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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1566 HESSISCHER LANDTAG 10. 01. 2020 Kleine Anfrage Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP) vom 19.11.2019 Förderung der Musikschulen im Wetteraukreis und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Fragesteller: Musikschulen leisten in unserem Land unverzichtbare Arbeit zur Förderung und Pflege des kulturellen Le- bens. Gerade durch die qualifizierte Nachwuchsarbeit profitieren unmittelbar und mittelbar unzählige Verei- ne, Gruppierungen, Schulen und Initiativen in unserem Land und fördern das vielfältige Leben in der Fläche. Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Die öffentlichen Musikschulen sind Einrichtungen der Kulturellen Bildung, die sich im Sinne des lebenslangen Lernens an alle Generationen gleichermaßen richten, und dies kommunal ver- ankert, in Ballungsgebieten wie im ländlichen Raum. Der Landesregierung ist die Bedeutung der Musikschulen bewusst. In den Jahren 2014 bis 2017 wurden daher die Mittel zur Förderung der Musikschulen von rund 1,8 Mio. € auf rund 2,6 Mio. € angehoben. Im Haushaltsentwurf 2020 ist eine weitere Erhöhung der Fördermittel für die Musikschulen in Höhe von 650.000 € vorgesehen. Es gibt in Hessen 55 Musikschulen in privater Trägerschaft, die Mitglied im Verband deutscher Musikschulen (VdM) sind. Diese erhalten eine Landesförderung, die über den VdM verteilt wird. 14 weitere Musikschulen befinden sich in kommunaler Trägerschaft. Sie werden aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs gefördert. Darüber hinaus gibt es private Unterrichtsanbieter, die sich als Musikschule bezeichnen und di- rekt über das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst gefördert werden. Die Verteilung der Mittel erfolgt über den Frankfurter Schlüssel. Dieser errechnet für jede Mu- sikschule einen einheitlich automatisierten Förderbetrag, der sich im Wesentlichen aus dem Verhältnis der Anzahl von Jahreswochenstunden sowie Schülerinnen und Schülern und der Per- sonalkostensumme ergibt. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren die Arbeit der Musikschulen im Wetter- aukreis gefördert? (Bitte aufgeschlüsselt nach Institution und Höhe der Förderung/Jahr) Im Wetteraukreis erhalten fünf Musikschulen eine Landesförderung. Sie gehören dem VdM an und erhalten ihre Zuwendungen über den Verband, berechnet nach dem Frankfurter Schlüssel. 1. Musikschule Bad Nauheim gGmbH, 2. Musikschule Bad Vilbel-Karben e.V., 3. Musik- und Kunstschule Büdingen e.V., 4. Musikschule Butzbach e.V., 5. Musikschule Friedberg e.V. Eingegangen am 10. Januar 2020 · Bearbeitet am 10. Januar 2020 · Ausgegeben am 14. Januar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1566 Musikschule 2015 2016 2017 2018 2019 Bad Nauheim 44.514 € 47.039 € 52.814€ 53.496 € 53.094 € Bad Vilbel 76.961 € 77.761 € 82.951 € 85.196 € 85.218 € Büdingen 25.589 € 24.043 € 23.932 € 22.873 € 17.661 € Sonderprojekte 2.017 € 1.831 € 1.952 € 2.083 € 2.603 € Butzbach 27.072 € 27.433 € 29.312 € 29.834 € 29.131 € Friedberg 25.615 € 25.159 € 26.166 € 25.760 € 24.602 € Sonderprojekte 1.891 € 2.983 € 2.032 € 911 € 904 € Frage 2. Unterstützt die Landesregierung Musikschulen dabei, regelhaft tariflich entlohnte Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter anstellen und bezahlen zu können? Frage 3. Wenn ja, wie und an welcher tariflichen Eingruppierung orientiert sich das Land Hessen hierbei? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Lediglich für die kommunal getragenen Musikschulen besteht die Tarifbindung an den Tarifver- trag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) hinsichtlich der Entlohnung der dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In den privat getragenen Musikschulen ist dies Gegenstand der internen Verhandlungen. Frage 4. Wurden in den letzten Jahren bei der Festlegung der Zuschüsse Tarifsteigerungen bei den Lohn- kosten einkalkuliert? Wenn nein, warum nicht? Die Personalkosten der kommunalen Musikschulen werden bei der Berechnung der Fördermittel pro Einrichtung im Frankfurter Schlüssel berücksichtigt. Um die finanzielle Situation der kom- munalen Musikschulen insgesamt zu verbessern, wurden die Zuwendungen 2016 um 100.000 € erhöht. In den kommenden Jahren sind weitere Aufwüchse geplant. Frage 5. Wie soll bei einer möglichen Neuausrichtung der staatlichen Förderung von Musikschulen eine Zukunftssicherung der Einrichtungen gewährleistet werden? Für 2020 wurde eine deutliche Erhöhung der Fördermittel in Höhe von 650.000 € für die hessi- schen Musikschulen in den Haushaltsentwurf eingebracht. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Notwendigkeit, das Musikschulwesen weiterzuentwi- ckeln, für Ballungsgebiete wie für den ländlichen Raum gleichermaßen besteht. Aus Sicht der Landesregierung kommt hierbei vor allem den kommunalen Gebietskörperschaften eine ent- scheidende Bedeutung zu. So wäre es auf der Ebene der Kommunen sowie der Trägervereine grundsätzlich möglich, eine Überführung von Vereinsmusikschulen in kommunale Trägerschaf- ten vorzunehmen. Eine derartige Lösung ginge einher mit der Möglichkeit, tarifliche Arbeits- verhältnisse für die Lehrkräfte der Musikschulen zu schaffen. Frage 6. Spricht sich die Landesregierung für eine Spezialisierung der einzelnen Musikschulen aus (eige- nes Profil)? Das Ziel der Landesregierung ist die flächendeckende Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einem professionellen und vielfältigen Angebot an musikalischen Bil- dungsmöglichkeiten. Der kultur- und bildungspolitische Auftrag der Musikschulen ist es, mög- lichst alle gesellschaftlichen Zielgruppen anzusprechen, kulturelle Vielfalt als Chance zu begrei- fen und sich gegenüber allen musikalischen Erscheinungsformen aufgeschlossen zu zeigen. Die- sem Grundsatz der musikalischen Breitenbildung steht eine Spezialisierung einzelner Musik- schulen entgegen. Wiesbaden, 20. Dezember 2019 Angela Dorn",
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