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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/648 HESSISCHER LANDTAG 26. 06. 2019 Kleine Anfrage Dr. Daniela Sommer vom 16.05.2019 Schwerpunktprogramm \"Kampf dem Krebs am Arbeitsplatz\" II und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragestellerin: Mit dem fachpolitischen Schwerpunkt „Kampf dem Krebs am Arbeitsplatz“ verfolgte das Hessische Ministe- rium für Soziales und Integration von 2015 bis 2018 eine gezielte Präventionsstrategie zur Bekämpfung be- rufsbedingter Krebserkrankungen. Hierzu sollten Arbeitsplätze in Hessen, an denen Beschäftigte mit krebser- zeugenden Gefahrstoffen tätig sind, stichpunktartig überprüft werden. Gezielte Informationen von Kooperati- onspartner, wie den Sozialpartnern, Fachverbänden oder den Unfallversicherungsträgern sollten für eine brei- te Sensibilisierung für das Thema „Kampf dem Krebs am Arbeitsplatz“ sorgen. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche konkreten Maßnahmen und Informationen für den Arbeitsschutz sind im Rahmen der Präventionsstrategien entwickelt und umgesetzt worden? Der fachpolitische Schwerpunkt „Kampf dem Krebs am Arbeitsplatz“ gliedert sich grundsätz- lich in Kernprozesse und Begleitprozesse – vergleichbar der Struktur der Arbeitsprogramme der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Kernprozesse sind die Arbeitsplatz- überprüfungen durch die Aufsichtspersonen der Regierungspräsidien mit Hilfe spezifischer Er- hebungsinstrumente, den hierfür konzipierten Fachmodulen sowie verschiedene messtechnische Ermittlungen durch die hessische Gefahrstoffmessstelle. Begleitprozesse sind Aktivitäten zur In- formation der Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit, Erstellung von Publikationen sowie die Durchführung von Fachveranstaltungen für die Sozialpartner, die Fachorganisationen des be- trieblichen Arbeitsschutzes und der Aufsichtspersonen. Diese Belgleitprozesse boten vielfältige Möglichkeiten um Kooperationspartner für eine Präventionsstrategie zum Kampf gegen den Be- rufskrebs zu sensibilisieren. Zielsetzung und Ausgestaltung des fachpolitischen Schwerpunktes „Kampf dem Krebs am Ar- beitsplatz“ wurden auch von anderen Ländern übernommen, so dass derzeit neben Hessen auch die Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Schleswig-Holstein, das Saarland und Thüringen diese Kampagne aktiv durchführen. Dieses gemeinsame Engagement zur Bekämpfung des Be- rufskrebses war eine entscheidende Grundlage für die Entscheidung der Nationalen Arbeits- schutzkonferenz (NAK) die Thematik „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ in das Arbeitsprogramm der 3. Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie für den Zeitraum 2020 bis 2024 aufzunehmen. Frage 2. Inwiefern konnten die Expositionsbedingungen krebserzeugender Gefahrstoffe für Mitarbeiter in Unternehmen verringert werden (bitte Minimierung durch entsprechende Maßnahmen für die ver- schiedenen Bereiche Schreinerei, Metallbearbeitung/-reinigung etc.)? Die Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit in Hessen (APH) haben allen Betriebe, die im Rahmen des fachpolitischen Schwerpunktes „Kampf dem Krebs am Arbeits- platz überprüft wurden und in denen die rechtlichen Anforderungen zur Minimierung der ge- sundheitlichen Gefährdungen der Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe nicht umge- setzt waren durch eine gezielte Beratung und gegebenenfalls durch die Einleitung verwaltungs- rechtlicher Maßnahmen zur Rechtskonformität bewegt. Aufgrund der Vielzahl der im Verlauf dieser Schwerpunktaktion überprüften Betriebe und der hierbei festgestellten sehr unterschiedli- chen Expositionsbedingungen ist eine detaillierte Darstellung der einzelnen Maßnahmen zur Ex- positionsminimierung im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage nicht möglich. Es Eingegangen am 26. Juni 2019 · Ausgegeben am 5. Juli 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/648 soll aber nach Auswertung aller vorliegenden Erhebungsdaten noch im Jahr 2019 ein ausführli- cher Abschlussbericht veröffentlicht werden. Frage 3. Gibt es nach Beendigung der Laufzeit der Initiative weitere Aktivitäten, um den „Kampf gegen Krebs am Arbeitsplatz“ zu fördern? Wenn ja, welche? Mit der Entscheidung der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) für die Umsetzung des Ar- beitsprogramms „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ im Rahmen der 3. Pe- riode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) wird der Schutz der Beschäf- tigten vor Gefährdungen durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Gegenstand einer bundesweiten Präventionskampagne. Die Leitung der Arbeitsgruppe zur Konzipierung, Gestal- tung und Begleitung dieses GDA-Arbeitsprogramms wurde dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration übertragen. Damit können die Erfahrungen des fachpolitischen Schwerpunktes „Kampf dem Krebs am Arbeitsplatz“ in die deutschlandweiten Aktivitäten ein- fließen. Dieses GDA-Arbeitsprogramm wird aktuell in enger Kooperation mit dem Bundesmi- nisterium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Unfallversicherungsträgern unter Beteili- gung der Sozialpartner entwickelt. Das übergeordnete Ziel dieses GDA-Arbeitsprogramms ist die nachhaltige Reduktion von berufsbedingten Krebserkrankungen. Parallel zur Ausgestaltung des GDA-Arbeitsprogramms werden in Hessen auch weiterhin Unternehmen, in denen Beschäf- tigte an ihren Arbeitsplätzen mit krebserzeugenden Gefahrstoffen umgehen von den hessischen Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit überwacht. Frage 4. Welche Förderprogramme unterstützt die Landesregierung, um den „Kampf gegen Krebs am Ar- beitsplatz“ zu unterstützen? Die hessische Gefahrstoffmessstelle des Regierungspräsidiums Kassel führt die systematischen messtechnischen Erhebungen von Expositionen an Arbeitsplätzen, an denen Beschäftigte Tätig- keiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen ausführen fort. Im Rahmen dieser messtechnischen Erhebungen werden auch zukünftig gezielte Beratungsgespräche erfolgen, mit dem Ziel der Umsetzung von geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Be- schäftigten. Das für den fachpolitischen Schwerpunkt erstellte Faltblatt wird weiterhin auf öffentlichen Ver- anstaltungen ausgelegt und von den Aufsichtspersonen der Regierungspräsidien den betroffenen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Frage 5. Wie will die Landesregierung dafür Sorge tragen, damit berufsbedingte Krebserkrankungen ver- ringert werden? Eine zielorientierte Präventionsstrategie zum Schutz vor berufsbedingten Krebserkrankungen muss langfristig und nachhaltig ausgerichtet sein. Die Landesregierung wird deshalb auch wei- terhin sowohl den fachpolitischen Schwerpunkt „Kampf dem Krebs am Arbeitsplatz“ als auch das GDA-Arbeitsprogramm „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ durch die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen aktiv unterstützen. Wiesbaden, 18. Juni 2019 Kai Klose",
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