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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/3171 HESSISCHER LANDTAG 28. 09. 2020 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 13.07.2020 Corona-Pandemie: Durchführung von Hochschulprüfungen und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Fragesteller: An den hessischen Hochschulen werden in zahlreichen Fachbereichen während der vorlesungsfreien Zeit Prü- fungen durchgeführt. Teilweise werden auch Prüfungen nachgeholt, die aufgrund der Corona-Pandemie ver- schoben werden mussten. Wegen der derzeit noch geltenden Abstandsregelungen ist die Durchführung der Prüfungen für die Hochschulen jedoch deutlich erschwert. In den Prüfungsräumen stehen weniger Plätze zur Verfügung als üblich, zudem wird für die Organisation und Überwachung mehr Personal benötigt. Darüber hinaus stellt die neue Situation die Hochschulverwaltungen vor rechtliche Fragen, da – v.a. bei Prüfungen, die per Videokonferenz abgehalten werden – teilweise datenschutzrechtliche Bestimmungen mit den Prüfungsord- nungen kollidieren. Wie der Presse zu entnehmen ist, lösen die einzelnen Hochschulen die jeweiligen Probleme weitgehend in Eigenregie und individuell, d.h. ohne Vorgaben bzw. Richtlinien der Landesregierung. Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Prüfungsgeschehen sind gravierend. Die Hoch- schulen mussten sich ohne längere Planungsvorläufe auf eine Situation einstellen, die erhebliche Umstrukturierungen im Lehr- und Prüfungsgeschehen erforderte. Die notwendigen Umstellungen haben die Hochschulen durch beispiellose Anstrengungen vorbildlich gemeistert. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang vor allem auf die Umstellung auf digitale Formate. Im Hinblick auf die Durchführung elektronischer Prüfungen stellen sich auch rechtliche Herausforderungen, die allerdings weniger auf die durch die Hochschulen behebbaren Kollisionen von Datenschutzrecht und Prüfungsordnungen zurückzuführen sind als vielmehr darauf, dass die Datenverarbeitungs- vorgänge im Rahmen elektronischer Prüfungen mit höherrangigem Recht in Einklang gebracht werden müssen. In allen Aspekten des Prüfungswesens unter den gegenwärtigen Bedingungen der Pandemie stehen die Hochschulen und das Ministerium für Wissenschaft und Kunst in einem kontinuierlichen und engen Austausch. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen (z.B. Richtlinien und Vorgaben) hat die Lan- desregierung getroffen, damit Prüfungen an den Hochschulen rechtssicher, d.h. in Übereinstim- mung mit den Hygieneanforderungen und den Prüfungsrichtlinien – sowie ggf. weiteren relevanten Vorschriften – durchgeführt werden können? Die Landesregierung hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Lebensbereiche in den Corona-Verordnungen niedergelegt. Hierbei wurde den Gegebenheiten im Hochschulbereich durch hochschulspezifische Regelungen Rechnung getragen, wo es erforderlich war. Frage 2. Wurden bzw. werden an den hessischen Hochschulen Prüfungen online abgehalten? Frage 3. Falls 2. zutreffend: Wie viele und in welchen Fächern? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. An den folgenden Hochschulen werden Prüfungen online abgehalten: Eingegangen am 28. September 2020 · Bearbeitet am 28. September 2020 · Ausgegeben am 2. Oktober 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3171 An der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main kann die Anzahl der im Sommersemester 2020 online abgenommenen Prüfungen noch nicht final abgeschätzt wer- den. Die Vorlesungszeit wurde bis 30.09.2020 verlängert, daher ist auch der Prüfungszeitraum noch nicht abgeschlossen. Insgesamt werden Online-Prüfungen an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main jedoch voraussichtlich in relativ geringem Umfang abge- halten werden, vorrangig in theoretischen und wissenschaftlichen Fächern. Auf digitale Formate wird zudem im Rahmen von Vorauswahlrunden der Eignungsprüfungen zur Studienzulassung