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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/527 HESSISCHER LANDTAG 28. 06. 2019 Kleine Anfrage Thorsten Felstehausen (DIE LINKE) und Janine Wissler (DIE LINKE) vom 17.04.2019 Klimaschutz in Hessen: Hessischer Energiegipfel 2011 - Zielsetzungen und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Im Rahmen des Hessischen Energiegipfels 2011 wurden Empfehlungen für die Umsetzung der Energiewende in Hessen ausgearbeitet. Darüber hinaus wurde ein Teil der Empfehlungen in das Hessische Energiezukunfts- gesetz vom 21. November 2012 übernommen. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Für die erneuerbaren Energien wurden im Rahmen des Energiegipfels 2011 für Hessen folgende Potentiale (Leistungen pro Jahr) festgestellt. Windenergie 28 TWh, Wasserkraft 0,5 TWh, Bio- masse 13,5 TWh, Photovoltaik 6 TWh, Geothermie 0,3- 0,4 TWh elektrische Leistung und 0,8 TWh Wärmeleistung. a) Hält die Hessische Landesregierung die 2011 ermittelten Potentiale noch immer für anzustre- bende Zielgrößen oder haben sich aus ihrer Sicht Veränderungen ergeben? Den anlässlich des Energiegipfels 2011 erstellten Potenzialstudien lagen unterschiedliche Frage- stellungen zugrunde. Windenergie: Das ermittelte Potenzial von 28 TWh Stromerzeugung pro Jahr verfolgt den An- satz, dass 2 % der Landesfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden. Diese Flächenvorgabe findet sich in den Teilregionalplänen Energie wieder. Wasserkraft: Das Potenzial der Wasserkraft beschränkt sich auf die Fließgewässer. Auch wenn durch Anlagenoptimierung bei Großanlagen geringe Steigerungsmöglichkeiten nicht ausge- schlossen sind, wird sich dieser Anteil nicht nennenswert erhöhen lassen. Biomasse: Die Biomassepotenzialstudie Hessen (Stand 2008) weist ein technisches Gesamtpo- tenzial von 13,4 TWh (Strom und Wärme) pro Jahr aus. Dieses ist vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Bewirtschaftung nur noch geringfügig steigerungsfähig. Photovoltaik: Das Potenzial von 6 TWh/a wurde im Rahmen eines Fachgutachten zur Abschät- zung des Potenzials für die solare Stromerzeugung auf existierenden Dachflächen in Hessen er- mittelt. Hinzu kommen inzwischen noch Potenziale auf Freiflächen (Freiflächenverordnung 2018 und Strecken entlang von Autobahnen und Schienenstrecken). Geothermie: Das geothermische Stromerzeugungspotenzial richtete sich im Jahr 2011 nach den damals vorhandenen Prognosen zum Technologiefortschritt. Die geothermische Stromgewin- nung ist inzwischen gegenüber z.B. Wind- und Solarstrom erheblich teurer und hat daher bisher in Hessen keinen Anteil an der Stromerzeugung. Für die Wärmeversorgung stellt die Geothermie ein erhebliches und noch lange nicht hinreichend erschlossenes Potenzial dar. Al- lerdings können die erzielbaren Wärmepreise bisher nur selten mit fossilen Versorgungsstrate- gien konkurrieren. Die Landesregierung hält die im Jahr 2011 ermittelten Potenziale für zweckmäßige Zielgrößen. Änderungen in der Ausnutzung dieser Potenziale hängen von den energiewirtschaftlichen Rah- Eingegangen am 28. Juni 2019 · Ausgegeben am 5. Juli 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/527 mensetzungen ab und können zu einer Verschiebung von Schwerpunkten führen. Frage 2. Wie viele Windenergieanlagen sind in Hessen zurzeit im Genehmigungsverfahren? Mit Stand vom 12. April 2019 befinden sich in Hessen 252 Windenergieanlagen, die eine Höhe von mehr als 50 Meter aufweisen, im Genehmigungsverfahren. Frage 3. Der Energiegipfel hat die Berücksichtigung der Flächen entlang der Bahnstrecken und der Auto- bahnen für Photovoltaik-Anlagen empfohlen. Dazu zählt auch die vermehrte Ausstattung von Lärmschutzwänden an Autobahnen bzw. Bahnstrecken mit entsprechenden Anlagen. a) Wie viele laufende Meter Bahnstrecken und Autobahnen wurden entsprechend der Empfeh- lung des Energiegipfels mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet und wie hoch ist deren Leis- tung? Laut BNetzA sind in Hessen seit 2015 PV-Freiflächenanlagen entlang der Autobahn- oder Schienenrandstreifen mit einer Leistung von 8973 