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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/3376 HESSISCHER LANDTAG 09. 11. 2020 Kleine Anfrage Lisa Gnadl (SPD) vom 12.08.2020 Incel-Bewegung und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: In den Medien finden sich seit einiger Zeit Berichte über die sogenannte „Incel“-Bewegung von (vornehmend jungen) Männern, die aus ihrer Sicht in einem „unfreiwilligen Zölibat“ („involuntary celibate“) leben, wofür sie Frauen im Allgemeinen verantwortlich machen. Diese Bewegung tauscht sich vor allem über die sozialen Medien aus. Dabei kommt es auch zur Beschreibung von Gewaltphantasien gegen Frauen sowie zu Aufforde- rungen, Gewalttaten gegen Frauen zu verüben und sogar Amokläufe zu begehen, bei den Frauen getötet werden sollen. Die Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Ein- vernehmen mit der Ministerin der Justiz und dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Steht die Incel-Szene in Hessen unter behördlicher Beobachtung? Falls nein: Warum nicht? Frage 2. Welche Behörde ist in Hessen für die Beobachtung der Bewegung zuständig? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das „Incel-Phänomen“ ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hessen. Die Incel-Szene verfolgt für sich genommen keine der in § 2 Abs. 2 HVSG ge- nannten Bestrebungen und Tätigkeiten und unterfällt somit nicht dem gesetzlichen Aufgaben- bereich des LfV Hessen. Rechtsextremisten, die aufgrund ihres Artikulations- bzw. Agitationsverhalten jedoch Merkmale aufweisen, die der Subkultur „Incel“ zugerechnet werden können, werden gemäß dem gesetz- lichen Auftrag durch das LfV Hessen beobachtet. Neben der Verfolgung von Straftaten stellt die Gefahrenabwehr einen gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereich der Polizei dar. Nach § 1 Abs. 4 HSOG haben Polizeibehörden zu erwartende Straftaten zu verhüten sowie für die Verfolgung künftiger Straftaten vorzusorgen (sog. vorbeu- gende Bekämpfung von Straftaten). Sollten in diesem Kontext entsprechende Verdachtsmomente gegen eine oder mehrere Personen bekannt werden, welche der „Incel-Bewegung“ zugerechnet werden können, so erfolgen polizeiliche Maßnahmen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten der StPO oder des HSOG. Frage 3. In welchem Austausch stehen die hessischen Behörden zu diesem Thema mit Behörden auf Bun- desebene bzw. in anderen Bundesländern? Das Gemeinsame Extremismus-/Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) stellt in Ergänzung zum Ge- meinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) eine weitere Kommunikationsplattform für Po- lizei und Nachrichtendienste auf Bundes- und Länderebene zur Bekämpfung u.a. des Rechts-, Links- und Ausländerextremismus/-terrorismus dar. Sofern ein sicherheitsrelevanter Sachverhalt mit Extremismus- oder Terrorismusbezug bekannt wird, kann im GETZ u.a. ein entsprechender Informationsaustausch erfolgen. Dies gilt auch im Kontext der „Incel-Bewegung“. Eingegangen am 9. November 2020 · Bearbeitet am 9. November 2020 · Ausgegeben am 13. November 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3376 Das LfV Hessen steht sowohl mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz als auch mit den Ver- fassungsschutzbehörden der Länder und anderen Sicherheitsbehörden in fortwährendem intensi- ven Erkenntnisaustausch über die aktuellen Entwicklungen der rechtsextremistischen Szene. Sofern im Rahmen der Bearbeitung des rechtsextremistischen Personenpotentials Erkenntnisse generiert werden, die einen Hinweis darauf liefern, dass sich in der Vita oder Persönlichkeit eines Rechtsextremisten Elemente wiederfinden, die der Subkultur „Incel“ zugerechnet werden können, fließen