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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2349 HESSISCHER LANDTAG 26. 03. 2020 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 10.02.2020 Verbreitung von pathogenen Mikroorganismen durch Neozoen und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung Fragesteller: Im Zuge der zunehmenden Globalisierung werden zunehmend – meist unbeabsichtigt – Tiere und Pflanzen aus ihrem Verbreitungsgebiet in andere Regionen verschleppt. In Deutschland sind zahlreiche nichtheimische Tier- und Pflanzenarten registriert, von denen sich 600 Neophyten und über 250 Neozoen fest etabliert haben. Dabei besteht die Gefahr, dass starke Vermehrung und Ausbreitung einzelner Arten negative Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosysteme haben. Nach Angaben der Europäischen Kommission verursachen invasive gebietsfremde Arten in der Europäischen Union einen jährlichen Schaden von mehr als 12 Mrd. €. Aus diesem Grund wurde am 01.01.2015 die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft gesetzt, die verschie- dene Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung, Reaktion und Kontrolle festlegt. Die erste Unionsliste der EU-Kommission mit 37 invasiven Pflanzen- und Tierarten, die die europäische Artenvielfalt und Biodiversität bedrohen, trat am 03.08.2016 in Kraft. Für den Vollzug der EU-Verordnung Nr. 1143/2014, die die Invasion von Tier- und Pflanzenarten dabei primär unter dem Aspekt der Biodiversität und den möglichen wirtschaftlichen Folgen betrachtet, ist in Hessen nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 c HAGBNatSchG die jeweilige obere Naturschutzbehörde. Neben den genannten Aspekten sind jedoch auch weitere mögliche Folgen der Verbreitung gebietsfremder Spezies zu berücksichtigen, insbesondere die Begünstigung der Ausbreitung pathogener Mikroorganismen (einschl. Viren), was im Einzelfall schwer- wiegende Folgen nach sich ziehen kann. So gelangte im Mittelalter mit der Wanderratte Y. pestis nach Europa und verursachte die große Pestepidemie von 1350 mit mehreren Millionen Toten. Im vergangenen Sommer wurde in Frankfurt erstmals die Asiatische Buschmücke (Aedes japonicus, seit 2006 auch Hulecoeteomyia japonica), nachgewiesen, eine ursprünglich in Japan, Korea und Südchina beheimatete Stechmückenart, die vor allem als Überträgerin verschiedener Enzephalitis-Viren und des WestNil-Virus Be- deutung erlangte. Ebenfalls im vergangenen Sommer wurde im Frankfurter Nordend die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) gesichtet, eine in den südostasiatischen Tropen und Subtropen beheimatete Stechmückenart, die u.a. das Zika-Virus, das Chikungunya-Virus und das Dengue-Virus übertragen kann. Auch bei dem neu- artigen Coronavirus (2019-nCoV) wird davon ausgegangen, dass eine Übertragung von Tieren auf den Men- schen erfolgte. Vorbemerkung Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Das größte Potenzial für die Einschleppung und Ausbreitung von Krankheiten liegt im weltweiten Handel und Personenverkehr. Das Merkmal der Invasivität von Arten spielt hinsichtlich deren potenziellen Gesundheitsgefährdung (Einschleppung von Krankheiten oder Zoonoserisiko) nach gegenwärtigem Kenntnisstand eine untergeordnete Rolle. Insofern ist die überwiegend ökologi- sche Gefährdung invasiver gebietsfremder Arten von der (potenziellen) Einschleppung gebiets- fremder Krankheitserreger zu trennen. Einzelne Exemplare nicht-invasiver Arten können mit glei- cher Wahrscheinlichkeit pathogene Mikroorganismen einbringen. Auch beim neuartigen Corona- virus fand lediglich die Erstübertragung, vermutlich in Asien, von einem Tier auf einen Menschen statt, die gesamte weitere Übertragung dann aber wohl von Mensch zu Mensch, der nach bishe- rigen Erkenntnissen den Hauptverbreitungsvektor darstellt. Die Asiatische Tigermücke ist nicht als invasive, gebietsfremde Art nach EU-Verordnung Nr. 1143/2014 definiert, weil von ihr keine ökologischen Schäden bekannt sind. Heimische Stechmü- cken können mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls Überträger der genannten Viren sein, inso- fern ist das Problem nicht direkt mit dem Vorhandensein nichtheimischer Mückenarten verknüpft. Primäre Vektoren für das Einbringen solcher Viren sind in der Regel Reisende. Nach Artikel 13 der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 ist die Bundesregierung verantwortlich für die Untersuchung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver ge- Eingegangen am 26. März 2020 · Bearbeitet am 26. März 2020 · Ausgegeben am 27. März 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2349 bietsfremder Arten. Sie hat diejenigen Pfade zu ermitteln, die