zurückgegriffen, in sehr wenigen Fällen auch für die Hauptrunden. An der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main wird aktuell nur das abschließende Fachgespräch des Fachbereichs Kunst am zweiten Praxistag digital durchgeführt. An der Hochschule Fulda werden Online-Prüfungen in allen Fachbereichen und Studiengängen durchgeführt. Die Entscheidungen treffen die jeweiligen Fachbereiche selbst. Im Durchschnitt bietet die Hochschule aktuell mehr als 50 % der Prüfungen online an. An der Frankfurt University of Applied Sciences schwankt der Anteil an online abgehaltenen mündlichen Prüfungen bzw. mündlichen Prüfungsanteilen je nach Fachbereich. Der höchste Anteil an online abgehaltenen mündlichen Prüfungen und Prüfungsanteilen mit ca. 90 % findet sich am Fachbereich 4 Soziale Arbeit und Gesundheit. Hier ist auch insgesamt der Anteil an mündlichen Prüfungen am höchsten. Am Fachbereich 3 Wirtschaft und Recht werden ca. 50 % der mündlichen Prüfungen bzw. Prü- fungsanteile online abgehalten. Am Fachbereich 2 Informatik und Ingenieurwissenschaften liegt der Anteil an online abgehaltenen mündlichen Prüfungen bzw. Prüfungsteilen bei ca. 23 %. Am Fachbereich 1 Architektur – Bauingenieurwesen – Geomatik liegt der Anteil an online abge- haltenen mündlichen Prüfungen bzw. Prüfungsteilen bei ca. 1-2 %. An der Hochschule Darmstadt können Kolloquien online, d.h. als Videokonferenz durchgeführt werden. Eine Online-Prüfung ist hier vertretbar, da aufgrund der vorliegenden bestandenen Ab- schlussarbeit schon ein Leistungsbild des Prüflings vorliegt und das Studium somit ohne Verzö- gerung abgeschlossen werden kann. Konkrete Zahlen können aktuell nicht ermittelt werden, da die personellen Ressourcen vordring- lich in der Bewältigung der pandemiebedingten Veränderungen und Herausforderungen eingesetzt werden. An der Technischen Hochschule Mittelhessen ist dies zum Zeitpunkt der Abfrage nicht statis- tisch erfasst gewesen. Die Hochschule RheinMain kann bezüglich der genauen Anzahl der Studiengänge keine Aus- kunft erteilen, da ihr System diese Informationen nicht vorhält. Mehrheitlich hat sie die mündli- chen Abschlusskolloquien online durchgeführt, um den Studierenden den geplanten Abschluss zeitnah zu ermöglichen. An der Philipps-Universität Marburg dürfen alle Fächer diese Art der Prüfungsform nutzen. Eine zentrale Auflistung existiert nicht, da dies im Ermessen der Fachbereiche liegt. An der Goethe-Universität Frankfurt wurden die Lehrenden aller Fachbereiche gebeten, für das Sommersemester 2020 soweit möglich auf Klausuren als Prüfungsform (Studien- und Prüfungs- leistung) zu verzichten und auf Äquivalenzleistungen auszuweichen. Die Prüfungsphase des Som- mersemesters 2020 ist noch nicht abgeschlossen, daher lassen sich noch keine belastbaren Zahlen nennen (bisher liegt die Anzahl an Onlineprüfungsfällen bei über 8.000; diese Prüfungen finden in einem breiten Fächerspektrum statt). Die Goethe-Universität Frankfurt hat eine Sonderevaluation des Sommersemesters geplant, die nähere Erkenntnisse dazu bringen wird, welche Erfahrungen Studierende und Lehrende mit den Formaten gemacht haben. Für November 2020 sind dazu zwei Befragungen (eine von Lehrenden und Studierenden) mit dem Schwerpunkt Prüfungen geplant. Zudem erfolgt eine externe Evalua- tion. An der Universität Kassel wurden die Fachbereiche hierzu um Auskunft gebeten. Es ist zu be- achten, dass das Sommersemester noch läuft, so dass Prüfungen in einem erheblichen Umfang noch ausstehen. Die Daten hierzu können der Anlage entnommen werden. An der Justus-Liebig-Universität Gießen besteht die Möglichkeit, Prüfungen online durchzu- führen (siehe Frage 2), in allen Fachbereichen und wurde im Sommersemester 2020 auch von allen Fachbereichen genutzt, um den Studierenden die Fortführung ihres Studiums zu ermögli- chen. Eine konkrete Bezifferung, wie viele dieser Prüfungen online durchgeführt wurden, ist nicht möglich, da diese Informationen nicht zentral erfasst werden.