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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1511 HESSISCHER LANDTAG 05. 02. 2020 Kleine Anfrage Wiebke Knell (Freie Demokraten) vom 07.11.2019 Personelle Ausstattung hessischer Wasserbehörden und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung Fragesteller: Die Struktur der hessischen Behörden, die für Wasser zuständig sind, gliedert sich in drei Ebenen: 1. Umweltministerium als Oberste Wasserbehörde, 2. die Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt als Obere Wasserbehörden, 3. Kreisverwaltungen bzw. Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte als Untere Wasserbehörden. Die Wasserbehörden leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung der hessischen Bevöl- kerung mit Trinkwasser, z.B. durch die Festsetzung von Wasserschutzgebieten oder der Erteilung von Was- serrechten. Verfahren zur Erteilung von Wasserrechten kommen zum Teil erst nach Jahrzehnten zum Abschluss. Die Was- serversorger sind teilweise gezwungen, die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung auf Basis von jährlich zu erneuernden Interimsgenehmigungen sicherzustellen. Angesichts steigender Herausforderungen u.a. durch kli- mawandelbedingte häufigere und längere Trocken- und Hitzephasen sind langfristig gesicherte Wasserrechte für die Öffentliche Wasserversorgung unerlässlich. Dabei ist zukünftig mit mehr Nutzungskonflikten hinsicht- lich der Benutzung der Gewässer zu rechnen, wobei der gesetzlich verankerte Vorrang der Öffentlichen Trink- wasserversorgung konsequent umzusetzen sein wird. Verfahren zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten kommen ebenso wie die Wasserrechtsverfahren erst nach Jahrzehnten zum Abschluss. Schadstoffeinträge in unsere Trinkwasserressourcen werden so über Jahrzehnte nicht effektiv verhindert. Viele Wasserschutzgebietsverordnungen sind veraltet und bieten dadurch nicht das heute erforderliche Schutzniveau für die Gewässer. Eigentlich müsste jede Wasserschutzgebietsverordnung alle 10 Jahre von den Wasserbehörden überprüft und auf den aktuellen Stand gebracht werden, was aber nicht geschieht. All das gefährdet akut wie auch langfristig die Sicherstellung der Versorgung der hessischen Bevöl- kerung mit Trinkwasser. Insbesondere neue und zunehmende Schadstoffeinträge aus Landwirtschaft und In- dustrie in die Gewässer können so nicht effektiv verhindert werden. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur der besondere Gewässerschutz in den Trinkwasserschutzgebieten erfor- derlich ist, sondern flächendeckend die vollständige Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) not- wendig ist. Dabei ist vor allem aktuell ein Defizit in der Erreichung des guten qualitativen Zustands des Grund- wassers hinsichtlich der landwirtschaftlichen Einträge von Nitrat zu erkennen. Ausreichende Maßnahmen wur- den in den letzten Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen nicht getroffen. Die nicht ausreichende Umsetzung der WRRL führt auch in Trinkwasserschutzgebieten zu einer erhöhten Belastung mit Schadstoffen. Aufgrund der demographischen und auch der klimatischen Veränderung wird es immer wichtiger, den Vorrang der Trinkwasserversorgung bei der Benutzung von Gewässern auch tatsächlich umzusetzen und dem Gewäs- serschutz durch eine flächendeckende Umsetzung der WRRL und der Optimierung von Trinkwasserschutzge- bietsverordnungen oberste Priorität einzuräumen, dies alles auch und gerade in der Abwägung unterschiedlicher und z.T. gegensätzlicher Interessen. Vor dem Hintergrund insbesondere der drei aufgezeigten Handlungsfelder – Wasserrechtsverfahren zum Zwe- cke der Trinkwasserversorgung, Ausweisung von Wasserschutzgebieten, Umsetzung der WRRL zur Herstel- lung des qualitativ guten Zustands des Grundwassers - müssen auch die hessischen Wasserbehörden neu aufge- stellt werden. Insbesondere die Oberen und die Unteren Wasserbehörden sollten schnellstmöglich mit mehr qualifiziertem Personal ausgestattet werden, um die heutigen wie auch die zukünftigen Aufgaben erfüllen zu können. Vorbemerkung Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Die Ausführungen der Fragestellerin zur Struktur der hessischen Behörden sind teils zutreffend. Zur Präzisierung sei ergänzt, dass die dreistufig aufgebaute Wasserwirtschaftsverwaltung in Hes- sen seit der Umweltverwaltungsreform im Jahre 1997 mit der Auflösung der Wasserwirtschafts- ämter und Eingliederung in die untere und die mittlere Verwaltungsebene über keine eigenstän- digen Fachbehörden mehr verfügt. Die oberen Wasserbehörden sind den folgenden Abteilungen bei den Regierungspräsidien (RP) zugeordnet: RP Kassel: Abteilung Umweltschutz an den Standorten Kassel und Bad Hersfeld RP Gießen: Abteilung Umwelt RP Darmstadt: Abteilungen Arbeitsschutz und Umwelt in Darmstadt, Frankfurt am Main und Wiesbaden Eingegangen am 5. Februar 2020 · Bearbeitet am 5. Februar 2020 · Ausgegeben am 7. Februar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1511 Hinzu kommt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie als wissenschaft- lich-technische Fachbehörde. Zu ergänzen ist außerdem, dass § 64 des Hessischen Wassergesetzes die Aufgaben der unteren Wasserbehörde dem Kreisausschuss und dem Magistrat der kreisfreien Städte zur Erfüllung nach Weisung überträgt, wobei Weisungen sich auf allgemeine Anordnungen beschränken sollen. Bezüglich der Verfahren zur Erteilung von Wasserrechten ist darauf hinzuweisen, dass die Ertei- lung von Erlaubnissen und Bewilligungen für die Wasserversorgung in Hessen – mit Ausnahme des „Hessischen Rieds“ – üblicherweise zeitnah innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt. Die Verzögerungen im Hessischen Ried sind mit der hohen Nutzungsintensität auch aufgrund der starken Landnutzungskonkurrenzen und den besonderen natur- und kulturräumlichen Gegeben- heiten, die u.a. in der Ausweisung von großflächigen FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten zum Ausdruck kommt, begründet. Im Hinblick auf die insbesondere in der Metropolregion Rhein- Main immanenten multifunktionalen Ansprüche an den Natur- und Kulturraum sind im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren komplexe unterschiedliche, z.T. wi- dersprüchliche Anforderungen der Flächennutzer (Land-, Forstwirtschaft, Siedlungsentwick- lung), des Naturschutzes an den Natur- und Kulturraum sowie planerische und neue rechtliche Vorgaben zu betrachten und beim Verfahren zu berücksichtigen gewesen. Hinsichtlich der Verfahren zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten ist festzustellen, dass es dem Träger der öffentlichen Wasserversorgung obliegt, bei der oberen Wasserbehörde auf die Wasserschutzgebietsfestsetzung hinzuwirken und die hierzu erforderlichen fachlichen Unterlagen vorzulegen. Bei Wasserschutzgebieten wird eine Bearbeitungszeit von drei bis vier Jahren veran- schlagt, da neben einer zeitaufwändigen hydrogeologischen und bodenkundlichen Kartierung des Schutzgebietes auch umfangreiche Beteiligungsverfahren und Abstimmungsverfahren mit be- troffenen Dritten durchzuführen sind. Im Zusammenhang mit der – neben der Gewährleistung des besonderen Gewässerschutzes in den Wasserschutzgebieten – erforderlichen flächendeckenden und vollständigen Umsetzung der WRRL ist hinsichtlich der Erreichung des guten qualitativen Zustands des Grundwassers anzu- merken, dass für den qualitativen Schutz des Grundwassers Maßnahmen zur Verminderung dif- fuser Einträge von beispielsweise Nitrat, Ammonium sowie Pflanzenschutzmitteln