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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2170 HESSISCHER LANDTAG 31. 03. 2020 Kleine Anfrage Christoph Degen (SPD) Vorklassen an Grund- und Förderschulen in Hessen und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragesteller: Nach § 18 Hessisches Schulgesetz können Kinder in Vorklassen aufgenommen werden, die „bei Beginn der Schulpflicht körperlich, geistig oder seelisch noch nicht so weit entwickelt sind, um am Unterricht mit Erfolg teilnehmen zu können.“ Vorklassen sind Bestandteil von Grund- oder Förderschulen. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Vorklassen bestehen zum jüngsten Statistikstichtag insgesamt? (Darstellung nach Schul- trägern und Schulform) Im Schuljahr 2019/2020 sind hessenweit insgesamt 315 Vorklassen eingerichtet. Eine detaillierte Übersicht ist Anlage 1 zu entnehmen. Frage 2. Wie viele Vorklassen verfügen zum jüngsten Statistikstichtag über die Mindestklassengröße? Im Schuljahr 2019/2020 verfügen insgesamt 33 Vorklassen an Grund- und Förderschulen über mindestens zehn Schülerinnen und Schüler. Frage 3. Wie viele Vorklassen verfügen zum jüngsten Statistikstichtag über die Maximalklassengröße? Im Schuljahr 2019/2020 verfügen insgesamt fünf Vorklassen an Grund- und Förderschulen über 20 Schülerinnen und Schüler. Frage 4. Wie gestalten sich die jeweiligen Klassengrößen zum jüngsten Statistikstichtag zwischen Mindest- und Maximalgröße jeweils? Auf Anlage 2 wird verwiesen. Frage 5. Auf welcher Grundlage werden die Einzugsgebiete von Vorklassen festgelegt? Der Schulträger legt im Schulentwicklungsplan nach § 145 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) dem voraussichtlichen öffentlichen Bedürfnis entsprechend fest, in welcher Zahl Vorklassen ein- gerichtet und unterhalten werden. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet jährlich im Benehmen mit dem Schulträger nach der Zahl und den regionalen Schwerpunkten der Rückstellungen sowie nach den personellen Möglichkeiten, an welcher Grundschule oder Förderschule der Unterricht der Vorklasse angeboten wird. Frage 6. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen Vorklassen, die nicht in ihrem Einzugsgebiet liegen? Gemäß § 18 Abs. 2 Satz 4 HSchG entscheidet die Schulaufsichtsbehörde jährlich im Benehmen mit dem Schulträger nach der Zahl und den regionalen Schwerpunkten der Rückstellungen sowie nach den personellen Voraussetzungen über die Einrichtung von Vorklassen. Damit werden die Eingegangen am 31. März 2020 · Bearbeitet am 31. März 2020 · Ausgegeben am 2. April 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2170 Möglichkeiten geschaffen, flexibel auf die tatsächlich bestehenden Bedarfe sowie auf die indivi- duelle Situation der Schülerin bzw. des Schülers reagieren zu können und über die Zusammen- führung der Schülerinnen und Schüler an einem Standort das Erreichen der Mindestgröße zur Bildung einer Vorklasse sicherzustellen. Um für alle Vorklassenschülerinnen und -schüler aufzu- listen, ob sie innerhalb oder außerhalb des Einzugsbereichs der Grundschule, an der sie nach Besuch der Vorklasse in die erste Klasse eingeschult werden, die Vorklasse besuchen, müssten die entsprechenden Schülerdaten für alle Vorklassenstandorte über eine Abfrage an den Staatli- chen Schulämtern und an den jeweiligen Schulen aufgeschlüsselt werden. Zur Vermeidung des damit verbundenen Verwaltungsaufwands wurde auf eine Abfrage an den Schulen und Staatlichen Schulämtern verzichtet. Frage 7. Welche Eignungsvoraussetzungen werden an Lehrkräfte gestellt, die in Vorklassen unterrichten? Vorklassen werden von Diplom-Pädagoginnen oder Diplom-Pädagogen, Diplom-Sozialpädago- ginnen oder Diplom-Sozialpädagogen, Diplom-Sozialarbeiterinnen oder Diplom-Sozialarbeitern, Personen mit Diplom- oder Master-Studienabschluss in den Bereichen Pädagogik, Sozialpädago- gik, soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik oder von Personen mit Bachelor-Studienabschluss in den Bereichen Pädagogik, Sozialpädagogik, soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik mit nachge- wiesener Berufserfahrung geleitet. Ihnen wird die Erlaubnis zur Übernahme von Unterrichts- und Erziehungsaufgaben in Vorklassen nach § 62 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes erteilt. Frage 8. Wie viele Lehrkräfte, die derzeit in Vorklassen im Rahmen von Planstellen und Vertretungsverträ- gen unterrichten, verfügen nicht über diese notwendigen Qualifikationen? Die Einstellung der Vorklassenleiterinnen und -leiter ist eine Aufgabe der Staatlichen Schulämter. Die jeweiligen Qualifikationen der Lehrkräfte liegen dementsprechend den Staatlichen Schuläm- tern vor. Auf Grund der durch die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags gesetzten Frist und zur Vermeidung eines erheblichen Verwaltungsaufwands wurde von einer Auswertung der Per- sonalakten bei den Staatlichen Schulämtern abgesehen. Frage 9. Welche Veränderungen in Hinblick auf Vorklassen und ihre Zuweisungen gedenkt die Landes- regierung in der laufenden Wahlperiode umzusetzen? Es sind derzeit keine Änderungen vorgesehen. Wiesbaden, 26. März 2020 Prof. Dr. R. Alexander Lorz Anlagen",
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"content": "Anlage 1 zu KA 20/2170 Anzahl Vorklassen im Schuljahr 2019/2020 nach Schulträger und Schulform¹ Schulform¹ FS - kranke Schulträger FS - Hören FS - Lernen FS - Sehen FS - Sprachheil- Vorklasse an Schülerinnen und Vorklasse Vorklasse Vorklasse förderung Vorklasse Grundschulen Schüler Vorklasse Hochtaunuskreis 2 6 Lahn-Dill-Kreis 9 Landeswohlfahrtsverband 8 2 Landkreis Bergstraße 1 9 Landkreis Darmstadt-Dieburg 4 9 Landkreis Fulda 7 Landkreis Gießen 6 Landkreis Groß-Gerau 3 11 Landkreis Hersfeld-Rotenburg 8 Landkreis Kassel 1 8 Landkreis Limburg-Weilburg 8 Landkreis Marburg-Biedenkopf 1 6 Landkreis Offenbach 2 21 Landkreis Waldeck-Frankenberg 7 Main-Kinzig-Kreis 9 17 Main-Taunus-Kreis 2 6 Odenwaldkreis 1 3 Rheingau-Taunus-Kreis 4 Schwalm-Eder-Kreis 5 Sonstiger Schulträger (Ersatzschulen) 3 Stadt Darmstadt 2 5 Stadt Frankfurt am Main 1 2 30 Stadt Fulda 3 Stadt Gießen 2 3 Stadt Hanau 8 Stadt Kassel 2 11 Stadt Offenbach am Main 2 11 Stadt Rüsselsheim am Main 3 Stadt Wiesbaden 3 12 Universitätsstadt Marburg 4 Vogelsbergkreis 5 Werra-Meißner-Kreis 5 Wetteraukreis 3 9 ¹ bezogen auf die überwiegende Schulform der in der Klasse befindlichen Schülerinnen und Schüler (bei schulformübergreifenden Klassen)",
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