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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2430 HESSISCHER LANDTAG 01. 04. 2020 Kleine Anfrage Dr. Frank Grobe (AfD) und Heiko Scholz (AfD) vom 17.02.2020 Verfahrensstand hinsichtlich Neubesetzung der Stelle des Geschäftsführers der HessenFilm und Medien GmbH – Teil II und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Fragesteller: Vertreter des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst brachten am 24. Oktober 2019 im Rahmen des öffentlichen Teils der Sitzung des Landtagsausschusses für Wissenschaft und Kunst zur Kenntnis, dass die Geschäftsführung der HessenFilm und Medien GmbH übergangsweise von Herrn Ministerialdirigent Günter S. übernommen werde und zugleich ein Bewerbungsverfahren zur dauerhaften Besetzung dieser Position durch- geführt werde. In der zugehörigen Stellenausschreibung vom 16. November 2019 wird das Ende der Bewerbungsfrist auf den 15. Dezember 2019 datiert. Herr S. übt seit Ende September 2019 die Geschäftsführung der HessenFilm und Medien GmbH aus. Gegenwärtig ist nicht bekannt, ob in absehbarer Zeit die Geschäftsführung neu besetzt werden kann. Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst ließ des Weiteren verlautbaren, dass sich Vertreter desselben mit dem abberufenen und freigestellten Geschäftsführer der HessenFilm und Medien GmbH, Herrn Professor Dr. Hans Joachim M., z.Zt. zwecks Auflösung seines Arbeitsvertrages im Gespräch befänden. Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Nach der Abberufung von Herrn Professor Hans Joachim M. als Geschäftsführer der HessenFilm und Medien GmbH am 24. September 2019 hat der Aufsichtsrat am 15. Oktober 2019 im Rahmen einer Sitzung den Auswahlprozess zur Nachbesetzung der Geschäftsführung erörtert. In dieser Sitzung hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass die Nachbesetzung der Stelle öffentlich ausge- schrieben wird und ein zweistufiger Auswahlprozess stattfindet. Er legte fest, dass zunächst eine Vorauswahl durch eine Vorauswahlkommission erfolgt und dann auf Basis der Empfehlungen der Vorauswahlkommission der Aufsichtsrat abschließend entscheidet. Dieser Auswahlprozess hat, wie vom Aufsichtsrat beschlossen, stattgefunden. Er wurde mit dem Beschluss des Aufsichtsrates zur Bestellung von Frau Anna S. als neue Geschäftsführerin am 19. Februar 2020 beendet. Frau S. ist zurzeit Direktorin des Kuratoriums junger deutscher Film in Wiesbaden. Sie über- nimmt zum 1. Mai 2020 die Leitung der hessischen Filmförderung. Wir wollen gemeinsam mit ihr neue künstlerische Perspektiven erschließen, den Nachwuchs fördern und den Filmstandort entwickeln. Als langjährige Leiterin des Kuratoriums junger deutscher Film, das insbesondere Nachwuchsregisseurinnen und -regisseure sowie Nachwuchsautorinnen und -autoren fördert, bringt sie das richtige Gespür für Talente und ihre Bedürfnisse mit. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Übt Herr Günter S. zusätzlich zur Geschäftsführung der HessenFilm und Medien GmbH weiterhin seine bisherige Tätigkeit als Ministerialdirigent aus? Wenn ja, wie begründet das Ministerium für Wissenschaft und Kunst die Besetzung zweier Stellen durch ein und dieselbe Person? Wenn nein, welche Vertretungsregelung für Herrn S. wurde seitens des Ministeriums realisiert? Der Beamte übt weiterhin seine bisherigen Tätigkeiten als Ministerialdirigent im Hessischen Mi- nisterium für Wissenschaft und Kunst in einem Umfang von 40 % aus. Der Beamte wurde nach § 20 Abs. 1 BeamtStG in einem Umfang von 60 v.H. zur Wahrnehmung der Funktion des Ge- schäftsführers der HessenFilm und Medien GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main zugewiesen. Eingegangen am 1. April 2020 · Ausgegeben am 2. April 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2430 Herr Günter S. war im Rahmen seiner früheren Aufgaben als Abteilungsleiter Kultur im Minis- terium auch mit der Film- und Medienförderung