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Seit Einführung der Vorlaufkurse in Hessen gibt es von Seiten der Hessischen Lehrkräfteakademie umfangreiche zentrale Fortbildungen und in Abstim- mung mit den Staatlichen Schulämtern und den dort angegliederten Fachberatungen für Deutsch als Zweitsprache in den Aufnahme- und Beratungszentren (ABZ) regionale Fortbildungen zur Qualifizierung der Lehrkräfte, die in den Vorlaufkursen tätig sind. Die Qualifizierungen umfassen im Grundsatz die Vermittlung von Kenntnissen und Kompetenzen zur Erfassung der sprachlichen Fähigkeiten der Kinder in der deutschen Sprache, zur Ermittlung bzw. Ableitung des daraus re- sultierenden Deutschförderbedarfs sowie zu für den schulischen Bereich geeigneten Förderansät- zen und entsprechenden Fördermaterialien. In Hessen wurden diese evidenzbasierten Verfahren und Methoden in Kooperation mit einer Reihe von Universitäten über Jahre entwickelt, erprobt, evaluiert und in der Qualifizierung der Lehrkräfte durch Multiplikatoren-Systeme mit entspre- chenden Qualitätsstandards nachhaltig implementiert. Landesweit besteht in allen Schulamtsbe- reichen die Möglichkeit der Beratung und Qualifizierung der Schulen beziehungsweise der in den Vorlaufkursen tätigen Lehrkräfte. Flankiert wird diese zielgerichtete Unterstützung und Qualifi- zierung der Lehrkräfte durch entsprechende Handreichungen, Praxisordner, Erfahrungsaustau- sche in den Schulamtsbereichen sowie Arbeitskreise der Vorlaufkurslehrkräfte. Aufgrund des über die Jahre ständig steigenden Deutschförderbedarfs wurden die Unterstützungs- und Qualifi- zierungsangebote für die Tätigkeit in Vorlaufkursen kontinuierlich erweitert und weiterentwickelt. Frage 3.    Wie hoch war der Prozentsatz der hessischen Kinder, die nicht an einer Schuleingangsuntersuchung in 2020 teilnehmen konnten? Die statistischen Daten zur Durchführung der Schuleingangsuntersuchung in 2020 liegen aufgrund der Priorisierung der Aufgaben der Gesundheitsämter zugunsten der Pandemiebekämpfung noch nicht vor. Es wurden daher insbesondere diejenigen Kinder von den Kinder- und Jugendgesund- heitsdiensten der Gesundheitsämter untersucht, bei denen die Schulen besonderen Klärungsbedarf hatten. Durch Reihenuntersuchungen in den ersten Schuljahren sollen aber wichtige Untersuchun- gen, wie zum Beispiel Hör- und Sehtests, für alle Kinder gewährleistet werden. Aufgrund der nicht flächendeckenden Einschulungsuntersuchungen werden die Datensätze für diese beiden Jahr- gänge nicht komplett und nur bedingt mit den Vorjahren vergleichbar sein. Sobald wieder ausrei- chende Ressourcen frei sind, wird die Aufarbeitung der vorliegenden Daten nachgeholt. Frage 4.    Wer hat die Teilnahme an einem Schulvorlaufkurs im Schuljahr 2020/2021 unter Beachtung des Wegfalls der flächendeckenden Schuleingangsuntersuchungen entschieden? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Im Rahmen der Schulanmeldung wurde für die im Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werdenden Kinder festgestellt, ob die Kinder über die für den Schulbesuch erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen und, in Abhängig- keit vom Ergebnis, der Besuch eines Vorlaufkurses empfohlen. Das Anmelde- und Schulaufnahmeverfahren an den Schulen im Frühjahr 2020 musste pandemie- bedingt in einer entsprechend angepassten Form erfolgen. Im Rahmen des Schulanmeldeverfah- rens für das Schuljahr 2021/2022 konnte daher von dem in § 58 Abs. 1 Satz 2 HSchG festgelegten Zeitraum der Schulanmeldung abgewichen werden. Es konnten zunächst schriftliche und elektro- nische Anmeldungen erfolgen. Entsprechend der Regelung zur Feststellung der Schulfähigkeit für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger zum Schuljahr 2021/2022 konnten aber unter Wahrung der erforderlichen infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und Hygieneregelungen die Kinder, die zur Einschulung im Schuljahr 2021/2022 anstehen, mit ihren Erziehungsberechtigten zur Anmeldung und zur Beratung der Erziehungsberechtigten im Hinblick auf eine möglichen Förderbedarf des Kindes im sprachlichen, kognitiven, motorischen und sozialen Bereich sowie zur Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse möglichst in kleinen Gruppen am Nachmittag eingeladen werden. Das Verfahren, das eine Vorstellung der künftigen Schulanfängerinnen und - anfänger vorsieht, wurde in dieser Form bis Schuljahresende 2019/2020, spätestens aber zum 1. Oktober 2020 durchgeführt. Frage 5.    Wie hat sich dies auf die Zahl der teilnehmenden Kinder an den Vorlaufkursen im Schuljahr 2020/2021 im Vergleich zu den Vorjahren ausgewirkt? Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat Hessen mit 34,1 % den zweithöchsten Anteil der Bevölkerung mit einem Migrationshintergrund, und dieser liegt bei den Kindern unter sechs Jahren im Landesdurchschnitt in Hessen sogar bei weit über 50 %. Diese Entwicklung wirkt sich",
