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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/905 HESSISCHER LANDTAG 27. 02. 2020 Kleine Anfrage Karin Hartmann (SPD) vom 02.07.2019 Sicherheit von Schulwegen in Hessen und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragesteller: Aus einem Bericht der Unfallkasse Hessen aus dem Juni 2019 ging hervor, dass sich die Zahl der Schulwegun- fälle, an denen Erstklässler beteiligt waren, in den vergangenen zehn Jahren um mehr als 50 % erhöht hat. Gründe seien unter anderem die steigende Anzahl an sogenannten „Elterntaxis“ sowie indirekt die daraus resul- tierende geringere Routine von Schülerinnen und Schülern im Straßenverkehr als Fußgänger. Vorbemerkung Kultusminister: Die Verantwortung für den Schulweg liegt in erster Linie bei den Eltern. Bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung werden die Eltern durch das Land, die Schulträger und die Unfallkasse Hessen unterstützt. Dabei ist es ein gemeinsames Anliegen, den Schulweg möglichst sicher zu gestalten und die Schülerinnen und Schüler darin zu unterstützen, ihren Schulweg sicher zu meis- tern. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Woh- nen wie folgt: Frage 1. Wie viele registrierte Schulwegunfälle gab es, aufgeschlüsselt nach Jahrgangsstufen und Schwere- grad der Unfälle, in den vergangenen drei Jahren insgesamt? Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung belief sich die Zahl der melde- pflichtigen Schulwegunfälle in Hessen im Jahr 2017 auf 5.680 und im Jahr 2018 auf 5.514 (Quelle: DGUV Statistik zum Schülerunfallgeschehen 2017). In dieser Zahl sind die Unfälle von Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie – mit ge- ringen Fallzahlen – aus Kindertageseinrichtungen und Hochschulen enthalten. Hessen ist im bun- desweiten Vergleich das Bundesland mit der geringsten Anzahl von Schulwegunfällen, in deren Folge ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden musste. Die Zahl der gemeldeten Schulwegunfälle von sechsjährigen Mädchen und Jungen belief sich nach Angaben der Unfallkasse Hessen im Jahr 2016 auf 152, im Jahr 2017 auf 175 und im Jahr 2018 auf 181. In der Altersstufe der zehnjährigen Schulkinder wurden im Jahr 2016 insgesamt 434, im Jahr 2017 insgesamt 430 und im Jahr 2018 insgesamt 482 Schulwegunfälle gemeldet. Die Summe der gemeldeten Unfälle ist in den vergangenen drei Jahren leicht gestiegen, ist aber ge- messen an der Anzahl der Versicherten im Alter von fünf bis 20 Jahren seit 2010 rückläufig. Frage 2. Wie viele Schulwege gibt es in Hessen, die als besonders gefährlich im Sinne des § 161 Abs. 2 Satz 2 eingestuft werden? Die Entscheidung nach § 161 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG), die Beförde- rung einer Schülerin oder eines Schülers unabhängig von der Entfernung zwischen Wohnung und Schule als notwendig anzuerkennen, weil der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet, ist vom jeweiligen (in der Regel kom- munalen) Schulträger im Einzelfall zu treffen und unter anderem abhängig vom einzelnen Kind und dessen individuellem Schulweg mit den sich für das Kind ergebenden Gefährdungen. Eine in der Fragestellung implizierte abstrakte Einstufung und Zählbarkeit einzelner Straßen oder Stra- Eingegangen am 27. Februar 2020 · Bearbeitet am 27. Februar 2020 · Ausgegeben am 28. Februar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/905 ßenzüge als gefährliche Schulwege gibt es hingegen nicht. Die (in der Regel kommunalen) Schul- träger unterliegen auch keiner Meldepflicht bezüglich der nach § 161 Abs. 2 Satz 2 HSchG ge- troffenen Entscheidungen. Frage 3. Was waren die