HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178921/",
"id": 178921,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/178921-friseursalons-mit-und-ohne-meisterbrief-in-hessen/",
"title": "Friseursalons mit und ohne Meisterbrief in Hessen",
"slug": "friseursalons-mit-und-ohne-meisterbrief-in-hessen",
"description": "",
"published_at": "2020-03-09T00:00:00+01:00",
"num_pages": 4,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/af/5e/91/af5e91a784974c20a0e801517638b4f6/02924b828bfe5ddfe408ecc411e1c189cca103ab.pdf",
"file_size": 334689,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/af/5e/91/af5e91a784974c20a0e801517638b4f6/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/af/5e/91/af5e91a784974c20a0e801517638b4f6/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/9/02029.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": "Microsoft® Word 2016",
"subject": null,
"producer": "Microsoft® Word 2016",
"publisher": "Hessischer Landtag",
"reference": "20/2029",
"foreign_id": "he-20/2029",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://hessischer-landtag.de/"
},
"uid": "af5e91a7-8497-4c20-a0e8-01517638b4f6",
"data": {
"category": null,
"publisher": "he",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "20"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=178921",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-07-25 08:27:30.599397+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178921/",
"number": 1,
"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2029 HESSISCHER LANDTAG 09. 03. 2020 Kleine Anfrage Heiko Scholz (AfD), Andreas Lichert (AfD), Arno Enners (AfD) und Klaus Gagel (AfD) vom 16.01.2020 Friseursalons mit und ohne Meisterbrief in Hessen und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Der Friseurberuf ist ein Handwerk, bei dem die Meisterpflicht besteht. Ausnahmen sind möglich, wenn jemand: - aufgrund seiner Erfahrung als Friseur eine Ausübungsberechtigung (§ 7 HwO) bei der Handwerkskam- mer erhalten hat, - oder sich aufgrund seines speziellen Friseur-Konzeptes eine Ausnahmebewilligung (§8 HwO) bei der Handwerkskammer eingeholt wurde, - oder wenn er einen Meister als Betriebsleiter einstellt. Manche Handwerkskammern erteilen eine Ausnahmebewilligung für \"Herrenfriseure\". Die Friseurleistungen dürfen dann eingeschränkt ausgeübt werden. Zu den erlaubten Leistungen zählen zumeist Haare waschen, schneiden, föhnen (auch bei Frauen und Kindern) sowie Bartrasur. Allerdings sind Leistungen wie Haare fär- ben und der Umgang mit sonstigen Chemikalien nicht erlaubt. Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Die Ausnahmen von der grundsätzlichen Zulassungspflicht im Friseurhandwerk ergeben sich aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 HwO: Danach darf die als Inhaber verantwortliche Person eines Friseur- betriebs auch dann in die Handwerksrolle eingetragen werden und somit zulässig dieses Handwerk ausüben, bei der selbst die Voraussetzungen nicht gegeben sind, aber eine die Anforderungen erfüllende Person in der Funktion als Betriebsleitung beschäftigen, § 7 Abs. 3 Satz 2 HwO: Die Handwerksrolleneintragung und damit die Befugnis, dem Fri- seurhandwerk nachzugehen, besteht auch dann, wenn eine andere, der Meisterprüfung für das Friseurhandwerk mindestens gleichwertige deutsche staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung abgelegt wurde, § 7a HwO: Dabei handelt es sich um eine Ausübungsberechtigung im Rahmen der Erweite- rung eines bestehenden Handwerksbetriebes für ein anderes Gewerbe nach der Anlage A der HwO bei Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, § 7b HwO: Hiernach darf ebenfalls eine Ausübungsberechtigung, insbesondere bei Vorlie- gen der Gesellenprüfung sowie Tätigkeit als Friseur für die Dauer von mindestens 6 Jahren, davon 4 Jahre in leitender Stellung, erteilt werden, § 8 HwO: Eine Ausnahmebewilligung kommt in Betracht, wenn die betroffene Person die für das Friseurhandwerk notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen hat und ein Ausnahmefall vorliegt, etwa weil die Ablegung der Meisterprüfung eine unzumutbare Belas- tung bedeuten würde. Dabei kann die Ausnahmebewilligung nach Abs. 2 mit Nebenbestim- mungen versehen werden, beispielsweise durch die Beschränkung auf einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten. Das von den Fragestellern angeführte Beispiel des „Herrenfriseurs“ fällt unter diese Regelung. Allerdings kommt