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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1599 2009/2010: .... 1.312.550,00 €, 2010/2011: .... 1.815.468,00 €, 2011/2012: .... 1.780.855,00 €, 2012/2013: .... 1.519.296,00 €, 2013/2014: .... 1.757.570,00 €, 2014/2015: .... 1.782.078,00 €, 2015/2016: ... 1.894.279,00 €, 2016/2017: ... 1.471.500,00 €, 2017/2018: ... 1.969.726,00 €, 2018/2019: ... 2.147.464,00 €. Darüber hinaus werden für das Programm FSJ an allgemeinbildenden ganztägig arbeitenden Schu- len im Schuljahr 2019/2020 1.884.960 € und darüber hinaus ca. 2,2 Mio. € für den Einsatz von Freiwilligendienstleistenden an Förderschulen bereitgestellt. Die Mittelansätze hierfür sind in den letzten Jahren unverändert beibehalten worden. Zwischen 2008 und 2010 wurde im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekts mit 50.000 € die Einführung der nur in Hessen existierenden Möglichkeit eines FSJ im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes bei Feuerwehren sowie an der Hessischen Landesfeuerwehrschule geför- dert. Nach Beendigung des Pilotprojekts im Jahr 2010 finanzierte das Land noch bis einschließlich 2012 die wissenschaftliche Begleitung (im Jahr 2010: 3.153,50 €, im Jahr 2011: 6.366,00 €, im Jahr 2012: 11.424,00 €) und die Anschubfinanzierung des Landesfeuerwehrverbandes als FSJ- Träger (im Jahr 2010: 16.642,13 €, im Jahr 2011: 30.800,00 €, im Jahr 2012: 13.260,00 €). Zur Förderung des FÖJ hat das Land für den Zeitraum der Jahre 2009 bis 2019 Landesmittel in Höhe von 1.704.400,00 € zur Verfügung gestellt. Bezogen auf die einzelnen Jahre standen zur Verfügung: 2009: ............. 152.000,00 €, 2010: ............. 152.000,00 €, 2011: ............. 152.000,00 €, 2012: ............. 152.000,00 €, 2013: ............. 152.000,00 €, 2014: ............. 152.000,00 €, 2015: ............. 152.000,00 €, 2016: ............. 152.000,00 €, 2017: ............. 152.000,00 €, 2018: ............. 158.600,00 €, 2019: ............. 177.800,00 €. Für das Jahr 2020 ist eine Erhöhung der Landesmittel für das FÖJ in Höhe von 322.000 € im hessischen Haushaltsplan veranschlagt. Frage 4. Wie viele junge Menschen haben in den letzten Jahren an welchem der Freiwilligendienste teilge- nommen? Der Landesregierung liegen keine Informationen zur Anzahl der Teilnahme von jungen Menschen an den vielfältigen Angeboten der Freiwilligendienste in der Bundesrepublik Deutschland vor. Bezogen auf die durch das Land geförderten Freiwilligendienste FSJ, FSJ an allgemeinbildenden ganztägig arbeitenden Schulen, Freiwilligendienste an Förderschulen und FÖJ engagierten sich im FSJ im Jahrgang 2018/2019 6.202 Freiwillige, im FSJ an allgemeinbildenden ganztägig arbeitenden Schulen im Schuljahr 2018/2019 204 Freiwillige, in Freiwilligendiensten an Förderschulen im Schuljahr 2018/2019 265 Freiwillige, im FÖJ engagieren sich aktuell 170 Freiwillige in Hessen.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1599 3 Frage 5. Wie viele Träger bieten wie viele Plätze für einen Freiwilligendienst an? Frage 6. Werden die jährlich vorhandenen Plätze in den Freiwilligendiensten vollständig genutzt? Frage 7. Hält die Landesregierung die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze und die Inanspruchnahme für angemessen? Die Fragen 5, 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. Der Landesregierung liegt keine Informationen über die Zahl der Träger von Freiwilligendiensten in der Bundesrepublik Deutschland sowie die bei einzelnen Trägern vorhandenen Plätze wie auch über deren Inanspruchnahme vor. Bezogen auf das FSJ in Hessen engagierten sich im Jahrgang 2018/2019 bei 33 Trägern 6.202 Freiwillige. Eine festgeschriebene Höchstzahl an zur Verfügung stehenden Plätzen existiert im FSJ nicht. Bezogen auf das FSJ an allgemeinbildenden ganztägig arbeitenden Schulen engagierten sich im Schuljahr 2018/2109 bei 17 freien Trägern 204 Freiwillige. Die zur Verfügung stehenden Plätze werden vollständig genutzt. Hinsichtlich des FÖJ in Hessen bieten drei Träger aktuell 170 Plätze an. Die zur Verfügung stehenden Plätze werden vollständig genutzt. Die Landesregierung beabsichtigt das FÖJ in dieser Legislaturperiode moderat um 10 Plätze