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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1673 HESSISCHER LANDTAG 17. 02. 2020 Kleine Anfrage Christoph Degen (SPD) vom 04.12.2019 Ortsumgehung Freigericht-Hasselroth und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Ende November wurden zwei neue mögliche Varianten für eine Ortsumgehung der Kommunen Freigericht und Hasselroth durch Hessen Mobil vorgestellt. Ebenfalls wurde mitgeteilt, dass es bei Hessen Mobil zu einem Planungsstillstand bis 2021 kommt. Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: In Hessen werden erhebliche Mittel für die Planung und die bauliche Umsetzung von Bundesfern- und Landesstraßen bereitgestellt. Im Jahr 2019 waren es 77,4 Mio. € für Ingenieurfremdleistun- gen, die im Jahr 2020 auf 79,0 Mio. € gesteigert werden sollen. Gleichwohl ist festzuhalten, dass der größte Teil der zur Verfügung stehenden Finanz- und Personalressourcen nicht für Neubau- planungen, sondern für Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem stark gestiegenen Sanie- rungs- und Erhaltungsbedarf an der bestehenden Straßeninfrastruktur benötigt wird. Insbesondere sind hierbei Brücken im Zuge von Autobahnen, bei denen nur noch eine geringe Restnutzungs- dauer besteht, zu erwähnen ebenso wie die Sanierung der Landesstraßen. Es kann deshalb keine Rede von einem „Planungsstillstand“ sein, ganz im Gegenteil. Allerdings müssen aufgrund der Vielzahl von Aus- und Neubauprojekten entsprechende Prioritäten gesetzt werden, um bereits in der Planung weit fortgeschrittene Projekte zu einem Projektabschluss zu führen. In der Koalitionsvereinbarung der die Landesregierung tragenden Parteien wurde einerseits der Schwerpunkt Sanierung bekräftigt, andererseits auch Investitionen in den Bau von Ortsumgehun- gen im Zuge von Landesstraßen vereinbart. Diesen Investitionen müssen allerdings immer auch konkrete Straßenplanungen vorlaufen. Mit dem Übergang der Autobahnaufgaben von den Län- derverwaltungen an die Autobahn GmbH des Bundes zum 01.01.2021 kommt es bei der Hessi- schen Straßenbauverwaltung zu erheblichen organisatorischen Neuausrichtungen. Möglichkeiten der Aufnahme von Planungen neuer, dringlicher Straßenbauprojekte werden maßgeblich dadurch bestimmt sein, zu welchem Zeitpunkt die Überleitung der Autobahnaufgaben auf die Autobahn GmbH des Bundes tatsächlich abgeschlossen und die Neuausrichtung von Hessen Mobil in Gang gesetzt werden kann. Dies ist nicht vor dem Jahr 2021 der Fall. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann wurden erstmals Überlegungen zu einer Ortsumgehung Freigericht-Hasselroth angestellt? Mit den ersten Vorplanungen für eine Ortsumgehung Freigericht-Hasselroth wurde Anfang der 1980er Jahre begonnen. Frage 2. Welche Kosten sind bisher durch alle damit verbundenen Planungen entstanden? Für die Planungen nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens im Jahr 2003 wurden bis heute rund 600.000 € verausgabt. Kosten vor der Einführung des Programmsystems SAP sind nicht dokumentiert. Frage 3. Aus welchem Grund können Detailplanungen vor dem Jahr 2021 nicht stattfinden? Eingegangen am 17. Februar 2020 · Bearbeitet am 17. Februar 2020 · Ausgegeben am 19. Februar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1673 Frage 4. Wann wäre unter den jetzigen Voraussetzungen und bei dem von der Landesregierung im günstigs- ten Fall prognostizierten Realisierungszeitraum von zehn Jahren (Kleine Anfrage Drucksache 20/548) frühestens mit der Fertigstellung der Umgehungsstraße zu rechnen? Frage 5. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 20/548 wurde darauf hingewiesen, dass für die Projektpriorisierung noch keine Aussagen zu einer eventuellen Einstufung einer Ortsumgehung Freigericht-Hasselroth getroffen werden können. Kann die Landesregierung inzwischen eine Aus- sage über die Einstufung des Vorhabens entsprechend seiner Wertigkeit treffen? Die Fragen 3 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 6. Welche kurzfristigen Maßnahmen für eine Reduzierung der Verkehrsbelastung in den Hauptver- kehrsstraßen beider Kommunen sollen bis zu einer Umsetzung der Ortsumgehung in den Ortschaf- ten angewendet werden? Gegenwärtig sind seitens der Landesregierung keine kurzfristig realisierbaren Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrsbelastung in den Ortsdurchfahrten der Landesstraßen geplant. Auch seitens der Gemeinden Hasselroth und Freigericht wurden im Rahmen der Verkehrsinfrastruktur- förderung keine Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen beantragt. Wiesbaden, 10. Februar 2020 Tarek Al-Wazir",
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