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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2960 HESSISCHER LANDTAG 06. 07. 2020 Kleine Anfrage Claudia Papst-Dippel (AfD), Andreas Lichert (AfD), Gerhard Schenk (AfD) und Klaus Gagel (AfD) vom 09.06.2020 Welterbe Nationalpark Kellerwald-Edersee und Windkraftanlagen am Mühlenberg und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung Fragesteller: Der Nationalpark Kellerwald Edersee wurde im Jahr 2011 vom Welterbekomitee der UNESCO zum Welt- naturerbe ernannt. Mit dem geplanten Bau von Windenergieanlagen am Mühlenberg zwischen Lichtenfels und Vöhl wird sich das Landschaftsbild stark ändern. Möglicherweise könnte es zu einer Gefährdung des Welt- naturerbetitels kommen, ähnlich wie es beim Bau der Dresdner Waldschlösschenbrücke zur Aberkennung des Welterbetitels kam. Vorbemerkung Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Der in der Vorbemerkung unterstellte Konflikt zwischen Weltnaturerbe und Windenergie stellt sich nicht. Die Hessische Landesregierung betrachtet die Tatsache, dass das hessische Teilgebiet „Keller- wald“ Bestandteil des multinationalen UNESCO-Welterbes „Alte Buchenwälder und Buchen- urwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas“ ist, als eine besondere Auszeichnung. Deutschland – und das für den „Kellerwald“ zuständige Land Hessen – haben sich daher mit der Einschreibung in die Welterbeliste verpflichtet, das Welterbe zu schützen und zu erhalten. Diese Verpflichtung nimmt die Hessische Landesregierung sehr ernst. Diese Vorbemerkungen vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie beurteilt die Landesregierung eine mögliche Gefährdung des Status Weltnaturerbe des Natio- nalparkes Kellerwald-Edersee durch die geplanten Windenergieanlagen? Die geplanten Windenergieanlagen (WEA) liegen sowohl außerhalb des Welterbe-Teilgebietes „Kellerwald“ als auch außerhalb seiner Pufferzone, des Nationalparks Kellerwald-Edersee. Die Entfernung zum nächstgelegenen Punkt des UNESCO-Welterbe Teilgebiet „Kellerwald“ beträgt ca. 3,4 km; zum nächstgelegenen Punkt der Pufferzone des Welterbes ca. 2,2 km. Das Welterbe wurde nach Kriterium ix) „außergewöhnliche Beispiele bedeutender im Gang be- findlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften“ in die Liste des UNESCO-Welterbes eingeschrieben. Es wurde nicht nach Kriterium vii) „…außerge- wöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung…“ oder Kriterium x) „…Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischen natürlichen Lebensräume …einschließlich sol- cher, die bedrohte Arten enthalten…“ in die Welterbeliste aufgenommen. Der Outstanding Universal Value (OUV) des Welterbes bzw. des Buchenwaldökosystems, der bereits bei der Erfüllung eines Kriteriums gegeben ist, ist durch die geplanten Windenergieanlagen daher strukturell nicht gefährdet. Ob und inwieweit die Wirkungen des Vorhabens sich jedoch funktional darauf auswirken könnten (Biozönosen des Welterbes und ihre Vernetzung mit der Landschaft), soll in der Planung umfassend analysiert werden. Dieses Erfordernis wurde seitens des Nationalparkamtes Kellerwald-Edersee im Rahmen seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange in das Verfahren eingebracht (s. dazu auch Antwort zu Frage 3.). Eingegangen am 6. Juli 2020 · Bearbeitet am 6. Juli 2020 · Ausgegeben am 8. Juli 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2960 Alle das Welterbe-Teilgebiet und den Nationalpark (= auch Pufferzone des Welterbes) betreffen- den naturschutzfachlichen Belange werden durch die Obere Naturschutzbehörde unter Verweis auf das UVP-Gesetz und § 11 der Nationalparkverordnung durch das Nationalparkamt als Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beim Regierungspräsidium Kassel, welches das eigenständige rechtliche Genehmigungserfahren nach dem Bundes-Immissionsschutz- gesetz (BImSchG) durchführt, eingebracht. Frage 2. Wurde die UNESCO über den geplanten Bau von Windenergieanlagen in der Nähe des Weltnatur- erbes Kellerwald-Edersee informiert? In Erfüllung von § 174 der Operational Guidelines wurde die UNESCO bereits frühzeitig vom Hessischen Umweltministerium (HMUKLV) über das Bundesumweltministerium über das ge- plante Vorhaben Windenergieanlagen (WEA) Mühlenberg unterrichtet. Auch die anderen 11 Nationen – da es ja ein gemeinsames Welterbe ist – wurden vom HMUKLV direkt im Rahmen einer Sitzung des Joint Management Committee (= gemeinsames Entschei- dungsgremium aller 12 Nationen des UNESCO-Welterbes „Alte Buchenwälder und Buchenur- wälder der Karpaten und anderer Regionen Europas“) informiert. Frage 3. Falls ja, wie steht die UNESCO zum geplanten Bau von Windenergieanlagen in der Nähe des Weltnaturerbes Kellerwald-Edersee? Im Nachgang zur Übermittlung der Stellungnahme des HMUKLV hatte das UNESCO- Welterbezentrum darum gebeten, dass die in der Stellungnahme angekündigte Analyse zu den Auswirkungen des Windenergieanlagenprojektes auf den OUV (sobald verfügbar) an das Welt- erbezentrum übermittelt wird. Diese (funktionale) Analyse wurde gefordert (siehe Antwort zu Frage 1) und wird sodann der UNESCO zugeleitet werden. Wiesbaden, 24. Juni 2020 Priska Hinz",
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