GET /api/v1/document/178029/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178029/?format=api",
    "id": 178029,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/178029-angriffe-auf-einsatzkrafte/",
    "title": "Angriffe auf Einsatzkräfte",
    "slug": "angriffe-auf-einsatzkrafte",
    "description": "",
    "published_at": "2020-03-13T00:00:00+01:00",
    "num_pages": 3,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5f/a2/56/5fa256d68a8a4e37ae62163cdbf6810b/6ec45fd9c32ab8fdc3be6768a3fef6d2a7ae24c7.pdf",
    "file_size": 76432,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5f/a2/56/5fa256d68a8a4e37ae62163cdbf6810b/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5f/a2/56/5fa256d68a8a4e37ae62163cdbf6810b/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/5/02075.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": "Microsoft® Word 2016",
        "subject": null,
        "producer": "Microsoft® Word 2016",
        "publisher": "Hessischer Landtag",
        "reference": "20/2075",
        "foreign_id": "he-20/2075",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://hessischer-landtag.de/"
    },
    "uid": "5fa256d6-8a8a-4e37-ae62-163cdbf6810b",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "he",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "20"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=178029",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2022-07-25 08:19:05.100443+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178029/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "20. Wahlperiode                                                                          Drucksache 20/2075 HESSISCHER LANDTAG                                                                                  13. 03. 2020 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 20.01.2020 Angriffe auf Einsatzkräfte und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Der Frankfurter Polizeipräsident äußerte sich kürzlich zu den zunehmenden Angriffen auf Polizeibeamte, Feu- erwehrleute, Rettungssanitäter und das Personal in Jobcentern oder Notaufnahmen: „Offensichtlich verfallen in Teilen der Gesellschaft Werte wie Anstand, Respekt und Moral immer mehr. Dies, gepaart mit dem Konsum von Alkohol oder Drogen, lässt die Hemmschwellen weiter fallen“. Da die Ausrüstung der Polizei, insbesondere die Schutzausstattung, immer umfangreicher wird und auch ein- schüchternd und abschreckend auf die Bürger wirken kann, werde es immer schwerer, dem eigenen Anspruch einer bürgernahen und ansprechbaren Polizei gerecht zu werden. Er fordert daher, nicht weiter beim potentiel- len „Opfer“ anzusetzen und die passiven Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen, sondern den Ansatz beim „Täter“ zu suchen. Der hessische Innenminister forderte in diesem Zusammenhang härtere Strafen für Täter, die Einsatzkräfte angreifen oder beleidigen. Er setzt sich für eine Mindeststrafe von sechs Monaten für Angriffe auf Einsatzkräfte ein. Bei Tätern ohne deutsche Staatsangehörigkeit kündigte er an, verstärkt aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu prüfen. Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Die konsequente Ahndung von Angriffen auf Einsatzkräfte ist fest im Koalitionsvertrag zwischen CDU Hessen und Bündnis 90/Die Grünen Hessen für die 20. Legislaturperiode verankert. Zudem setzt sich die Hessische Landesregierung für die Ausweitung des besonderen Schutzes auf die Familien der Einsatzkräfte ein (Zeilen 260 - 261 des Koalitionsvertrages). Darüber hinaus hat die Landesregierung bereits in der letzten Legislaturperiode im April 2015 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, mit dem der strafrechtliche Schutz solcher Personen verbessert wird. Die Bundesregierung hat diese Überlegungen schließlich mit dem \"Ge- setz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften\" aufgegriffen. Das