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So werden z.B. im Pandemieplan des Landes Hessen Personenkontrollen unterschiedli- cher Intensität bei der Aus- und Einreise sowie im Flugzeug aufgeführt, die passive bzw. aktive Gesundheits- kontrolle von potentiell ansteckungsverdächtigen Personen (Beobachtung nach § 29 IfSG), die Quarantäne von Ansteckungsverdächtigen (nach § 30 IfSG) sowie vollständige Einreisebeschränkungen aus bestimmten Län- dern. Gemeinsam ist allen genannten Maßnahmen, dass sie den Luftverkehr mehr oder weniger ausgeprägt einschränken und behindern und u.U. auch vollständig zum Erliegen bringen können. Die aufgeführten Einschränkungen können u.U. – so wie aktuell – über Monate andauern und ggf. auch zu mittel- und langfristigen Umstrukturierungen der Branche führen. So prognostizierte der Vorstandsvorsitzende der Fraport AG kürzlich in einem Interview in der FAZ, dass im Dezember 2020 etwa 30 % bis 40 % des bisherigen Verkehrsaufkommens erreicht werden wird und 2021 etwa 50 % bis 60 %. Vergleich man die Zah- len mit den bisherigen Wachstumsprognosen für 2021, so ergibt sich eine noch deutlichere Differenz. Nach Auffassung des Vorstandsvorsitzenden werden Flughäfen in der Post-Corona-Phase in einem „wesentlich här- teren Wettbewerb stehen als vorher“. Dabei wird aufgrund zunehmender Direktverbindungen auch die Bedeu- tung von Hub-Flughäfen abnehmen, d.h. Flughäfen mit einem besonders geringen Anteil an Originär-Passa- gieren werden besonders betroffen sein. Die Auswirkungen einer Pandemie mit den möglicherweise weitreichenden Folgen wurden bislang in den ver- schiedenen Prognosen der Fraport AG nicht einmal ansatzweise erwähnt und insoweit auch in keiner Weise als potentieller Faktor berücksichtigt. Insoweit stellt sich auch die grundsätzliche Frage nach dem zukünftigen „Geschäftsmodell“ des Frankfurter Flughafens. Dieses hatte der derzeitige Vorstandsvorsitzende des Flugha- fenbetreibers bereits vor mehr als 10 Jahren in einem FAZ-Interview wie folgt definiert: „Wir sind ein Ein- kaufszentrum mit Landebahn“ (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/frankfurter-flughafen-wir- sind-ein-einkaufszentrum-mit-landebahn-1784258.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2). Der Fraport- Vorstand versteht den Flughafen weniger als Einrichtung der Verkehrsinfrastruktur, sondern als „Shopping- Center“, wobei der Flugbetrieb nur dazu dient, möglichst viele Kunden bzw. Konsumenten in die Terminals zu bringen, um dort einen möglichst hohen Umsatz bzw. Gewinn für das Unternehmen zu generieren. Dies wird auch bei den Erträgen der Fraport AG deutlich. Die Vermietung von Laden- und Gastronomieflächen machen den größten Teil der Unternehmensergebnisse aus, während der „Aviation“-Bereich kaum Gewinne abwirft und teilweise sogar defizitär ist. Durch die Corona-Pandemie wird dieses Geschäftsmodell grundsätzlich in Frage gestellt. Abgesehen von der – auch mittelfristig – zu erwartenden geringeren Anzahl von Passagieren werden diese zukünftig deutlich mehr Zeit für die einzelnen Kontrollvorgänge aufwenden müssen und daher weniger Zeit in den Geschäften und gastronomischen Einrichtungen verbringen. Dazu kommen weitere Restriktionen – wie etwa Abstandsregeln, die insgesamt dazu führen werden, dass am Flughafen weniger gekauft bzw. konsumiert wird. Dies hat auch weitreichende Auswirkungen auf die Zahl der Beschäftigten. Die Fraport AG plant am Standort Frankfurt den Abbau von mindestens 4.000 Stellen, die Lufthansa AG von etwa 22.000 Vollzeitstellen. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einver- nehmen mit dem Hessischen Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) wie folgt: Frage 1.      Teilt die Landesregierung die Prognose des Fraport-Vorstandes, nach der im Dezember 2020 etwa 30 % bis 40 % des früheren Verkehrs erreicht werden wird und 2021 etwa 50 % bis 60 %? Infolge der COVID-19-Pandemie befindet sich der zivile Luftverkehr weltweit in der größten Krise seiner Geschichte. Nach einem mehrmonatigen faktischen Stillstand globaler Reisebezie- hungen werden derzeit in einem reduzierten Maß vor allem innerdeutsche und innereuropäische Eingegangen am 2. Oktober 2020 · Bearbeitet am 2. Oktober 2020 · Ausgegeben am 5. Oktober 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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Nachdem die WHO Anfang 2020 aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus eine