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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/3192 HESSISCHER LANDTAG 22. 09. 2020 Kleine Anfrage Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (Freie Demokraten) vom 08.07.2020 Querversetzung auf die Stelle der Schulleitung des Wolfgang-Ernst-Gymnasiums Büdingen und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Kultusminister: Der Ablauf von Verfahren zur Besetzung von Funktionsstellen im hessischen Schuldienst ist im Erlass über Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. Novem- ber 2017 (ABl. 01/18, S.35 ff.), zuvor in der Fassung vom 22. November 2001 (ABl. 1/02, S. 8 ff), geregelt. Demnach sind freiwerdende Funktionsstellen so auszuschreiben, dass eine Besetzung bei planmäßigem Ablauf nahtlos erfolgen kann. Abweichungen vom planmäßigen Ablauf sind aus vielfältigen Gründen möglich. Nicht jede Vakanz ist rechtzeitig genug absehbar, um das gesamte Ausschreibungs- und Auswahl- verfahren zu einer termingerechten Nachbesetzung zu führen. Ruhestandsversetzungen aus ge- sundheitlichen Gründen sind in der Regel ebenso wenig rechtzeitig absehbar wie kurzfristige An- träge auf vorzeitige Ruhestandsversetzung oder die Auswahl eines Funktionsstelleninhabers oder einer Funktionsstelleninhaberin in einem anderen Stellenbesetzungsverfahren. Auch Mehrfachausschreibungen aufgrund unzureichender Bewerberlage oder Konkurrenten- klagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber können letztlich dazu führen, dass es nicht gelingt, eine Funktionsstelle nahtlos wiederzubesetzen. Einzelne Arbeitsschritte eines Besetzungsverfahrens nach Ablauf der Ausschreibungsfrist bauen aufeinander auf und können somit nicht parallel in Angriff genommen werden. So führen bereits anfänglich auftretende Bearbeitungshindernisse, beispielsweise das verspätete Erstellen einer dienstlichen Beurteilung aufgrund der Erkrankung eines Bewerbers oder einer Bewerberin, zur Verzögerung sämtlicher Folgeschritte. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist die Besetzung der Schulleiterstelle des Wolfgang-Ernst-Gymnasiums in Büdingen durch eine/n Schulleiter/in einer anderen Schule im Wege der Querversetzung entschieden? Frage 2. Bei Bejahung der Frage 1: Wann hat diese Person ihren Versetzungsantrag gestellt, wann wurde über diesen Versetzungsantrag entschieden und wann wurden diese Person und der verbliebenen Bewerber aus der Stellenausschreibung über die Besetzungsentscheidung in Kenntnis gesetzt? Frage 3. Mit wem soll die Stelle besetzt werden, wann soll diese Person die Amtsgeschäfte übernehmen und wann hat diese Person sich der neuen Schule und den dortigen Gremien (z.B. Personalrat und Schulelternbeirat) erstmals vorgestellt? Frage 4. Seit wann und wie lange ist diese Person als Schulleiterin/Schulleiter bewährt und welche Erfahrung in Schulleitungsfunktion(en) hatte diese Person vor ihrer aktuellen Position? Frage 5. Hat diese Person Erfahrung in der Leitung eines Gymnasiums sowie in der Leitung einer selbstän- digen Schule, wie dies ausdrücklich in der Ausschreibung formuliert wurde? Frage 6. Wann wurden in der bisherigen Schule dieses Schulleiters/in die dortigen Gremien über deren Weg- gang informiert, gerade auch wegen der Besonderheiten der notwendigen Kontinuität in dieser Corona-Zeit? Die Fragen 1 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eingegangen am 22. September 2020 · Bearbeitet am 22. September 2020 · Ausgegeben am 25. September 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3192 Die Besetzung der Schulleiterstelle erfolgt nach derzeitigem Stand nicht im Wege einer Verset- zung, jedoch ist es auch im Laufe eines Verfahrens grundsätzlich jederzeit möglich, dass Verset- zungsanträge geprüft werden können. Es lag für die in Rede stehende Schulleiterstelle nur noch eine Bewerbung vor, sodass entschieden wurde, das Verfahren abzubrechen und eine neue Aus- schreibung der Stelle zwecks Aktualisierung und Erweiterung des Bewerberkreises vorzunehmen, da zu erwarten ist, dass sich das Bewerberfeld erweitern könnte. Frage 7. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass nach den vielen Jahren der Instabilität in der Schullei- tung des WEG die von dem jetzigen wohl einzigen Bewerber in seiner Funktion als stellvertretender und amtierender Schulleiter eingeleiteten und in der Schulfamilie sehr anerkannten Maßnahmen der Schulentwicklung auch in der besonderen Corona Zeit in aller Ruhe abschließend umgesetzt werden können, damit das WEG seine beachtete Aufgabe vor Ort und in der Region wieder erfolgreich erfüllen kann? Auf die Vorbemerkung und die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen. Die Leitung der Schule ist die durch die stellvertretende Schulleitung und das Schulleitungsteam sichergestellt. Aus schulfachlicher Sicht wird die Schule durch das zuständige Staatliche Schulamt unterstützt. Wiesbaden, 15. September 2020 Prof. Dr. R. Alexander Lorz",
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