Gesetz ist am 30.05.2017 in Kraft getreten (BGBl. I 2017 S. 1226). Hierbei wurden die meisten der hessischen Vorschläge umgesetzt. Wesentliche Verbesserungen zugunsten der Ein- satzkräfte von Polizei, Rettungsdiensten und Feuerwehr waren die Einführung einer Mindest- strafe; so wurde die Begehungsvariante des tätlichen Angriffs in einem neuen § 114 StGB (Tätli- cher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) geregelt, der eine erhöhte Strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht. Zudem verzichtet der neu geschaffene Tatbestand auf den Bezug zu einer konkreten Vollstreckungshandlung und lässt hierfür eine allgemeine Diensthandlung ausreichen (Entkopplung der Strafbarkeit von der Vollzugshandlung). Über die Verweisung kommen die Änderungen auch Feuerwehrleuten, Katastrophenschützern und Einsatzkräften der Rettungs- dienste zu Gute. Darüber hinaus sind nach § 115 Abs. 3 StGB allgemein Verhaltensweisen straf- bar, durch die Rettungsmaßnahmen behindert werden, und zwar unabhängig davon, auf welche Weise die Behinderung geschieht. Mit dem Gesetz wurde mithin ein sichtbares Zeichen gesetzt, dass mangelnder Respekt vor dem Rechtsstaat und den Menschen, die ihn durchsetzen, nicht toleriert wird. Einhergehend mit der Bundesratsinitiative zum Schutzparagraphen startete das Hessische Minis- terium des Innern und für Sport eine Öffentlichkeitskampagne, mit der auf das Problem steigender Angriffe gegen die Einsatzkräfte aufmerksam gemacht und für mehr Rückendeckung für Polizei- beamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte geworben werden sollte. Dadurch wurde die Schutz- schleife zum Symbol der Solidarität mit den Einsatzkräften: In den Farben Blau, Rot und Weiß gehalten, steht sie für die Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräfte und ist ein Symbol für die Eingegangen am 13. März 2020 · Bearbeitet am 13. März 2020 · Ausgegeben am 17. März 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5f/a2/56/5fa256d68a8a4e37ae62163cdbf6810b/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178029/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "2                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2075 Verbundenheit mit den Einsatzkräften. Bereits mehr als 80.000 Schutzschleifenträger zeigen mitt- lerweile bundesweit ihre Solidarität mit den Einsatzkräften. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.   Worauf führt die Landesregierung die zunehmenden Angriffe auf Einsatzkräfte – wie Polizei, Feu- erwehr, Rettungsdienste etc. zurück? Die Gründe für die Zunahme von Angriffen können u.a. der zunehmend fehlende Respekt und die zunehmende fehlende Achtung vor Mitarbeitern öffentlicher Einrichtungen, Polizeibeamten und Rettungskräften sowie eine steigende Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung sein. Aus den bisherigen Erkenntnissen lassen sich u.a. folgende fünf Motivlagen eines Angriffs gegen Polizeibeschäftigte erkennen: (1) übermäßige Alkoholisierung und damit verbunden eine Herab- setzung der Hemmschwelle, (2) ein anderes Rechtsverständnis der Angreifer (z.B. die in polizei- lichen Maßnahmen generell staatliche Willküraktionen gegen Andersdenkende/Minderheiten se- hen), (3) eine mangelnde Werteorientierung, (4) psychische Ausnahmesituation oder (5) ein „Im- poniergehabe“ aus einer Gruppe heraus – eine Art „Erlebnisorientierung“. Im Zusammenhang mit Gewalttaten gegen Rettungskräfte ging in den meisten Fällen die Gewalt von den Patienten selbst aus, die sich gegen eine notwendige rettungsdienstliche Versorgung wehrten. Durch die Nähe des Rettungsdienstpersonals zum Patienten können unvermittelt Tritte und Schläge erfolgen. Meist standen diese Gewalttaten in Zusammenhang mit Alkohol, Drogen und psychiatrischen Erkrankungen. Frage 2.   