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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2731 HESSISCHER LANDTAG 29. 06. 2020 Kleine Anfrage Yanki Pürsün (Freie Demokraten) vom 12.05.2020 Maßnahmen zur Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Am 1. März 2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, womit die Bundesregierung auf den erhöh- ten Bedarf an qualifiziertem Personal − auch aus Drittstaaten − reagiert. Die hessischen Unternehmen brau- chen schon heute mehr qualifizierte ausländische Fachkräfte, etwa im Handwerk, im Baugewerbe, den Gesund- heitsberufen sowie in technischen und IT-Berufen. Zur Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sind die Länder angehalten die nötigen Strukturen zur Umsetzung zu schaffen und für eine adäquate Kultur zu sorgen, die weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber abschreckt. So sind auch zentrale Einwanderungsbehörden einzurichten, denn nur durch eine möglichst optimierte und unbürokratische Umsetzung wird das Ziel des Gesetzes erreicht werden können. In der Begründung des Gesetzentwurfes (Bundestagsdrucksache 19/8285) heißt es unter anderem: \"Für eine Bündelung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Einreise ausländischer Fachkräfte und die Erteilung von Vorabzustimmungen im Visumverfahren soll in jedem Bundesland mindestens eine zentrale Ausländerbehörde (ZAB) eingerichtet werden. Es ist zu erwarten, dass je nach Bedarf die Bun- desländer bis zu vier ZAB einrichten. Dies wird erwartungsgemäß in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aufgrund des ausgeprägten Fachkräftebedarfs der Fall sein. Die ZAB übernehmen bereits existierende Aufgaben der Ausländerbehörden und neue Aufgaben nach diesem Gesetz.\" Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Maßnahmen sind zur Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes geplant? Um eine bestmögliche Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) zu gewährleisten, wurden bereits in der Vorphase bis zum Inkrafttreten umfangreiche Maßnahmen vorgenommen. Es wurde ein Landesarbeitskreis Fachkräfteeinwanderung gegründet, in dem die kreisfreien Städte, die Landkreise, der Hessische Landkreistag, der Hessische Städtetag, die Bundesagentur für Arbeit sowie die betroffenen Ressorts des Wirtschaftsministeriums und Innenministeriums vertreten waren. Dabei wurden mögliche Problemstellungen erörtert und entsprechende Lösungs- möglichkeiten erarbeitet; hierbei wurden gute Wege der Aufgabenteilung und Zusammenarbeit gefunden. Weiterhin hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium am 12. Novem- ber 2019 eine große Informationsveranstaltung unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Hessen – im Innenministerium stattgefunden, an der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungspräsidien und Ausländerbehörden teilgenommen haben. Zusätzlich wurden alle Ausländerbehörden durch die Regierungspräsidien in Zusammenarbeit mit dem In- nenministerium im Januar und Februar 2020 im Rahmen mehrerer Veranstaltungen umfangreich geschult, wobei die Bedeutung und Tragweite der neuen gesetzlichen Regelungen nachdrücklich vermittelt wurden. Zusätzlich wurden politisch Verantwortliche auf kommunaler Ebene bei per- sönlichen Gesprächsterminen durch Vertreter des Innenministeriums hinsichtlich der Thematik umfangreich informiert und entsprechend sensibilisiert. Die Ausländerbehörden werden seit In- krafttreten des Gesetzes von den Regierungspräsidien fachlich unterstützt, wobei ein enger Aus- tausch zwischen diesen durch regelmäßig stattfindende Dienstbesprechungen gegeben ist. Frage 2. Wie sind die Ausländerbehörden in Hessen vernetzt und verbunden und nutzen sie eine gemeinsame Datenbank? Allgemein sind die hessischen Ausländerbehörden wie auch alle Behörden bundesweit, die für die Durchführung aufenthaltsrechtlicher und asylrechtlicher Regelungen zuständig sind, mit dem Aus- Eingegangen am 29. Juni 2020 · Bearbeitet am 29. Juni 2020 · Ausgegeben am 2. Juli 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2731 länderzentralregister (AZR) verbunden, in dem alle in Deutschland lebenden ausländischen Staats- angehörigen mit ihrem jeweiligen Status erfasst sind. Darüber hinaus arbeiten alle Ausländerbe- hörden mit eigenen elektronischen Fachanwendungen und verfügen über eigene Datenbanken zur Nutzung der elektronischen Ausländerakte (E-Akte). Das AZR ist dabei die gemeinsame Daten- bank für alle betreffenden Behörden und Datengrundlage auch für die Verfahren der Fachkräf- teeinwanderung. Untereinander verbunden sind die Ausländerbehörden bundesweit über die Ein- zelfachmodule XAusländer und XAusländer-Asyl, wodurch der standardisierte elektronische Da- tenaustausch in aufenthaltsrechtlichen und asylrechtlichen Angelegenheiten erfolgt. Frage 3. Welche Kompetenzen hat die zentrale Ausländerbehörde in Darmstadt und warum sind nicht mehr zentrale Ausländerbehörden eingerichtet? Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) beim Regierungspräsidium Darmstadt ist wie die ZAB beim Regierungspräsidium Gießen sowie beim Regierungspräsidium Kassel für den Vollzug der Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern in ihrem Regierungsbezirk zuständig, nicht je- doch für Verfahren der Fachkräftegewinnung. Der Bundesgesetzgeber hat zwar im Aufenthalts- gesetz die Möglichkeit einer Zentralisierung des Verfahrens auch bei der Fachkräfteeinwanderung vorgesehen; Hessen hat sich in Abstimmung mit dem Hessischen Landkreistag und dem Hessi- schen Städtetag aber bewusst nicht für diese Option entschieden, da sich die Beratungs- und Ent- scheidungsstrukturen in den Städten und Landkreisen bewährt haben. Vor diesem Hintergrund werden die bestehenden Kontaktmöglichkeiten für die potenziellen Arbeitgeber mit den örtlich zuständigen Behörden auf einem vergleichsweise kurzen Weg auch beim Fachkräfteverfahren für sinnvoll gehalten. Dies dient letztlich auch der Verfahrensbeschleunigung. Auch bei Beibehaltung dieser Organisationsform ist für die Fachkräfteverfahren eine Netzwerk- und Clusterbildung auf regionaler Ebene möglich. Nach Auffassung der Landesregierung stellt diese einen wichtigen Baustein für eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung insgesamt dar, da eine gute und schnelle Zusammenarbeit zwischen der Ausländerbehörde, den beruflichen Anerkennungsstellen, der Bun- desagentur für Arbeit, den jeweiligen Kammern und weiteren Akteuren im Interesse aller Betei- ligten ist. Frage 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Verschlankung der Prozesse und zur Effi- zienzsteigerung in den Ausländerbehörden? Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport implementierte zur allgemeinen Effizienz- steigerung in den hessischen Ausländerbehörden im Januar 2020 das Programm „Elektronische Ausländerakte Hessen“ und stellte hierfür eine Fördersumme von 1,5 Mio. € bereit. Mit dem Programm wird das Ziel verfolgt, die hessischen Ausländerbehörden auf Kommunalebene und Landesebene bei der Einführung und Inbetriebnahme eines Dokumentenmanagementsystems zur Führung einer elektronischen Ausländerakte und der Digitalisierung ihres Aktenbestandes zu un- terstützen sowie hierdurch die Zusammenarbeit der Behörden untereinander entsprechend zu för- dern. Durch die Digitalisierung aller Ausländerakten wird es künftig möglich sein, alle Fälle in elektronischen Verfahren standortunabhängig zu bearbeiten, wobei die gleichzeitige Akteneinsicht durch mehrere Bearbeiterinnen und Bearbeiter sowie unterschiedliche Behörden möglich ist. Hier- durch wird die Zusammenarbeit zwischen den Ausländerbehörden gefördert und beschleunigt so- wie ein strukturierter, schneller und sicherer Austausch von Fachdaten gewährleistet. Ferner wird eine gemeinsame grundlegende Aktenkategorisierung angestrebt, um eine einfache und schnelle Orientierung in allen Akten zu ermöglichen und dadurch Einarbeitungszeiten in die Sachverhalte erheblich zu reduzieren. Hierdurch werden die Arbeitsabläufe ebenfalls beschleunigt werden. Von diesen Prozessen wird auch das Fachkräfteverfahren entsprechend profitieren. Frage 5. Wie viele Ausländerbehörden sind in Hessen bereits digitalisiert und haben die elektronische Aus- länderakte eingeführt? Die E-Akte befindet sich bei den hessischen Ausländerbehörden in der Implementierung. Dabei sind zwölf Ausländerbehörden bereits digitalisiert bzw. befinden sich aktiv in der Einführung der E-Akte und der Umsetzung der Akten-Digitalisierung. Die übrigen Ausländerbehörden befinden sich noch in der Planungsphase, wobei insgesamt mit dem Abschluss der Umstellung auf die vollständige Nutzung der E-Akte bis Ende 2021 gerechnet wird. Frage 6. Wie beurteilt die Landesregierung die strukturelle Veränderung hin zu vier ZAB in Hessen und welche Standorte kämen hierfür in Betracht? Die Hessische Landesregierung strebt gegenwärtig keine strukturelle Veränderung in Form der Schaffung zusätzlicher zentraler Ausländerbehörden für die Fachkräftegewinnung in Hessen an.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2731 3 Von daher erübrigen sich Überlegungen zu etwaigen Standorten, die im Übrigen erhebliche organisatorische Veränderungen mit zusätzlichem Personalbedarf sowie Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel nach sich zögen. Wiesbaden, 17. Juni 2020 Peter Beuth",
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