Was sollten Vereine jetzt wissen und tun?“ heraus- gegeben, die auch aus dem Internet heruntergeladen werden kann (https://www.gemeinsam- aktiv.de/infomaterial). Wiesbaden, 11. Juli 2019 Axel Wintermeyer",
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