häufigsten Unfallursachen auf Schulwegen? Nach Auswertungen der Unfallkasse Hessen bildeten bei den Schulwegunfällen von Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen im Alter von fünf bis zehn Jahren die Sturz- und Stolperunfälle den Unfalltyp, der mit 35,7% relativ am häufigsten vorkam. Frage 4. An wie vielen Unfällen waren so genannte „Elterntaxis“ beteiligt? Der Begriff „Elterntaxi“ nimmt Bezug auf Fahrten, bei denen Eltern Kinder und Jugendliche selbst mit einem Fahrzeug zu den Schulen oder beispielsweise auch zu Vereinen befördern. Es kommt dabei vor, dass Fahrzeuge verbotswidrig vor Schulen halten oder parken und unter ande- rem ankommende Kinder behindern. Nach einer Erhebung des ADAC im Jahr 2018 sind soge- nannte Elterntaxis für zwei Drittel der befragten Schulen, und insbesondere die Grundschulen, ein wiederkehrendes Thema. Der Anteil meldepflichtiger Schulwegunfälle, die im Zusammenhang mit einer Autofahrt oder dem Aufenthalt im Auto stehen, also möglicherweise Kinder betreffen, die von ihren Eltern mit dem PKW zur Schule gebracht oder von dort abgeholt wurden, aber beispielsweise auch das Erfasstwerden von einem Auto als Unterfall (0,4 %) betreffen, beläuft sich laut der Unfallkasse Hessen auf insgesamt 2,5 %. Darüber hinaus führt die Unfallkasse Hessen keine Statistik, aus der sich eindeutig entnehmen ließe, wie viele sogenannte Elterntaxis in Schulwegunfälle verwickelt sind, zumal für die Unfallkasse nicht zu ermitteln ist, in welchem Verhältnis Unfallgegner zuei- nanderstehen, ob sie also z.B. Eltern von Mitschülerinnen oder Mitschülern sind. Eine Hypo- these, Unfälle durch sogenannte Elterntaxis hätten zugenommen, lässt sich auf der Grundlage der Daten der Unfallkasse Hessen nicht belegen. Frage 5. Welche Vorhaben verfolgt die Landesregierung, um Grundschülerinnen und Grundschüler über sicheres Verhalten im Straßenverkehr aufzuklären? Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung gehören zu den besonderen Bildungs- und Erziehungs- aufgaben der hessischen Schulen. Zu den Themen Verkehr und Mobilität werden an allen Schul- formen vielfältige Aktivitäten durchgeführt. Besonders engagierte Schulen können im Rahmen ihrer Entwicklung zur gesundheitsfördernden Schule das Teilzertifikat „Verkehr & Mobilität“ erwerben. Gleichzeitig wurden in den letzten Jahren die Aktivitäten des Landes zur Mobilitäts- und Bewegungsförderung in Schulen deutlich gestärkt. Damit können beispielsweise motorische Fähigkeiten gefördert und die Kinder darin geschult werden, das Gleichgewicht sicher zu halten. Im Kindergarten- und im Vorschulbereich unterstützen pädagogisch geschulte polizeiliche Ver- kehrserzieherinnen und -erzieher bei der Vermittlung relevanter Inhalte etwa zu wichtigen Ver- kehrszeichen für Fußgänger, dem Verhalten auf Gehwegen oder bei der Fahrbahnüberquerung. Das Verhalten an Bushaltestellen oder als Mitfahrerin bzw. Mitfahrer im PKW wird im Rahmen der Verkehrsunfallprävention thematisiert. Auch die Grundschulen arbeiten bei der Mobilitätsbildung, beispielweise bei der Radfahrausbil- dung in der dritten und vierten Klasse, eng mit der Hessischen Polizei zusammen. Der Unterricht besteht aus fünf Doppelstunden mit theoretischen und praktischen Anteilen, wobei die praktischen Ausbildungsteile möglichst realitätsnah im Schul- bzw. Wohnumfeld der Schülerinnen und Schü- ler durchgeführt werden. Dadurch können sie sich den alltäglichen Verkehrsraum unter Aufsicht sicher erschließen. Im August 2018 hat das Land Hessen im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen das Fachzentrum „Schulisches Mobilitätsmanagement“ eingerichtet. Das Fachzentrum konzipiert