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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1477 HESSISCHER LANDTAG 16. 01. 2020 Kleine Anfrage Claudia Papst-Dippel (AfD), Volker Richter (AfD) und Arno Enners (AfD) vom 30.10.2019 Finanzielle Förderung nach dem Hessischen Krankenhausgesetz und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Am 05.03.2019 wurde der Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken in Wiesbaden ein Änderungsbescheid der WI- Bank für eine zusätzliche finanzielle Förderung in Höhe von 4.200.000,00 € übersandt. Gefördert werden sollte ein Ersatzneubau. Am 07.03.2019 wurde dem Gesundheitszentrum Wetterau GmbH ein Förderbescheid mit einer ausgewiese- nen Summe von 26.243,70 € übersandt. Die Fördermittel aus dem Strukturfonds wurden für die Konzentra- tion, Umwandlung und Verschlankung des Hochwaldkrankenhauses in Bad Nauheim und des Bürgerhospitals in Friedberg bereitgestellt. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Fördersumme wies der Bewilligungsbescheid vom 13.12.2013 an die Helios Dr. Horst- Schmidt Kliniken in Wiesbaden aus? Frage 2. Zu Frage 1: Welche konkreten Bauprojekte wurden mit den am 13.12.2013 und 05.03.2019 be- willigten Fördermitteln realisiert, bzw. befinden sich gerade in der Umsetzung? Frage 3. Zu Frage 2: Welche Gründe liegen für die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus vor? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs wie folgt gemeinsam beantwortet: Mit Bescheid der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vom 13. Dezember 2013 wurden der Dr. Horst Schmidt Kliniken GmbH in Wiesbaden 68.340.000,00 € im Wege der Festbe- tragsfinanzierung auf der Grundlage von § 25 Abs. 2 Hessisches Krankenhausgesetz (alte Fas- sung) für den Ersatzneubau der Dr. Horst Schmidt Kliniken bewilligt. Mit Bescheid vom 5. März 2019 wurden der Dr. Horst Schmidt Kliniken GmbH zusätzliche Fördermittel in Höhe von 4.200.000,00 € für den Ersatzneubau bewilligt. Der Ersatzneubau ist erforderlich, da sich die Dr. Horst Schmidt Kliniken sowohl baulich als auch funktionell in einem äußerst sanierungsbedürftigen Zustand befinden. Die Dr. Horst Schmidt Kliniken stellen auf ihrer Homepage „Aktuelle Nachrichten zum Klinik- neubau der Helios HSK in Wiesbaden“ (https://www.neue-helios-hsk.de/) zur Verfügung. Frage 4. Welche Gründe machten beim Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH eine Konzentration, Um- wandlung und Verschlankung des Hochwaldkrankenhauses in Bad Nauheim und des Bürgerhospi- tals in Friedberg notwendig? Das Bundesversicherungsamt hat im Januar dieses Jahres Fördermittel aus dem Krankenhaus- strukturfonds für die Konzentration stationärer Versorgungskapazitäten am Hochwaldkranken- haus gewährt. Mithilfe der Fördermittel aus dem Krankenhausstrukturfonds und der Fördermit- tel des Landes Hessen werden die Versorgungskapazitäten der Abteilungen Innere Medizin, Chirurgie und Geriatrie des vom „Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH“ getragenen Bürger- hospitals Friedberg an das in gleicher Trägerschaft befindliche Hochwaldkrankenhaus Bad Nau- heim verlagert und die Versorgung dort zusammengeführt. Auf diese Weise wird die gesamte Eingegangen am 16. Januar 2020 · Bearbeitet am 16. Januar 2020 · Ausgegeben am 21. Januar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1477 somatische Versorgung gebündelt am Standort Hochwaldkrankenhaus vorgehalten. Entspre- chend dem Förderzweck des Krankenhausstrukturfonds werden mit der Fördermaßnahme die Strukturen der stationären Versorgung im Einzugsgebiet des Gesundheitszentrums Wetterau verbessert. Frage 5. Welche Gründe lagen bzw. liegen für die Schließung der Entbindungsstationen des Diakonie- Krankenhauses Marburg Wehrda, Kaiserin-Auguste-Victoria-Krankenhaus in Ehringshausen, Kreiskrankenhaus Vogelsbergkreis Alsfeld, Agaplesion Markus-Krankenhaus Frankfurt, St. Eli- sabeth-Krankenhaus Volkmarsen und Marienhospital in Darmstadt vor? Die Ursachen für die Schließungen geburtshilflicher Stationen sind vielfältig. Die Schließungen erfolgen zum Teil aus wirtschaftlichen Gründen. Hier sind insbesondere die immens steigenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen für Beleghebammen, Belegärztinnen und -ärzte sowie Krankenhäuser zu nennen, auf die weder die Länder noch der Bund Einfluss haben. Die Anzahl der Geburten reicht oftmals nicht mehr für einen kostendeckenden Betrieb der geburts- hilflichen Stationen aus. In den vergangenen Jahren ist zudem die Entwicklung zu beobachten, dass werdende Mütter häufig Geburtskliniken mit einer höheren Versorgungsstufe, z.B. mit angebundener Kinderkli- nik bevorzugen, um die bestmögliche Versorgungssicherheit für sich und ihr Kind zu ermögli- chen. Ein Teil der Schließungen ist auch darauf zurückzuführen, dass die Belegärztinnen und -ärzte ihre geburtshilfliche Tätigkeit aufgeben wollen und sich keine Nachfolgerin oder Nachfolger finden lässt oder in den Kreißsälen die Anzahl der Hebammen nicht ausreicht, um eine dauer- hafte Geburtsbetreuung anbieten zu können. Wiesbaden, 15. Januar 2020 Kai Klose",
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