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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2336 HESSISCHER LANDTAG 21. 04. 2020 Kleine Anfrage Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (Freie Demokraten) Lebensgefährliche Funklöcher in der Wetterau und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Auf einem kilometerlangen Stück der Landstraße 3185 gibt es nicht nur kein Mobilfunknetz, sondern auch keinen Empfang für die Digitalfunkgeräte der Einsatzkräfte, die das BOS-Netz nutzen. Jüngst übten Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes in der Nähe eines Unfallschwer- punktes an der L3185 in Nidda-Fauerbach ein Unfallszenario, bei dem es aufgrund des fehlenden Mobilfunk- und BOS-Netzes Probleme mit der Kommunikation gab und deswegen die Alarmierung verspätet und die Kom- munikation der Einsatzkräfte mit der Leitstelle nur durch die Organisation von Meldeketten erfolgen konnte. Ende 2019 ereignete sich in unmittelbarer Nähe ein tödlicher Unfall, nach Aussagen der Einsatzkräfte kam es im Rahmen der Alarmierung bzw. der Koordination zu erheblichen Problemen mit der Kommunikation. Wie den Medien zu entnehmen ist, kam es auf dem o.g. Teilstück der L 3185 in den vergangenen Jahren zu insge- samt 45 Verkehrsunfällen. Darunter auch etliche Unfälle, bei denen jede Minute gezählt habe. Diverse Unfälle wurden nur durch das zufällige Vorbeifahren anderer Verkehrsteilnehmer entdeckt, bei anderen mussten die Ersthelfer die Unfallstelle verlassen und mit dem eigenen Fahrzeug einige Kilometer zurücklegen, um die Ein- satzkräfte zu alarmieren. Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Auf einem Teilstück der L 3185 zwischen den Ortsteilen Michelnau und Ober-Lais ereigneten sich im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2019 insgesamt 48 polizeilich registrierte Un- fälle. Bei 50 % dieser Verkehrsunfälle war Wild auf der Fahrbahn unfallursächlich. Zwei Verkehrs- unfälle ereigneten sich mit tödlichem Ausgang, wobei insgesamt drei Personen tödlich verletzt wur- den. Bei sieben weiteren Verkehrsunfällen wurden insgesamt acht Personen leicht verletzt. Um verletzten Personen und Rettungskräften eine optimale Kommunikation zu ermöglichen, setzt sich die Landesregierung kontinuierlich für die Optimierung der Funkversorgung ein. Das vom Land Hessen errichtete und betriebene einheitliche Digitalfunknetz für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ermöglicht eine Funkversorgung in 99,1 % der Flä- che des Landes Hessen. Dementsprechend ist weniger als ein Prozent der Landesfläche unterver- sorgt. Dies entspricht ca. 190 km² nicht zusammenhängender Fläche in überwiegend ländlichen und/oder nicht bebauten Bereichen. Hessen ist zudem das erste Bundesland, das bei der Einführung des Digitalfunks die Alarmierung einbezogen und so insbesondere die Anforderungen und Beson- derheiten der Alarmierung ehrenamtlicher Einsatzkräfte der Feuerwehr und der Hilfsdienste berück- sichtigte. Grund dafür ist u.a., dass das Digitalfunknetz eine höhere Ausfallsicherheit als die Netze kommerzieller Mobilfunknetzbetreiber aufweist. Das hessische Digitalfunknetz wird stetig durch den Bau von weiteren Freifeld-Basisstationen und den fortwährenden Aufbau von netzgebundenen Objektfunkanlagen verbessert und verdichtet, wodurch auch die Kommunikation an Gefahrenpunk- ten stetig optimiert wird. Dies inkludiert auch neue BOS-Funkstandorte zur Schließung der vorhan- denen Versorgungslücken im BOS-Funk im Teilbereich der L 3185 und somit im Bereich der Orts- lagen Ober-Lais, Fauerbach und Michelnau. So erfolgt aktuell eine Abstimmung, ob der von der Deutschen Telekom geplante neue Mobilfunkmast zwischen den Ortslagen Fauerbach und Schwick- artshausen ggf. auch als Standort für das BOS-Netz geeignet ist. Um das Vorgehen zur Verbesserung des BOS-Netzes und der Mobilfunkversorgung zwischen dem Land Hessen und den Netzbetreibern zu harmonisieren und möglichst hohe Synergien, bei- spielsweise durch die Nutzung gleicher Maststandorte, zu erzielen, findet ein regelmäßiger Aus- tausch zwischen dem Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, den Netzbe- treibern und dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport statt. Im Rahmen der Hessischen Mobilfunkvereinbarung (Mobilfunkpakt) haben die Mobilfunkunter- nehmen zugesichert, rund 800 Mobilfunkstandorte neu zu errichten und 4.000 Standorte umfas- Eingegangen am 21. April 2020 · Ausgegeben am 23. April 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2336 