und darüber hinaus zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Grundwasserressourcen ergriffen werden. Für das Hessische Ried wurde 2017 eine Spurenstoffstrategie entwickelt und wird seitdem sukzessive um- gesetzt. Um diffuse Einträge von Nitrat zu verringern, hat die Landesregierung seit dem Jahr 2011 rund 37 Mio. € in die gewässerschutzorientierte Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben in den 41 WRRL-Maßnahmenräumen zum Schutz des Grundwassers investiert. Dieses Angebot zur Intensivierung der Beratung wird durch die Grundberatung, die beim Landesbetrieb Land- wirtschaft Hessen (LLH) angesiedelt ist, in den Gebieten der weniger belasteten Grundwasser- körper ergänzt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Wie hat sich die personelle Ausstattung der Wasserbehörden seit 1990 in Hessen entwickelt und wie ist der aktuelle Stand? Bitte stellen Sie die Zahlen in Fünf-Jahresschritten jeweils für die drei Ebenen dar. Zu den Jahren 1990 bis 2006 stehen die geforderten Daten für eine kurzfristige Auswertung bei den oberen Wasserbehörden (Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel) nicht zur Ver- fügung. Dies lässt sich unter anderem auf die Strukturreform der Umweltverwaltung im Jahr 1997 und die weiteren Verwaltungsstrukturreformen im Rahmen der „Operation Sichere Zukunft“ in den Jahren 2003 ff. zurückführen. Zunächst wurden mit dem Gesetz zur Neuorganisation der staatlichen Umweltverwaltung vom 15. Juli 1997 (GVBl. I S. 232) aus seinerzeit 20 Umweltbe- hörden (Umweltdezernate bei den Regierungspräsidien, staatliche Wasserwirtschaftsämter, staat- liche Ämter für Immissions- und Strahlenschutz und Behörden der Bergverwaltung) drei Umwelt- abteilungen mit acht Standorten bei den Regierungspräsidien. Drei der acht Standorte wurden im Rahmen der „Operation Sichere Zukunft“ geschlossen. Eine Rekonstruktion der damaligen Per- sonalausstattung ist daher mit einem vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten. In Ab- hängigkeit von der jeweiligen Einführung von SAP in den Jahren 2005 (Gießen) bzw. 2006 (Darmstadt und Kassel) können die Regierungspräsidien ab diesem Zeitpunkt eine Übersicht zu der Personalausstattung bei den Wasserdezernaten liefern.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1511 3 Für das Regierungspräsidium Darmstadt (Standorte: Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden) lauten die Zahlen wie folgt: Jahr Stellen 2006 214 2010 209 2015 200 1.11.2019 200 Für das Regierungspräsidium Gießen lauten die Zahlen wie folgt: Jahr Stellen 2005 75,74 2010 70,11 2015 71,20 1.11.2019 76,91 Für das Regierungspräsidium Kassel (Standorte: Kassel und Bad Hersfeld) lauten die Zahlen wie folgt: Jahr Stellen 2006 85,0 2010 84,5 2015 90,0 1.11.2019 91,0 Für den Bereich der unteren Wasserbehörden liegen im Rahmen der Fachaufsicht keine Daten vor. Seit der Kommunalisierung im Jahr 2005 obliegt die Stellenbewirtschaftung der unteren Wasserbehörden den Kreisausschüssen bzw. den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeis- tern. Frage 2. Hält es die Landesregierung für akzeptabel, dass hessische Wasserversorger zum Teil Jahrzehnte auf die Erteilung von Wasserrechten oder die Festsetzung von Wasserschutzgebieten warten müs- sen? Wenn nein, was gedenkt die Landesregierung dagegen zu unternehmen? Vor dem Hintergrund, dass die Erteilung von in der Fragestellung als „Wasserrecht“ bezeichneten Erlaubnissen und Bewilligungen für die Wasserversorgung in Hessen üblicherweise zeitnah in- nerhalb einer angemessenen Frist erfolgt, sind die Zeiträume, die für die Erteilung von Erlaub- nissen und Bewilligungen oder für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten, benötigt werden, als akzeptabel zu bezeichnen. Einschränkungen für die