HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178044/?format=api",
"id": 178044,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/178044-inklusive-schulbundnisse/",
"title": "Inklusive Schulbündnisse",
"slug": "inklusive-schulbundnisse",
"description": "",
"published_at": "2020-03-05T00:00:00+01:00",
"num_pages": 6,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/93/c7/8b/93c78b46a11c4dc2851e49f36b1e8d97/8d53aec11eb699c7468742c2a77fa660c680d4d3.pdf",
"file_size": 294206,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/93/c7/8b/93c78b46a11c4dc2851e49f36b1e8d97/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/93/c7/8b/93c78b46a11c4dc2851e49f36b1e8d97/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/8/00958.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": "Microsoft® Word 2016",
"subject": null,
"producer": "Microsoft® Word 2016",
"publisher": "Hessischer Landtag",
"reference": "20/958",
"foreign_id": "he-20/958",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://hessischer-landtag.de/"
},
"uid": "93c78b46-a11c-4dc2-851e-49f36b1e8d97",
"data": {
"category": null,
"publisher": "he",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "20"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=178044",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-07-25 08:19:35.930265+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178044/?format=api",
"number": 1,
"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/958 HESSISCHER LANDTAG 05. 03. 2020 Kleine Anfrage Christoph Degen (SPD) vom 19.07.2019 Inklusive Schulbündnisse und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragesteller: Kürzlich ist die Verordnung über die Aufgaben und die Organisation der inklusiven Schulbündnisse (VOiSB) in Kraft getreten. Vorbemerkung Kultusminister: Das Hessische Schulgesetz (HSchG) enthält in § 52 Bestimmungen über die inklusiven Schul- bündnisse. Am 14. Juni 2019 wurde die Verordnung über die Aufgaben und die Organisation der inklusiven Schulbündnisse (VOiSB) erlassen (ABl. S. 524). Diese neue Verordnung ergänzt die Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) vom 15. Mai 2012 (ABl. S. 230), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. April 2015 (ABl. S. 113). Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie haben sich der Landeselternbeirat und der Landesschülerrat zur VOiSB verhalten? Das Beteiligungsverfahren mit dem Landeselternbeirat gemäß § 118 Abs. 2 HSchG wurde am 27. September 2018 eröffnet. Der Landeselternbeirat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2018 die Verordnung einstimmig bei einer Enthaltung abgelehnt. In der weiteren Beratung lehnte der Lan- deselternbeirat den Entwurf der Verordnung über die Aufgaben und die Organisation der inklusi- ven Schulbündnisse (VOiSB) auch in der zweiten Befassung ab. Im Rahmen des Verfahrens nach § 124 Abs. 4 HSchG wurde dem Landesschülerrat sowie dem Landesbeirat des Landesschülerrats mit Datum vom 9. Mai 2018 der Verordnungsentwurf über- sandt und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15. Juni 2018 gegeben. Die Frist verstrich, ohne dass eine Stellungnahme abgegeben worden wäre. Frage 2. Wie hoch ist aktuell die sonderpädagogische Gesamtressource für alle sonderpädagogischen Bil- dungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen pro inklusivem Schulbündnis? Auf die Anlage wird verwiesen. Die Stellenanteile für die überregionalen Beratungs- und Förder- zentren für Sinnesgeschädigte sind dabei nicht berücksichtigt, da diese schulamtsübergreifend tä- tig sind. Frage 3. Nach welchen Kriterien wird diese Gesamtressource künftig angepasst? Die sonderpädagogische Expertise ist als Gesamtressource garantiert. Im Fall von zurückgehen- den Schülerzahlen werden keine Förderschullehrerstellen aus dem System genommen. Für den Fall steigender Schülerzahlen werden die Stellenzuweisungen dementsprechend zusammenge- führt. Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 20/957 zu den Standards der Zuweisung hingewiesen. Eingegangen am 5. März 2020 · Bearbeitet am 5. März 2020 · Ausgegeben am 9. März 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/93/c7/8b/93c78b46a11c4dc2851e49f36b1e8d97/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178044/?format=api",