eine fragliche Ausnahmebewilligung nicht nur aufgrund einer spezifisch eingeschränkten Tätigkeit („spezielles Friseurkonzept“) in Be- tracht, sondern auch bei anders gelagerten Ausnahmegründen, beispielsweise fortgeschritte- nes Lebensalter der den Antrag stellenden Person, gesundheitliche Einschränkungen oder andere Umstände, die ein Ablegen der Meisterprüfung als unzumutbar erscheinen lassen. In- sofern werden Ausnahmebewilligungen auch unbeschränkt für das vollständige Berufsbild des Friseurhandwerks erteilt. Eingegangen am 9. März 2020 · Bearbeitet am 9. März 2020 · Ausgegeben am 12. März 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/af/5e/91/af5e91a784974c20a0e801517638b4f6/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178921/",
"number": 2,
"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2029 § 9 HwO in Verbindung mit der Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitglied- staates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks: Die Erteilung einer Ausnahmebewilli- gung bzw. einer entsprechenden Bescheinigung ist bei Friseuren zu erteilen, wenn bei- spielsweise ein gleichwertiger Befähigungsnachweis vorliegt oder die Befähigung durch aus- reichende Berufserfahrung belegt werden kann. Darüber hinaus gelten Sonderregelungen für Friseure, die grenzüberschreitend ihre Dienstleistung anbieten, § 50a HwO: Aufgrund dieser Rechtsgrundlage in Verbindung mit den diesbezüglichen Ver- ordnungen dürfen im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse mit den entsprechenden Zeug- nissen über das Bestehen einer deutschen Meisterprüfung gleichgestellt werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Zur Entwicklung des Friseur-Handwerks in den vergangenen Jahren: a) Wir bitten um Aufschlüsselung der bestehenden Friseur-Salons mit und ohne Meisterbrief, jeweils seit dem Jahr 2013. 1 Die nach Jahren aufgegliederten Gesamtzahlen der in der Handwerksrolle eingetragenen Fri- seurbetriebe in Hessen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Diese beinhaltet auch eine Aufschlüsselung nach den Eintragungsgrundlagen dieser Betriebe. Eintragungsgrundlage / Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Inhaber/in mit Meisterbrief2 4501 4531 4541 4520 4554 4531 4509 Inhaber/in mit Gleichwertigkeitsfest- 1 4 4 4 5 7 9 stellung Inhaber/in mit Ausübungsberechti- 350 370 388 399 412 443 447 gung Inhaber/in mit Ausnahmebewilligung 416 440 447 468 484 508 507 Witwer/Witwe/Erben als Inhaber 8 5 6 6 5 4 4 Vertriebene mit gleichwertiger 15 12 11 11 11 10 10 Prüfung als Inhaber/in Inhaber/in mit Übergangsbestimmung 19 16 15 14 12 11 8 Einzelbetrieb mit angestelltem/r 338 343 388 386 417 469 550 Betriebsleiter/in3 Juristische Person mit Betriebsleiter/in 303 309 318 315 325 313 308 Personengesellschaften 221 219 211 219 221 239 256 Handwerklicher Nebenbetrieb 7 6 6 6 5 3 3 Gesamtzahl 6179 6255 6335 6348 6451 6538 6611 Frage 1. b) Aus welchen Gründen wurde eine Betriebserlaubnis, der unter a. benannten Betriebe, ohne Meisterbrief bewilligt (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Ausübungsberechtigungs- bzw. Ausnahmebewilligungsgrund jeweils seit 2013.)? Die in der Antwort zu Frage 1 a tabellarisch dargestellten Angaben geben auch - soweit ent- sprechendes Zahlenmaterial vorhanden war - die Gründe wieder, bei denen ein Betrieb ohne Meisterprüfung geführt wurde bzw. wird. 1 Stichtag: 31.12. des jeweiligen Jahres. 2 Es handelt sich um die klassischen von einem/r Meister/Meisterin geführten Betriebe. 3 Bei dieser und den in den folgenden Zeilen aufgelisteten Betriebsformen mit angestelltem/r Betriebsleiter/in wird sta- tistisch nicht nach der Eintragungsgrundlage für den/die Betriebsleiter/in unterschieden.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/af/5e/91/af5e91a784974c20a0e801517638b4f6/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178921/",
"number": 3,
