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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2956 HESSISCHER LANDTAG 17. 07. 2020 Kleine Anfrage Moritz Promny (Freie Demokraten) und Oliver Stirböck (Freie Demokraten) vom 09.06.2020 Schulische Medienbildungskonzepte und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragesteller: Die Vorlage eines schulischen Medienbildungskonzeptes ist Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt Schule. Die Erstellung eines Medienbildungskonzeptes ist ein umfassender Prozess, der insbesondere für kleinere Schulen oftmals eine Herausforderung darstellt. Damit alle Schulen schnellstmög- lich Zugang zu Fördermitteln für die Digitalisierung erhalten, muss die Landesregierung zielgerichtete Be- ratungs-und Unterstützungsangebote für die Schulen bereitstellen. Vorbemerkung Kultusminister: Unter dem Begriff Medienbildungskonzept wird in Hessen ein zentraler Bestandteil der Schulent- wicklungsarbeit verstanden, der dokumentiert, wie Medienbildung an der Schule umgesetzt und weiterentwickelt wird. Die Erstellung eines vollumfänglichen Medienbildungskonzepts ist ein Prozess und beinhaltet verschiedene Bausteine. Er findet, wie jede Schulentwicklung, zyklisch statt. Die einzelnen Bausteine sowie der Entwicklungszyklus sind im Praxisleitfaden „Medien- kompetenz – Bildung in der digitalen Welt“ für Schulen dargestellt. Im Digitalpakt Schule soll die digitale Ausstattung aus pädagogischen Gesichtspunkten hergeleitet werden. Deshalb müssen der Antragstellung des Schulträgers Medienbildungskonzepte der Schu- len zugrunde liegen. Nach der Förderrichtlinie zur Umsetzung des Digitalpakts Schule müssen diese Medienbildungskonzepte mindestens folgende Bestandteile beinhalten: eine Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung, ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept sowie eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte. Damit sind für die Antragstellung nur einige Bestandteile eines vollumfänglichen Medienbildungs- konzepts erforderlich. Diese sind von dem pädagogisch-technischen Einsatzkonzept umfasst, das durch die Schulen darzustellen ist. Dafür steht ihnen im Rahmen der Antragsunterlagen ein Mus- ter zur Verfügung. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss das vollumfängliche Medienbil- dungskonzept folgerichtig noch nicht vorliegen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Anträge auf Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule wurden bisher gestellt? Mit Stand 1. Juli 2020 wurden 55 Anträge mit einem Fördervolumen von 44,7 Mio. € gestellt. Frage 2. Wie viele Schulen in Hessen haben nach Kenntnis der Landesregierung bereits ein Medienbil- dungskonzept erstellt? (Bitte aufschlüsseln nach Schulform und Größe der Schulen) Mit Beginn des Programms Digitale Schule Hessen verfügte bereits die Hälfte der Schulen über ein Medienbildungskonzept bzw. entwickelte dieses weiter. Bis zum Ende der Laufzeit des Digi- talpakts sollen alle Schulen über ein solches Konzept verfügen, das den Staatlichen Schulämtern vorzulegen ist. Auf eine Aufschlüsselung nach Schulform und Größe der Schulen wurde wegen dem damit verbundenen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands verzichtet. Eingegangen am 17. Juli 2020 · Bearbeitet am 17. Juli 2020 · Ausgegeben am 22. Juli 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2956 Frage 3. Wie viele schulische Medienbildungskonzepte wurden bereits durch das staatliche Schulamt und/ oder das Hessische Kultusministerium (HKM) geprüft? Medienbildungskonzepte sind Teil der Schulprogrammarbeit und unterliegen einer permanenten Weiterentwicklung. Sie werden nicht von den Staatlichen Schulämtern in gesonderter Weise ge- prüft bzw. freigegeben, sondern sind dort im Rahmen der Schulentwicklungsgespräche vorzule- gen. Frage 4. Wie viele der unter 3. genannten Medienbildungskonzepte wurden durch das staatliche Schulamt oder das HKM abgelehnt? (Bitte aufschlüsseln nach Ablehnungsgrund) Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Medienbildungskonzepte