send zu modernisieren. Zudem sollen gemäß den Versorgungsauflagen der zurückliegenden Fre- quenzversteigerung weiße Flecken im Mobilfunknetz entlang der Landesstraßen bis spätestens Ende des Jahres 2024 geschlossen werden. Darüber hinaus befindet sich die hessische Förder- richtlinie zur Schließung der letzten „weißen Flecken“ gegenwärtig in der Finalisierung. Das Mobilfunkförderprogramm, für das Haushaltsmittel in Höhe von 50 Mio. € zur Verfügung stehen, soll zur Errichtung von bis zu 300 neuen Mobilfunkstandorten führen. Im Ergebnis werden diese Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung der Versorgung der „weißen Flecken“ führen. Zwar ist eine tatsächliche 100-%-Versorgung der Landesfläche mit Mobil- und Digitalfunk aus topografischen und funknetzplanerischen Gründen nicht möglich, die Kommunikation an der Ein- satzstelle wird jedoch weiterhin gewährleistet. So besteht alternativ zur netzgebundenen Kommu- nikation für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben jederzeit die Möglichkeit, auf die netzunabhängige direkte Kommunikation „Direkt-Mode (DMO)“ – d.h. direkt von Funk- gerät zu Funkgerät – oder auf eine sog. „Gateway-Schaltung“ zurückzugreifen. Durch den Di- rektbetrieb ist die Kommunikation an der Einsatzstelle – selbst bei einem Ausfall des Digitalfunk- netzes – weiterhin gewährleistet. Solche geeigneten Abhilfemaßnahmen bei Funkunterversorgun- gen im Rahmen der Kommunikation finden u.a. Berücksichtigung in jedem Einsatzkonzept der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, die somit auf jede Einsatzlage adäquat vorbereitet sind. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung wie folgt: Frage 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass es nicht nur im o.g. Teilbereich der L 3185 zu erheblichen Defiziten im Bereich der Netzabdeckung (Mobilfunk und BOS-Funk) gibt? Der Landesregierung ist bekannt, dass insbesondere auf einem Teilstück der L 3185 zwischen den Ortsteilen Michelnau und Ober-Lais im Kreuzungsbereich zur K 202 auf einer Länge von ca. 200 Metern Defizite im BOS-Funk vorhanden sind, eine Kommunikation ist hier bisher nicht sichergestellt. Im weiteren Teilbereich der L 3185 zwischen Michelnau und Ober-Lais ergab eine Vor-Ort-Messung im Ergebnis eine grundsätzliche Fahrzeugfunkversorgung im BOS-Netz. Er- gänzend bestehen punktuelle Defizite des BOS-Funks in den Ortslagen von Michelnau, Ober- Lais, Fauerbach und Schwickartshausen. Derzeit noch vorhandene Mobilfunklücken im Teilstück der L 3185 zwischen den Ortsteilen Mi- chelnau und Ober-Lais sind der Hessischen Landesregierung ebenfalls bekannt und werden gemäß den jeweiligen Ausbau- und/oder Fördermöglichkeiten geschlossen. Zum diesbezüglichen aktuel- len Sachstand wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Frage 2. Ist der Landesregierung bekannt, dass es aufgrund der o.g. Defizite nicht nur für Verunfallte zu lebensgefährlichen Situationen kommen kann? Der BOS-Funk wird stetig verbessert und weiter verdichtet. Auch werden aus diesem Grund die Versorgungsauflagen des Bundes, welche eine vollständige Mobilfunkabdeckung der Hauptver- kehrswege beinhalten, als zielführend und höchst sinnvoll erachtet. Etwaige Funkunterversorgungen finden zudem Berücksichtigung in den Einsatzkonzepten der Po- lizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, wodurch eine Kommunikation am Einsatzort gewährleistet bleibt. Die Einsatzkräfte werden für diese Fälle geschult, um geeignete Abhilfemaßnahmen treffen zu können. Auf die Vorbemerkung wird ergänzend verwiesen. Frage 3. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung der örtlichen Einsatzkräfte, in dem Bereich Nidda-Fauerbach mindestens eine Neuerrichtung eines Funkmastes für das BOS-Netz vorzuneh- men? Begründete Anliegen der Rettungskräfte finden die Unterstützung der Landesregierung: Eine Ver- besserung der Funkversorgung für diesen Bereich wird daher angestrebt. Zum aktuellen Sach- stand wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Frage 4. Wie will die Landesregierung kurzfristig weißen Flecken im Mobilfunk- und BOS-Netz in der Wetterau Einhalt gebieten? Frage 5. Wie will die Landesregierung langfristig weißen Flecken im Mobilfunk- und BOS-Netz in der Wet- terau Einhalt gebieten? