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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/3229 HESSISCHER LANDTAG 10. 09. 2020 Kleine Anfrage Christiane Böhm (DIE LINKE) vom 16.07.2020 Erkrankungen von Gesundheits- und Pflegepersonal an COVID-19 – Teil 1 und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragestellerin: Insbesondere zu Beginn der Corona-Pandemie waren Schutzmaterialien in allen Bereichen des Gesundheits- und Pflegesystems Mangelware. Trotzdem mussten die Beschäftigten ihren unverzichtbaren Aufgaben nachge- hen und dabei ein deutliches höheres Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 in Kauf nehmen. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In wie vielen Fällen wurden hessische Kliniken, Praxen, Heime oder die Arbeit mobiler Pflege- dienste als Hotspots von Corona-Infektionsketten identifiziert? „Hotspot“ ist kein wissenschaftlich klar definierter Begriff, bezieht sich aber wohl auf eine frag- liche Erleichterung der Übertragung, von akut respiratorischen Infektionen im Allgemeinen und SARS-CoV-2 im Speziellen, in einem Pflegekontext. Wir berichten daher hier die im elektroni- schen Meldesystem SurvNet erfassten COVID-19-Ausbrüche, die den Kategorien Medizinische Behandlungseinrichtung (Ambulante Behandlungseinrichtung, Praxis, Krankenhaus, Reha-Ein- richtung, Labor), Alten-/Pflegeheim und Seniorentagesstätte zugeordnet wurden. In SurvNet übermittelte hessische COVID-19-Ausbrüche nach Ausbruchskategorie (Setting) (Stand 4. August 2020, 00:00 Uhr): Anzahl der Kategorie COVID-19-Ausbrüche - Seniorentagesstätte 2 - Alten-/Pflegeheim 47 Med. Behandlungseinrichtung 5 - Ambulante Behandlungseinrichtung, Praxis 9 - Krankenhaus 34 - Reha-Einrichtung 11 - Labor 0 Hinweis: Als Ausbruch gelten Infektionsgeschehen mit zwei oder mehr Fällen, bei denen ein epidemiolo- gischer Zusammenhang wahrscheinlich ist. Bei der Erfassung von Ausbrüchen im elektronischen Meldesystem ist unter „Setting“ die Auswahl der folgenden Kategorien möglich (Bei der Eingabe kann entweder eine der Oberkategorien ausgewählt werden oder durch Auswahl einer der Unter- kategorien das Umfeld genauer spezifiziert werden.) Wohnstätten (Privater Haushalt; Alten-/Pflegeheim; Flüchtlings-, Asylbewerberheim; Justiz- vollzuganstalt; Kaserne; Wohnheim (Kinder-, Jugend-, Studierenden-)), Med. Behandlungseinrichtung (Ambulante Behandlungseinrichtung, Praxis; Krankenhaus; Reha-Einrichtung; Labor), Betreuungseinrichtung (Kindergarten, Hort; Seniorentagesstätte), Übernachtung (Hotel, Pension, Herberge; Kreuzfahrtschiff), Speisestätte (Imbiss; Kantine; Restaurant, Gaststätte), Freizeit (Picknick; Tiergarten, Zoo, Tierpark; Verein oder ähnliches; Zeltplatz, Wald), Eingegangen am 10. September 2020 · Bearbeitet am 10. September 2020 · Ausgegeben am 11. September 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3229 Ausbildungsstätte (Schule; Universität), Arbeitsplatz, Verkehrsmittel (Bahn; Bus; Fähre; Flugzeug), Verstreut, andere/sonstige. Frage 2. Wie viele Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie weiteres Personal aus dem Krankenhausbereich haben sich in Hessen bis zum Beantwortungszeitpunkt mitSARS-CoV-2 infiziert? Die Frage betrifft Einrichtungen gemäß § 23 IfSG (z.B. Krankenhäuser, ärztliche Praxen, Dialy- seeinrichtungen und Rettungsdienste). Im elektronischen Meldesystem SurvNet kann erfasst wer- den, ob ein COVID-19-Fall in einer für den Infektionsschutz relevanten Einrichtung betreut, un- tergebracht oder tätig ist. Es liegen jedoch keine Informationen zu dem in dieser Einrichtung ausgeübten Beruf vor. Die uns vorliegenden Daten aus dem elektronischen Meldesystem lassen daher keine Aussagen zu einzelnen Berufsgruppen beim Krankenhauspersonal zu. Bei 974 COVID-19-Fällen in Hessen wurde eine Tätigkeit in einer Einrichtung nach § 23 IfSG angegeben. (Stand 4. August 2020, 00:00 Uhr). Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass für die übermittelten COVID-19-Fälle aus den oben genannten Einrichtungen unbekannt ist, wie hoch der Anteil derer ist, die sich auch tatsächlich in dieser Einrichtung angesteckt haben. Frage 3. Wie viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie weiteres Personal in Arztpraxen haben sich in Hessen bis zum Beantwortungszeitpunkt mit SARS-CoV-2 infiziert? Frage 4. Wie viele Ärztinnen und Ärzte sowie weiteres Personal in Covid-19-Testcentern haben sich in Hessen bis zum Beantwortungszeitpunkt mit SARS-CoV-2 infiziert? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Mit Schreiben vom 5. August 2020 teilt die Kassenärztliche Vereinigung Hessen auf Nachfrage mit, dass ihr keine Informationen über Erkrankungen in Arztpraxen oder in den COVID-19- Koordinierungscentern vorliegen. Auch sei ihr nicht bekannt, dass eine Arztpraxis als Hotspot einer Corona-Infektionskette identifiziert wurde. Frage 5. Wie viele Pflegekräfte sowie weiteres Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen haben sich in Hessen bis zum Beantwortungszeitpunkt mit SARS-CoV-2 infiziert? Bei der Erhebung der Daten zu dem infizierten Personal findet keine Unterscheidung zwischen Pflegekräften und weiterem Personal statt. Insgesamt haben sich zum Stichtag 27. Juli 2020 442 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Alten- und Pflegeeinrichtungen infiziert. Frage 6. Wie viele Pflegekräfte von mobilen Pflegediensten haben sich in Hessen bis zum Beantwortungs- zeitpunkt mit SARS-CoV-2 infiziert? Dem HMSI liegen hierzu keine Daten vor. Frage 7. Wie viele Pflegekräfte sowie weiteres Personal in stationären Einrichtungen für Menschenmit Be- hinderungen haben sich in Hessen bis zum Beantwortungszeitpunkt mit SARS-CoV-2infiziert? In Hessen haben sich 43 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Stichtag 27. Juli infiziert. Frage 8. Wie viele Personen aus den in Frage 2 bis sieben Gruppen sind aufgrund oder mitSARS-CoV-2 gestorben? Unter den in der Antwort auf Frage 2 angegebenen 974 COVID-19-Fällen befanden sich vier Todesfälle. Unter den in der Antwort auf Frage 5 angegebenen 442 COVID-19-Fällen befanden sich keine Todesfälle. Selbiges gilt für die angegebenen 43 COVID-19-Fälle in der Antwort aus Frage 7. Wiesbaden, 4. September 2020 Kai Klose",
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