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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1516 HESSISCHER LANDTAG 20. 01. 2020 Kleine Anfrage Karin Hartmann (SPD) und Lisa Gnadl (SPD) vom 07.11.2019 Situation der Ausbildung im Fachbereich Sozialwesen in Hessen – Teil II und Antwort Minister für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Kultusminister wie folgt: Frage 1. Gibt es Erkenntnisse darüber, a) wie hoch der Anteil an Absolventinnen und Absolventen in der Fachrichtung Sozialpädagogik der Fachschulen ist, die innerhalb von zwei Jahre nach Abschluss der Ausbildung eine Anstel- lung als Erzieherin oder Erzieher erhalten haben, b) wie viele Erzieherinnen und Erzieher nicht in ihrem erlernten Beruf tätig sind, c) wie viele Erzieherinnen und Erzieher die Ausbildung in Vollzeit, in Teilzeit oder praxis- integriert absolvieren? Zu Frage 1 a: Die Fragestellung wird so verstanden, dass die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, gemeint ist, die mit dem Abschluss „staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „staatlich anerkannter Erzieher“ als pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen tätig werden. Weder dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration noch dem Hessischen Kultus- ministerium liegen eigene Auswertungen zum Berufseinstieg der Absolventinnen und Absolven- ten vor. Eine Berichtspflicht gegenüber dem Staat existiert in diesem Bereich nicht. Allerdings wurde die berufliche Tätigkeit von Erzieherinnen und Erziehern bundesweit mehrfach unter- sucht, u.a. im Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2019 des Deutschen Jugendinstituts e.V., Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF). Nach ein bis zwei Jahren sind nach einer weiteren Veröffentlichung des WIFFs bundesweit 7,8 % der Erzieherinnen und Er- zieher in sonstigen Arbeitsfeldern tätig. Die überwiegende Mehrheit der Erzieherinnen und Er- zieher ist einschlägig tätig: 69,6 % in Kindertageseinrichtungen sowie 22,6 % in anderen Tätig- keitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Nach zwei bis drei Jahren sind 8,8 % der Erzieherin- nen und Erzieher in sonstigen Arbeitsfeldern berufstätig. 66,0 % sind in Kindertageseinrichtun- gen sowie 25,2 % in anderen einschlägigen Tätigkeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe be- schäftigt. Dies entspricht der fachschulischen Ausbildung, die, neben Kindertageseinrichtungen und Krip- pen, eine Vielzahl weiterer sozialpädagogischer Einsatzbereiche umfasst und somit eine breite berufliche Perspektive bietet. Bei der Mehrzahl der Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für Sozialwesen, Fach- richtung Sozialpädagogik, gestaltet sich der Übergang in den Arbeitsmarkt einfach. Nur ein ge- ringer Anteil ist in bestimmten Phasen nicht erwerbstätig. Gründe dafür sind insbesondere Fa- milienzeiten oder eine Weiterqualifikation (z.B. Studium). Von einer Arbeitslosigkeit, die über die kurze Phase der Stellensuche nach der fachschulischen Ausbildung hinausgeht, sind die Ab- solventinnen und Absolventen der Fachschulen in der Regel nicht betroffen. Zu Frage 1 b: Die bundesweite Studie „Was kommt nach dem Berufsstart“ stellt für staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher fest, dass innerhalb des ersten Jahres nach dem Ab- schluss 68 % im Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung, 24,3 % in anderen Arbeitsfeldern der Kin- der- und Jugendhilfe und 7,6 % in sonstigen Arbeitsfeldern tätig werden. Fasst man entspre- chend alle Felder der Kinder- und Jugendhilfe zusammen, so nehmen ca. 92 % eine Arbeit in diesem Feld auf. Nach ein bis zwei Jahren ändern sich diese nur Zahlen geringfügig. Im Feld Kita arbeiten nach einem bis zwei Jahren 69,6 % der staatlich anerkannten Erzieherinnen und Eingegangen am 20. Januar 2020 · Bearbeitet am 20. Januar 2020 · Ausgegeben am 23. Januar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1516 Erzieher, 22,6 % in weiteren Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe und 7,8 % in sonsti- gen Arbeitsfeldern. Zusammengefasst arbeiten