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3171 3 Frage 4. Falls 2. zutreffend: gibt es hierfür ein einheitliches rechtssicheres und datenschutzkonformes Kon- zept? Ein landesweit einheitliches Konzept existiert nicht. Die Hochschulen haben nach ihren Angaben jeweils für ihren Bereich rechtskonforme Konzepte zur Abhaltung von elektronischen Prüfungen entwickelt. Darüber hinaus prüft das Ministerium derzeit in Zusammenarbeit mit den Hochschu- len und dem Hessischen Datenschutzbeauftragten, ob und gegebenenfalls welche Regelungen zu- sätzlich erforderlich sind. Frage 5. Können sämtliche Prüfungen, die aufgrund der Corona-Pandemie verschoben wurden, ohne Nach- teile für die Kandidaten nachgeholt werden? Frage 6. Falls 5. unzutreffend: Welche zeitlichen und/oder anderen Nachteile haben sich für Kandidaten ergeben? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Hochschule für Bildende Künste - Städelschule hat dies bejaht. An der Hochschule Fulda und der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main konnten alle Prüfungen, die aufgrund der Corona-Pandemie verschoben wurden, bisher ohne Nachteile für die Studierenden nachgeholt werden. An der Technischen Universität Darmstadt konnten die Prüfungen des Wintersemesters 2019/20 zu Beginn des Sommersemesters nachgeholt werden. An der Hochschule Geisenheim werden alle Prüfungen nachgeholt werden können, wobei sich der Prüfungszeitraum über das Format der Klausuren etc. bis zum 31.07.2020 hinzog. Das Prü- fungsformat der Endexamensprüfung (Kolloquien) wurde bis zum 31.08.2020 abgeschlossen. Die Lehrenden der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main stehen mit den Studierenden in engem Austausch, um über auftretende Probleme frühzeitig informiert zu sein und individuelle Lösungen anbieten zu können. Daher werden dort keine Nachteile für Studierende erwartet. An der Frankfurt University of Applied Sciences konnten die Hochschule und die Fachbereiche vermeiden, dass Prüfungen außerhalb des Sommersemesters verschoben werden. Lediglich ein Teil an Präsenzklausuren wurde in den Oktober 2020 verlagert. Die Hochschule und die Fachbereiche haben Regelungen getroffen, die Nachteile für Studierende verhindern, so wurden z.B. Konsekutivregelungen gelockert bzw. ausgesetzt und spezifische Re- gelungen für Prüfungen, die im Oktober 2020 absolviert werden, getroffen, die insbesondere Austauschstudierende bzw. den Immatrikulationsstatus von Studierenden der Frankfurt University of Applied Sciences betreffen. Die Hochschule hat dazu noch ausgeführt, dass die Hochschule zwar Nachteile für die Studieren- den durch ihre Corona-Regelungen vermieden habe, es jedoch trotzdem negative Auswirkungen gebe, wie der fehlende persönliche Austausch der Studierenden untereinander oder die gefühlte Unsicherheit in Bezug auf virtuelle Lehre, die die Hochschule trotz umfänglicher Kommunikation nicht steuern könne. An der Hochschule Darmstadt können Prüfungen, die im Wintersemester 2019/20 abgesagt wer- den mussten, im Sommersemester 2020 nachgeholt werden. Wie hoch die Anzahl der Studieren- den ist, bei denen sich das Studium wegen der Corona-Pandemie verzögert, konnte die Hoch- schule zum Zeitpunkt der Abfrage nicht einschätzen. An der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) wurden die verschobenen Präsenz-Prü- fungswochen des Wintersemesters 2019/20 in das Sommersemester 2020 verschoben. Sie konnten gemäß einem Hygiene- und Abstandskonzept in Präsenz stattfinden. Um an der THM potentielle Nachteile für Studierende bei den (Nachhol-)Klausuren zu vermeiden, ist ein Rücktritt bis zum Prüfungsantritt ohne Anrechnung eines Fehlversuchs möglich. Diese pandemiebedingte Ausnahme bleibt vorerst bestehen. Die Hochschule RheinMain teilte mit, sie habe, wo immer es in ihren Möglichkeiten gestanden habe, so agiert, dass den Studierenden keine Nachteile entständen (Bsp.: andere Rückmeldungs- modalitäten für Abschluss-Semester). Sie wies aber darauf hin, dass es Nachteile im Hinblick auf die BAföG-Regelungen zum Studienfortschritt gebe, da die BAföG-Regelung vorsehe, dass On- line-Prüfungen und Online-Angebote genauso zu werten seien, wie die entsprechenden Präsenz- formate. Dies sei aber aufgrund der technischen Erfordernisse und der Lernumgebung nicht un- bedingt gegeben. Zudem könne es sein, dass sich einzelne Studierende, die sich nicht mehr im",
