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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/3313 HESSISCHER LANDTAG 14. 06. 2021 Kleine Anfrage Claudia Papst-Dippel (AfD), Volker Richter (AfD) und Arno Enners (AfD) vom 03.08.2020 Nicht verfügbare Intensivbetten aufgrund fehlender Beatmungsgeräte und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: In dem Artikel „Wegen Personalmangel können nicht alle Intensivbetten betrieben werden“ vom 17. Juli 2020 im Deutschen Ärzteblatt wurde die Differenz zwischen geförderten und tatsächlich gemeldeten Intensivbetten teilweise damit erklärt, dass bestellte und bezahlte Beatmungsgeräte nicht geliefert wurden. Am 10. Juli 2020 hingegen war der Presse, unter anderem dem Artikel „Bund will Teil der bestellten Beat- mungsgeräte nicht mehr abnehmen“ im Deutschen Ärzteblatt zu entnehmen, dass im Zeitraum zwischen April und Juli 4.250 Apparate der deutschen Hersteller Löwenstein und Drägerwerk zum Abruf bereitgestellt wurden. Im Zuge der Pandemie sollten mehr als 20.000 Geräte beschafft werden. Die Bundesregierung wollte Herstellern aufgrund der sinkenden Infiziertenzahlen einen Teil der ursprünglich bestellten Beatmungsgeräte zur Behandlung von Patienten mit COVID-19 nicht mehr abnehmen. Mit einigen Herstellern sollen reduzierte Lieferverträge vereinbart worden sein. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Intensivbetten in hessischen Krankenhäusern konnten/können trotz ausgezahlter Förder- mittel für den Ausbau der Intensivkapazitäten aufgrund fehlender Beatmungsgeräte nicht betrieben werden? Es konnten keine Intensivkapazitäten aufgrund fehlender Beatmungsgeräte nicht betrieben werden. Frage 2. Wann wurde die Landesregierung über die Höhe und die Gesamtsumme der vom Bund zur Verfü- gung gestellten finanziellen Fördermittel aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für neu geschaffene Intensivbetten informiert? Die Hessische Landesregierung wurde von der Bundesregierung ab dem 21. März 2021 im Zuge der Entwicklung des Entwurfs COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes über die beabsichtigte Bonuszahlung und die Höhe des individuellen Bonus informiert. Frage 3. In welcher Form und in welchem Umfang fanden Absprachen zwischen der Landesregierung und der Bundesregierung bezüglich der für den in Hessen geplanten Ausbau der Intensivkapazitäten und die dafür benötigten Beatmungsgeräte statt? Die Bundesregierung hat die Landesregierung im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf und in Telefonkonferenzen zwischen der Landesregierung und dem Bundesgesundheitsministerium über die geplanten Maßnahmen informiert. Frage 4. Wann wurde die Hessische Landesregierung von der Bundesregierung darüber informiert, dass ein Teil der bestellten Beatmungsgeräte aufgrund sinkender Infiziertenzahlen nicht abgenommen wird und somit für die in Planung befindlichen Intensivbetten in Hessen nicht zur Verfügung stehen? Eine Information der Hessischen Landesregierung erfolgte nicht, da diese zu dem Zeitpunkt der Konkretisierung der Lieferverzögerung und der anschließenden Reduktion der Bestellmenge be- reits signalisiert hatte, keine Beatmungsgeräte aus der Bestellung des Bundes mehr annehmen zu wollen. Eingegangen am 14. Juni 2021 · Bearbeitet am 14. Juni 2021 · Ausgegeben am 17. Juni 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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