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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/252 HESSISCHER LANDTAG 11. 04. 2019 Kleine Anfrage Alexandra Walter (fraktionslos) vom 27.02.2019 Hessisches Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragestellerin: In seiner Regierungserklärung vom 26. Februar 2019 kündigte Innenminister Peter Beuth an, dass in Hessen ein eigenes Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum geschaffen werden solle. 2012 wurde das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) für Polizei und Nach- richtendienste auf Bundes- und Länderebene zur Bekämpfung des Rechts-, Links- und Ausländerextremis- mus/-terrorismus sowie der Spionageabwehr ins Leben gerufen. Die Landesämter für Verfassungsschutz und die Landeskriminalämter verfügen somit bereits über eine breit gefächerte Kommunikations- und Informa- tionsplattform. Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Die aktuelle Gefährdungs- und Bedrohungslage in Europa und Deutschland stellt alle Sicherheits- behörden vor große Herausforderungen und erfordert mehr denn je phänomenübergreifend eine intensive Zusammenarbeit sowie einen reibungslosen Informationsaustausch zwischen diesen. Beim Hessischen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (HETAZ) handelt es sich um eine standardisierte Kommunikations-, Informations- und Kooperationsplattform auf Leitungs- ebene – angesiedelt beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen –, an der Vertreterin- nen und Vertreter des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA), des LfV Hessen, der General- staatsanwaltschaft Frankfurt sowie der Staatsanwaltschaft Frankfurt ständig teilnehmen. Neben diesen ständigen Teilnehmern können anlassbezogen weitere hessische – insbesondere auch kommunale – Behörden, wie etwa Ausländerbehörden, Jugendämter oder örtliche Polizeibehör- den, hinzugezogen werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin der Justiz wie folgt: Frage 1. Mit welchen besonderen Kompetenzen soll das hessische Extremismus- und Terrorismusabwehr- zentrum ausgestattet werden, die nicht vom GETZ übernommen werden können? Mit dem HETAZ stellen Polizei, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft im Rahmen der rechtlichen Vorgaben unter besonderer Berücksichtigung des informationellen Trennungsprin- zips eine engere Zusammenarbeit und einen ergebnisorientierten Informations- und Erfahrungs- austausch sicher. Durch die Beteiligung weiterer Behörden am standardisierten Austausch kann der Kreis der Beteiligten abhängig vom konkreten Sachverhalt auf über die Sicherheitsbehörden hinaus betroffene Behörden erstreckt werden. Damit wird der Gedanke des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) und des Ge- meinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) auf die hessische Landes- ebene – fokussiert auf Gefährdungs- und Bedrohungssachverhalte vor Ort und zugeschnitten auf hessische Bedarfe – übertragen und diese Gefährdungs- und Bedrohungslagen mit all denjenigen hessischen Stellen und Behörden thematisiert und abgestimmt, die für die Umsetzung konkreter Maßnahmen im Land zuständig sind. Durch einen effektiven Austausch der beteiligten Behörden kann das HETAZ darüber hinaus zur Abstimmung einer hessischen Position bei bundesweiten bzw. über die hessischen Grenzen hinausgehenden Sachverhalten dienen und so den hessischen Belangen in Gremien wie dem GTAZ oder dem GETZ noch effektiver zur Berücksichtigung verhelfen. Eingegangen am 11. April 2019 · Bearbeitet am 11. April 2019 · Ausgegeben am 15. April 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/252 Frage 2. Befindet sich das hessische Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum bereits im Aufbau? Frage 3. Wann wird das hessische Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum seine Arbeit aufnehmen? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das HETAZ wurde am 11. März 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt und hatte am selben Tag seine konstituierende Sitzung. Frage 4. Wie viele Arbeitsstellen sind für das hessische Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum vorgesehen? An den Sitzungen des HETAZ nehmen Vertreterinnen und Vertreter der ständig beteiligten so- wie optional hinzugezogenen Behörden teil. Es unterhält eine Geschäftsstelle, welche beim LfV Hessen angesiedelt ist. Die Geschäftsstelle wird durch zwei Mitarbeiter betreut. Frage 5. Welche Kosten sind für den Aufbau des hessische Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum veranschlagt? Da es sich beim HETAZ um eine Kommunikations- und Informationsaustauschplattform handelt und nicht um eine eigenständige Behörde, verfügt es über keine eigenen finanziellen Mittel. Wiesbaden, 3. April 2019 Peter Beuth",
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