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"content": "4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3171 Regelstudienverlauf befänden, durch die Verlagerung von Präsenz-Klausuren an das Semester- ende zusätzlich zurückmeldeten und damit ein Semester länger an der Hochschule verbringen müssten. An der Philipps-Universität Marburg sind durch die erwähnten Rahmenregelungen und die zü- gige Nachholung von Klausuren unter Maßgabe der Hygienebestimmungen keine systematischen Nachteile für Studierende bekannt. An der Goethe-Universität Frankfurt (GU) fanden Prüfungen aus dem Wintersemester 2019/20, die verschoben werden mussten, mehrheitlich bis Juni statt. Für das Sommersemester 2020 wurde auf Äquivalenzleistungen (open-book-Klausuren, Hausarbeiten etc.) ausgewichen. Die Prüfungs- phase hierzu läuft derzeit, so dass noch nicht abschließend beurteilt werden kann, ob sämtliche für das Sommersemester 2020 geplanten Prüfungen bis einschließlich Oktober abgeleistet werden können. Damit den Studierenden keine prüfungsrechtlichen Nachteile durch eventuelle Einschrän- kungen im Prüfungsbetrieb entstehen, wurden Ausnahmeregelungen getroffen. An der GU kann es jedoch in Einzelfällen zu Verzögerungen im Studienverlauf kommen, insbesondere, wenn Stu- dierende sich dazu entscheiden, Prüfungen nicht anzutreten und die Prüfung in das nächste Se- mester verschieben. Da aufgrund einer landesweiten Regelung für alle Studiengänge die indivi- duelle Regelstudienzeit um ein Semester verlängert werden kann, entstehen den Studierenden daraus keine direkten Nachteile. An der Universität Kassel wurden die betreffenden Prüfungen nachgeholt. Sie weist allerdings darauf hin, dass sich für Lehrende und Studierende infolge der Corona-Pandemie zum Teil er- hebliche Belastungen ergeben hätten. Beispiele hierfür könnten sein: eine schwierige Betreuungs- situation bei Studierenden mit Kindern, individuelle Beeinträchtigungen, die sich z.B. aus der Zugehörigkeit zu Risikogruppen ergäben, oder auch erschwerte Modalitäten der Prüfungsvorbe- reitung infolge phasenweise eingeschränkter Nutzungsmöglichkeiten etwa der Universitätsbiblio- thek. Auch um hierauf zu reagieren, hat der Senat der Universität Kassel am 08.07.2020 eine Freiversuchsregelung beschlossen, die die Wiederholung nichtbestandener Prüfungen sowie ein- malig die Wiederholung zur Notenverbesserung erlauben. Infolge der deutlich erschwerten Be- dingungen gilt dies auch für verschobene Prüfungen des Wintersemesters 2019/20. Zudem konn- ten und können im Rahmen der rechtlichen Regelungen Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs in Betracht gezogen werden, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wurde. An der Justus-Liebig-Universität Gießen wird für Prüfungen im Verantwortungsbereich Kandi- datinnen und Kandidaten durch eine Satzung freigestellt, ob sie Prüfungen im digitalen Semester absolvieren möchten, sofern die Prüfungsform geändert werden musste. Für Hausarbeiten wurde eine entsprechende Verlängerung der Bearbeitungsfristen gewährt. Bei weiteren Prüfungsformen wird ein Freiversuch angerechnet. Die Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main gab an, dass hinsichtlich der zeitlichen Verzögerung um einen Monat sich für die Studierenden keine bekannten Nachteile ergeben hätten. Frage 7. Hat die Landesregierung ein Konzept entwickelt, wie der Unterricht und die Prüfungen an den Hochschulen abgehalten werden, wenn die Corona-bedingten Einschränkungen noch weiterhin be- stehen? Die Entwicklung konkreter Konzepte ist zunächst Sache der Hochschulen, da es aufgrund der unterschiedlichen Hochschulprofile unterschiedliche Ausgangsbedingungen gibt. Diese Konzepte der Hochschulen sind in ein gemeinsames Hybridsemesterkonzept für die hessische Hochschul- landschaft eingeflossen. Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst befindet sich jedoch in laufender Abstimmung mit den Hochschulen und den anderen Bundesländern. Ziel dieser Abstimmung ist es, ein möglichst einheitliches Vorgehen an den Hochschulen sicherzustellen und Nachteile für die Studierenden im Studium, bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen und im Hinblick auf die Mobilität zu ver- meiden. Ziel dieser Abstimmungen ist es vor allem auch, die rechtlichen Rahmenbedingungen in einer Weise zu gestalten, dass die Hochschulen sachgerecht handeln können und die Hochschulen ggf. bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurde bereits eine Verordnungsermächtigung in das Hessische Hochschulgesetz eingefügt (§ 96 HHG) und die Verordnung zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbe- reich erlassen. Auf der genannten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage kann im Verordnungs- weg weiterhin den Bedürfnissen der Hochschulen in Abhängigkeit von der weiteren Pandemie- entwicklung Rechnung getragen werden.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3171 5 Frage 8. Ist der Landesregierung bekannt, wie die einzelnen Hochschulen Unterrichtsveranstaltungen abwi- ckeln werden, falls auch in den Folgesemestern kein – bzw. nur eingeschränkter – Präsenzunterricht möglich sein sollte? Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird es auch im Wintersemester 2020/21 aufgrund der Pan- demiesituation unumgänglich sein, einen Teil der Lehre online zu erbringen, notwendige Präsenz- veranstaltungen jedoch unter Beachtung der Hygienevorschriften stattfinden zu lassen. Hierbei wird auf die im Sommersemester gesammelten Erfahrungen zurückgegriffen werden. Frage 9. Welche Einschränkungen gab es bislang beim praktischen Unterricht in den Fächern Human-, Zahn- und Tiermedizin an hessischen Universitäten? Für den Fachbereich Medizin der Philipps-Universität Marburg gilt: Da im vorklinischen Stu- dienabschnitt nicht alle Versuche in Präsenz durchgeführt werden konnten, konnten praktische Erfahrungen wie z.B. das Pipettieren gar nicht, oder nur sehr eingeschränkt gesammelt werden. Der Unterricht am Krankenbett (UaK) musste auf ein Minimum reduziert werden, sodass auch hier weniger klinische Erfahrung im Umgang mit Erkrankten gesammelt werden konnte. In der Zahnmedizin konnte der Unterricht erst nur am Simulator/Modell und durch gegenseitiges Üben erfolgen. Aktuell findet nur eine Befunderhebung und professionelle Zahnreinigung ohne rotierende Instrumente an Patientinnen und Patienten statt, zu denen es somit immer noch einen stark eingeschränkten Kontakt gibt. An der Goethe-Universität Frankfurt fand im Fach Humanmedizin im Sommersemester der Kontakt zu Patientinnen und Patienten nur durch Studierende statt, die sich zuvor freiwillig beim Wahlfach COVID-19 des Fachbereichs angemeldet haben. Hierbei werden die Studierenden nach Anforderung in besonders in Personalnot befindliche Bereiche entsandt. Dort wird am konkreten Beispiel unterrichtet oder den Studierenden zumindest ermöglicht, dass die behandelnden Ärztin- nen und Ärzte im Rahmen der Möglichkeiten Unterricht am Modell halten und Vorgehen erklä- ren. Die Lehre am Modell ersetzt aber – wie auch in der Zahnmedizin – nicht den Kontakt zu Erkrankten. Aufgrund der Schutzmaßnahmen findet der Kontakt zu Patientinnen und Patienten nur im Verhältnis 1:1 (Ärztin/Arzt : Studierende) statt, denn die Patientinnen und Patienten sollen nicht übermäßig belastet werden. Ab dem Wintersemester 2020/21 soll Unterricht am Krankenbett (UaK) im Rahmen der Block- praktika wieder stattfinden können für die Studierenden, die explizit in den Präsenzunterricht einwilligen. Viele Blockpraktika wurden