"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2029 3 Frage 1. c) Wie oft wurden Friseur-Salons ohne Meisterbrief seit dem Jahr 2013 von behördlicher Seite überprüft, um zur gewährleisten, dass diese nur Tätigkeiten im Rahmen ihrer Ausnahmebe- willigung ausüben? Frage 1. d) Wie viele sogenannte „Barbiere“ gibt es in Hessen (Bitte um jährliche Angabe seit 2013.)? Frage 1. e) Wie viele dieser sogenannten „Barbiere“ sind Meisterbetriebe und wie viele sind aufgrund ei- ner Ausübungsberechtigungs- bzw. Ausnahmebewilligung tätig (Bitte Aufschlüsseln nach Jah- ren seit 2013 sowie Ausübungsberechtigungs- bzw. Ausnahmebewilligungsgrund.)? Die Fragen 1 c bis 1 e werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der Landesregierung liegen hierzu mangels entsprechender Erfassung keine Informationen vor. Frage 1. f) Wie oft wurden Friseur-Salons und sogenannte „Barbiere“ von behördlicher Seite in Hinblick auf die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns überprüft (Bitte aufschlüsseln nach Jahr (seit 2013) und Betriebsart (mit ohne Meisterbrief).)? Die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften wird grundsätzlich durch den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) überwacht. Der Landesregierung liegen keine Zahlen vor, ob und - wenn ja - wie oft in Hessen Friseurbetriebe vom Zoll kontrolliert werden. Im Übrigen wird darauf hinge- wiesen, dass in der hessischen Friseurbranche ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt; die Entgelte für hessische Friseure liegen dementsprechend über der Mindestlohnhöhe nach dem Mindestlohngesetz. Frage 1. g) Wie viele Friseur-Salons haben in den letzten Jahren geschlossen und Ihren Betrieb aufgege- ben (Bitte Aufschlüsseln nach Friseur-Salons mit und ohne Meisterbrief, jeweils jährlich seit dem Jahr 2013.)? Der Übersicht ist die Gesamtzahl der Friseurbetriebe in Hessen zu entnehmen, die aus der Handwerksrolle gelöscht wurden. Die in der Antwort zu Frage 1 a vorgenommene Aufschlüsse- lung nach dem Eintragungsgrund ist beibehalten worden. Eintragungsgrundlage / Löschung im 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Jahr Inhaber/in mit Meisterbrief 259 262 263 279 248 285 254 Inhaber/in mit Gleichwertigkeitsfest- 1 0 2 1 0 0 0 stellung Inhaber/in mit Ausübungsberechti- 13 15 18 18 19 14 19 gung Inhaber/in mit Ausnahmebewilligung 27 23 30 26 27 34 46 Witwer/Witwe/Erben als Inhaber/in 1 3 0 1 2 2 1 Vertriebene mit gleichwertiger Prü- 0 3 1 0 0 1 0 fung als Inhaber/in Inhaber/in mit Übergangsbestim- 1 4 1 2 2 1 3 mung Einzelbetrieb mit angestelltem/r Be- 63 70 67 78 74 91 73 triebsleiter/in Juristische Person mit Betriebslei- 36 20 23 37 27 54 25 ter/in Personengesellschaften 26 22 32 18 20 13 22 Handwerklicher Nebenbetrieb 0 2 0 0 1 2 0 Gesamtzahl 427 424 437 460 420 497 443 Frage 2. In wie fern hält die Landesregierung die Vielzahl der Ausnahmemöglichkeiten für gerechtfertigt, die einen Meisterbrief in vielen Fällen überflüssig machen? Die Landesregierung hält die gesetzlich vorgeschriebenen Ausnahmemöglichkeiten insbesondere angesichts der verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben, für gerechtfertigt. Auf die Vor- bemerkung wird verwiesen.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/af/5e/91/af5e91a784974c20a0e801517638b4f6/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/178921/",
"number": 4,
"content": "4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2029 Frage 3. Wie bewertet die Landesregierung die sichtbare Zurückdrängung des klassischen Friseursalons durch sogenannte „Barbiere“? Die Landesregierung kann keine „sichtbare Zurückdrängung“ des klassischen Friseursalons durch sogenannte Barbiere feststellen; insofern erübrigt sich eine Bewertung. Frage 4. Wie viele Mitarbeiter, Auszubildende und Praktikanten sind im Friseur-Handwerk und bei soge- nannten „Barbieren“ aktiv? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr (seit 2013) und Betriebsart (mit ohne Meisterbrief)) Sowohl die Zahl der Mitarbeiter als auch der Praktikanten im hessischen Friseurhandwerk sind der Landesregierung nicht bekannt. Die Anzahl der Auszubildenden im Friseurhandwerk ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zum Ausbilden von Lehrlingen im Friseurhandwerk nur Betriebe berechtigt sind, die das Friseurhandwerk auch in vollem Umfang ausüben dürfen. Ob sich diese Betriebe in der Praxis auf einen Teilbereich – etwa als Herrenfriseur/Barbier – spezialisiert haben oder ihr Handwerk vollständig anbieten, wird statistisch nicht erfasst. 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 neu abgeschlossene Aus- 884 870 878 877 876 894 902 bildungsverhältnisse4 Gesamtzahl der Auszubil- 6 1925 1834 1749 1737 1767 1771 denden5 Wiesbaden, 2. März 2020 Tarek Al-Wazir 4 Zahlen der Hessischen Handwerkskammern. 5 Angaben des Hessischen Statistischen Landesamts. 6 Hierzu liegt noch keine Angabe vor.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/af/5e/91/af5e91a784974c20a0e801517638b4f6/page-p4-{size}.png"
}
]
}