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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1331 HESSISCHER LANDTAG 01. 11. 2019 Kleine Anfrage Yanki Pürsün (Freie Demokraten) vom 08.10.2019 Bilanz der Umsetzung der Budgets für Arbeit im Bundesteilhabegesetz und Antwort Minister für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Behindertenwerkstätten gibt es in Hessen, differenziert nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten? In Hessen sind derzeit 193 Betriebsstätten bei insgesamt 46 Werkstattträgern anerkannt. Der nachstehenden Tabelle ist die regionale Verteilung der Werkstätten für Menschen mit Be- hinderungen zu entnehmen: Anzahl der Kreis / kreisfreie Stadt Ort der Einrichtung(en) Werkstätten am 18.10.2019 Kreisfreie Stadt Darmstadt Darmstadt 3 Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main Frankfurt am Main 9 Kreisfreie Stadt Offenbach am Main Offenbach am Main 2 Kreisfreie Stadt Wiesbaden Wiesbaden 5 Kreisfreie Stadt Kassel Kassel 5 Sonderstatusstadt Rüsselsheim am Main Rüsselsheim 2 Sonderstatusstadt Hanau Hanau 3 Sonderstatusstadt Gießen Gießen 2 Sonderstatusstadt Wetzlar Wetzlar 4 Sonderstatusstadt Marburg Marburg 2 Sonderstatusstadt Fulda Fulda 6 Bensheim 2 Fürth 1 Bergstraße Lorsch 1 Mörlenbach 1 Dieburg 1 Modautal 1 Darmstadt-Dieburg Mühltal 1 Münster 1 Otzberg 1 Biebesheim am Rhein 1 Groß-Gerau Mörfelden-Walldorf 1 Hochtaunuskreis Oberursel (Taunus) 4 Eingegangen am 1. November 2019 · Bearbeitet am 1. November 2019 · Ausgegeben am 6. November 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1331 3 Baunatal 1 Calden 1 Landkreis Kassel Fuldabrück 2 Hofgeismar 3 Zierenberg 1 Borken (Hessen) 1 Fritzlar 1 Homberg-Wernswig 1 Jesberg 1 Schwalm-Eder-Kreis Malsfeld 2 Schwalmstadt 4 Spangenberg 1 Wabern 1 Allendorf 1 Bad Arolsen 4 Bad Wildungen 1 Diemelsee 1 Waldeck-Frankenberg Frankenau 1 Frankenberg (Eder) 3 Korbach 3 Twistetal 2 Volkmarsen 1 Eschwege 6 Werra-Meißner-Kreis Meinhard 1 Witzenhausen 2 Anzahl der Werkstätten insgesamt 193 Frage 2. Wie viele Menschen arbeiten nach Erkenntnissen der Landesregierung in den Behindertenwerk- stätten? In den hessischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen arbeiteten nach Erkenntnissen der Landesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2018 insgesamt 17.600 Menschen mit Behin- derungen. Frage 3. Wie oft wurde das Budget für Arbeit, wie im Bundesteilhabegesetz vorgesehen, bisher von hessi- schen Arbeitgebern in Anspruch genommen? Nach Erkenntnis der Landesregierung sind seit Inkrafttreten der Neuregelung zum 1. Januar 2018 bis zum 31.Dezember 2018 insgesamt 27 Arbeitsverhältnisse unter Nutzung des Budgets für Arbeit entstanden. Zum 30. August 2019 bestanden 55 Budgets für Arbeit. Frage 4. Geht die Landesregierung davon aus, dass das Budget für Arbeit die Inklusion auf dem Arbeits- markt verbessert? Bitte begründen. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde zum 1. Januar 2018 mit dem Budget für Arbeit die Mög- lichkeit geschaffen, Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben außerhalb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in Betrieben und Verwaltungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu erbringen. Voraussetzung für die Teilhabe am Arbeitsleben mit Hilfe eines Budgets für Arbeit ist, dass die dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen mit Behinderungen einen An- spruch auf Leistungen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen haben. Bisher wurde das Beschäftigungsangebot auf anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen konzentriert. Menschen mit Behinderungen, die sich in Werkstätten „fehlplatziert“ fühlten, hatten keine andere Möglichkeit am Arbeitsleben teilzuhaben. Durch das Budget für Arbeit ist daher eine Alternative zu einer solchen Beschäftigung geschaffen worden. Damit kann nach Ansicht der Landesregierung Menschen mit Behinderungen der Einstieg in den allgemei- nen Arbeitsmarkt erleichtert werden.",
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