werden als schulspezifische Konzepte in Abstimmung mit den übrigen Maßnahmen des Schulprogramms entwickelt. Die Un- terstützungsangebote des Landes zielen darauf ab, dass jede Schule ihr passgenaues Konzept er- arbeitet und umsetzt. Es ist somit nicht intendiert, Medienbildungskonzepte abzulehnen, sondern Schulen in der permanenten Weiterentwicklung ihrer Konzepte zu begleiten. Frage 5. Welche Personalkapazitäten stehen für die Begutachtung und Freigabe von schulischen Medien- bildungskonzepten zur Verfügung? Auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen. Die im Rahmen des Antragsverfahrens zum Digitalpakt eingereichten pädagogisch-technischen Einsatzkonzepte werden im Kultusministerium mit Hilfe einer Abordnungsstelle und einer Sach- bearbeiterstelle bearbeitet. Frage 6. Wie lange dauert der Prüfungsprozess durchschnittlich? Auf die Antwort auf Frage 5 wird verwiesen. Der Prüfprozess im Rahmen des Antragsverfahrens zum Digitalpakt ist abhängig vom jeweiligen Antragsumfang und -inhalt der von den Schulträgern eingereichten Anträge. Frage 7. Wie viele Schulen haben eine Fachberatung Medienbildung durch das Staatliche Schulamt wahr- genommen? Die Fachberatung Medienbildung der Staatlichen Schulämter bietet eine jährliche Prozessbeglei- tung für Schulen an, an der bereits über hundert Schulen teilgenommen haben; sie steht Schulen gleichermaßen bei Anfragen zu Einzelthemen die Medienbildungskonzepte betreffend zur Verfü- gung. Insbesondere in Zeiten der Pandemie überwiegt die Einzelberatung zum Einsatz digitaler Medien. Insofern ergibt sich eine umfassende Beratungsleistung für Schulen, die nicht im Einzel- nen bezifferbar ist. Frage 8. Welche weiteren Beratungsangebote zur Erstellung von Medienbildungskonzepten gibt es für Schulen? An allen Staatlichen Schulämtern stehen regionale Fortbildungsmittel für die Finanzierung exter- ner Beratungsangebote, auch im Zusammenhang mit der Erstellung und Weiterentwicklung von Medienbildungskonzepten, zur Verfügung. Darüber hinaus bieten die kommunalen Medienzentren in der Regel in Kooperation bzw. Abstim- mung mit dem Staatlichen Schulamt Unterstützung bei der Entwicklung von Medienbildungskon- zepten an. Mit der Verdopplung der Fortbildungsmittel im Rahmen des Schulbudgets haben Schulen die Möglichkeit, externe Beratungsangebote auch zur Unterstützung bei der Erstellung von Medien- bildungskonzepten in Abstimmung auf das Schulprofil zu finanzieren. Die Lehrkräfteakademie bietet darüber hinaus Webinare u.a. zum Thema Medienbildungskon- zepte an und hält Materialien über das Schulportal bereit. Der Praxisleitfaden Medienkompetenz informiert ebenfalls über die Schritte zur Erstellung eines Medienbildungskonzepts. Frage 9. Welche Personalkapazitäten stehen für die Beratung zur Erstellung von Medienbildungskonzep- ten zur Verfügung? In jedem Staatlichen Schulamt steht eine halbe Stelle für die Fachberatung Medienbildung zur Verfügung. Darüber hinaus stehen auf Ebene der Verbünde der Staatlichen Schulämter ab dem",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2956 3 Schuljahr 2020/2021 insgesamt weitere vier Stellen für die pädagogische Beratung und Schulpro- grammarbeit zum Einsatz digitaler Medien bereit. Zusätzlich bieten die kommunalen Medienzen- tren, die mit abgeordneten Lehrkräften im Umfang von rund 20 Stellen besetzt sind, Beratung zur medienpädagogischen Konzeptarbeit an. Frage 10. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Landesregierung, um Schulen zukünftig bei der Er- stellung von Medienbildungskonzepten zu unterstützen? (z.B. Erstellung von Musterkonzepten, Online-Tools etc.) Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 wird verwiesen. Die Beratungsangebote für die Schulen werden permanent weiterentwickelt. Ein Fokus wird dabei u.a. auf den Ausbau von Online-An- geboten wie Webinaren und Video-Tutorials gelegt. Die Angebote berücksichtigen auch die Ver- netzung von Schulen zum Austausch gelingender Praxis. Wiesbaden, 14. Juli 2020 In Vertretung: Dr. Manuel Lösel",
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