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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/5816 HESSISCHER LANDTAG 30. 07. 2021 Kleine Anfrage Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (Freie Demokraten) vom 25.05.2021 Polizeikontrolle im „Alten Zollhaus“ und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Bei einer Polizeikontrolle Anfang April 2021 im „Alten Zollhaus“ in der Hanauer Landstraße soll ein Mann nachts von Polizeibeamtinnen und -beamten durchsucht sowie untersucht worden sein. Er gibt an, er habe der Polizei helfen wollen, als sie bei ihrer nächtlichen Kontrolle niemanden an der Rezeption des Hotels angetroffen hatte. Er, ein Bekannter des Hotelinhabers, fuhr von seinem Heimatort Nidderau zum „Alten Zollhaus“. Dort sei er abgetastet worden. Dann habe ihn ein Polizist aufgefordert, mit ihm auf die Toilette zu gehen und dort Hose und Unterhose auszuziehen. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Ein- vernehmen mit der Ministerin der Justiz wie folgt: Frage 1. Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Landesregierung dar? Frage 2. Welche polizeilichen Maßnahmen haben die Polizeibeamtinnen und -beamten gegenüber dem o.g. Herrn Y. vorgenommen? Frage 3. Warum wurden diese Maßnahmen durchgeführt? Frage 4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruhten diese Maßnahmen? Frage 5. Wie haben sich die anderen Beamtinnen und Beamten vor Ort in dieser konkreten Situation verhal- ten? Frage 6. Ist es korrekt, dass Herrn Y. das Vorgehen, trotz mehrmaligen Nachfragens, nicht erklärt wurde? Frage 7. Wenn ja: Wie beurteilt die Landesregierung dies? Wenn nein: Wie sonst stellt sich der Sachverhalt dar? Frage 8. Wie ist der Stand der Ermittlungen in diesem Fall? (Bitte aufschlüsseln: Welche Maßnahmen wur- den bereits durchgeführt, wer wurde bereits vernommen etc.) Die Fragen 1 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: In diesem Jahr hat die Frankfurter Polizei, auch mit der Unterstützung der Stadtpolizei der Stadt Frankfurt am Main, in dem genannten Hotel mehrfach Kontrollen im Zusammenhang mit den aktuell geltenden Corona-Bestimmungen durchgeführt. Hierbei wurden u. a. wiederholt Verstöße gegen die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungs- verordnung des Landes Hessen (CoKoBeV) sowie gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt. Zutreffend ist, dass auch am 7. April 2021 eine Polizeikontrolle im „Alten Zollhaus“ erfolgte. Die vom Fragesteller thematisierte Vorwurfslage steht im Zusammenhang mit eben dieser Kon- trolle. Der Betroffene hat am 20. April 2021 über seinen Rechtsanwalt Strafanzeige gegen unbekannte Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main erstattet. Das diesbezügliche Ermitt- lungsverfahren ist bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main anhängig und derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Fragen hinsichtlich der getroffenen polizeilichen Maßnahmen sind dabei ebenso Gegenstand dieser Ermittlungen, wie die Klärung der genauen Abläufe der Ereig- nisse. Eingegangen am 30. Juli 2021 · Bearbeitet am 30. Juli 2021 · Ausgegeben am 4. August 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5816 Gleichsam ist der Sachverhalt auch bei der Abteilung für Amtsdelikte des Polizeipräsidiums Frankfurt in Befassung. In Abhängigkeit des weiteren Verlaufs sowie des Ausgangs des straf- rechtlichen Ermittlungsverfahrens werden hier ergänzende personalrechtliche Maßnahmen ge- prüft, wenn sich ein Fehlverhalten herausstellt. Grundsätzlich gilt: Jegliche Hinweise auf etwaiges Fehlverhalten seitens Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Dienst werden sehr ernst genommen. Die Gewährleistung der Integrität hat für die hessische Polizei einen herausragenden Stellenwert. Allen begründeten Verdachtsmomen- ten wird ohne Ausnahme nachgegangen. Insbesondere straf- und disziplinarwürdiges Verhalten wird dabei in keiner Weise toleriert und unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten kon- sequent verfolgt und sanktioniert. Im Hinblick auf das noch laufende Verfahren können zum aktuellen Zeitpunkt weiterführende Auskünfte zum Sachverhalt durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport nicht erteilt werden, da die Informationshoheit hierzu allein bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main liegt. Unter dem Gesichtspunkt des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens, kann auch in Bezug auf die Details der Ermittlungsführung und -taktik lediglich auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft hingewiesen werden. Wiesbaden, 20. Juli 2021 Peter Beuth",
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