demnach weiterhin ca. 92 % in den Feldern der Kinder- und Jugendhilfe. Nach zwei bis drei Jahren sind 8,8 % der Erzieherinnen und Erzieher in sonstigen Arbeitsfeldern tätig (vgl. Fuchs-Rechlin/Ivo Züchner [Hrsg.], 2018). Zu Frage 1 c: Durch die Schulstatistik erfasst wird die Ausbildung an den Fachschulen für So- zialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, in Vollzeit sowie in Teilzeit. Im Schuljahr 2018/2019 werden demnach von insgesamt 8.172 Studierenden der Fachschulen 6.687 in der Vollzeitform und 1.485 Studierende in der Teilzeitform unterrichtet. Frage 2. Wie will die Landesregierung die Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher attraktiver gestalten? Bei der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher handelt es sich um eine attraktive und hochwertige fachschulische Ausbildung auf der Niveaustufe 6 des Deutschen Qualifikationsrah- mens (DQR). Während die Zahl der Schülerinnen und Schüler in beruflichen Schulformen insgesamt abge- nommen hat, konnte die Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, gegen den allgemeinen Trend ihre anteiligen Studierendenzahlen erhöhen, von 1,3 auf 4,5 %. Der Anstieg ist zugleich in absoluten Zahlen messbar. Im Vergleich zum Jahr 1987/1988 stieg die Zahl der Studierenden von 2.868 auf 8.172 im Jahr 2018/2019. Dies zeigt die Attraktivität dieses Ausbil- dungswegs. Aufgabe des Landes Hessen ist es, Möglichkeiten einer fachschulischen Ausbildung für geeigne- te Bewerberinnen und Bewerber vorzuhalten, die den Beruf „staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „staatlich anerkannter Erzieher“ ergreifen wollen. Dies geschieht durch die Bereitstellung öffentlicher fachschulischer Angebote sowie durch die Ersatzschulfinanzierung, die eine Finan- zierung von Schulen in freier Trägerschaft mit einem entsprechenden Angebot ermöglicht. Die Attraktivität der Ausbildung ist hierbei in den letzten Jahren für unterschiedliche Zielgrup- pen erheblich gesteigert worden. So wurde die fachschulische Ausbildung erwachsenengerecht sowie studien- und kompetenzorientiert gestaltet. Individuelle Einstiegsmöglichkeiten in die Ausbildung wurden gestärkt, sodass Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger für die Ausbildung gewonnen werden konnten. Aktuell besteht die Möglichkeit, unter verschiedenen Ausbildungsformaten zu wählen und somit einen jeweils individuell angepassten Bildungsverlauf zu ermöglichen. Hierbei besteht grund- sätzlich die Möglichkeit, an der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, eine vollzeitschulische Ausbildung mit integriertem einjährigen Berufspraktikum zu durch- laufen, ggf. verbunden mit einer finanziellen Förderung über das Aufstiegsfortbildungsför- derungsgesetz (AFBG) oder über eine Förderung durch Bildungsgutscheine (bei Fachschulen mit AZAV-Zertifizierung), eine (berufsbegleitende) Teilzeitausbildung zu wählen, die ggf. eine Aufrechterhaltung einer einschlägigen Berufstätigkeit ermöglicht und aufgrund des noch abzuleistenden Berufsprakti- kums eine gestreckte Prüfung ermöglicht sowie eine praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA) zu durchlaufen, die eine Ausbildungsver- gütung und Praxisintegration ermöglicht. Auf dieser Grundlage wird die Landesregierung im Rahmen einer Fachkräfteoffensive ab 2020 den Ausbau von Angeboten der praxisintegrierten, vergüteten Ausbildung fördern, da gerade diesem Ausbildungsweg von Expertinnen und Experten besonders hohe Potenziale zur Gewin- nung zusätzlicher Interessentinnen und Interessenten zugeschrieben werden. Hierzu wird im Einzelnen auf die Beantwortung der Fragen 3 und 4 verwiesen. Frage 3. Wie soll erreicht werden, dass künftig ausreichend Personen eine Ausbildung in der Fachrichtung Sozialpädagogik in Hessen anstreben und anschließend ihren erlernten Beruf auch ausüben? Frage 4. Welche Veränderungen hält die Landesregierung für notwendig, um mehr Menschen für das Be- rufsfeld Sozialwesen zu begeistern und den Mangel an Erzieherinnen und Erziehern in Kitas und an Schulen und sozialpädagogischen Einrichtungen zu beheben? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs wie folgt gemeinsam beantwortet: Bereits seit Jahren beschäftigt sich die Landesregierung mit der Thematik der Fachkräftesiche- rung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Verschiedene Maßnahmen wurden umgesetzt, wie beispielsweise die Fachkräftekampagne „Große Zukunft für kleine Helden“, die AZAV- Zertifizierung der Fachschulen, die Erstellung und stetige Aktualisierung der Internetseite „Große Zukunft Erzieher“ oder die Durchführung von Informationsveranstaltungen für Berufs- beraterinnen und Berufsberater der Bundesagenturen für Arbeit und Jobcenter.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1516 3 Die Zahl der Personen in der Erzieherausbildung konnte in den vergangenen zehn Jahren nahe- zu verdoppelt werden. Zum Schuljahr 2018/2019 befinden sich 8.172 Studierende in einer Aus- bildung an hessischen Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik. Auch die Zahl der Studierenden in pädagogischen Studiengängen ist erheblich gestiegen. Dies war eine wesentliche Grundlage für den Ausbau der U3-Betreuungsplätze. Die Anzahl der betreuten U3- Kinder konnte von 19.747 (Betreuungsquote 12,4 %) im Jahre 2007 auf 57.749 (Betreuungs- quote 31,4 %) im Jahr 2019 gesteigert werden. Aufgrund der (altersbedingten) Abgänge entstehen in der Kindertagesbetreuung sogenannte Er- satzbedarfe. Darüber hinaus führt der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung zu sogenannten Ergänzungsbedarfen, die insbesondere auf die wieder ansteigende Geburtenrate, den Zuzug durch Migration, den steigenden Bedarf der Eltern an Betreuungsplätzen (sowohl im Stunden- umfang als auch nach der Zahl der Plätze) und qualitative Fortentwicklungen wie die Verbesse- rung von Fachkraft-Kind-Relationen zurückzuführen sind. Dieser zusätzliche Fachkräftebedarf entsteht unabhängig vom Ersatzbedarf. Die Fachkräftesituation gestaltet sich landesweit unterschiedlich. Teilweise sind Engpässe in der Stellenbesetzung festzustellen. Auch die Konkurrenzsituation zu anderen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe ist zu beachten. Zum landesweiten und regionalen Fachkräftebedarf wird die beim Forschungsverbund TU Dortmund/DJI in Auftrag gegebene Fachkraftanalyse nä- here Hinweise geben (Anfang 2020). Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die hohen Ausbildungszahlen zu halten und möglichst weiter zu steigern. Der demografische Aspekt mit einer tendenziell sinkenden Zahl von Schul- abgängerinnen und -abgängern sowie die allgemein gute wirtschaftliche Lage, die eine große Konkurrenz der verschiedenen Berufsfelder mit sich bringt, stellen dabei eine besondere He- rausforderung dar, die nur durch zusätzliche Maßnahmen aller beteiligten Akteurinnen und Ak- teuren – Bund, Land, Kommunen und Träger – gemeinsam bewältigt werden kann. Kinderbetreuung ist eine kommunale Aufgabe und die Fachkräftegewinnung zunächst originäre Aufgabe der Arbeitgeber, in diesem Falle der Einrichtungsträger (kommunale und freie Trä- ger). Um Träger und Kommunen in der Fachkräftegewinnung und -sicherung zu unterstützen, wird begleitend zu den vorgesehenen Maßnahmen zur Fortentwicklung der Qualität der Kindes- tagesbetreuung eine „Fachkräfteoffensive“ auf Landesebene umgesetzt. Die Landesregierung sieht den Ausbau der Angebote einer vergüteten, praxisintegrierten Erzie- herausbildung vor. Experten sehen in dieser an einigen Standorten in Hessen bereits umgesetz- ten Ausbildungsform gute Potenziale für die Gewinnung neuer Interessentinnen und Interessen- ten für die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Er- zieher. Über das aktuelle Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“ konnten zum Schuljahr 2019/2020 192 praxisintegrierte vergütete Ausbildungsplätze in Hessen gefördert werden. Zum Schuljahr 2020/2021 wird Hessen als eigenständiges Landesprogramm für den Ausbildungs- durchgang 2020 bis 2023 und für den Ausbildungsdurchgang 2021 bis 2024 eine Landesförde- rung nach den Modalitäten des Bundesprogramms umsetzen. Auf diese Weise soll das Angebot praxisintegrierter, vergüteter