pro Jahr auszubauen. Frage 8. Hält die Landesregierung es für sinnvoll, weitere Zielgruppen als Interessenten zu gewinnen? Die Landesregierung geht davon aus, dass aufgrund der Vielzahl der existierenden Angebote unterschiedlichster Freiwilligendienste und ihrer jeweils spezifischen Rahmenbedingungen ein insgesamt breites Angebot für Interessierte existiert. Unabhängig hiervon sieht die Landesregierung grundsätzlich die Notwendigkeit, dass sich die Freiwilligendienste als offene Angebote verstehen, in denen Vielfalt, Individualität und Unter- schiedlichkeit ihrer Teilnehmerinnen und Teilnehmer als fester Bestandteil sowie als Bereicherung angesehen werden. Die Landesregierung erwartet von den Trägern von Freiwilligendiensten eine diskriminierungsfreie und akzeptierende Grundhaltung wie auch eine diversitätsbewusste und dis- kriminierungssensible Haltung und Organisationskultur. Bezogen auf die durch die Landesregierung in Hessen geförderten Angebote der Freiwilligen- dienste ist es das Ziel, noch mehr junge Menschen für ein soziales Engagement zu gewinnen. Die Landesregierung macht sich deshalb weiter für die Freiwilligendienste in Hessen stark und wird mit dazu beitragen, die Freiwilligendienste in Hessen noch attraktiver zu gestalten. Frage 9. Welche Vorteile haben junge Menschen, die an einem Freiwilligendienst teilnehmen? Die Teilnahme an einem Freiwilligendienst ermöglicht jungen Menschen sich mit ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Praxis zu erproben und ihre Persönlichkeit und Kompetenzen weiterzuentwickeln, eine Zeit des Innehaltens und der persönlichen Ausrichtung, die Begegnung mit unterschiedlichen Menschen und das Erfahren von Gemeinschaft, das Kennenlernen von sozialen Berufsfeldern und die berufliche Orientierung, sich in die Gesellschaft einzubringen und sie mitzugestalten, gemeinsam mit anderen Spaß und Freude zu erleben. Ein Freiwilligendienst kann – je nach Studiengang – auch als Wartesemester bei einem nachfol- genden Studium angerechnet werden. Bei vielen Ausbildungen, insbesondere im sozialen Bereich, wird ein Freiwilligendienst als Praktikumszeit berücksichtigt. Viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger nutzen das Programm FSJ an allgemeinbildenden ganztägig arbeitenden Schulen zur Berufsorientierung, insbesondere im Hinblick auf ein mögli- ches Lehramtsstudium. Darüber hinaus kann – soweit die schulischen Voraussetzungen erfüllt sind – z.B. ein FSJ/FÖJ als praktischer Teil zum Erwerb der Fachhochschulreife angerechnet werden.",
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"content": "4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1599 Frage 10. Auf welchem Wege erfahren Interessenten i.d.R. von den Angeboten der Freiwilligendienste? Der Landesregierung liegen keine empirisch fundierten Erkenntnisse vor, auf welchem Weg In- teressierte von den Angeboten der Freiwilligendienste erfahren. Es wird vermutet, dass die mit Abstand bedeutsamste Informationsquelle überwiegend im Freundes-, Verwandten- und Bekann- tenkreis und damit im eigenen sozialen Umfeld von Interessierten liegt und die Erfahrungsberichte von Personen, die einen Freiwilligendienst geleistet haben, von grundlegender Bedeutung sind. Darüber hinaus informieren die Träger von Freiwilligendiensten über das Internet, über Presse- mitteilungen, mit Flyern und Zeitungsartikeln sowie über soziale Medien über die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst zu absolvieren. Auch werden Informationen und Präsentationen in Schu- len und auf Messen angeboten. Bezogen auf das FSJ bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Freiwilligendienste Hessen auf der Internetseite www.fsj-hes- sen.de umfassende Informationen über das FSJ in Hessen. Eine kurze Information zum FSJ an Schulen findet sich auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums. Informationen zum FÖJ in Hessen bietet die Internetseite www.foej-hessen.de der Naturschutz- Akademie Hessen. Eine kurze Information zum FÖJ in Hessen findet sich auch auf der Internet- seite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz. Wiesbaden, 27. Januar 2020 Kai Klose",
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