kW in Betrieb genommen worden. Eine Län- genangabe ist aufgrund der unterschiedlichen Flächenausnutzungen und der Art der Datenerhe- bung nicht möglich. b) Welche aktuellen Projekte gibt es in Hessen entlang von Bahnstrecken und Autobahnen Pho- tovoltaik-Anlagen zu installieren und welcher Anteil soll an Lärmschutzwällen installiert wer- den? In der Verantwortung von Hessen Mobil werden keine Photovoltaikanlagen an/auf Lärmschutz- einrichtungen betrieben. Vereinzelt gibt es Photovoltaikanlagen Dritter an Autobahnen. Hierzu wird Hessen Mobil regelmäßig im Rahmen der Baurechtsverfahren angehört. Allerdings wird hierzu keine Statistik geführt, so dass Längenangaben nicht möglich sind. Die DB Netz AG führte auf Anfrage aus, dass es in Hessen derzeit keine Photovoltaik-Anlagen entlang von Schienenstrecken gibt und es auch derzeit nicht angedacht ist, Photovoltaikanlagen entlang der Bahnstrecken oder an Lärmschutzwänden der DB Netz AG in Hessen zu installie- ren. c) Wie hoch ist nach Berechnungen der Landesregierung das Potential für Photovoltaik-Anlagen entlang von Bahnstrecken und Autobahnen in Hessen? Eine belastbare Berechnung von Potentialflächen für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen entlang von Bahnstrecken und Autobahnen setzt die Berücksichtigung vieler Faktoren voraus wie z.B. naturschutzrechtliche Fragestellungen, tatsächliche Nutzung der Flächen, wirtschaftli- che Erschließbarkeit, Trägerschaft/Investor und insbesondere die Frage nach den Eigentums- verhältnissen. Da diese ortsspezifischen Angaben nicht vorliegen, ist eine belastbare Angabe von Potentialflächen nicht möglich. Frage 4. Ein Zwischenziel der Landesregierung ist, den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromver- brauch 2019 auf 25 % zu erhöhen. [zuletzt Energiewende in Hessen, Monitoringbericht 2018, S.9]. a) Glaubt die Landesregierung dieses Zwischenziel mit Ablauf dieses Jahres zu erreichen? b) Wie hoch ist der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch aktuell? Laut der letztjährigen Prognose des Leipziger Instituts für Energie (IE Leipzig) stieg der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch im 1. HJ 2018 von 20 % auf 22,5 %. Die Bilanz für das Gesamtjahr 2018 soll in Kürze vorliegen. Frage 5. Hält die Landesregierung das Hessische Energiezukunftsgesetz vom 21. November 2012 noch für ausreichend, um die Klimaschutzziele aus der Pariser Klimaschutzkonferenz von 2015 zu errei- chen? Das Hessische Energiezukunftsgesetz (HEG) betont in seiner Präambel den Grundsatz einer si- cheren, umweltschonenden, bezahlbaren und gesellschaftlich akzeptierten Energieversorgung für Hessen. Ferner werden in § 1 Abs. 1 HEG die zuvor durch den Energiegipfel definierten Ziele festge- legt. Demnach soll der hessische Endenergiebedarf in den Sektoren Strom und Wärme bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt und die jährliche ener- getische Sanierungsquote im Gebäudebestand zum gleichen Zieljahr auf mindestens 2,5 bis 3% angehoben werden. Nach § 1 Abs. 2 HEG dienen Förderprogramme, die unter anderem klima- und kosteneffiziente investive Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen umfassen, zur Zielerrei- chung. Das HEG gibt somit die grundsätzliche Richtung vor, wie die Dekarbonisierung des Energiesek- tors in Hessen zum Erreichen der Klimaschutzziele beitragen kann.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/527 3 Allerdings müssen diese Vorgaben fortlaufend auf der konzeptionellen und auf der Maßnahmen- ebene weiterentwickelt und an den aktuellen technologischen Stand angepasst werden, so z. B. mit der Energie-Agenda (2015) oder mit der nahtlos daran anschließenden Roadmap Energie (2018). Zusammenfassend stehen die im HEG verankerten energiepolitischen Zielsetzungen mit dem im Mai 2015 gefassten Beschluss der Landesregierung, bis zum Jahr 2050 die Klimaneutralität Hessens zu erreichen, im Einklang. Vor diesem Hintergrund ist das HEG nach wie vor als ausreichend im Sinne der Fragestellung zu betrachten. Wiesbaden, 14. Juni 2019 Tarek Al-Wazir",
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