diese mit in den behördlichen Erkenntnisaustausch und die allgemeine Bewertung einer Person ein. Frage 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Größe und Struktur der Szene vor? Den hessischen Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 5. Wie schätzt die Landesregierung das Gefährdungspotential dieser Szene ein? Insbesondere vor dem Hintergrund der in jüngerer Vergangenheit weltweit rechtsextremistisch motiviert begangenen Anschläge, wie u.a. Isla Vista/USA (23. Mai 2014), Toronto/Kanada (23. April 2018), Christchurch/Neuseeland (15. März 2019), Halle (Saale)/Deutschland (9. Ok- tober 2019) und Hanau/Deutschland (19. Februar 2020), bei denen die Täter durch ein Manifest oder sonstige Veröffentlichungen ihr ideologisches Weltbild offenbarten, ist die Sensibilität der Sicherheitsbehörden für die Subkultur „Incel“ gestiegen, da in diesen unterschiedlich starke Be- züge zu „Incel“-Merkmalen festgestellt werden konnten. Ein besonderes Gefahrenpotential stellt hierbei die Okkupation der Subkultur „Incel“ durch rechtsextremistisches Personenpotential dar. Durch die dadurch einhergehende personelle und ideologische Verschmelzung wird der systemische Charakter dieser Bedrohung erkennbar. Letzt- endlich sind die durchgeführten Attentate nicht nur Ausdruck einer „individuellen Störung“, die in einer Amoktat endet, sondern zielen explizit darauf, Nachahmer zu inspirieren und die auf verschiedenen rechtsextremistischen Plattformen herbeigesehnte „Incel-Rebellion“ loszutreten. Frage 6. Gab es in Hessen bereits Anzeigen oder Verurteilungen in Zusammenhang mit der Incel-Bewegung? Aufgrund fehlender Auswerteparameter in den polizeilichen Kriminalstatistiken zu der „Incel- Bewegung“ können keine Angaben zu etwaigen Strafanzeigen im Sachkontext gemacht werden. Ein Zusammenhang von Straftaten mit der Incel-Bewegung wird in der staatsanwaltschaftlichen Vorgangsverwaltungsanwendung MESTA nicht gesondert erfasst. Es wurden sämtliche hessische Staatsanwaltschaften befragt. Diese haben mitgeteilt, dass ihnen keine Anzeigen oder Verurtei- lungen in Zusammenhang mit der Incel-Bewegung bekannt sind. Ergänzend wird auf die Beantwortung zur Frage 2 verwiesen. Frage 7. Was unternimmt die Landesregierung, um Frauen vor möglichen Angriffen aus der Incel-Bewe- gung zu schützen? Die \"Incel-Bewegung\" sowie das Phänomen Sexismus insgesamt wird seitens des an der Philipps- Universität Marburg angesiedelten Demokratiezentrums Hessen und des \"Beratungsnetzwerks Hessen - gemeinsam für Demokratie und gegen Rechtsextremismus\" aufmerksam verfolgt. Aktu- ell ist beabsichtigt, neuere Entwicklungen der Thematik sowie potenzielle Gegenmaßnahmen sei- tens des Beratungsnetzwerks durch eine intensive Recherche, die sich an wissenschaftlichen Kri- terien ausrichtet, zu erforschen und durch Kontakte zu Beratungsstellen für durch Gewalt be- troffene Frauen eine entsprechende Expertise aufzubauen. Hierauf basierend sollen beispielsweise Fortbildungsmaßnahmen zu diesem Thema entwickelt und erprobt werden. Vorhandene Bera- tungsstellen in Hessen zum Thema sexualisierte Gewalt sollen für weitere Konzeptentwicklungen besonders berücksichtigt werden. Geprüft werden auch Möglichkeiten zur Konzipierung von Bil- dungsangeboten z. B. für den schulischen oder außerschulischen Bereich. Das Beratungsnetzwerk Hessen wird aus Mitteln des Landesprogramms \"Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Ext- remismus\" und des Bundesprogramms \"Demokratie leben!\" gefördert. Die Präventionsförderung und der Gewaltschutz zählen zu den wichtigsten staatlichen Aufgaben überhaupt. Der Hessischen Landesregierung ist es deshalb ein wichtiges Anliegen, Frauen und deren Kinder zu unterstützen und zu schützen, die Opfer von jeder Form von Gewalt geworden sind und traumatisierende Erfahrungen innerhalb wie außerhalb ihrer Familienstrukturen erleiden mussten.