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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/572 HESSISCHER LANDTAG 18. 06. 2019 Kleine Anfrage Dr. Daniela Sommer (SPD) vom 07.05.2019 Tenure-Track-Stellen und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Fragestellerin: Tenure Track ist dem amerikanischen Bildungssystem entlehnt und soll den Weg in die Professur erleichtern. Seit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes 2002 ist es ein möglicher Zusatz bei der Ausschreibung einer Juniorprofessur. Tenure Track bedeutet hierbei die Zusage nach einer befristeten Bewährungszeit eine Lebenszeitprofessur zu erhalten. So kann ein Juniorprofessor ohne erneute Ausschreibung und mithin unter Ausschluss externer Konkurrenz auf eine Lebenszeitprofessur an der eigenen Hochschule übernommen wer- den. Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Mit Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) vom 30. November 2015 und der neu etablierten Regelung zur Qualifikationsprofessur mit Entwicklungszusage (§ 64 Abs. 3 HHG) wurde in Hessen die Tenure-Track-Professur eingeführt. Damit hatte Hessen als erstes Bundes- land die ,,Empfehlungen zu Karrierezielen und -wegen an Universitäten\" des Wissenschaftsrats vom 11. Juli 2014 umgesetzt und einen international anschlussfähigen Karriereweg zur Profes- sur eröffnet, bei dem die Übernahme auf eine dauerhafte Professur - anders als bei Juniorpro- fessuren - nicht mehr von Stellenvorbehalten und einem weiteren Berufungsverfahren, sondern einzig von einer positiven Evaluierung der erbrachten Leistungen abhängt. Gleichzeitig wurde durch die Änderung des HHG die Personalkategorie „Juniorprofessur“ durch die Qualifikati- onsprofessur ohne Entwicklungszusage gemäß § 64 Abs. 5 HHG ersetzt und als Ausnahmefall vorgesehen. Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 6 sind die Hochschulen um Stellungnahme gebeten worden. Die eingegangenen Rückmeldungen wurden in die Beantwortung eingearbeitet. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Tenure-Track-Stellen gibt es an den hessischen Hochschulen und wie hoch ist jeweils der Frauenanteil? (Bitte aufgeschlüsselt nach Fachbereichen) Insgesamt gibt es derzeit 47 Tenure-Track-Stellen an hessischen Hochschulen, wobei der Frau- enanteil 42,6 % beträgt. Wie sich die Stellenverteilung für die einzelnen Universitäten und auf Fachbereiche bezogen darstellt, ist ANLAGE 1 zu entnehmen. Entsprechend § 64 Abs. 3 HHG ist die Berufung von Tenure-Track-Professuren an Universitä- ten, Kunst- und Musikhochschulen sowie an der Hochschule Geisenheim möglich. Zum Stichtag der Erhebung, dem 1. Dezember 2018, waren lediglich an den hessischen Universitäten Tenure- Track-Professuren besetzt. An der Hochschule Geisenheim befinden sich zum Zeitpunkt der Anfrage zwei Tenure-Track-Professuren im Besetzungsverfahren. Da die betroffenen Universitäten Fächerzuordnungen zu Fachbereichen unterschiedlich handha- ben, wurden die Angaben der Hochschulen den betreffenden Fächergruppen laut Definition der amtlichen Statistik zugeordnet, um eine Vergleichbarkeit zwischen den Hochschulen zu gewähr- leisten. Eingegangen am 18. Juni 2019 · Ausgegeben am 24. Juni 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/572 Frage 2. Wie ist das Auswahlverfahren bei Besetzungen? Für die Besetzung von Tenure-Track-Professuren gelten die gesetzlichen Regelungen für Beru- fungsverfahren von Professuren gemäß § 63 HHG. Eine Tenure-Track-Professur muss bereits als solche ausgeschrieben werden, also den Hinweis auf die Entwicklungszusage enthalten. Zusätzlich zur gesetzlichen Vorgabe regeln die Universitäten die Verfahren und Qualitätsstan- dards für die Tenure-Track-Verfahren durch hochschulspezifische Satzungen. Frage 3. Welche Zukunftsperspektiven ergeben sich für die einzelnen bezüglich Frage 1 genannten Stellen? Gemäß § 64 Abs. 2 HHG wird in einem Evaluationsverfahren unter Beteiligung externer Wis- senschaftlerinnen oder Wissenschaftler festgestellt, ob sich die Tenure-Track-Professorin oder der Tenure-Track-Professor