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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/862 HESSISCHER LANDTAG 18. 09. 2019 Kleine Anfrage Marius Weiß (SPD) und Tobias Eckert (SPD) vom 24.06.2019 Ein Jahr Informationsfreiheit in Hessen und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Am 25. Mai 2018 ist das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt im Vierten Teil erstmals einen Anspruch auf Informationszugang. Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage haben die Hessische Staatskanzlei und die Ministerien die Zahlen zum Stichtag 01.06.2019 ermittelt. In die Erhebung wurden die jeweils nachgeordne- ten Behörden sowie die der Landesregierung oder ihrer Aufsicht unterstehenden Stellen nach § 81 Abs. 1 HDSIG einbezogen, soweit die Anwendung des Vierten Teils des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes nicht nach § 81 Abs. 2 HDSIG ausgeschlossen ist. Auf eine Beteiligung der in § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG genannten kommunalen Stellen wurde verzichtet, weil die Entscheidung über die Anwendung der Vorschriften zur Informationsfreiheit in kommunaler Selbstverantwortung erfolgt und diese Stellen insoweit auch nicht berichts- pflichtig gegenüber der Landesregierung sind. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erhielt im Hinblick auf die Fragen 7 und 8 Gelegenheit zur Stellungnahme und hat die entsprechenden Zahlen mitgeteilt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, dem Minister der Finanzen, der Ministerin der Justiz, der Ministerin für Wissenschaft und Kunst, dem Kultusminister, der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz und dem Minister für Soziales und Integration und dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wie folgt: Frage 1. Wie viele Anträge auf Informationszugang nach dem neuen HDSIG gab es seit dem 25. Mai 2018? Frage 2. Wie viele dieser Anträge auf Informationszugang entfielen jeweils auf a) die Hessische Staatskanzlei, die Ministerien und nachgeordneten Behörden? b) die Institutionen nach § 81 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1 – 8 HDSIG? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Frage 4. Wie vielen Anträgen auf Informationszugang wurde stattgegeben? Zur Beantwortung der Frage 1, 2 und 4 wird auf Anlage 1 verwiesen. Frage 3. Wie viele hessische Städte, Gemeinden und Landkreise haben seit dem 25. Mai 2018 Informa- tionsfreiheitssatzungen erlassen? Diesbezügliche Angaben sind der Landesregierung nicht bekannt. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Eingegangen am 18. September 2019 · Bearbeitet am 18. September 2019 · Ausgegeben am 23. September 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/862 Frage 5. Wie viele Anträge auf Informationszugang wurden a) Insgesamt abgelehnt? b) wegen der Ausschließungsgründe nach § 82 – 84 HDSIG abgelehnt? (Bitte einzeln aufschlüs- seln) c) abgelehnt, weil der Informationszugang nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand möglich gewesen wäre? Zur Beantwortung der Frage wird auf Anlage 2 verwiesen. Frage 6. Gegen wie viele ablehnende Entscheidungen ist von den antragstellenden Personen Klage vor den Verwaltungsgerichten erhoben worden? Bis zum Stichtag 01.06.2019 haben in drei Fällen antragstellende Personen Klage beim Verwal- tungsgericht erhoben. In einem Fall im Geschäftsbereich des HMdIS, in zwei Fällen im Ge- schäftsbereich des HMdF. Frage 7. Wie viele Personen, die sich in ihrem Recht nach dem Vierten Teil des HDSIG verletzt sahen, haben den Hessischen Informationsfreiheitsbeauftragten angerufen? Den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit haben 41 Personen ange- rufen. Frage 8. Wie viele Verstöße gegen den Vierten Teil des HDSIG wurden vom Hessischen Informationsfrei- heitsbeauftragten festgestellt und bei wie vielen von diesen Verstößen hat er eine Behebung gefor- dert? Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat zehn Verstöße gegen den Vierten Teil des HDSIG festgestellt und bei fünf Verstößen die Behebung gefordert. Wiesbaden, 3. September 2019 Peter Beuth Anlagen",
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"content": "Kleine Anfrage Drs. 20/862 Ein Jahr Informationsfreiheit in Hessen Anlage 1 Ministerium/ nachgeordnete Stellen nach § 81 Anträge nach § 80 Abs. 1 davon* Staatskanzlei Behörden Abs. 1 S. 1 HDSIG HDSIG insgesamt* stattgegeben abgelehnt Hessische 1) Staatskanzlei 6 5 7 18 10 3 HMWEVW 8 14 0 22 18 3 HMdIS 41 31 0 72 37 29 HMdF 8 28 0 36 9 11 2) 3) HMdJ 5 1 16 23 17 6 4) HKM 37 38 0 75 37 37 HMUKLV 12 0 0 12 9 1 5) HMWK 0 4 9 13 8 5 HMSI 6 0 1 7 7 0 Summe 136 121 33 278 152 95 *Die Summe der Anzahl stattgebender und abgelehnter Entscheidungen kann von der Gesamtzahl der eingegangenen Anträge abweichen, wenn zum Zeitpunkt der Erhebung nicht alle Anträge abschließend beschieden waren. 1) Hessischer Rundfunk 2) Ordentliche Gerichtsbarkeit soweit nach § 81 Abs. 1 Nr. 4 HDSIG erfasst. 3) Ein weiterer Antrag betraf eine Notarkammer, die nicht in die Kategorien von lit. a) und b) der Frage 2 zu fassen ist. 4) Enthalten sind 24 Anträge bei Schulen. An Schulen gerichtete Anträge wurden nur berücksichtigt, soweit sie die dem Hessi- schen Kultusministerium oder den Staatlichen Schulämtern bekannt sind. Auf eine gesonderte Abfrage bei sämtlichen Schu- len wurde aufgrund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands im Interesse der pädagogischen Aufgaben der Schulen und damit der Schülerinnen und Schüler verzichtet. 5) TU Darmstadt, Universität Marburg, Studentenwerk Gießen HMdIS II6",
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"content": "Kleine Anfrage Drs. 20/862 Ein Jahr Informationsfreiheit in Hessen Anlage 2 Antrag auf Informationszugang wurde abgelehnt Anzahl 1) a) insgesamt 95 b) davon abgelehnt nach § 82 Nr. 1 HDSIG 1 § 82 Nr. 2 a) HDSIG - § 82 Nr. 2 b) HDSIG - § 82 Nr. 2 c) HDSIG 1 § 82 Nr. 2 d) HDSIG 4 § 82 Nr. 3 HDSIG 2 § 82 Nr. 4 HDSIG 7 § 82 Nr. 5 HDSIG 2 § 83 HDSIG 6 § 84 Abs. 1 HDSIG 1 § 84 Abs. 2 HDSIG 5 c) davon abgelehnt nach § 85 Abs. 2 Satz 2 HDSIG 26 (unverhältnismäßiger Aufwand) 1) Beinhaltet ablehnende Bescheide aus nicht unter lit. b) und c) erfassten Gründen, z.B. die begehrte Information ist nicht in der angefragten Behörde und in keiner anderen vorhanden, die angefragte Behörde ist nicht die zuständige und es erfolgt ein Hinweis auf die zuständige Stelle (§ 85 Abs. 1 Satz 2 HDSIG). HMdIS II6",
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