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3376 3 Seit dem 1. Februar 2018 gilt das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämp- fung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (im Folgenden Istanbul-Konvention) im Range eines Bundesgesetzes. Gewalt und Unterdrückung von Frauen soll sich entschieden entge- gengestellt werden und in Umsetzung der Istanbul-Konvention sollen die vorhandenen hessischen Aktionspläne weiterentwickelt und neue Maßnahmen initiiert werden. Das Land Hessen stärkt durch Kampagnen zur Öffentlichkeitsarbeit die Prävention geschlechts- spezifischer Gewalt. Dazu gehört die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger in Hessen über Hintergründe und Wirkungen geschlechtsspezifischer Gewalt in allen sozialen Schichten. Die Öf- fentlichkeitsarbeit gibt Anregungen zur Aktivierung von Hilfe durch informelle Netzwerke (Fa- milie, Nachbarn, Kollegen, Vereine) und informiert über Schutzrechte, insbesondere über das Gewaltschutzgesetz und das Vorgehen von Polizei und Justiz. Das Land Hessen nutzt Informati- onsveranstaltungen, Broschüren, Videos, TV-Spots, Internetauftritte und -foren sowie Plakatak- tionen (z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln) in Kooperation mit Kommunen und freien Trägern unter Berücksichtigung spezifischer Zielgruppen. Das Gewaltspektrum der Hasskriminalität und Cybergewalt ist bereits seit vielen Jahren im Mit- telpunkt der Aufmerksamkeit der Frauennotrufberatungsstellen. Sie haben deshalb in der Bera- tungspraxis und mit auf Jugendliche und junge Frauen zugeschnittener Öffentlichkeitsarbeit einen Schwerpunkt auf die Sensibilisierung für die Risiken im Internet und in den sozialen Medien gelegt. Auch die kommunale Jugendhilfe bemüht sich durch Fortbildungsangebote für soziale Fachkräfte um Kapazitätserweiterung in der Jugendarbeit. Eine Initiative zum Schutz von jungen Menschen vor Gewalt ist die Kampagne #1coolermove ( www.1coolermove.de) welche in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für So- ziales und Integration und der Landesarbeitsgemeinschaft hessischer Frauen- und Gleichstellungs- beauftragter entstanden ist. #1coolermove ist ein Online Tool, um mit Jugendlichen über Themen wie Ausgrenzung, Mobbing, Diskriminierung und Zivilcourage ins Gespräch zu kommen. Die Teilnehmenden werden interaktiv in einem spielerischen Multiple-Choice-Test durch Fragen zu Themen wie Sexismus, Rassismus, Homophobie oder Gewalt herangeführt. Zwischendurch wer- den die Antworten kommentiert und am Ende das Ergebnis mitgeteilt. Ausgangspunkt des \"Tests\" sind immer die Erfahrungen der Jugendlichen selber und ihre Bereitschaft, sich in die Situation Dritter hineinzuversetzen. Das Projekt wirkt partizipativ und präventiv. Die interaktive Website ist konzipiert für Jugendliche und Junggebliebene und wird über soziale Medien verbreitet. Am Ende stehen Tipps, wie man reagieren kann, wenn man Gewalt miterlebt. Weiterführende Links leiten darüber hinaus zu Unterstützungsangeboten in allen möglichen Situationen. Weiterhin fördert die Hessische Landesregierung Programme zur Selbstbehauptung und -ermäch- tigung von Frauen und Mädchen und unterstützt die Schaffung von Maßnahmen, die Frauen darin bestärken, nicht Opfer von Gewalt zu werden oder aus bestehenden Opferrollen auszubrechen. Hierbei wird Hilfe und Beratung in Not- und Krisensituationen angeboten, Gewaltprävention in Form von Selbstbehauptung durchgeführt sowie ggf. an weiterführende Hilfen vermittelt. Wiesbaden, 30. Oktober 2020 Peter Beuth",
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