in Studium und Lehre bewährt hat. Näheres zu den Evaluationsver- fahren haben die Hochschulen gemäß der Vorgabe des § 64 Abs. 2 Satz 2 HHG in Satzungen geregelt. Das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, an dem sich in der 1. Förderrunde 2017 alle hessischen Universitäten sowie die Hochschule Geisenheim beteiligt hatten, verlangt als Qualitätsstandard für solche Evaluationssatzungen, dass sie Evaluationskriterien benennen. Diese sollen spätestens in der Berufungsvereinbarung ab- schließend konkretisiert werden. An der Universität Frankfurt werden z.B. individuelle Zielset- zungen in den Bereichen Forschung, Lehre, Drittmitteleinwerbung, Weiterbildung, Integration in den Fachbereich und in der akademischen Selbstverwaltung formuliert. Die Universität Gie- ßen legt hingegen auch auf den Bereich der persönlichen Kompetenzentwicklung ausdrücklichen Wert. Damit werden die von der Tenure-Track-Professorin oder dem -Professor erwarteten Leistungen von Anfang an für alle Beteiligten transparent. Nach einer erfolgreichen Evaluation wird das Beamtenverhältnis auf Zeit oder das befristete Be- schäftigungsverhältnis der Tenure-Track-Professorin oder des Tenure-Track-Professors gemäß § 64 Abs. 4 Satz 2 bis 4 HHG in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt. Damit hängt die Zukunftsperspektive der Professur auf Lebens- zeit grundsätzlich alleine von der Bewährung in Studium und Lehre ab, die mit einer positiven Evaluation festgestellt wird. Fällt die Evaluation negativ aus, kann das Beamtenverhältnis auf Zeit oder das befristete Be- schäftigungsverhältnis gemäß § 64 Abs. 4 Satz 6 HHG um bis zu ein Jahr verlängert werden, um einen alternativen Karriereweg vorbereiten zu können. Frage 4. Wie hoch ist das durchschnittliche jährliche Drittmittelaufkommen, das von Tenure-Track-Stellen eingeworben wird? (Bitte aufgeschlüsselt nach Förderanträgen, der Dauer von Antragstellung bis Bewilligung, Verhältnis von beantragten und genehmigten Drittmittelprojekte (Quote)) An den Universitäten werden keine Daten zu abgelehnten Anträgen und lediglich an der Univer- sität Marburg Angaben zur Dauer von Antragstellung bis Bewilligung erhoben. Die Bearbei- tungsdauer von Förderanträgen hängt von der fördernden Institution und den Förderlinien ab, die z.B. von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mit einem Medianwert von 6 bis 7 Monaten angegeben wird. Dieser Wert wird durch die Angaben der Universität Marburg bestä- tigt. Die Europäische Union hat als verbindliches Zeitfenster zwischen Antragstellung und Pro- jektbeginn den Zeitraum von acht Monaten festgeschrieben. Daten zu nach Förderanträgen differenzierten, durchschnittlichen jährlichen Drittmittelaufkom- men, die durch die einzelnen Tenure-Track-Professuren eingeworben wurden, konnten von den Universitäten nicht in der gewünschten Detailtiefe zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich der Karriereweg der Tenure-Track- Professur, der insbesondere durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaft- lichen Nachwuchses und dessen zwei Förderrunden in 2017 und 2019 gestärkt wird, noch in der Etablierungsphase befindet. Auch durch die unterschiedlichen Eintrittszeitpunkte der Tenure- Track-Professorinnen und -Professoren, die aufgrund der Programmförderung häufig erst weni- ge Monate zurückliegen, ist den feststellbaren Drittmittelaktivitäten derzeit eine geringe Aussa- gekraft zuzumessen. So wurden an der Universität Frankfurt 21 der 23 beschäftigten Tenure- Track-Professorinnen und Professoren in 2017 oder später berufen. Davon abgesehen wird der Forschungserfolg der Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren im Rahmen ihrer Zwi- schen- oder Endevaluation auf Basis der mit Ernennung festgelegten Kriterien gemessen wer- den; hierbei spielen die Drittmitteleinnahmen neben anderen Parametern eine Rolle. Durch die Universitäten wurde das durchschnittliche jährliche Drittmittelaufkommen der ge- nannten Personengruppe daher geschätzt. Die Universität Darmstadt gibt durchschnittlich pro Jahr und Tenure-Track-Professorin bzw. -Professor einen Wert von ca. 50.000 € an, die Uni- versität Kassel ca. 47.000 €. Zahlen, die durch die Universität Marburg gemeldet wurden, er- geben Schätzwerte zwischen ca. 50.000 und 230.000 € pro Jahr und Person. An der Universität Gießen wurden in 2018 im Durchschnitt je betroffener Person knapp 65.000 € eingeworben bei einer steigenden Prognose. Die Universität Frankfurt konnte zu dieser Frage keine Aussage treffen.