ggf. prioritäre Maßnahmen erfor- dern und entsprechende Aktionspläne zu implementieren, um die weitere, nicht vorsätzliche Ein- schleppung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in bzw. innerhalb der Union mög- lichst zu verhindern. Diese Vorbemerkung vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Soziales und Integration. Frage 1. Wie hat die Landesregierung die Zuständigkeit der Beobachtung gebietsfremder Spezies unter dem speziellen Aspekt der möglichen Übertragung von pathogenen Mikroorganismen geregelt? Die Fragen 1, 2, 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Umgang mit pathogenen Mikroorganismen wird grundsätzlich über die allgemeine Gesund- heitsvorsorge geregelt. Im Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 (IKSP) sind Maßnahmen im Bereich der gesundheitlichen Klimaanpassung angesiedelt, die in der Zuständigkeit des Hessi- schen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) liegen und die unter anderem Maßnah- men zu Prävention, Monitoring und Bekämpfung von (potenziell) gesundheitsgefährdenden Vek- toren, unter anderem von nicht heimischen Stechmücken, beinhalten. Im Rahmen der Maßnahmenumsetzung wurde am Hessischen Landesprüfungs- und Untersu- chungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) die „Geschäftsstelle Klimaanpassung“ eingerichtet. Aktuell plant das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) gemeinsam mit der Geschäftsstelle den Aufbau eines landesweiten Tigermücken-Monitorings. Ziel ist es, die Infor- mationen zum Vorkommen nicht heimischer und (potenziell) gesundheitsgefährdender Vektoren mit den dem HLPUG vorliegenden Meldetatbeständen zu Infektionskrankheiten (nach der im In- fektionsschutzgesetz [IfSG] geregelten Meldepflicht) zu verknüpfen. Darauf basierend sowie an- hand weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse sollen anschließend eine gesundheitliche Risikobe- wertung sowie entsprechende Empfehlungen (z.B. zur Prävention oder Bekämpfung) erarbeitet werden, die den kommunalen zuständigen Behörden zur Unterstützung dienen können. Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit Stechmücken für Bürgerinnen und Bürger, z.B. zur Vermeidung von Brutstätten der Asiatischen Tigermücke und anderer Stechmückenarten auf dem eigenen Grundstück, wurden seitens des HMSI bereits erarbeitet und stehen unter ande- rem auf der Website zur Verfügung. Der aktuelle Informationsflyer, der auch in den hessischen Gesundheitsämtern ausliegt, wurde in Kooperation mit dem Fachzentrum Klimawandel und An- passung beim hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) erstellt. Frage 2. Werden Beobachtungen von neu auftretenden Spezies, die als Überträger von Mikroorganismen bekannt sind oder in Betracht kommen, systematisch erfasst und ausgewertet? Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3. Werden Erkrankungen oder Verdachtsfälle von Erkrankungen durch Mikroorganismen, die durch Neozoen übertragen werden, zentral erfasst und ausgewertet? Entsprechend der Meldepflicht nach IfSG werden Erkrankungen oder Nachweise von Erregern an die Gesundheitsämter übermittelt und zentral auf Landes- und Bundesebene zusammengeführt. Im IfSG sind Erreger dezidiert aufgeführt, die hier nicht heimisch sind und auch bei nicht heimi- schen Tierarten oder Vektoren auftreten können. Ebenso wie einige Erreger zu denen es aktuell noch wenige Erkenntnisse darüber gibt, ob diese von einheimischen Arten verbreitet werden kön- nen. Frage 4. Falls 3. zutreffend: Durch wen und wo können die entsprechenden Informationen darüber abgeru- fen werden? Entsprechende Informationen über das Auftreten von Infektionskrankheiten werden regelmäßig sowohl vom HLPUG als auch vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht. Frage 5. Hat die Landesregierung in der Vergangenheit spezifische Maßnahmen ergriffen, um die Einschlep- pung bzw. Verbreitung von pathogenen Mikroorganismen bzw. deren Überträger zu verhindern bzw. zu reduzieren? Auf die Vorbemerkung und Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2349 3 Frage 6. Falls 5. zutreffend: Welche? Auf die Vorbemerkung und Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 7. Plant die Landesregierung über die unter 6. genannten Maßnahmen hinaus zukünftig weitere Maß- nahmen, um die Einschleppung bzw. Verbreitung von pathogenen Mikroorganismen bzw. deren Überträger zu verhindern bzw. zu reduzieren? Es sind derzeit keine weiteren Maßnahmen, die über die ohnehin bereits laufende Umsetzung der vorab erwähnten IKSP-Maßnahmen hinausgehen geplant. Frage 8. Falls 7. zutreffend: Welche? Keine. Wiesbaden, 18. März 2020 Priska Hinz",
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