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Die Aufwertung der Stabsstelle der Landesbeauftragten für Heimatvertriebene und Spätaussiedler ist Inhalt des Koalitionsvertrages der die Hessische Landesregierung tragenden Parteien für die 20. Wahlperiode und wurde vom Kabinett der Hessischen Landesregierung beschlossen. Es han- delt sich bei diesem Beschluss um eine bewusste Entscheidung und Schwerpunktsetzung der Lan- desregierung vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen und aufgrund des gesetzlichen Auftrags aus § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG). § 96 BVFG verpflichtet Bund und Länder zur Erinnerung, Bewahrung und Erforschung der Geschichte und zur Kulturpflege der ehemaligen deutschen Ostgebiete und der Vertreibungsgebiete im östlichen Europa. Mit großem Engagement vertritt die Landesbeauftragte seit 2009 die Interessen der Heimatver- triebenen und Spätaussiedler in Hessen und hat durch ihre Arbeit dem Amt Profil verschafft, es auf ihre Weise geprägt und weiterentwickelt. Ihr Wirken genießt über die Landesgrenzen hinaus bundesweit Beachtung und Ansehen. Bereits die Vergangenheit hat gezeigt, dass die im Ehrenamt ausgeübte Tätigkeit der Landesbe- auftragten einen hohen Arbeitsaufwand erfordert. Dieser besteht vorrangig in der Kontaktpflege zu den Vertriebenenverbänden und Spätaussiedlerorganisationen sowie der Mitgliedschaft in the- menbezogenen Landesgremien (Landesvertriebenenbeirat, Integrationskonferenz) und Bundes- gremien (Spätaussiedlerbeirat). In diesen Gremien kann die Landesbeauftragte Einfluss auf wich- tige Entscheidungen und auf Gesetzesvorhaben nehmen. Zur Abstimmung zwischen den Ländern nimmt die Landesbeauftragte an der regelmäßig tagenden Konferenz der Vertriebenen- und Aus- siedlerbeauftragten der Länder teil. In den Sitzungen des Unterausschusses für Heimatvertriebene, Aussiedler, Flüchtlinge und Wiedergutmachung (UHW) im Hessischen Landtag ist die Landes- beauftragte präsent und gibt regelmäßig einen Bericht zu aktuellen Entwicklungen in ihrem Auf- gabenbereich. Einen wesentlichen Teil ihrer Arbeit nehmen Repräsentationsverpflichtungen in Vertretung der Hessischen Landesregierung auf Länder- und Bundesebene ein. Die Arbeit der Landesbeauftragten hat sich mit dem Schwinden der Erlebnisgeneration der Hei- matvertriebenen mehr und mehr gewandelt. Der zunehmende Wegfall der ehrenamtlichen Struk- turen in den Verbänden führt wegen des erhöhten Unterstützungsbedarfs zu einem Zuwachs an Aufwand bei der Landesbeauftragten. Hinzu kommen neue, selbstgesteckte Ziele der Hessischen Landesregierung, die von der Landesbeauftragten mit zu begleiten und zu koordinieren sind – beispielsweise die Errichtung eines Lehrstuhls an einer hessischen Universität zur wissenschaftli- chen Aufarbeitung der Kultur und Geschichte der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler oder die geplante Dauerausstellung zu „Kultur und Geschichte der Vertriebenen und Spätaussiedler“ im Hessenpark. Ziel der Landesregierung ist außerdem, in den Schulfächern Deutsch, Geschichte, Ethik und Politikwissenschaften dem Thema Flucht und Vertreibung Raum und einen besonderen Platz einzuräumen, weil die Auseinandersetzung mit dem Thema Flucht und Vertreibung, ihren Folgen und dem damit verbundenen kulturellen Erbe von nicht nachlassender Relevanz ist. Auch die nachholende Integration der schon länger hier lebenden Deutschen aus Russland ist weiterhin eine durchgreifende gesellschaftspolitische Aufgabe und stellt einen bedeutenden Teil der Arbeit der Landesbeauftragten dar. Zudem ist vorgesehen, mögliche Wege zu suchen, „wie die Kulturarbeit deutscher Minderheiten unterstützt und gefördert werden kann.“ Dieser Thematik wird sich die Landesbeauftragte künftig ebenfalls zu widmen haben. Zur Gewährleistung und bestmöglichen Umsetzung der geschilderten Aufgaben, Schwerpunkte und Ziele versieht die Landesbeauftragte ihr Amt deshalb inzwischen hauptamtlich. Nach dem Entschluss, die Stelle aufzuwerten, wurde der Umsetzungsprozess eingeleitet, der – wie oben dargestellt – nunmehr erfolgreich abgeschlossen wurde. Frage 3.    Welche Fahrtkosten (bzw. wie viele in dieser Funktion zurückgelegte km) und ggf. welche weiteren Reisespesen (Anzahl Übernachtungen) hatte die Beauftragte im Zeitraum von 2009 bis 2020 mit dem Land abgerechnet? Fahrten vom Wohnort zum Dienstort Wiesbaden gelten gemäß dem in der Vorbemerkung er- wähnten Kabinettsbeschluss als Dienstfahrten. Darüber hinaus haben Dienstreisende Anspruch",
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