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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/5881 HESSISCHER LANDTAG 29. 06. 2021 Kleine Anfrage Elisabeth Kula (DIE LINKE) vom 07.06.2021 Reaktivierung der Aartalbahn und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Gab es nach dem Votum aus der Stadt Wiesbaden gegen die CityBahn bereits Gespräche mit der Landeshauptstadt Wiesbaden, dem Rheingau-Taunus-Kreis, der Landesregierung von Rheinland- Pfalz sowie der Deutschen Bahn bezüglich einer möglichen Reaktivierung der Aartalbahn? Frage 2. Wie schätzt die Landesregierung aktuell die Möglichkeit einer Wiederinbetriebnahme der Strecke ein? Frage 3. Wird eine Priorisierung der Teilstrecke auf hessischem Gebiet, beispielsweise Wiesbaden – Bad Schwalbach, in Erwägung gezogen? Frage 4. Welche Bedeutung könnte die Reaktivierung der Aartalbahn für ein attraktives, umweltfreundliches und schadstoffarmes Mobilitätsangebot für die Pendlerströme aus den benachbarten Taunusgemein- den aus Sicht der Landesregierung haben? Frage 5. Wie hoch schätzt die Landesregierung die zu erwartenden Kosten einer Reaktivierung ein? Frage 8. Wurde die im Februar angekündigte Machbarkeitsstudie für die Reaktivierung der Gesamtstrecke Limburg-Diez-Wiesbaden bereits in Auftrag gegeben? Frage 9. Wann ist mit Ergebnissen aus dieser Studie zu rechnen? Die Fragen 1 bis 5 sowie 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Landesregierung sieht Chancen, dass durch eine Reaktivierung der Aartalbahn verkehrliche Wirkungen weit über Diez, Limburg sowie Wiesbaden und Mainz hinaus generiert und der schie- nengebundene Personennahverkehr attraktiver gemacht werden könnte. Durch eine solche Reak- tivierung könnte ein durchgehender Schienenverkehr im Berufs-, Schüler- und Freizeitverkehr im gesamten Aartal realisiert und insbesondere die Stadt Wiesbaden durch eine Schienenalternative vom Durchgangsverkehr mit seinen negativen Umweltauswirkungen entlastet werden. Um nach den aufgrund des Bürgerentscheides in Wiesbaden leider nicht mehr weiterzuverfolgen- den Plänen für eine City-Bahn die Möglichkeiten einer Reaktivierung der Aartalbahn als Eisen- bahnstrecke erneut zu überprüfen, fand im Februar 2021 ein gemeinsames Gespräch der für das Verkehrsressort zuständigen Ministerien in Hessen und Rheinland-Pfalz sowie des Rhein-Main- Verkehrsverbundes (RMV), des Zweckverbands Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord sowie der anliegenden Kreise und kreisfreien Städte und der Verbandsgemeinden Aar-Ein- rich und Diez als Eigentümer der Trasse in Rheinland-Pfalz statt. Als Ergebnis des Gesprächs wurde die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie unter Federführung des RMV vereinbart. In der Machbarkeitsuntersuchung sollen bereits vorliegende Erkenntnisse aus früheren Untersuchungen ebenso wie zwischenzeitlich geänderte Rahmenbedingungen Be- rücksichtigung finden. So muss nach dem Ende der Planungen für die City-Bahn bei einer Reak- tivierung insbesondere der Südabschnitt zwischen Wiesbaden und Bad Schwalbach nunmehr nicht als Straßenbahn, sondern als Eisenbahnstrecke neu betrachtet werden. Hierfür sind zunächst die technischen Randbedingungen zu ermitteln. Eingegangen am 29. Juni 2021 · Bearbeitet am 29. Juni 2021 · Ausgegeben am 1. Juli 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5881 Für die Machbarkeitsuntersuchung wird ein länderübergreifender projektbegleitender Arbeits- kreis eingerichtet, der die konkrete Aufgabenstellung der Untersuchung erarbeitet. Nach abschlie- ßender Festlegung der Aufgabenstellung wird im Rahmen der anschließenden konkreten Auf- tragserteilung auch der Zeitplan für die Studie bestimmt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird zudem eine erste Kostenschätzung für die Gesamtstrecke erstellt. Es wird die Reaktivierung der Gesamtstrecke untersucht. Ob eine abschnittsweise Reaktivierung sinnvoll sein kann, hängt von den Ergebnissen der weiteren Untersuchungen ab und wird ggf. im Kreise der beteiligten Partner beraten. Frage 6. Wurden für die Reaktivierung bereits Bundesmittel beantragt? Frage 7. Wenn ja, für welche Streckenabschnitte mit welcher Spurbreite? Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. Das Land Hessen ist bei Vorhaben gemäß des Bundesprogramms des Gemeindeverkehrsfinanzie- rungsgesetzes (GVFG) nicht Projektträger. Es werden seitens des Landes Hessen die Vorhaben angemeldet (§ 6 Abs.1 GVFG), die von den ÖPNV-Aufgabenträgern als Vorhaben vorgelegt werden. Grundlage hierfür ist die Prognose, dass das Vorhaben die Fördervoraussetzungen des Bundes erfüllen wird. Dieser Nachweis erfolgt mit einer positiv abgeschlossenen Machbarkeits- studie. Nach einer Anmeldung eines Vorhabens zum GVFG-Bundesprogramm setzt die Zuweisung von Bundesmitteln voraus, dass die Planung des Vorhabens abgeschlossen ist und Baurecht vorliegt. Damit liegen die Voraussetzungen für eine Beantragung von Bundesmitteln im konkreten Fall noch nicht vor. Wiesbaden, 22. Juni 2021 Tarek Al-Wazir",
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