digital gestaltet und die Anwesenheitszeiten auf ein Mi- nimum beschränkt. Im Sommersemester fand für die Studierenden der Zahnmedizin kein Unterricht an Patientinnen und Patienten statt. Die Patientinnen- und Patientenbehandlung wurde ab dem 05.05.2020 durch das zahnärztliche Personal unter Einhaltung strenger Richtlinien wiederaufgenommen. Für die Studierenden wurden die Behandlungskurse, die eigentlich am Patienten stattfinden, ab dem 25.05.2020 an Simulationsphantompuppen durchgeführt. Ab dem Wintersemester 2020/21 ist eine sukzessive Wiedereinführung der Patientinnen- und Pa- tientenbehandlung geplant, zusätzlich soll es weiter Behandlungssimulationen an Phantomen ge- ben. Es wurde beim Präsidium beantragt, den Beginn der Lehrveranstaltungen in den Oktober vorzuziehen, damit alle Studierenden ausreichend Praxisstunden erreichen können. An der Justus-Liebig-Universität Gießen konnte für die Bereiche Medizin und Zahnmedizin mit aufwendigen Konzepten und unter erheblichem Einsatz der Lehrenden den Studierenden die Fort- führung ihres Studiums ermöglicht werden. Sowohl die Lehrkonzepte als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen mussten auf die Gegebenheiten einer dynamischen globalen Pandemie ange- passt werden. Praktische Elemente konnten entweder durch Simulationen und Online-Formate abgebildet werden oder wurden im Laufe des Semesters unter Einhaltung der jeweiligen Bestim- mungen und Empfehlungen zum vorbeugenden Infektionsschutz in Präsenz organisiert. Der Fachbereich Veterinärmedizin ist im Grundsatz mit ähnlichen Herausforderungen konfron- tiert, die bspw. eine Neu-Konzeption der Klinischen Rotation mit Quarantänephasen notwendig gemacht haben. Auch hier konnten die Studierenden ihr Studium fortsetzen, die praktischen Aus- bildungselemente gestalten sich nach wie vor herausfordernd. Frage 10. Haben die unter 9. aufgeführten Einschränkungen zu Nachteilen für die Studenten – v.a. im Hin- blick auf eine mögliche Verlängerung der Studiendauer – ergeben? An der Philipps-Universität Marburg kann eine Verlängerung der Studiendauer in der Human- medizin möglich sein, jedoch nur dann, wenn die angebotenen Erstprüfungstermine im Sommer- semester von den Studierenden nicht wahrgenommen werden, bzw. wurden.",
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"content": "6 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3171 In der Zahnmedizin ist der durchgeführte Unterricht so angepasst worden, dass das Studium ohne Verlängerung fortgeführt werden kann. An der Goethe-Universität Frankfurt ist in den beiden Studiengängen Human- und Zahnmedizin eine Verzögerung der Studiendauer bisher nicht ersichtlich. Eventuell auftretende individuelle Schwierigkeiten werden im Einzelfall betrachtet. Durch die Verlängerung der individuellen Re- gelstudienzeit für alle Studiengänge um ein Semester, entstehen den Studierenden keine Nachteile. Auch auf Befristungsregelungen der Studiengänge hat das Sommersemester 2020 keinen Einfluss und wird nicht in die Berechnungen einbezogen. Die Justus-Liebig-Universität Gießen gab an, dass Daten zur Gesamtstudiendauer der Studie- renden, die auch im Corona-Semester bzw. in den zu erwartenden Corona-Semestern studieren würden, nicht vorlägen. Daher könnten dazu keine Aussagen getroffen werden. Die notwendige Umstellung der Lehrformate sei für alle Lehrenden und Studierenden eine Herausforderung ge- wesen, die eine große Flexibilität und großen Einsatz erfordert habe. Insofern sich finanzielle Umstände geändert hätten oder bspw. Betreuungsverpflichtungen in der Pandemiezeit bewältigt werden mussten/müssen, sei dadurch natürlich auch der Lebensbereich „Studium“ beeinflusst worden. Für Aussagen über Gesamteffekte sei es aber auch hier zu früh. Wiesbaden, 21. September 2020 Angela Dorn Anlagen",
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"content": "Anlage zu KA 20/3171 1 Universität Kassel zu Frage 3:",
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