HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178882/?format=api",
"id": 178882,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/178882-altlastensanierung-in-richelsdorf/",
"title": "Altlastensanierung in Richelsdorf",
"slug": "altlastensanierung-in-richelsdorf",
"description": "",
"published_at": "2019-12-10T00:00:00+01:00",
"num_pages": 4,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/25/da/c0/25dac03c87d443e5a0f1f26cb0f7715d/23465a080298eb3fdaf91fdac6297f38be7d8e37.pdf",
"file_size": 249184,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/25/da/c0/25dac03c87d443e5a0f1f26cb0f7715d/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/25/da/c0/25dac03c87d443e5a0f1f26cb0f7715d/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/6/01426.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": "Microsoft® Office Word 2007",
"subject": null,
"producer": "Microsoft® Office Word 2007",
"publisher": "Hessischer Landtag",
"reference": "20/1426",
"foreign_id": "he-20/1426",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://hessischer-landtag.de/"
},
"uid": "25dac03c-87d4-43e5-a0f1-f26cb0f7715d",
"data": {
"category": null,
"publisher": "he",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "20"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=178882",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-07-25 08:27:16.900763+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178882/?format=api",
"number": 1,
"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1426 HESSISCHER LANDTAG 10. 12. 2019 Kleine Anfrage Torsten Felstehausen (DIE LINKE) vom 23.10.2019 Altlastensanierung in Richelsdorf und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung Fragesteller: In der „Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen“ vom 17.09.2019 wird über die Altlastensanierung in Richelsdorf berichtet: Quelle: https://www.hna.de/lokales/rotenburg-bebra/richelsdorf-arsen-grundstuecken-eigentuemer- sanierung-verantwortlich-zr-13124077.amp.html#aoh=15713101175983&referrer=https%3A%2F%2F www.google.com&_tf=Von%20%251%24s) Demnach sind nach Auskunft des Regierungspräsidiums Kassel 23 von 52 Grundstücke bis zu einem Meter Tiefe so stark mit Arsen und anderen Bodengiften belastet, dass sie saniert werden müssen. Nach derzeitigem Kenntnisstand müssen die Anwohner die notwendigen Kosten selbst tragen, obwohl sie nicht Verursacher der Kontamination sind. Die Altlasten gehen auf den Kupferbergbau sowie die chemische Produktion auf dem ehemaligen Gelände der Richelsdorfer Hütte, welches bereits 1993 zur Altlast erklärt wurde, zurück. Vorbemerkung Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Die Boden- und Grundwasserkontamination mit Schwermetallen und Arsen im Umfeld der Ri- chelsdorfer Hütte sind auf zwei Nutzungsepochen des Standortes zurückzuführen. Mindestens seit Anfang des 16ten Jahrhunderts fand die Verhüttung von Kupfer-, Nickel und Kobalterzen statt. Seit 1925 wurden auf dem Standort Weißpigmente (Blanc fixe und Lithopone) hergestellt. Hierzu wurden Schwerspat, Glaubersalze und Zinkerze verarbeitet. Aus der Halde mit den zinkhaltigen Abfällen werden über das Sicker- und Grundwasser erhebli- che Schwermetallfrachten in das Grundwasser ausgetragen. Aufgrund der sanierungsrelevanten Beeinflussung des Grundwassers wurde 1991 bis 1993 sukzessive das gesamte Gelände zur Alt- last erklärt. Zur Verhinderung des Austrags der schwermetallhaltigen Wässer aus der Halde und den Auffüllungen im Werksgelände werden bereits seit Anfang 1992 Maßnahmen zur Gefahren- abwehr betrieben (z.B. hydraulische Sicherung des Grundwasserabstroms, Umlegung des Wei- hebachs, Verfüllung alter Werkstollen, Herstellung einer ca. 20 cm mächtigen Kalkschotter- schicht auf der Halde). Die Halde ist zu sanieren. Die Sanierungsplanung sieht für den Bereich der Rückstandshalde eine Sicherung mittels Oberflächenabdichtung sowie eine Umlagerung des im Grundwasser ste- henden Haldenfußes vor. Weiterhin sind der Fortbetrieb der