gesundheitli- che Notlage von internationaler Tragweite erklärt hatte und die Auswirkungen auf den internati- onalen Luftverkehr absehbar wurden, wird dieses Risiko nunmehr in den Fokus genommen, und die (finanziellen) Auswirkungen auf die Fraport AG werden engmaschig verfolgt (vgl. Geschäfts- bericht 2019, Seiten 115, 128 sowie Fraport-Halbjahresbericht Q2/6M 2020). Für den Frankfurter Flughafen ist darüber hinaus ein gesonderter Pandemieplan gemeinsam von Vertretern des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI), der Stadt Frankfurt am Main und der Fraport AG (Medizinischer Dienst) erarbeitet worden. Die Fraport AG ist gemäß ihren Verpflichtungen im Rahmen der Notfallvorsorge auf eine unterschiedliche Vielzahl von Gefahren inkl. medizinischer Gefahrenlagen vorbereitet. Diese Vorbereitung erfolgt immer in enger Abstimmung mit allen beteiligten Behörden wie HMSI, HMWEVW, Landes- und Bun- despolizei, Branddirektion Frankfurt u.v.a.m. Die etablierten, bewährten Verfahren in der Not- fallvorsorge bezüglich Infektionskrankheiten werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf schnellstmöglich angepasst. Frage 6.   Sieht die Landesregierung in der aktuellen Situation den Frankfurter Flughafen in Konkurrenz zu anderen Flughäfen aufgrund der einseitigen Ausrichtung auf eine Hub-Funktion mit vergleichsweise geringem Anteil an Originär-Passagieren in einer ungünstigen Position? Der Flughafen Frankfurt ist nicht einseitig auf eine Hub-Funktion ausgerichtet. Im Jahr 2019 waren rund 45 % der Passagiere „Originär-Passagiere“, deren Start- oder Endziel Frankfurt war. Damit erzielt der Flughafen Frankfurt gemeinsam mit München zahlenmäßig das höchste Auf- kommen an originären Fluggästen in Deutschland. Von einer einseitigen Ausrichtung des Ge- schäftsmodells kann deshalb keine Rede sein. Dies gilt umso mehr, als Originär- und Umsteige- Passagiere in Summe das bestehende Flugplanangebot erst ermöglichen. Dies belegt auch die Bewertung der sog. direkten Konnektivität 2019, d.h. die Anzahl von Zielen, die ab Frankfurt nonstop erreicht werden können, bei der Frankfurt in Europa den ersten Platz belegte. (Quelle: ACI Airport Industry Connectivity Report 2019). In der aktuellen Situation wird sich jedoch der Teil des Hub-Verkehrs, der im Zusammenhang mit dem interkontinentalen Verkehr steht, nur unterproportional wieder erholen. Dies gilt auch im Vergleich zu anderen Flughäfen ohne solchen Hubverkehr, allerdings je nach Flugplanangebot mit unterschiedlicher Betroffenheit. Denn Angebot und Nachfrage sind durch die unterschiedliche Entwicklung von COVID-19 in Drittländern (außerhalb der EU) sowie den für diese Ziele gel- tenden strengen Reisebeschränkungen oder Einreiseverboten (noch) wesentlich stärker einge- schränkt als der EU-Verkehr. Die Hub-Funktion, die der Frankfurter Flughafen für ausgewählte Airlines übernimmt, stellt ihn in erster Linie in den Wettbewerb mit anderen Hub-Flughäfen. Diese befinden sich aktuell in einer vergleichbaren Situation. Die Hub-Funktion ist dabei differenziert zu bewerten. Airlines fokussieren ihr operatives Geschäft in Krisenzeiten typischerweise auf ihre großen, bedeutenden Drehkreuze. Aufgrund des Einzugsgebietes und der verkehrlichen Anbindung wird insbesondere auf diesen Flughäfen eine hinreichende Nachfrage erreicht. Hub-Flughäfen profitieren in Krisen- zeiten somit auch von der besonderen Rolle, die sie im Netzwerk von großen Airlines einnehmen. Sie befinden sich daher nicht in einer pauschal ungünstigen Position. Frage 7.   Hält die Landesregierung angesichts der aktuellen Situation eine Änderung des „Geschäftsmodells“ der Fraport AG „Wir sind ein Einkaufszentrum mit Landebahn“ für angezeigt? Frage 8.   Falls siebtens zutreffend: Wie soll nach Auffassung der Landesregierung die zukünftige Ausrich- tung der Fraport AG am Standort Frankfurt erfolgen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die aktuelle Corona-Pandemie – oder ggf. auch eine weitere zukünftig auftretende Pandemie – die Rahmenbedingungen für die Luftfahrt grundlegend verändern könnten? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Geschäftsmodell der Fraport AG ist grundsätzlich ein diversifiziertes. Während der Retail- Anteil am Umsatz des Standorts Frankfurt über die vergangenen Jahre gewachsen ist, bietet die Fraport AG ihre Leistungen nach wie vor auch in den Geschäftsfeldern „Aviation“ und „Ground",
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