betraut. Daher war davon auszugehen, dass er sich in die Interimsgeschäftsführung der HessenFilm und Medien GmbH sehr schnell einarbeiten kann. Da die Interimsphase zeitlich kurzgehalten werden sollte und es währenddessen lediglich um die Fortführung des laufenden Geschäfts der Gesellschaft geht, erfolgte die Zuweisung nur zu einem Anteil. Frage 2. Bei Bejahung von Frage 1: Wie setzen sich die monatlichen Bezüge von Herrn S. aufgrund seiner beiden Tätigkeiten zusammen? Der Beamte wird als Ministerialdirigent nach Besoldungsgruppe B 6 HBesG besoldet. Frage 3. Bei Verneinung von Frage 1: Welches Procedere kam bei der Besetzung der Vertretungsstelle zur Anwendung? Frage 4. Bei Verneinung von Frage 1: Erfolgte die Besetzung der Vertretungsstelle durch einen Mitarbeiter des Ministeriums oder wurde hierzu eine externe Person berufen? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Im Hes- sischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst wurde keine Vertretungsstelle besetzt. Frage 5. Welches Stadium haben die Gespräche des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Auflösung des Arbeitsvertrages mit Herrn Professor Dr. M. inzwischen erreicht? Der Geschäftsführerdienstvertrag mit Herrn Professor M. wurde auf Beschluss des Aufsichtsrates durch die Aufsichtsratsvorsitzende gekündigt. Herr Professor M. hat ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung gegen die Gesellschaft eingeleitet. Das Ver- fahren läuft noch. Frage 6. Unter Bezugnahme auf Frage 5: Welche Kosten sind hierdurch bis zum jetzigen Zeitpunkt aufge- laufen (bitte nach Kostenarten, wie z.B. Anwaltskosten, Reisekosten usw., aufschlüsseln)? Bei der HessenFilm und Medien GmbH sind bis zum Stand Ende Februar 2020 folgende Kosten entstanden: Rechts- und Beratungskosten: 23.523,76 €, Kosten des Auswahlverfahren zur Nachbesetzung der Geschäftsführung: 14.151,97 €, Sonstige Kosten: 83,80 €. Im Ministerium für Wissenschaft und Kunst sind bis zum Stand Ende Februar 2020 keine zusätz- lichen Kosten entstanden. Frage 7. Unter Bezugnahme auf Frage 5 und Frage 6: Welche zusätzlichen Kosten sind bis zur vollzogenen Auflösung des Arbeitsvertrages zu erwarten (bitte begründete Schätzwerte für Kostenarten wie z.B. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gehaltsnachzahlungsaufwendungen, Abfindungshöhe usw. angeben)? Zum jetzigen Zeitpunkt können keine begründeten Schätzwerte geliefert werden. Frage 8. Gibt es seitens des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Bestrebungen, z.B. im Hinblick auf Minimierung der Verfahrenskosten, um eine Einigung im beiderseitigen Einvernehmen mit Herrn Professor Dr. M. zu erzielen? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bzw. werden hierzu ergriffen? Wenn nein, warum nicht? Etwaige Regelungen wären zwischen Herrn Professor M. und der Gesellschaft zu treffen. Da die Gesellschaft im Wesentlichen mit öffentlichen Mitteln finanziert ist, gelten für sie generell die Grundsätze des wirtschaftlichen und sparsamen Handelns. Da das Verfahren noch nicht abge- schlossen ist, können zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte gegeben werden. Frage 9. Fungiert der im Haushaltsentwurf veranschlagte Mehrbedarf für die institutionelle Förderung der HessenFilm und Medien GmbH in Höhe von 59.000 € vollständig oder teilweise zur Erhöhung der Bezüge ihres neu zu berufenden Geschäftsführers? Wenn ja, welcher Anteil der genannten Förder- summe kommt hierfür mit welcher Begründung zum Einsatz? Falls nein, welchem Zweck dient diese Fördersumme? Nein. Im Rahmen des Haushalts 2020 ist geplant, der HessenFilm und Medien GmbH 59.000 € zusätzlich zum Ausgleich von Tarifsteigerungen zu bewilligen, da alle Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter – mit Ausnahme der Geschäftsführung – in Anlehnung an den Tarifvertrag des Landes vergütet werden. Wiesbaden, 17. März 2020 Angela Dorn",
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