HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178840/",
"id": 178840,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/178840-antrage-fur-straensanierung/",
"title": "Anträge für Straßensanierung",
"slug": "antrage-fur-straensanierung",
"description": "",
"published_at": "2020-05-06T00:00:00+02:00",
"num_pages": 3,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ab/6b/f7/ab6bf71e86a04be1b003caf5a2cad6b6/017f7a192a432b6e89d1a857bd521c138741f0d0.pdf",
"file_size": 68211,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ab/6b/f7/ab6bf71e86a04be1b003caf5a2cad6b6/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ab/6b/f7/ab6bf71e86a04be1b003caf5a2cad6b6/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/1/02441.pdf",
"title": "Microsoft Word - 2441.docx",
"author": "petry",
"_tables": [],
"creator": "PScript5.dll Version 5.2.2",
"subject": null,
"producer": "Acrobat Distiller 15.0 (Windows)",
"publisher": "Hessischer Landtag",
"reference": "20/2441",
"foreign_id": "he-20/2441",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://hessischer-landtag.de/"
},
"uid": "ab6bf71e-86a0-4be1-b003-caf5a2cad6b6",
"data": {
"category": null,
"publisher": "he",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "20"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=178840",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-07-25 08:27:04.461592+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178840/",
"number": 1,
"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2441 HESSISCHER LANDTAG 06 .05. 2020 Kleine Anfrage Tobias Eckert (SPD) vom 19.02.2020 Anträge für Straßensanierung und Antwort Minister der Finanzen Vorbemerkung Fragesteller: Nach aktueller Berichterstattung von hessenschau.de sind von 83 Mio. € des Bundes und des Landes für den Straßenbau von den Kommunen nur 4 Millionen abgerufen worden, u.a. kritisieren die Kommunen die kom- plizierten Antragsunterlagen. Vorbemerkung Minister der Finanzen: Die in der Berichterstattung von hessenschau.de genannten Maßnahmen in Gesamthöhe von 83 Mio. € betreffen das Kommunalinvestitionsprogramm I (KIP I). Sie wurden von den Kommu- nen bereits erfolgreich beantragt und konnten als förderfähig eingestuft werden. Dies geschieht in einem vereinfachten Verfahren, bei dem den Kommunen durch das Kommu- nalinvestitionsprogrammgesetz ein Kontingent zugeteilt wird, das sie mit Maßnahmen belegen können. Die Maßnahmenanmeldungen, die nach den Programmbedingungen als förderfähig ein- gestuft werden konnten, werden auf einer monatlich aktualisierten Förderliste im Internet veröf- fentlicht. Die Förderliste ist unter https://finanzen.hessen.de/finanzen/investitionsprogramm- fuer-kommunen/kip-foerderliste abrufbar. Das bescheidlose Verfahren ermöglicht es den Kom- munen, die Mittel flexibel auch auf andere, bereits als förderfähig eingestufte Maßnahmen um- zuschichten oder neue Maßnahmen nachzumelden und so das Programm bestmöglich zu nutzen. Sobald eine Maßnahme auf dieser Liste enthalten ist, können die Mittelabrufe hierfür erfolgen. Alle in der Berichtserstattung genannten Maßnahmen in Gesamthöhe von 83 Mio. € befinden sich auf der Förderliste. Die Mittel stehen den Kommunen folglich zum Abruf bereit. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wie folgt: Frage 1. Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Beantragung? Im Rahmen der Beantragung der Einzelmaßnahmen werden die Kommunen im KIP I von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) in allen Antragsstadien beraten und auch von Seiten des Hessischen Ministeriums der Finanzen (HMdF) werden bei Bedarf weitere Bera- tungsgespräche angeboten, um den Kommunen die Nutzung des Programms so einfach wie mög- lich zu gestalten. Des Weiteren wird den Kommunen auf der Internetseite des HMdF unter: https://finanzen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/kip - faq_stand_september 2019.pdf sowie auf der Internetseite der WIBank eine ausführliche FAQ-Liste zur Verfügung gestellt, in welcher neben den Grundsätzen des Programms, Klärung von Einzelfragen und Ablauf des Ver- wendungsnachweis- und Controlling-Verfahrens auch das Anmelde- und Mittelabrufverfahren de- tailliert beschrieben wird. Das elektronische Anmeldeformular enthält weitere Informationen und Erläuterungen zu den ein- zelnen Feldern, die von den Kommunen auszufüllen sind. Auch hier stehen bei Rückfragen so- wohl die WIBank als auch das HMdF beratend zur Seite. Der Formularaufbau ist den Kommunen bereits aus anderen Programmen bekannt, wird mit einzelnen Kommunen im Vorfeld erörtert und von diesen getestet. Die Anregungen der Testkommunen fließen in die Formulare ein, die bei Bedarf jederzeit angepasst werden. Eingegangen am 6. April 2020 · Bearbeitet am 6. April 2020 · Ausgegeben am 8. April 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ab/6b/f7/ab6bf71e86a04be1b003caf5a2cad6b6/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178840/",
"number": 2,
"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2441 Beschwerden seitens der Kommunen über das Antragsformular zum KIP I liegen dem HMdF nicht vor. Seit 2015 wurden bereits über 3.400 Anmeldungen abgegeben und dem HMdF liegen zwischenzeitlich bereits mehr als 1.700 Verwendungsnachweise zu diesem Programm vor. Auch zu diesem elektronischen Formular sind keine Beschwerden bekannt. Auf der Homepage https://finanzen.hessen.de/finanzen/investitionsprogramm-fuer-kommu- nen/aktuelles-downloads-zum-kommunalinvestitionsprogramm sowie auf der Homepage der WIBank sind weitere hilfreiche Informationen für die Kommunen hinterlegt, um die Verfahren- sabläufe zu erläutern und die Programmabwicklung so einfach wie möglich zu gestalten. Zudem können die Kommunen über die Kommunalen Spitzenverbände ihre Fragen, Probleme und Anregungen in die beim HMdF eingerichtete Arbeitsgruppe Investitionsförderung einbringen, die mehrmals jährlich tagt. Auch aus dieser Arbeitsgruppe sind dem HMdF keine Eingaben von Kommunen hinsichtlich Problemen mit der Antragstellung im KIP I bekannt. Frage 2. Wie kann das Verfahren zur Beantragung vereinfacht werden? Das Verfahren wurde im Vergleich zu einem herkömmlichen Förderverfahren bereits deutlich vereinfacht. Das HMdF steht mit der WIBank regelmäßig in engem Kontakt, um neue Förder- verfahren für die Kommunen weiter zu vereinfachen, sofern dies notwendig erscheint. Wichtig ist: Das Bundes- und Landesprogramm des KIP I ist fast vollständig belegt. Die Kommunen haben damit ihre möglichen Anträge fast vollständig abgegeben und diese wurden ihnen bereits bewil- ligt. Dies bedeutet zugleich, dass die Ausgestaltung des Antragsverfahren im Ergebnis keine Hürde für die Kommunen darstellt, um Mittel aus dem KIP I zu erhalten. Die Gründe, warum die Kommunen bislang noch nicht alle Mittel vollständig aus dem KIP I abgerufen haben, sind vielfältig. Hierzu gehört etwa die starke Auslastung der Baubranche. Aus diesem Grund können Bauprojekte vor Ort in den Kommunen mitunter nicht in der gewünschten Geschwindigkeit um- gesetzt werden; Mittel werden von den Kommunen folglich noch nicht oder noch nicht komplett abgerufen. Die Rahmenbedingungen werden aufgrund der Corona-Krise weiter erschwert. Über- dies gibt es zahlreiche Beispiele, in denen in den Kommunen mit Baumaßnahmen bereits begonnen wurde, von den Bauunternehmen den Kommunen aber noch keine Rechnungen gestellt wurden. Da der Mittelabruf innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung des Geldes an die Kommunen von diesen verausgabt werden muss, rufen diese erst zu einem späteren Zeitpunkt das Geld für ihre bereits bewilligten Maßnahmen ab. Dies hat aber keinen Einfluss auf die erfolgreiche Fer- tigstellung einer Baumaßnahme, sondern ist vielmehr eine weitere Erklärung für den bislang noch nicht kompletten Abruf an Fördergeld durch die Kommunen im Rahmen des KIP I. Deshalb will sich die Hessische Landesregierung für eine Verlängerung der Umsetzungsfristen des KIP I, so- wohl für die Programmteile des Landes als auch für das Bundesprogramm, um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 einsetzen. Frage 3. Wie beurteilt die Landesregierung die wesentlich einfachere Antragsstellung in Bayern? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 4. 2011 hat die Landesregierung ein Schlaglochprogramm aufgelegt, mit dem die Mittel relativ unbü- rokratisch abgerufen werden konnten. Plant die Landesregierung erneut ein solches Programm, wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Die Baulast für kommunale Straßen, die auch die Straßensanierung beinhaltet, liegt bei den Krei- sen, Städten und Gemeinden. Für das kommunale Schlaglochsonderprogramm 2011 wurden Fi- nanzmittel, die für die Kommunen vorgesehen waren, in einem einmaligen Programm zweckge- bunden für kommunale Straßen eingesetzt. Auf Dauer würde ein solches Vorgehen jedoch die Handlungsspielräume der Kommunen und die kommunale Selbstbestimmung erheblich einschrän- ken, so dass dieses Sonderprogramm eine Ausnahme bleibt. Vielmehr ist es den Kommunen selbst überlassen, wie sie die ihnen zustehenden Mittel verwenden. Unabhängig davon können die Kommunen – außerhalb des o.g. zeitlich befristeten KIP I, das zudem kein reines Straßenbauprogramm, sondern ein umfassendes Investitionsprogramm für Kommunen ist – Anträge zur Förderung des kommunalen Straßenbaus nach dem Mobilitätsför- dergesetz (früher: Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bzw. Entflechtungsgesetz) stellen. Diese Förderung von Aus- und Neubaumaßnahmen hat sich seit Jahren bewährt. Die dort zur Verfügung gestellten Mittel wurden 2019 vollständig abgerufen und wirtschaftlich verwendet.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ab/6b/f7/ab6bf71e86a04be1b003caf5a2cad6b6/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178840/",
"number": 3,
"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2441 3 Für den Bereich der Landesstraßen setzt die Landesregierung nicht auf kurzzeitig wirksame Schlaglochreparaturen, sondern verfolgt mit der 2015 bekanntgegebenen „Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 für Landesstraßen“ eine nachhaltige Erhaltungsstrategie im Landesstraßenbau. Die Sanierungsoffensive ist ein auf mittelfristige Zeiträume ausgelegtes Programm, welches auf der Grundlage fachlicher Dringlichkeitsbewertungen erstellt wurde. Aufgrund der stetig steigenden Investitionsmittel im Landesstraßenbau wird die Sanierungsoffensive derzeit fortgeschrieben. Wiesbaden, 14. April 2020 Michael Boddenberg",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ab/6b/f7/ab6bf71e86a04be1b003caf5a2cad6b6/page-p3-{size}.png"
}
]
}