Bausteine zur Beratung, Qualifizierung und Umsetzung im Bereich des schulischen Mobilitätsma- nagements. Die Angebote befähigen Schulen, Schulträger und Kommunen, standortbezogen schu- lisches Mobilitätsmanagement umzusetzen, strukturell zu verankern und langfristig zu versteti- gen. Schulisches Mobilitätsmanagement trägt entscheidend dazu bei, den Verkehr von und zur Schule sicherer, nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten sowie bei Kindern und Jugend- lichen ein bewusstes und eigenständiges Mobilitätsverhalten zu fördern. Die Angebote und Akti- vitäten des Fachzentrums Schulisches Mobilitätsmanagement werden im Internet unter www.bes- serzurschule.de näher erläutert. Unterstützt wird das Fachzentrum durch einen Arbeitskreis der Arbeitsgemeinschaft Nahmobili- tät, der bei der Ausgestaltung, Umsetzung und Evaluation der Maßnahmen berät. Der Arbeitskreis besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport,",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/905 3 des Hessischen Kultusministeriums sowie zentralen Akteurinnen und Akteuren aus den Kommu- nen, aus dem Schulbereich sowie von Verbänden und weiteren Institutionen sowie aus der Wissenschaft. Darüber hinaus werden zahlreiche Aktivitäten, die zentral durch das Land sowie durch die Schu- len vor Ort initiiert werden, von externen Trägern unterstützt. Frage 6. Wie oft werden Schulwegpläne aktualisiert und über welchen Weg werden sie Eltern zur Verfügung gestellt? Schulwegpläne werden von den Schulleitungen für die Jahrgänge eins bis sieben erarbeitet. In den Plänen werden die sichersten Schulwege empfohlen, einschließlich zu bevorzugender Straßensei- ten, Ampeln, Fußgängerüberwegen, Gefahrenstellen und Haltestellen der öffentlichen Verkehrs- mittel. Die Schulen sind verpflichtet, den Eltern die Schulwegpläne rechtzeitig vor Schulbeginn bekannt zu machen und zumindest mit den Schulanfängerinnen und -anfängern zum Schuljahresbeginn zu besprechen. Die Pläne sind in gedruckter Form in den Schulen und im Internet erhältlich. Mit der Aktualisierung der Schulwegpläne befassen sich die Schulträger in regelmäßigen Abständen. Hilf- reich ist in diesem Zusammenhang das schulische Mobilitätsmanagement. Frage 7. Wir werden Schulkonferenzen, Schulelternbeiräte, Schulleitungen und örtliche Polizeidienststellen in die Erstellung der Schulwegpläne einbezogen? Die beratende Mitwirkung von Eltern und Elternbeiräten bei der Erstellung von Schulwegplänen ist im Sinne der Verwaltungsvorschrift „Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule“ erwünscht und wird in spezifischer Weise, z.B. im Rahmen der Schulkonferenz, von den selbst- ständigen Schulen realisiert. Frage 8. Welche konkreten Pläne der Landesregierung gibt es darüber hinaus, um die Sicherheit auf Schul- wegen zu erhöhen? Die Hessische Polizei überwacht die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeiten sowie der Re- geln zur Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt gerade im Bereich von Schulen. Dabei sind insbesondere die europäischen Programme „TISPOL Operation Speed“ bzw. „TISPOL Ope- ration Speed Marathon“, die abgestimmte Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei beinhal- ten, zu nennen sowie das Programm „TISPOL Focus on the road“, in dessen Rahmen europaweit die Ablenkung, v.a. durch die Nutzung elektronischer Geräte im Straßenverkehr, kontrolliert wird. Gemeinsam mit dem ADAC führt die Hessische Polizei zu Beginn eines jeden Schuljahres zudem die Kampagne „Blitz für Kids“ durch, bei der Geschwindigkeitskontrollen im schulischen Nah- bereich durchgeführt werden. Die Fahrzeugführenden werden dabei