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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2634 HESSISCHER LANDTAG 18. 06. 2020 Kleine Anfrage Volker Richter (AfD), Claudia Papst-Dippel (AfD), Arno Enners (AfD) vom 21.04.2020 Bezug von Schutzausrüstung aus Asien – Teil IV und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Infolge der durch die akute Corona-Pandemie verhängten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen und den da- mit einhergehenden Einbrüchen in der deutschen Wirtschaftsaktivität sehen sich derzeit unzählige in Deutsch- land ansässige Unternehmen dem finanziellen Ruin und der Vernichtung ihrer wirtschaftlichen Existenz ausge- setzt. Zum Zwecke der Abhilfe ihrer wirtschaftlichen Notsituation, zur Beseitigung des deutschlandweit herr- schenden Mangels an Gegenständen zum Schutz vor eine Infektion mit dem Corona-Virus sowie zur Bekämp- fung der Corona-Pandemie im Allgemeinen ist die Produktion von Seiten einiger in Deutschland ansässiger Betriebe und Unternehmen auf die Herstellung solcher Schutzausrüstungsgegenstände/-mittel umgestellt wor- den, die sodann u.a. an Institute des Gesundheitsschutzes sowie auch der Bundesregierung zur Verfügung ge- stellt werden sollen. Vor dem Hintergrund des Umstandes, dass von Seiten der Bundesregierung zwischenzeit- lich Verträge mit der chinesischen Regierung zum Bezug von Schutzausrüstungsgegenständen aus chinesischer Produktion abgeschlossen worden sind, ist von Seiten einiger der in Deutschland ansässigen Betriebe und Un- ternehmen, die ihre Produktion auf die Herstellung von Schutzausrüstungsgegenstände/-mittel umgestellt haben, vereinzelt mitgeteilt worden, die Annahme der Ihrerseits hergestellten Schutzausrüstung würde von Seiten der Bundesregierung unter dem Verweis „auf direkte Vertragsbeziehungen mit Herstellern aus Asien“ abgelehnt werden. Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Die Landesregierung ist angesichts der Corona-Pandemie intensiv darum bemüht, über alle ver- fügbaren Kanäle benötigte Schutzausrüstungen zu beschaffen. Dazu gehören selbstverständlich Lieferungen aus dem In- und Ausland. Auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 20/2632 wird in diesem Zusammenhang ergänzend hingewiesen. Zahlreiche deutsche Unternehmen inner- und außerhalb Hessens haben bereits ihre Produktion auf benötigte Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung umgestellt oder sind dabei, dies zu tun. Es existieren keine Listen oder amtliche Statistiken, die alle Unternehmen aufführen, die persönliche Schutzausrüstungen herstellen oder zurzeit dabei sind, ihre Produktion darauf umzu- stellen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche der in Hessen ansässigen Unternehmen, die bereits vor dem Ausbruch der Corona-Pande- mie medizinische Schutzausrüstungsgegenstände/-mittel hergestellt haben oder ihre Produktion mit Ausbruch der Pandemie auf derartige Produkte umgestellt haben, können nach Kenntnis der Lan- desregierung ihre Produkte nicht absetzen, da Schutzausrüstung aus der VR China, aus einem an- deren asiatischen Land oder dem sonstigen Ausland bezogen werden? Frage 2. Welche in Hessen ansässigen Unternehmen unterliegen aufgrund der unter dem Punkt Nr.1 erfrag- ten Nicht-Abnahme ihrer eigens hergestellten medizinischen Schutzausrüstungsgegenstände/-mittel - einer drohenden insolvenzbedingten Schließung, - einer bereits erfolgten insolvenzbedingten Schließung, - der Entlassung von Mitarbeitern, oder - der Anmeldung von Kurzarbeit (bitte unter Nennung der erfragten Unternehmen und der Art der genannten Beeinträchtigung jeweils gesondert darstellen)? Eingegangen am 18. Juni 2020 · Ausgegeben am 23. Juni 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2634 Frage 3. Aus welchem Gründen werden nach Kenntnis der hessischen Landesregierung Schutzausrüstungs- gegenstände/-mittel von Seiten der Bundesregierung derzeit vornehmlich von asiatischen – anstelle von einheimischen - Unternehmen bezogen, wenn einheimische Unternehmen aufgrund der pande- miebedingten Einbrüche ihrer Wirtschaftsaktivität derzeit erst recht der Unterstützung im Wege der Abnahme der von ihnen hergestellten Produkte von Seiten der Bundesregierung bedürfen? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. Zudem wäre die Nennung entsprechender unternehmensbezogener Informationen im Hinblick auf das etwaige Geheimhaltungsinteresse der entsprechenden Unternehmen unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht möglich. Wiesbaden, 10. Juni 2020 Tarek Al-Wazir",
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