hydraulischen Sicherung und die Überwachung der Schadensentwicklung vorgesehen. Neben der Halde wurde durch ergänzende Recherchen zur Bergbau- und Hüttenhistorie eine Pochmühle, in der Erze zerkleinert wurden, als weiterer umweltrelevanter Standort identifiziert. Die erhöhten Arsengehalte im Boden entlang des Verlaufs des Baches Weihe in Richtung der Ortslage Richelsdorf sind im Wesentlichen auf Abfallprodukte zurückzuführen, die im Rahmen der Kupfer- und Kobaltverhüttung angefallen sind. Zur Erkundung der Expositionspfade Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze (d.h. für den Übergang der Schadstoffe vom Boden in den Menschen bzw. die Pflanze) wurden von 2016 bis 2019 in mehreren Schritten Bodenuntersuchungen im abstromigen Weihebachtal durchgeführt. Die Untersuchungen haben ergeben, dass über den gesamten Ortsbereich von Richelsdorf schäd- liche Bodenveränderungen festzustellen sind. In einer zusammenfassenden Sachverhaltsermittlung wurde 2019 festgestellt, dass ergänzend zur geplanten Sicherung der Rückstandshalde auf mehreren Teilflächen im abstromigen Weihetal Maßnahmen zum Schutz der Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze erforderlich Eingegangen am 10. Dezember 2019 · Bearbeitet am 10. Dezember 2019 · Ausgegeben am 13. Dezember 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/25/da/c0/25dac03c87d443e5a0f1f26cb0f7715d/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178882/?format=api",
"number": 2,
"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1426 sind. Eine mögliche Sanierungsvariante stellt die Dekontamination durch Bodenaushub bis in eine Tiefe von 50 cm zur Unterbrechung des Wirkungspfads Boden-Mensch dar. Welche Maß- nahmen im Einzelfall notwendig sind, wird vom Regierungspräsidium Kassel noch geprüft. Frage 1. Welche Schadstoffe wurden auf welchen Grundstücken festgestellt und wie hoch war die jeweilige Belastung? Im Rahmen der durchgeführten Bodenuntersuchungen wurden für das Halbmetall Arsen bewer- tungsrelevante Belastungen festgestellt. Für sonstige Elemente aus der Stoffgruppe der Schwer- metalle, insbesondere für die Parameter Zink und Cadmium, liegen ausschließlich Nachweise kleinräumiger, punktuell erhöhter Stoffgehalte vor, die hinsichtlich der Wirkungspfade Boden- Mensch oder Boden-Nutzpflanze nicht weiter relevant sind. Die Gemeinde und die Grundstückseigentümer wurden über die Untersuchungsergebnisse unter- richtet. Es wurde Ihnen mitgeteilt, ob sich der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen bestä- tigt hat oder nicht. Bei positivem Befund wurde von der HIM, die im Auftrag des Landes das Projekt durchführt, darauf hingewiesen, dass zur Verifizierung des Sachverhalts in Abstimmung mit dem RP Kassel weiterführende Überlegungen zum weiteren Vorgehen erforderlich sind. Frage 2 Wie hoch sind die zulässigen Grenzwerte für die jeweils gefundenen Schadstoffe? Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) nennt für die Wirkungspfade Boden-Mensch, Boden-Nutzpflanze und Boden-Grundwasser Prüf- und Maßnahmenwerte. Wer- den Prüfwerte überschritten, ist durch einzelfallbezogene Prüfung festzustellen, ob eine schädli- che Bodenveränderung vorliegt. Für die Entscheidung, ob weiterführende Schritte eingeleitet werden müssen, ist hier vor allem der Wirkungspfad Boden-Mensch von Bedeutung. Für diesen Wirkungspfad sind in der BBodSchV Prüfwerte aufgeführt. Auf Basis der Prüfwerte wurden u.a. anhand von Untersu- chungen zur Resorptionsverfügbarkeit (Bioverfügbarkeitsuntersuchungen) vorsorgebegründete Maßnahmenwerte (vMW) für die Nutzungskategorien Kinderspielflächen, Wohngebiete und Park- und Freizeitflächen abgeleitet. Es wird gutachterlich empfohlen, bei einer flächenhaften Überschreitung der vMW Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen. Die abgeleiteten vMW sind in folgender Tabelle 1 dargestellt: Tabelle 1: Vorsorgebegründer Maßnahmenwerte für Arsen Vorsorgebegründeter Nutzungskategorie Prüfwert der BBodschV Maßnahmenwert