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/572 3 Frage 5. Welche Netzwerke (Partner) werden Inhabern von Tenure-Track-Stellen zur Verfügung gestellt, um interdisziplinäre Forschungsprojekte umsetzen zu können? Die Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren organisieren, wie andere Professorinnen und Professoren ebenfalls, ihre Forschungsaktivitäten grundsätzlich selbstständig. Einige der hessischen Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren waren bereits oder sind eigeninitiativ in der interdisziplinären Verbundforschung tätig. Gleichzeitig sind Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren an allen hessischen Universitä- ten zur Begleitung der eigenen beruflichen Entwicklung in die jeweiligen Mentoringsysteme eingebunden und können an den ausgebauten Forschungsförderungssystemen teilnehmen. Sie können unter anderem die Graduierten- oder Forschungszentren und die etablierten Unterstüt- zungsangebote der Universitäten nutzen, die von unterschiedlich gestalteten Anschubfinanzie- rungen für Forschungsinitiativen (Beispiele: Forschungsförderfonds und Internationalisierungs- fonds der Universität Marburg, JLU-Forschungs-Toolbox zum Aufbau von Drittmittelaktivitäten und Vernetzungen) über Netzwerkplattformen (z.B. den Forschungscampus Mittelhessen oder die Projekte und Forschungsverbünde der Rhein-Main-Universitäten) bis zum Zugang zu mo- dernster Technologie und der Unterstützung bei Antragstellung und Drittmitteladministration reichen. An der Universität Marburg unterstützt das vom Hessischen Ministerium für Wissen- schaft und Kunst geförderte Projekt „UMR 2027“ durch gezielte Vernetzungsaktivität und spe- zifische Förderangebote die fachbereichsübergreifende, interdisziplinäre Vernetzung in For- schung und Lehre. Der Zugang zu internationalen Netzwerken und interdisziplinären For- schungsprojekten wird auch für Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren durch Abkom- men der Universitäten zu Landeskooperationen, Partnerschaften und Austausch- oder anderen Abkommen gefördert. Frage 6. Welchen Koordinationsbedarf sehen die Betroffenen diesbezüglich? Konkrete Bedarfe seitens der Betroffenen wurden nicht genannt. Der Koordinations- oder Unterstützungsbedarf in interdisziplinären Forschungsprojekten gestaltet sich nach Aussagen der Universitäten individuell unterschiedlich. Daher bieten sie eine breite Palette von Angeboten bei der Koordination von Forschungsprojekten an, die auf unterschiedlichen Ebenen angesiedelt sind, wie z.B. in den Dekanaten, den Graduiertenzentren, den Akademischen Auslandsämtern oder vergleichbaren Verwaltungseinheiten, den Stabsstellen oder den Dezernaten. Sie können je nach Bedarf angefragt werden. Frage 7. Wie will die Landesregierung zukünftig die Hochschulen unterstützen, damit sie Nachwuchskräf- ten Perspektiven bieten können? Strategische Entscheidungen und Personalentscheidungen liegen in Hessen als originärer Be- standteil der Hochschulautonomie grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der Hochschulen. Die Landesregierung hat sich jedoch bereits in der Vergangenheit für die Verbesserung der Per- spektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses eingesetzt. So sieht der Hessische Hochschulpakt 2016 bis 2020 vor, dass für den besonders qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs attrakti- ve Bedingungen geschaffen und zunehmend Tenure-Track-Professuren eingerichtet werden sol- len. Darüber hinaus wurde mit den Hochschulen vereinbart, dass sie als Steuerungsinstrumente Personalkonzepte entwickeln, die insbesondere auch die