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            "content": "2                                 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/605 Frage 4.   Wie lange wird das Datenmaterial durchschnittlich gespeichert? Frage 5.   Nach welchen Kriterien wird das Datenmaterial gelöscht? Die Fragen 4 und 5 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Alle Bilder und Videos der Bodycams werden im eigenen hessischen Polizeinetz der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD), sog. Zentralen Bildarchiv der Hessischen Polizei, ver- waltet und gespeichert. Dabei werden die rechtlichen Vorgaben zum Datenschutz beachtet. Hierzu zählen u.a. die EU-Richtlinie 680/2016, welche im dritten Teil des aktuellen Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes umgesetzt wurde. Ebenso werden die techni- schen Vorgaben gemäß dem IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informations- technik (BSI) berücksichtigt. Über die Zeitdauer einer Datenspeicherung werden keine statistischen Daten erhoben. Die Erstellung und ggf. die Archivierung der Videos erfolgte auf der Grundlage von § 14 Ab- satz 6 Satz 3 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) i.V.m. der „Handlungsanweisung zum brennpunktorientierten konzeptionellen Einsatz der mo- bilen Videoüberwachung „Bodycam“ im öffentlichen Raum“ (Stand: November 2015), die mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) abgestimmt ist. Nach diesen rechtlichen Vorgaben richten sich die Speicher- und Löschfristen. Danach werden Videos, denen im Nachgang der Aufzeichnung sowie der daraufhin erfolgten rechtlichen Wür- digung keine Beweiserheblichkeit zugrunde liegt, unverzüglich gelöscht. Videos, die zum Zwe- cke Beweissicherung präventiv erstellt werden und bei denen sich nach Würdigung der Gesamt- umstände kein konkreter Strafsachverhalt ableiten lässt, können zum Zwecke der Strafverfol- gungsvorsorge befristet in das Bildarchiv der Polizei geladen werden und sind spätestens nach sechs Monaten zu löschen. Videos, denen eine Beweiserheblichkeit zukommt, werden zu die- sem Zwecke in das Bildarchiv der Polizei geladen und mit einem Aktenzeichen des Vorgangs- bearbeitungssystems verknüpft. Da bei diesen Videos eine entsprechende Beweiserheblichkeit zugrunde gelegt wird, sind sie als elektronischer Bestandteil der Ermittlungsakte zu asservieren. Die Löschfristen dieser Videos richten sich dabei generell nach den Aussonderungsfristen der Justiz. Frage 6.   Wie viele Anzeigen und Verurteilungen gab es, die konkret auf den Einsatz einer Bodycam zu- rückzuführen waren? Die Anzahl der Strafanzeigen, bei denen eine Aufnahme mit der Bodycam als Beweismittel in das Verfahren eingebracht wurde, ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: Jahr                                      Anzahl der Anzeigen 2014 (nur Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Westhessen und Süd-                       29 osthessen, da hessenweite Ausstattung erst ab November 2015 ) 2015 (nur Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Westhessen und Süd-                       15 osthessen, da hessenweite Ausstattung erst ab November 2015 ) 2016 (landesweit)                                                                       58 2017 (landesweit)                                                                       82 2018 (landesweit)                                                                       71 Gesamt:                                                                                255 Der Einsatz von Bodycams wird in dem staatsanwaltschaftlichen Vorgangsverwaltungssystem MESTA nicht erfasst, sodass eine automatisierte Auswertung der Verfahrensakten nicht möglich ist. Nach Auskunft des Generalstaatsanwalts müssten sämtliche Verfahrensakten einzeln ausge- wertet werden, was bei mehreren hunderttausend Akten nicht möglich ist oder allenfalls in der Theorie über einen sehr langen Zeitraum mit einer sehr großen Personenzahl und unverhältnis- mäßig großem Aufwand denkbar wäre. Insofern kann die Frage nach der Anzahl der Verurtei- lungen, die konkret auf den Einsatz einer Bodycam zurückzuführen sind, nicht beantwortet werden. Frage 7.   Zeichnet die Bodycam permanent im Pre-Recording-Modus auf? Wenn nein, ab wann läuft das Pre-Recording? Nein, die Bodycam zeichnet nicht permanent im Pre-Recording Modus auf. Die Pre-Recording- Funktion wird von der jeweiligen kameraführenden Person nach eigener Lagebeurteilung auf Grundlage der Voraussetzungen des § 14 Absatz 6 HSOG aktiviert. Nach Einschalten der Pre-Recording-Funktion wird das Videobild auf einen RAM-Speicher ab- gelegt, wobei die Kamera kontinuierlich Videobilder auf diesem Speicher ablegt und nach 30 Sekunden automatisiert überschreibt. Der Speicher verliert die Daten automatisch beim Ab- schalten des Geräts, beim Überschreiben der Daten oder beim Stoppen des Pre-Recording.",
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