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Aktuell ergibt sich aufgrund der Pandemielage regional begrenzt in einigen wenigen Schulamtsbereichen in Abstimmung der Staat- lichen Schulämter mit den Schulträgern und Gesundheitsämtern eine Aussetzung der Vorlauf- kurse. Das Hessische Kultusministerium geht in Abstimmung mit den Staatlichen Schulämtern auch für das kommende Schuljahr 2021/2022 davon aus, dass insbesondere durch die Einführung der verpflichtenden Vorlaufkurse die Anzahl an Vorlaufkurskindern mit einem entsprechenden Deutschförderbedarf weiterhin steigen wird. Belastbare Zahlen werden nach dem Beginn des neuen Schuljahres vorliegen, wenn die Eintragung der Schülerinnen und Schüler in den Vorlauf- kursen abgeschlossen ist. Ergänzend wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. Zudem wird aufgrund der pandemischen Gesamtsituation und der damit verbundenen Folgen auch für die Sprachförderung insgesamt von einem deutlich höheren Deutschförderbedarf als in den Vorjahren ausgegangen. Frage 6.   Wie plant die Landesregierung sicherzustellen, dass im Jahr 2021 die Schuleingangsuntersuchungen für alle Kinder stattfinden können? Frage 7.   Welche Auswirkungen auf die Teilnahmeaufforderung und eine mögliche Zurückstellung hat der weitgehende Wegfall der Schuleingangsuntersuchungen im Jahr 2020? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Schulleitung entscheidet mithilfe der Erkenntnisse der einzelnen Bestandteile des Schulauf- nahmeverfahrens gemäß § 9 Abs. 4 der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Ab- schlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) über den Schulbesuch eines Kindes bzw. dessen Zurückstellung vom Schulbesuch. Gemäß § 9 Abs. 10 VOBGM kann von der Beteiligung des schulärztlichen Dienstes und von der Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens abgesehen werden, wenn infolge der Corona-Virus-Pandemie das schulärztliche Gutachten nicht oder nicht rechtzeitig erstellt werden kann. Gleichwohl können aber die in § 9 Abs. 4 VOBGM genannten Erkenntnisquellen für eine Entscheidung über eine Zurückstellung von der Teilnahme am Unter- richt der Grundschule unter Einhaltung der geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen oder unter Einsatz elektronischer Hilfsmittel genutzt werden. Die Beobachtung von Kindern in dafür organisierten Situationen wie beispielsweise Spielnachmittagen oder Kennenlerntagen in Gruppen ist mit Gruppengrößen möglich, mit denen die Einhaltung der jeweils geltenden infekti- onsrechtlichen Bestimmungen sichergestellt werden kann. Damit können bis auf ein durch pandemiebedingte Einschränkungen der Gesundheitsämter beleg- tes regional temporäres Aussetzen der schulärztlichen Untersuchung alle Teile der Schuleingangs- untersuchung unter Einhaltung der aktuell gültigen Infektionsschutzrichtlinien durchgeführt wer- den. Hinsichtlich der Gesundheitsberichtserstattung ergeben sich aufgrund der genannten pande- mie-bedingten Regelung Auswirkungen, da die Einschulungsuntersuchung die Grundlage für die Gesundheitsdatenerfassung eines gesamten Jahrgangs, unter anderem des Impfstatus, darstellt. Diese Daten liegen für den diesjährigen Einschulungsjahrgang nicht vollständig vor. Frage 8.   Welche Auswirkungen auf die Teilnahmepflicht und eine mögliche Zurückstellung nach § 58 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz hätte eine erneute, nur eingeschränkte Verfügbarkeit der Schuleingangsun- tersuchungen im Jahr 2021? Da es mehrere Bestandteile des Schulaufnahmeverfahrens gibt, von denen die Schuleingangsun- tersuchung einer ist, und auch nicht davon auszugehen ist, dass diese grundsätzlich und allerorts wegfallen wird, ist nicht damit zu rechnen, dass es erhebliche Auswirkungen geben wird. Frage 9.   Warum werden die Vorlaufkurse zwangsläufig in Schulen durchgeführt und nicht in Weiterführung der vorhandenen Sprachförderung in den hessischen Kitas? Die Vorlaufkurse werden seit Beginn der flächendeckenden Einführung im Jahr 2002/2003 in Verantwortung der jeweiligen Schule durchgeführt und können sowohl in den Schulen als auch in den Kindertagesstätten stattfinden. Die Entscheidung über den Förderort wird bedarfsgerecht regional getroffen.",
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