Welche konkreten Ansatzmöglichkeiten sieht die Landesregierung, entsprechend den Forderungen des Frankfurter Polizeipräsidenten, bei den potentiellen Tätern anzusetzen? Mit Einführung des § 114 StGB wurden bereits entscheidende Schritte eingeleitet. Zum einen verzichtet der neue Straftatbestand auf den bislang bei Widerstandshandlungen erfor- derlichen Bezug zur Vollstreckungshandlung. Dadurch sind bereits tätliche Angriffe auf Vollstre- ckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamte, die lediglich allgemeine Diensthandlungen wie Streifengänge durchführen, gesondert unter Strafe gestellt. Darüber hinaus genügt es zur Tatbestandserfüllung mit feindseligem Willen unmittelbar auf den Körper der Polizeivollzugsbeamtin oder des Polizeivollzugsbeamten einzuwirken, ohne dass der „Erfolg“ der Tathandlung eingetreten sein muss. Frage 3.   Wie gedenkt die Landesregierung die Forderung des Ministers nach härteren Strafen für Angriffe auf Einsatzkräfte konkret umzusetzen? Die Hessische Landesregierung setzt sich weiterhin für eine Erhöhung der Mindestfreiheitsstrafe von drei auf sechs Monaten für Angriffe auf Einsatzkräfte ein (bislang Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten nach § 114 Abs. 1 StGB bei Angriffen auf Vollstreckungsbeamte und nach § 115 Abs. 3 Satz 2 StGB bei Hilfeleistenden der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Ret- tungsdienstes). Frage 4.   Hält die Landesregierung die durch den Innenminister geforderte Mindeststrafe von sechs Monaten für Angriffe auf Rettungskräfte für eine sinnvolle und effektive Maßnahme angesichts der Tatsache, dass diese Strafen in den meisten Fällen zur Bewährung ausgesetzt werden und daher bei den Tätern nur wenig Eindruck hinterlassen dürften? Eine Erhöhung der Mindestfreiheitstrafe von drei auf sechs Monaten würde dazu führen, dass die nach § 47 Abs. 2 StGB ansonsten mögliche Verhängung einer Geldstrafe gesperrt wäre. Durch eine Erhöhung der Mindestfreiheitsstrafe auf sechs Monate würde potentiellen Tätern daher ver- deutlicht, dass sie im Falle eines tätlichen Angriffs nicht mehr mit einer Geldstrafe „davonkom- men“ können, sondern dass ihnen zumindest eine Freiheitsstrafe auf Bewährung mit all den straf- prozessualen Reaktionsmöglichkeiten die damit einhergehen (z.B. Weisungen und Auflagen nach §§ 56b, 56c StGB) droht. Die Strafverschärfung würde folglich aus Sicht der Landesregierung eine sinnvolle, abschreckende Wirkung entfalten. Frage 5.   Ist die Ankündigung des Ministers, bei Tätern ohne deutsche Staatsangehörigkeit verstärkt aufent- haltsbeendende Maßnahmen zu prüfen, so zu verstehen, dass diese Prüfung bislang nicht oder je- denfalls nicht in jedem Fall geprüft wurde, bei dem diese Maßnahme grundsätzlich zulässig gewe- sen wäre? Nein. Gemäß § 87 Abs. 4 Satz 1 AufenthG haben die für die Einleitung und Durchführung eines Straf- oder eines Bußgeldverfahrens zuständigen Stellen die zuständige Ausländerbehörde unver-",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5f/a2/56/5fa256d68a8a4e37ae62163cdbf6810b/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178029/?format=api",
            "number": 3,
            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2075                3 züglich über die Einleitung des Strafverfahrens sowie die Erledigung des Straf- oder Bußgeldver- fahrens bei der Staatsanwaltschaft, bei Gericht oder bei der für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeit zuständigen Verwaltungsbehörde unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften zu unterrichten. Die Ausländerbehörde ist sodann verpflichtet zu prüfen, ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen indiziert sind, und diese erforderlichenfalls zu veranlassen. Frage 6.   