Plätze in der Fläche erheblich ausgeweitet werden. Landesweit soll perspektivisch die Möglichkeit bestehen, dieses Ausbildungsmodell neben der vollschuli- schen Ausbildung zu wählen. Eine finanzielle Unterstützung der sogenannten Anleitungsstunden soll den Anreiz für Einrich- tungen als „Lernort Praxis“ steigern und den erhöhten Aufwand für das Personal in der Kinder- tageseinrichtung honorieren. Im Rahmen des Landesprogramms Fachkräfteoffensive sollen ab dem 1. August 2020 durchschnittlich zwei Stunden pro Woche und Studierendem mit einem Stundensatz von 25 € Anleitungszeiten gefördert werden. Die Förderung wird zeitlich befristet – vom Schuljahr 2020/2021 bis zum Schuljahr 2022/2023 im Sinne eines Anschubprogramms – allen ausbildenden Einrichtungen eine Anleitungsfreistellung unter den Fördermodalitäten des Bundes ermöglichen, und zwar unabhängig von der Ausbildungsform. Mit dieser Stärkung der Tageseinrichtungen als Lernort bzw. Ausbildungsort wird die Gesamtattraktivität der Ausbil- dung nochmals gesteigert. Durch den Ausbau der Anleitungsfunktion kann auch der Verbleib im Beruf weiter fokussiert und ggf. gestützt werden. Darüber hinaus soll ab 2020 eine Werbe- und Imagekampagne für den Erzieherberuf umgesetzt werden. Es kann an die ab 2011 durchgeführte erfolgreiche Kampagne „Große Zukunft – kleine Helden“ angeknüpft werden, die mit dazu beigetragen hat, dass sich die Zahl der Studierenden an Fachschulen in Hessen in den vergangenen Jahren nahezu verdoppelt hat.",
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"content": "4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1516 Zur Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ wird in Hessen die Personalausstattung in Kitas ver- bessert, und die Kita-Leitungen werden gestärkt. Dazu werden die sogenannten Ausfallzeiten (für Urlaub, Krankheit und Fortbildung) in der Mindestpersonalberechnung von derzeit 15 % auf 22 % erhöht. Außerdem wird erstmals in Hessen ein fester Zeitanteil für die Leitung einer Kita in Höhe von 20 % festgeschrieben. Mit diesen Maßnahmen werden auch die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte verbessert, wo- durch die Attraktivität des Berufsfeldes steigt. Das wiederum ist ein wichtiger Beitrag dazu, Menschen für dieses Berufsfeld zu gewinnen bzw. die Fachkräfte in den Kitas zu halten. Bund und Länder fördern die berufliche Aufstiegsfortbildung seit 1996 mit dem Ausbildungs- förderungsgesetz (AFBG). Durch die vierte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgeset- zes soll perspektivisch die Attraktivität beruflicher Aufstiegsfortbildungen erhöht und die Teil- nahme an entsprechenden Bildungsgängen der höher qualifizierenden Berufsbildung gefördert werden. Durch die Novelle wird nach dem Gesetzesentwurf ein bundesweiter Anstieg der Ge- förderten in der mittelfristigen Perspektive um insgesamt 14.000 Personen erwartet. Von den intendierten Änderungen profitieren auch die Studierenden der Fachschulen. Durch das dargestellte Bundes- und Landesprogramm sowie durch die AFBG-Novelle wird in der Folge sowohl die praxisintegrierte vergütete Ausbildung als auch die Vollzeitform der Aus- bildung gefördert. Die Berufswahlfreiheit ist als Teil der Berufsfreiheit in Art. 12 Abs. 1 GG garantiert. Dadurch sind Lenkungsmaßnahmen sehr enge Grenzen gesetzt. In Schulen gibt es vielfältige Maßnahmen der Berufswahlvorbereitung, u.a. Sozialpraktika. Auf die Landtagsdrucksache 19/2450 wird verwiesen. Ergänzend zu den beschriebenen Maßnahmen ist darauf hinzuweisen, dass der Besuch einer Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, nur ein Weg ist, eine Berufstätig- keit im Sozialwesen zu realisieren. So bereiten insbesondere auch die Fachoberschulen Sozial- wesen sowie das Berufliche Gymnasium Erziehungswissenschaften junge Menschen darauf vor, ggf. einen erziehungswissenschaftlichen, pädagogischen oder sozialpädagogischen Studiengang aufzunehmen und damit den Status einer pädagogischen Fachkraft zu erreichen. Wiesbaden, 13. Januar 2020 Kai Klose",
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