"number": 2,
"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/958 Frage 4. Wie ist laut VOiSB zu verfahren, wenn an keiner Schule die in § 2 (5) der Verordnung vorgeschrie- benen angemessenen Vorkehrungen durch räumliche, sächliche und personelle Ausstattung getrof- fen werden können? Nach geltender Rechtslage (§§ 155 und 158 HSchG) zählen Schulbau und Schulunterhaltungs- maßnahmen sowie die Ausstattung mit Sachmitteln zu den Maßnahmen der äußeren Schulverwal- tung, die von den Schulträgern aufzubringen sind. In § 145 HSchG ist festgelegt, dass die Schulträger für ihr Gebiet Schulentwicklungspläne auf- stellen. In diesen Plänen ist auszuweisen, welche allgemeinen Schulen für Unterrichtsangebote für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen nach den Förder- schwerpunkten nach § 50 Abs. 1 HSchG unterhalten werden. Auf Grundlage der VOiSB sind die Vertreterin oder der Vertreter des Schulträgers verpflichtend zur Bündniskonferenz einzuladen. Die regionalen Entscheidungsträgerinnen und -träger beraten in der Bündniskonferenz gemeinsam über die Festlegung der Standorte. Die Berichte aus den Bündniskonferenzen spiegeln hessenweit eine enge Zusammenarbeit mit den Schulträgern und ein hohes Engagement bezüglich der Ausstattung der Schulen seitens der Schulträger wider. Frage 5. Wie viele der hessischen Förderschullehrkräfte werden aktuell mit ihrem vollen Stundendeputat von ihrem Beratungs- und Förderzentrum an einer einzigen Regelschule eingesetzt, wie viele an mehr als einer Regelschule? Einsatz an einer einzigen Einsatz an mehr als einer Einsatz an mehr als zwei Regelschule Regelschule Regelschulen (Schuljahr 2018/2019) (Schuljahr 2018/2019) (Schuljahr 2018/2019) Anzahl Förder- 1.609 671 65 schullehrkräfte Unter vollem Stundendeputat wird voller Stellenumfang verstanden, womit auch Teilzeitbeschäf- tigte mit ihrem jeweils individuellen Stundenumfang berücksichtigt sind. Frage 6. Rotieren diese Förderschullehrkräfte, die mit ihrer gesamten Stundenzahl an einer Schule eingesetzt werden, nach einem Jahr oder besteht eine Kontinuität hinsichtlich ihres Einsatzes an einer Schule? Diese Förderschullehrkräfte rotieren grundsätzlich nicht nach einem Jahr. Es besteht Kontinuität. Frage 7. Wie wird der Personaleinsatz der Förderschullehrkräfte der Beratungs- und Förderzentren in die Regelschulen mitbestimmungsrechtlich begleitet? Werden Förderschullehrkräfte eines Beratungs- und Förderzentrums im Rahmen der inklusiven Beschulung an einer allgemeinen Schule eingesetzt, handelt es sich dienstrechtlich um Abordnun- gen. Diese unterliegen nach § 91 Abs. 4 Satz 3 Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) der Mitbestimmung des jeweiligen Personalrats, wenn sie die Dauer von einem Schuljahr oder – bei weniger als der Hälfte der Pflichtstunden – die Dauer von zwei Schuljahren übersteigen. Nicht der Mitbestimmung unterliegen dagegen vorbeugende Maßnahmen, bei denen Förderschullehr- kräfte in beratender Funktion schülerbezogen an allgemeinen Schulen tätig sind und die im Rah- men von Dienstreisen durchgeführt werden. Von der Frage qualifizierter Beteiligungsrechte un- berührt bleiben Informationen über den jeweiligen Personaleinsatz der Förderschullehrkräfte auf der Grundlage von §§ 60 ff. HPVG im Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat. Frage 