Wurden bislang bei straffällig gewordenen Ausländern nach einer rechtskräftigen Verurteilung auf- enthaltsbeendigende Maßnahmen routinemäßig – d.h. in allen Fällen – geprüft? Bei Personen, die gegen die deutsche Rechtsordnung verstoßen und das auch nach außen durch die Begehung von Straftaten dokumentieren, besteht nach Auffassung der Hessischen Landesre- gierung ein besonderes öffentliches Interesse an einer konsequenten und umgehenden Aufenthalts- beendigung. Dabei arbeiten die hessischen Ausländerbehörden eng mit der Polizei und den Staats- anwaltschaften zusammen. Ein besonderes Augenmerk verdient die Tatsache, dass ein überproportional hoher Anteil von Straftaten im Bereich der Massen- und Straßenkriminalität durch relativ wenige Täter begangen wird. Aus diesem Grunde und um den weiteren Besonderheiten von Straftätern ohne deutsche Staatsan- gehörigkeit angemessen Rechnung zu tragen, erfolgte seitens der Polizei die Entwicklung einer Konzeption zur „täterorientierten Intervention für besonders auf- und straffällige Ausländer“ (BasA). Ziel von BasA ist die gemeinsame Schwerpunktsetzung bei der Strafverfolgung sowie der Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen durch Ausländerbehörde, Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Hessische Landesregierung hat im Juli 2018 die Zuständigkeit für Rückführungen und für die Herbeiführung der Ausreisepflicht, insbesondere bei Straftätern, bei den drei Regierungspräsidien gebündelt. Somit sind nicht mehr 34 unterschiedliche kommunale und staatliche Ausländerbehör- den, sondern nur noch drei Zentralbehörden zuständig. Ferner wurden auf Seiten der für den Vollzug der Ausreisepflicht zuständigen Ausländerbehörden Ressourcen gestärkt, Kompetenzen gebündelt und der Informationsfluss zwischen Polizei und Ausländerbehörde, insbesondere hinsichtlich der sicheren Identifizierung des Ausländers, weiter optimiert. In diesem Zusammenhang erfolgte bereits im Februar 2018 die Einrichtung jeweils einer „Ge- meinsamen Arbeitsgruppe Intensivtäter“ (GAI) bei den Zentralen Ausländerbehörden der Regie- rungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel. Die bestehenden GAI Frankfurt wurde durch das Regierungspräsidium Darmstadt ergänzt und weiter gestärkt. Dort arbeiten Polizeibeamte Hand in Hand mit Bediensteten der Ausländerbehörde zusammen, um ausländische Straftäter unter Nut- zung aller zur Verfügung stehenden Informationen in ihr Heimatland zurückzuführen. Frage 7.   Wie viele ausländische Straftäter wurden in den vergangenen 3 Jahren aus Hessen aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung ausgewiesen und auch tatsächlich abgeschoben? Strafbarkeit ist keine Voraussetzung für die Vollziehung bestehender Ausreisepflichten. Daher besteht keine gesonderte statistische Erfassung über die Abschiebung von Straftätern. Auch erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung von Ausweisungen aufgrund rechtskräftiger Verurteilun- gen. Eine Erhebung wäre nur durch manuelle Auswertungen im nachgeordneten Bereich mit ei- nem nicht zu vertretenden Aufwand möglich. Es können aber Aussagen zu den Abschiebungen durch die GAI sowie zu Ausweisungen durch die Regierungspräsidien getroffen werden: Seit Februar 2018 bis einschließlich Dezember 2019 erfolgten 645 (2018: 198, 2019: 447) Ab- schiebungen von Straftäter durch die GAI. Wie viele Straftäter darüber hinaus im Regelverfahren abgeschoben worden sind, wird statistisch nicht erfasst. Im Bereich Ausweisungen haben die Regierungspräsidien seit August 2018 eine eigene Zustän- digkeit für bestimmte Fallkonstellationen, beispielsweise für Personen, die sich in Strafhaft be- finden. Im Jahr 2019 wurden durch die Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt ins- gesamt 270 Ausweisungen verfügt. Da nicht alle Ausweisungstatbestände eine rechtskräftige Ver- urteilung voraussetzen, kann keine Aussage zu Ausweisungen, die nach rechtskräftiger Verurtei- lung erlassen wurden, getroffen werden. Für das Jahr 2018 liegen keine Zahlen vor. Wiesbaden, 4. März 2020 Peter Beuth",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5f/a2/56/5fa256d68a8a4e37ae62163cdbf6810b/page-p3-{size}.png"
        }
    ]
}