Personalstruktur und die Personalent- wicklung des wissenschaftlichen Personals zum Gegenstand haben. Dies ist mittlerweile an vie- len hessischen Hochschulen umgesetzt worden. Zudem hat sich die Landesregierung mit Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zum Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowohl zum langfristigen Nach- weis definierter Aufwüchse beim wissenschaftlichen Personal als auch zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung verpflichtet. Gemeinsam mit den Hochschulen wird ein „Kodex für gute Arbeit“ entwickelt werden, der un- ter anderem die Beschäftigungsbedingungen von Promovierenden und studentischen Hilfskräften thematisiert und Eckpunkte zu Kurzzeit- und Kettenbefristungen formuliert, deren Anteil soweit wie möglich begrenzt werden soll. Befristungen für Qualifikationsstellen sollen so vereinbart werden, dass das angestrebte Qualifikationsziel erreicht werden kann. Mit den hessischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) wurden Mitte Mai 2019 Grundsätze zur Beschäftigung des wissenschaftlichen Personals unterhalb der Professur vereinbart, deren Eckpunkte eine faire und gute Betreuung von Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern regeln. So müssen beispielweise Qualifikationsstellen mindestens den Umfang einer halben Stelle haben, Beschäftigungsverhältnisse unter einem Jahr sollen vermieden werden und für Promotionsstellen sind verbindliche Betreuungsvereinbarungen vorzusehen. Zudem sollen Per- sonalkonzepte für den sogenannten Mittelbau entwickelt werden, die auch die Phase nach der Promotion berücksichtigen.",
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"content": "4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/572 Von der Zielsetzung, an den hessischen HAWs einen Mittelbau aufzubauen, profitieren die Nachwuchskräfte direkt. Denn damit werden ihre Chancen, sich in einem Beschäftigungsver- hältnis qualifizieren zu können, signifikant erhöht. Aber auch von den zusätzlichen 300 W- Stellen, die die Landesregierung zur Verbesserung der Betreuungsrelation zur Verfügung stellen wird, werden auch die Nachwuchskräfte profitieren, deren Chance auf einen weiteren Karrie- reweg im Hochschulbereich damit erhöht wird. Neben diesen grundlegenden Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die hessischen Hoch- schulen im Wege der Projektförderung bei einer Vielzahl von Einzelvorhaben, damit den Nach- wuchskräften gute berufliche Perspektiven, sowohl innerhalb des Hochschulsystems als auch au- ßerhalb, gegeben werden. Die unter Frage 5 genannten Projekte „UMR 2027“ und der „For- schungscampus Mittelhessen“ sind hierfür ebenso Beispiele wie der Aufbau einer Graduiertenaka- demie an der Universität Kassel, durch deren Angebote die Promovierenden, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden in ihrer wissenschaftlichen Qualifikationsphase unterstützt werden. Wiesbaden, 5. Juni 2019 Angela Dorn Anlage",
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"content": "ANLAGE Anzahl Tenure Track-Stellen nach Fächergruppen und Frauenanteil (in Personen, Stichtag 01.12.2019) Universität Universität Universität Universität Universität Darmstadt Frankfurt Gießen Marburg Kassel davon davon davon davon davon Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Köpfe Frauen Köpfe Frauen Köpfe Frauen Köpfe Frauen Köpfe Frauen Fächergruppe laut amtl. Statistik gesamt in % gesamt in % gesamt in % gesamt in % gesamt in % Geisteswissenschaften 0 0 8 62,5 1 100 0 0 0 0 Sport 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 1 0 9 44,4 0 0 2 0 2 50 Mathematik, Naturwissenschaften 4 50 5 60 4 50 5 40 1 0 Humanmedizin/ Gesundheitswissenschaften 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 Agrar-, Forst-, Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 Ingenieurwissenschaften 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 Kunst, Kunstwissenschaft 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt 6 33,3 23 52,2 5 60,0 8 25,0 5 20,0",
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