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung forciert den hessenweiten Lückenschluss im Mobilfunk und BOS-Netz und somit auch im Wetteraukreis. Die im Juni 2019 beendete Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen aus den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz formulieren als Versorgungsauflagen die Bereitstellung einer Bandbreite von min- destens 100 Mbit/s bis Ende 2022 für mindestens 98 % der Haushalte je Bundesland, aller Bun- desautobahnen sowie auf den wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwegen. Ergänzend soll die",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2336 3 Bereitstellung von mindestens 100 Mbit/s bis Ende 2024 für alle übrigen Bundes-, Landes- und Staatsstraßen erfolgen. Für die wichtigsten Wasserstraßen sowie die übrigen Schienenwege soll eine Versorgung von mindestens 50 Mbit/s bis spätestens Ende 2024 garantiert werden. Neben den Versorgungsauflagen, deren Einhaltung von der Bundesnetzagentur kontrolliert wird, befindet sich die hessische Förderrichtlinie zur Schließung der letzten „weißen Flecken“ gegen- wärtig in der Finalisierung. Für das Mobilfunkförderprogramm stehen Haushaltsmittel in Höhe von 50 Mio. € zur Verfügung. Dies soll zur Errichtung von bis zu 300 neuen Mobilfunkstandorten führen und wird voraussichtlich im Jahr 2020 anlaufen. Im Rahmen der Hessischen Mobilfunkvereinbarung (Mobilfunkpakt) haben die Mobilfunkunter- nehmen darüber hinaus zugesichert, rund 800 Mobilfunkstandorte neu zu errichten und 4.000 Standorte umfassend zu modernisieren. Dieser Schritt dient ebenfalls der deutlichen Verbesserung der Versorgung. Zusätzlich erfolgt derzeit eine Anpassung der Hessischen Bauordnung. Dadurch soll die Anzahl der notwendigen Genehmigungsverfahren reduziert werden, was gleichfalls Anreize für einen verstärkten marktgetriebenen Ausbau schaffen soll. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Bereich der Ministerin für Di- gitale Strategie und Entwicklung, den Netzbetreibern und dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport statt, um das Vorgehen zur Verbesserung des BOS-Netzes und der Mobilfunkver- sorgung zwischen dem Land Hessen und den Netzbetreibern zu harmonisieren und möglichst hohe Synergien, beispielsweise durch die Nutzung gleicher Maststandorte, zu erzielen. Frage 6. Bis wann soll der Teilbereich der L 3185, der nachweislich ein Unfallschwerpunkt ist, durch Mo- bilfunk- und BOS-Netz abgedeckt sein? Im Teilbereich der L 3185 und somit im Bereich der Ortslagen Ober-Lais, Fauerbach und Mi- chelnau hatte sich die Hessische Polizei bereits im September 2019 an die für die Funknetzplanung zentral verantwortliche Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) gewandt und ein Prüfverfahren zur möglichen Optimierung des BOS-Funks initiiert. Im Ergebnis sind zur Schließung der vorhandenen Versorgungslücken im BOS-Funk dort voraussichtlich nicht nur eine, sondern zwei Neubaumaßnahmen von BOS- Funkstandorten erforderlich. Eine Vor-Ort-Betrachtung dieser Ortslagen fand am 30. Januar 2020 statt. Mit den gewonnenen Erkenntnissen wurden die erforderlichen Standortakquisitionen angestoßen. Sofern eine vertragliche Sicherung der erforderlichen Grundstücke möglich ist, erfolgt die Realisierung im Anschluss. Die umfänglichen Beteiligungsverfahren öffentlicher Stellen und der BDBOS sind dabei zu berücksich- tigen, eine Kontaktaufnahme mit der Kommune und dem Landkreis ist bereits erfolgt. Gemäß den Versorgungsauflagen der zurückliegenden Frequenzversteigerung sollen weiße Fle- cken im Mobilfunknetz entlang der Landesstraßen bis spätestens Ende des Jahres 2024 geschlos- sen werden. Aktuell plant die Deutsche Telekom den Bau eines neuen Mobilfunkmastes zwischen den Ortsla- gen Fauerbach und Schwickartshausen und steht bereits mit dem Bürgermeister der Stadt Nidda in Kontakt. Ergänzend erfolgt aktuell die Abstimmung, ob dieser Mobilfunkmast ggf. auch als Standort für das BOS-Netz geeignet ist. Frage 7. Bis wann soll die lückenlose Netzabdeckung in der Wetterau erfolgt sein? Die aktuelle Versorgungsstatistik des BOS-Netzes weist für über 99 % der Gesamtfläche Hessens eine Fahrzeugfunkversorgung sowie eine Handsprechfunkversorgung auf Freiflächen auf. Eine lückenlose 100-%-Versorgung, insbesondere in nicht besiedelten Flächen, mit BOS- Digitalfunk und Mobilfunk ist landesweit und somit auch in der Wetterau aufgrund der Gelände- topografie und der physikalischen Grundlagen der Ausbreitung von Funkwellen nicht möglich. Hinsichtlich der Gewährleistung der Kommunikation am Einsatzort wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Wiesbaden, 16. April 2020 Peter Beuth",
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