Wasserversorgung aus den von der Fra- gestellerin benannten Gründen sind in der Vergangenheit nicht eingetreten und dies wird für die Zukunft auch nicht erwartet. Die Ausnahme im Hessischen Ried sind insbesondere mit den im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren zu berücksichtigenden kom- plexen unterschiedlichen, z.T. widersprüchlichen Anforderungen der Flächennutzer (Land-, Forstwirtschaft, Siedlungsentwicklung) und des Naturschutzes an den Natur- und Kulturraum be- gründet. Hinzu kamen noch sich im Laufe der Verfahren verändernde rechtliche Rahmenbedin- gungen, die in laufende Verfahren zu integrieren waren und so zu weiteren Verzögerungen ge- führt haben. Frage 3. Ist die Landesregierung der Meinung, dass die derzeitige personelle Ausstattung der Wasserbehör- den ausreichend ist, um die wasserwirtschaftlichen Verwaltungsverfahren innerhalb angemessener Zeiträume abzuarbeiten sowie die Anforderungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu gewährleisten? Wenn nein, was gedenkt die Landesregierung dagegen zu unternehmen? Für zusätzliche Aufgaben wird grundsätzlich im Rahmen der Haushaltsaufstellung auch zusätzli- ches Personal eingeplant. So wurden beispielsweise im Rahmen der Aufstellung des Entwurfs zum Landeshaushalt für das Renaturierungsprogramm „100 Wilde Bäche“, die Maßnahmen zur Verbesserung der Kläranlagen oder das Leitbild des integrierten Wasserressourcenmanagements, zusätzliches Personal vorgesehen.",
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"content": "4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1511 Im Übrigen ist die Landesregierung der Auffassung, dass zur Erledigung der derzeitigen Pflicht- aufgaben grundsätzlich eine angemessene Stellenzahl in den Wasserbehörden zur Verfügung steht. In Hessen sind die Personalabbauverpflichtungen der vergangenen rund 15 Jahre umgesetzt wor- den, so dass heute durch Eintritt in den Ruhestand freiwerdende Stellen in der Regel wiederbesetzt werden können. Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, ist eine eindeutige zahlenmäßige Zuordnung der Be- diensteten der für die Umwelt zuständigen Abteilungen der Regierungspräsidien zu den oberen Wasserbehörden mit vertretbarem Aufwand nicht möglich; daher wird nachfolgend die Beschrei- bung der Personalentwicklung stellvertretend auf den gesamten Umweltbereich bezogen. Während im Jahr 2003 die besetzten Arbeitskapazitäten in der gesamten hessischen Umweltver- waltung bei über 1.550 Personen lag, reduzierte sich diese Zahl bis zum Jahr 2007 auf rund 1.175 Personen und bleibt seither vergleichsweise stabil auf diesem Niveau. Stichtag ist jeweils der 1. Januar eines jeden Jahres. Für die Umsetzung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie ergreift die Landesregierung die notwendigen Maßnahmen zum qualitativen und quantitativen Gewässerschutz. Diese sind im zweiten Bewirtschaftungsplan 2015 bis 2021 und im zweiten Maßnahmenprogramm 2015 – 2021 des Landes zur Umsetzung der WRRL dargestellt. Frage 4. Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt für die in den Was- serbehörden benötigten Fachkräfte ein? Wir bitten um Beantwortung dieser Frage unabhängig da- von, ob eine Personalaufstockung geplant ist, da Stellen ja auch im Rahmen der üblichen Fluktua- tion regelmäßig besetzt werden müssen. Aus Stellenbesetzungsverfahren wird die Erkenntnis gewonnen, dass qualifizierte Fachkräfte aus ingenieurwissenschaftlichen und ingenieurtechnischen Bereichen insbesondere mit den Schwer- punkten Wasserbau und Siedlungswasserwirtschaft angesichts des angespannten Arbeitsmarktes derzeit nicht leicht für die hessische Wasserwirtschaftsverwaltung zu gewinnen sind. Wiesbaden, 28. Januar 2020 Priska Hinz",
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