durch die Polizei angehalten und gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern für die besondere Verkehrssituation sensibilisiert. Um präventiv zu einer Verhaltensänderung beizutragen, wird auf Landesebene außerdem das Schwerpunktprogramm „Verkehrssicher in Hessen“ des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport durchgeführt. Im Rahmen dieses Programms werden ausgewählte Kontrollen durch Öf- fentlichkeitsarbeit begleitet, die die Gefährlichkeit des Fehlverhaltens in den Bereichen Geschwin- digkeit und Ablenkung öffentlich wahrnehmbar macht. Um den Gefahren individueller Hol- und Bringverkehre entgegenzuwirken, hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen im Februar 2019 einen Duldungser- lass an die Verkehrsbehörden herausgegeben, nach dem Hol- und Bringzonen im Straßenraum eingerichtet werden können, welche zu einer Entzerrung möglicher Verkehrsproblematiken im unmittelbaren Bereich von Schulen führen sollen. Schulkinder, die mit dem Auto zur Schule ge- bracht werden, sollen in verkehrlich unkritischen Bereichen des öffentlichen Straßenraums ein- und aussteigen. Der verbleibende Weg zur Schule soll dann auf sicheren und geprüften Wegen eigenständig zu Fuß zurückgelegt werden. Durch die Änderung des § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung erhalten die zuständigen Stra- ßenverkehrsbehörden die Möglichkeit, ohne den gesonderten Nachweis einer qualifizierten Ge- fahrenlage im unmittelbaren Bereich von schutzbedürftigen Einrichtungen (Kindergärten, Kinder- tagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Kran- kenhäusern) aus Verkehrssicherheitsgründen Geschwindigkeitsbeschränkungen anzuordnen. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat in der Vergangenheit verschiedentlich an die Kommunen als zuständige Straßenverkehrsbehörden appelliert, von der",
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"content": "4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/905 verordnungsrechtlichen Möglichkeit zur erleichterten Anordnung von Tempo 30 im Nahbereich von Grundschulen Gebrauch zu machen. Im Rahmen des Runden Tisches Verkehrserziehung tauschen sich das Hessische Kultusministe- rium, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, das Fachzentrum Schulisches Mobilitätsmanagement, die Landesverkehrswacht Hessen sowie die Unfallkasse Hessen regelmäßig zu aktuellen Themen und Maßnahmen der Verkehrserziehung aus. Die Landesverkehrswacht Hessen führte für interessierte Schulen und Kommunen Veranstaltun- gen zum Thema „Alternativen zum Elterntaxi“ durch. Hier wurden konkrete Maßnahmen aufge- zeigt, damit Schulen und Kommunen gemeinsam die Verkehrsprobleme reduzieren können, die durch sogenannte Elterntaxis hervorgerufen werden. Bis zum Ende des Jahres 2021 sollen die kostenfreien Angebote für Schulen, Schulträger und Kommunen des Fachzentrums Schulisches Mobilitätsmanagement landesweit etabliert sein. So ist beispielsweise beabsichtigt, in allen Landkreisen Schülerradrouten zu erarbeiten, die im Rahmen des Schülerradroutenplaners öffentlich abrufbar sein sollen. Ziel des Fachzentrums Schulisches Mobilitätsmanagement ist es dabei, im Rahmen eines umfassenden Ansatzes Kinder und Jugend- liche in ihrer eigenständigen Mobilität zu stärken und Schulen, Schulträger und Kommunen ganz- heitlich zu unterstützen. Damit wird die erfolgte Einführung des Schülertickets Hessen flankiert und ergänzt, das mittelbar ebenfalls einen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit auf Schul- wegen leistet. Wiesbaden, 19. Februar 2020 Prof. Dr. R. Alexander Lorz",
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