8. Wie werden landesweite Standards (Einsatz der Förderschullehrkraft in der Regelschule, Verfahren zur Verteilung von Ressourcen, Kooperationszeiten mit Regelschullehrkräften etc.) in den Be- schlüssen der inklusiven Schulbündnisse bzw. in den unterschiedlichen Kooperationsverträgen und, die zwischen den Beratungs- und Förderzentren und den Regelschulen hinsichtlich des Einsatzes und der Eingliederung der Förderschullehrkräfte in die Regelschule bestehen, sichergestellt? Die Standards inklusiv arbeitender Schulen basieren auf Gesetz und Verordnungen; die Überwa- chung und Sicherstellung der Einhaltung obliegt dem Kultusministerium sowie den nachgeordne- ten Behörden. Einen landesweiten Rahmen zu den regionalen Kooperationsvereinbarungen geben das Hessische Schulgesetz, die VOSB, die VOiSB, die VOGSV sowie die Arbeitsvereinbarung für Förderschul- lehrkräfte im inklusiven Unterricht vor.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/93/c7/8b/93c78b46a11c4dc2851e49f36b1e8d97/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178044/?format=api",
"number": 3,
"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/958 3 Nach § 8 Absatz 2 VOiSB werden in den inklusiven Schulbündnissen regionale Kooperationsver- einbarungen festgelegt. Dabei kann auf die bestehenden Kooperationsvereinbarungen zwischen allgemeinen Schulen und dem jeweiligen überregionalen Beratungs- und Förderzentrum aufgebaut werden. Die regionale Kooperationsvereinbarung wird schulbezogen konkretisiert und dient den Lehrkräften als Arbeitsgrundlage. Derzeit wird im Hessischen Kultusministerium an einer Handreichung gearbeitet, welche bei der Erarbeitung regionaler Kooperationsvereinbarungen sowie bei der Fortschreibung und Evaluation bereits bestehender Kooperationsvereinbarungen eingesetzt werden kann. Frage 9. Zu welchen Ergebnissen kommen die ersten Evaluationen der inklusiven Schulbündnisse, wie sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 19/6799 für das Ende des Schuljahres 2018/2019 in Aussicht gestellt wurden? Die Auswertung der Evaluation der Arbeit in den inklusiven Schulbündnissen in Tranche 1 zeigt, dass mit den iSB ein verbindlich arbeitendes Netzwerk etabliert werden konnte, in dem alle Schul- leiterinnen und Schulleiter der allgemein bildenden und beruflichen Schulen mit großer Zufrie- denheit miteinander kooperieren. Auch die Schulträger werden aktiv in die Bündniskonferenzen einbezogen. Das entstandene verbindliche Netzwerk und der damit verbundene Austausch auf regionaler Ebene wird von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern als hilfreich und gewinnbrin- gend eingeschätzt. Die Vernetzung und der Austausch werden in allen inklusiven Schulbündnissen positiv angenommen; Themenwünsche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden bearbeitet. Die Moderatorinnen und Moderatoren der Bündniskonferenzen wurden für ihre Aufgabe von der Lehrkräfteakademie qualifiziert. Dem Wunsch der Eltern von Kindern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung nach in- klusiver Beschulung konnte grundsätzlich entsprochen werden; beim Übergang von Klasse 4 nach Klasse 5 werden Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung be- sonders berücksichtigt. Verbindliche und regionale Kriterien zur jährlichen Verteilung der Gesamtressource aller sonder- pädagogischen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden festgelegt. In allen iSB der ersten Tranche bestehen Kooperationsvereinbarungen zwischen den rBFZ und den allgemeinen Schulen und Arbeitsvereinbarungen mit den BFZ-Kräften, die jeweils jährlich fortgeschrieben werden. Die Ziele der iSB wurden für das laufende Schuljahr umgesetzt; die iSB werden ihre Beratungen in den nächsten Schuljahren in gleicher Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer fortführen. Wiesbaden, 27. Februar 2020 Prof. Dr. R. Alexander Lorz Anlagen",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/93/c7/8b/93c78b46a11c4dc2851e49f36b1e8d97/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178044/?format=api",