Kinderspielflächen 25 mg/kg 40 mg/kg Wohngebiete 50 mg/kg 80 mg/kg Park- und Freizeitflächen 125 mg/kg 200 mg/kg Frage 3. Welche Maßnahmen werden bis zum Beginn der Sanierung getroffen bzw. angeordnet? Nach Maßgabe der Anforderungen in § 5 BBodSchV können verschiedene Varianten zur Unter- brechung des Expositionspfades Boden-Mensch auf den belasteten Flächenbereichen ausgearbei- tet werden. Dies können Dekontaminations-, Sicherungs- oder Schutz- und Beschränkungsmaß- nahmen sein. Ziel ist, dass von den im Boden vorhandenen bzw. verbleibenden Schadstoffen dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens sind bereits Maßnahmen ergriffen worden. Im Jahr 2003 wurden die betroffenen Anlieger über Nutzungseinschränkungen des Weihebach-Wassers durch die Gemeinde Wildeck informiert. Dies wurde 2016 wiederholt. Zu Beginn der Erkundungskampagnen in 2016 wurden für die Anwohner in Richelsdorf im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung allgemeine Verhaltens-, Anbau- und Verzehrempfeh- lungen ausgesprochen, die eine mögliche Gefährdung auf ein Mindestmaß reduzieren. Wegen erhöhter Arsengehalte wurde der Zugang zu einer Minigolfanlage und einem Kinder- spielplatz zum Schutz der Anwohner vorsorglich gesperrt. Das Regierungspräsidium Kassel wird für die einzelnen Privatgrundstücke feststellen, welche vorsorgebegründeten Maßnahmen notwendig sind. Hierzu sind u.a. im Einzelfall die Exposi- tionsannahmen (z.B. Zustand der Fläche, tatsächliche Nutzungsmöglichkeiten, Nutzergruppen) zu überprüfen. Außerdem werden vom Land Hessen derzeit Verkehrswertschätzungen durch den Gutachterausschuss Hersfeld-Rotenburg angestrengt.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/25/da/c0/25dac03c87d443e5a0f1f26cb0f7715d/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178882/?format=api",
"number": 3,
"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1426 3 Weiterhin wird eine Anhörung der betroffenen Grundstückseigentümer erfolgen. Sofern nahe- liegend oder erforderlich wird den Eigentümern empfohlen, den belasteten Boden auszutau- schen. Die Empfehlung ist auch darin begründet, dass bis zum Jahr 2022 eine Umlagerung von belastetem Bodenmaterial auf die vom Land zu sanierende Rückstandshalde der Richelsdorfer Kupferhütte möglich ist und somit erhebliche Kosten für eine externe Entsorgung vermieden werden können. Frage 4. Bis wann wird ein Gesamtsanierungsplan erstellt und veröffentlicht? Der Sanierungsplan für die Rückstandshalde wurde von der HIM (die für das Land die Sanie- rung durchführt) 2016 zur Prüfung und Genehmigung an die zuständige Behörde, das Regie- rungspräsidium Kassel, übergeben. Die Genehmigung wurde mit Blick auf die Feststellungen im abstromigen Weihebachtal und in der Ortslage von Richelsdorf vorerst zurückgestellt. Die Gemeinde Wildeck hat für die belasteten Grundstücke im Gemeindeeigentum 2019 eine Sa- nierungsplanung beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht. Für die Grundstücke im Privatbesitz ist noch nicht abschließend geklärt, welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr notwendig sind. Sofern Sanierungsbedarf festgestellt wird, muss jeder Sa- nierungsverantwortliche für sein Grundstück einen Sanierungsplan erstellen. Zur Effizienzstei- gerung und Kosteneinsparung besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen Sanierungsplan zu fordern, der mehrere Grundstücke umfasst. Inwieweit sich ein solches Instrument anbietet, kann zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der noch offenen Fragen zu den tatsächlich notwendigen Maß- nahmen nicht bewertete werden. Frage 5. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Hessische Landesregierung für die Sanierung aller betrof- fenen Grundstücke? Eine Abschätzung der Gesamtkosten für die notwendigen Maßnahmen auf den belasteten Flä- chenbereichen ist noch nicht möglich. Frage 6. Wie hoch ist der Teil der Kosten, der von den aktuellen Grundstückseigentümerinnen und Grund- stückseigentümern zur Sanierung geleistet werden soll? Seit Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) im Jahr 1999 können grundsätz- lich alle in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen zur Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen herangezogen werden. Neben dem Grundstückseigentümer (dem sog. Zustandsstörer) sind dies u.a. der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast (Handlungsstörer), dessen Gesamtrechtsnachfolger oder der Inhaber der tatsächli- chen Gewalt. Die bis dahin geltende Regelung in Hessen, dass gutgläubige Eigentümer nicht haften, wurde durch § 4 BBodSchG verdrängt, denn Bundesrecht bricht Landesrecht. Ein he- ranziehbarer Verursacher oder dessen Gesamtrechtsnachfolger sind nicht festgestellt, so dass grundsätzlich von der Sanierungsverantwortlichkeit der Eigentümer für ihre Grundstücke auszu- gehen ist. Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 16.2.2000, 1 BvR 242/91) die Zustandshaftung des gutgläubigen Eigentümers begrenzt. Anhaltspunkt für die Höhe der Haftung ist der Wert des sanierten Grundstücks einschließlich Gebäude. Wird eine Sanierung im Wege der Ersatzvornahme durchgeführt oder angeordnet und übersteigen die Sanierungskosten diese Haftungsgrenze, hat die Behörde diese Kosten zu tragen. Die genauen Haftungsgrenzen müssen im Einzelfall festgesetzt werden. Die Landesregierung ist bemüht keine unbilligen Här- ten entstehen zu lassen. Frage 7. Welche Erkenntnisse liegen der Hessischen Landesregierung über den Verursacher und den Zeit- punkt der Kontamination vor? Ausweislich der im Rahmen der Altlastensanierung in Richelsdorf angefertigten Gutachten sind die Arsenbelastungen vorwiegend den ehemaligen Tätigkeiten des Kupferbergbaues aus dem 17. bis 19. Jahrhundert zuzuordnen. Aufgrund der Bergbauhistorie in Richelsdorf kommen mehrere Verursacher in Betracht, die an der Bodenkontamination zumindest mitgewirkt haben. Frage 8. Sollte der Verursacher nicht mehr regresspflichtig gemacht werden können, wer ist Rechtsnach- folger des Verursachers? Ein Gesamtrechtsnachfolger des oder der Verursacher ist dem Land nicht bekannt.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/25/da/c0/25dac03c87d443e5a0f1f26cb0f7715d/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178882/?format=api",
"number": 4,
"content": "4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1426 Frage 9. Welche Unterstützung wird die Hessische Landesregierung den betroffenen Grundstückseigentü- merinnen und Grundstückseigentümern bei der Sanierung anbieten? Die Gemeinde und die privaten Grundstückseigentümer werden vom Land Hessen umfassend unterstützt und beraten. Hierzu wurde die Gemeinde sowie die Richelsdorfer Bürgerinnen und Bürger vor Beginn der Untersuchungskampagne(n) durch eine Bürgerinformationsveranstaltung über das geplante Vorgehen informiert. Der Informationsfluss wurde durch regelmäßige Be- sprechungen und Abstimmungen mit der Gemeinde, weitere öffentliche Informationsabenden sowie persönliche Gespräche mit den Grundstückseigentümern durchgehend aufrechterhalten. Weiterhin wurde in den Jahren 2016 bis 2019 ein mehrstufiges Untersuchungskonzept zur Iden- tifikation, Erkundung und Bewertung potenzieller Verdachtsflächen in der Ortslage von Ri- chelsdorf mit Landesmitteln aufgestellt und umgesetzt. Zudem wurden zur ergänzenden Bewer- tung der Gefährdungssituation Resorptionsversuche an Standortmaterial sowie ein Humanbio- monitoring durchgeführt. Das Land hat sich ferner von Beginn an dafür eingesetzt, dass Bodenmaterial aus ggfs. erforder- lichen Bodenaustauschmaßnahmen der öffentlichen und privaten Grundstücke auf die Rück- standshalde umgelagert werden kann. Zu diesem Zweck wurde die Sanierung der Rückstands- halde auf dem Werksgelände vorerst zurückgestellt. Dadurch würden sich die diesbezüglichen Kosten maßgeblich verringern. Wiesbaden, 2. Dezember 2019 Priska Hinz",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/25/da/c0/25dac03c87d443e5a0f1f26cb0f7715d/page-p4-{size}.png"
}
]
}