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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/3405 HESSISCHER LANDTAG 21. 10. 2020 Kleine Anfrage Dr. Daniela Sommer (SPD) und Tobias Eckert (SPD) vom 17.08.2020 Existenzgründungen an Hochschulen – Teil II und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Fragesteller: Der Gründungsradar des Stifterverbandes für die deutsche Wirtschaft analysiert seit 2012 die Gründungskultur an deutschen Hochschulen. Drei von fünf teilnehmenden hessischen Hochschulen weisen durchschnittliche Leistungen und zwei Hochschulen weisen Leistungen mit Verbesserungspotenzial auf. Die Qualität der Grün- dungsförderung anderer hessischer Hochschulen ist bislang nicht in dieser Weise analysiert worden. Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, dass Ideen, Erfindungen und Forschungsergebnisse aus den hessischen Hochschulen verstärkt den Weg in die Anwendung gehen und davon auch wirt- schaftliche Impulse ausgehen. Gerade Ausgründungen aus Hochschulen haben mit neuen Ge- schäftsideen in wissens- und forschungsintensiven Branchen das Potenzial, wirtschaftliche Dyna- mik und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze im Umfeld ihrer Hochschule zu schaffen. Die Stei- gerung der Zahl von Existenz- und Unternehmensgründungen aus Hochschulen, aber auch von Start-Ups aus anderen Bereichen, zählt daher zu den prioritären innovationspolitischen Zielen der Landesregierung. Aus Sicht der Landesregierung weist der Gründungsradar 2018 auch deutlich positive Aspekte der Entwicklung des Gründungsklimas an hessischen Hochschulen auf. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wie folgt: Frage 1. In welchen Feldern haben sich in den letzten zehn Jahren die meisten Existenzgründungen heraus- gebildet? Die Unternehmensgründungen in Hessen nach Wirtschaftszweigen seit dem Jahr 2008 sind der Anlage zu entnehmen. Grundlage dieser Auswertung sind die Daten der Gewerbeanzeigenstatis- tik. Die dargestellten Angaben der Unternehmensgründungen entsprechen dabei der Summe an Betriebsgründungen von Hauptniederlassungen sowie sonstiger Neugründungen, die nicht im Ne- benerwerb betrieben werden. Durch die sonstigen Neugründungen, die nicht im Nebenerwerb betrieben werden, werden Gründungen von Hauptniederlassungen durch Kleingewerbetreibende erfasst. Anhand der Daten des Statistischen Landesamtes lässt sich für den Zeitraum der letzten zehn Jahre feststellen, dass Unternehmensgründungen in Hessen zu einem großen Teil in den Wirt- schaftszweigkategorien Baugewerbe, Handel und Dienstleistungen stattfanden. Die TOP 5 Wirtschaftszweige (WZ) nach erfolgten Unternehmensgründungen im Jahr 2019 sind: Baugewerbe (WZ F): ca. 18,4 %; Handel (WZ G): ca. 15,8 %; Sonstige Dienstleistungen (WZ S, z.B. überwiegend persönliche Dienstleistungen wie Kosme- tik, Wäschereien, Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten): ca. 13,4 %; Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (WZ N, z.B. Vermittlung und Überlassung von Ar- beitskräften, Vermietung von beweglichen Sachen, Call Center): ca. 11,3 % sowie Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (WZ M, z.B. Wirtschaftsprüfung, Forschung und Entwicklung, Werbung und Marktforschung): ca. 9 %. Eingegangen am 21. Oktober 2020 · Bearbeitet am 21. Oktober 2020 · Ausgegeben am 23. Oktober 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3405 An den hessischen Hochschulen erfolgt keine systematische Langzeiterfassung der Erwerbs- und Gründungsbiographien ihrer derzeitigen und ehemaligen Angehörigen, so dass die Frage nicht spezifisch hinsichtlich von Gründungen von Hochschulangehörigen beantwortet