"number": 4,
"content": "Anlage zu KA 20/958 Staatliches Schulträger Bezeichnung iSB Anzahl Stellen Schulamt sonderpädagogische Gesamtressource aus Lehrerzuweisungserlass (2019/20 - Stand: 26.06.2019) Landkreis Bergstraße BFZ West 52,00 und den Landkreis Odenwaldkreis Bergstraße BFZ Mitte 74,80 BFZ Ost 33,00 BFZ Nord 41,00 Odenwaldkreis BFZ Süd 50,00 Landkreis Darmstadt- BFZ Nord Dieburg und die Stadt Stadt Darmstadt Darmstadt 53,00 BFZ Süd 46,00 BFZ Anna-Freud-Schule 30,00 BFZ Schiller-Schule 28,00 Landkreis BFZ Steinreh-Schule 39,00 Darmstadt-Dieburg BFZ Anne-Frank-Schule 52,00 BFZ Eduard-Flanagan-Schule 67,00 Stadt Frankfurt am Ost Main 67,23 Nord 43,03 Stadt Frankfurt Mitte 96,24 West 111,87 Mitte-Nord 149,07 Süd 78,05 Landkreis Fulda Stadt Fulda Fulda 87,00 iSB Nord 26,00 Landkreis Fulda iSB Rhön 28,00 iSB Süd 29,00 Landkreis Groß-Gerau iSB GG Süd 39,73 und den Main-Taunus- Landkreis Groß- Kreis GG Mitte 62,01 Gerau GG Nord-Rüsselsheim 67,22 Nord-Kelsterbach 40,65 MTK Süd 50,31 MTK Mitte 38,43 Main-Taunus-Kreis MTK Nord-West 32,41 MTK Nord-Ost 38,31 Landkreis Gießen und Stadt Gießen / Gi-Stadt 56,00 den Vogelsbergkreis Land Hessen LK Gi-Nord 66,00 Landkreis Gießen LK Gi-Süd 62,00 VB Nord 40,00 Vogelsbergkreis VB Süd 42,00 Landkreis Hersfeld- Hersfeld 53,48 Rotenburg und den Landkreis Hersfeld- Werra-Meißner-Kreis Rotenburg Rotenburg 29,11 Eschwege 54,90 Werra-Meißner- Kreis Rommerode 20,04 Seite 1 von 3",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/93/c7/8b/93c78b46a11c4dc2851e49f36b1e8d97/page-p4-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178044/?format=api",
"number": 5,
"content": "Anlage zu KA 20/958 Hochtaunuskreis und PFS, Usinger Land den Wetteraukreis Hochtaunuskreis 28,13 PFS, Bad Homburg 40,91 PFS, Vordertaunus 79,19 BRBV, Bad Vilbel 21,76 EKKO, Ortenberg 62,91 Wetteraukreis GBBZ, Butzbach 32,63 GPWN, Nidda 18,39 VBFB, Friedberg 142,49 Landkreis Kassel und Nord die Stadt Kassel 37,08 Landkreis Kassel Mitte 27,84 Ost 24,00 Süd 28,28 West 25,71 Stadt Kassel Stadt 201,96 Lahn-Dill-Kreis und Wetzlar I den Landkreis Limburg- Weilburg 35,00 Lahn-Dill-Kreis Wetzlar II 42,00 Wetzlar III 38,00 Dill I 28,00 Dill II 31,00 Dill III 32,00 Goldener Grund 28,00 Landkreis Limburg- Hadamar 28,00 Weilburg Limburg 29,00 Weilburg 42,00 Main-Kinzig-Kreis Hanau 84,00 West 68,00 Mitte 1 33,00 Main-Kinzig-Kreis Mitte 2 60,00 Ost 62,00 Landkreis Marburg- Stadt Stadt Marburg Biedenkopf 77,00 Ost Landkreis-Marburg- 49,00 Biedenkopf Süd-West 20,00 Nord-West 45,96 Landkreis Offenbach Offenbach und die Stadt Stadt Offenbach Offenbach am Main 118,21 Mitte 77,38 Landkreis West 1 62,54 Offenbach West 2 49,01 Ost 1 32,30 Ost 2 30,85 Rheingau-Taunus- Wi A Kreis und die Stadt Wiesbaden Stadt Wiesbaden 76,00 Wi B 85,00 Wi C 60,00 Seite 2 von 3",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/93/c7/8b/93c78b46a11c4dc2851e49f36b1e8d97/page-p5-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178044/?format=api",
"number": 6,
"content": "Anlage zu KA 20/958 Idsteiner Land 49,00 Rheingau-Taunus- Kreis, Oestrich- Winkel Untertaunus 34,00 Rheingau 29,00 Schwalm-Eder-Kreis Schwalm-Eder Nord-West 112,71 und den Landkreis Waldeck-Frankenberg Schwalm-Eder- Kreis Schwalm-Eder Nord-Ost 30,20 Schwalm-Eder Süd 19,82 Waldeck-Frankenberg Nord 19,16 Landkreis Waldeck- Frankenberg Waldeck-Frankenberg Mitte 43,17 Waldeck-Frankenberg Süd 36,24 Seite 3 von 3",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/93/c7/8b/93c78b46a11c4dc2851e49f36b1e8d97/page-p6-{size}.png"
}
]
}