werden kann. Frage 2. Wie wirkt sich die Gründungsförderung auf die hessischen Hochschulen und den Wirtschafts- und Technologiestandort Hessen aus? Die Gründungsförderung wirkt sich positiv auf die hessischen Hochschulen und den Wirtschafts- und Technologiestandort Hessen aus. Für die Frühphasenfinanzierung von Hochschulausgrün- dungen hat das Land Hessen u.a. bereits im Mai 2014 eine Kooperation mit der Universität Kassel unter dem Titel „UNIKAT-Finance“ gestartet. Eine erfolgreiche Gründungsförderung bietet den hessischen Hochschulen grundsätzlich diverse Mehrwerte. Die Hochschulen steigern nicht nur ihre Attraktivität für potenzielle Studierende, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, Kooperationspartnerinnen und -partner so- wie Auftraggeberinnen und -geber, sie können durch eine gut ausgebaute Gründungsförderung dazu beitragen, das Innovationsgeschehen in ihrer Region zu stärken und mit zu prägen, sich selbst erfolgreich zu profilieren und Forschungskooperationen mit wissens- und technologieba- sierten Gründungen zu erschließen. Studierende können von solchen Formen der Zusammenarbeit z.B. auch dadurch profitieren, dass sie leichter Partnerinnen und Partner für die Abfassung wis- senschaftlicher Arbeiten finden. Hervorzuheben ist auch, dass die Qualität der Hochschulausbildung durch die Stärkung der Schlüsselkompetenz „Unternehmerisches Denken und Handeln“ verbessert wird und ein Beitrag zur Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen in der Region geleistet wird. Für die Forschung ist von Bedeutung, dass die Verwertungspotenziale von Forschungsergebnissen auch in Zusam- menarbeit mit Gründungen konsequent weiterentwickelt werden können, zugleich erlangt die Wis- senschaft durch die Rückkopplung mit der Anwendung neue Erkenntnisgewinne und erhält durch Drittmittelprojekte oder Verwertung Einnahmen. Frage 3. Werden die Kooperationen mit erfolgreichen Existenzgründungen aufrechterhalten? Wenn ja, wie sehen diese Kooperationen aus? Junge Unternehmen, deren Gründerinnen und Gründer an der Hochschule spezifische Kompeten- zen erworben oder selbst neue Forschungsergebnisse erzielt haben, pflegen in der Regel enge Kontakte zu ihrer ehemaligen Hochschule. Die Erfahrung zeigt, dass sie häufig mehr in Forschung und Entwicklung investieren als andere Unternehmen und dabei mit ihrer ehemaligen Forschungs- einrichtung kooperieren. Die Formen der Zusammenarbeit können dabei vielfältig sein. Sie rei- chen von einem informellen Austausch bis zur Bildung von Netzwerken und zur Zusammenarbeit in drittmittelfinanzierten Forschungskooperationen. Frage 4. Gibt es Unterstützungsangebote für Gründerinnen und Gründer nach Auslaufen einer ersten Förde- rung? Das Land bietet eine breite Palette von Unterstützungsangeboten in Form von Beratungen für junge Unternehmen, Gründerinnen und Gründer an. Diese geförderten Beratungen reichen von niedrigschwelligen Orientierungsberatungen bis hin zu vertieften, thematisch spezifischen Beratungen. Hierzu zählen: Klassische Gründungsberatung; Digitalisierungsberatung, Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen so- wie Produkten und Dienstleistungen; Übergabeberatung, Unternehmensnachfolgeberatung; Designberatung, Markendesign, Markeneinführung, Corporate Branding, nachhaltige De- signstrategien, Kommunikationsmittel und webbasierte Anwendungen, Produktentwicklung und -optimierung; Umsetzung betrieblicher Entwicklungskonzepte, vertiefende Beratung im Anschluss an eine erfolgte Beratung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); Beratungen zur Energie- und Ressourceneffizienz (Hessen-PIUS) – Prozessoptimierung der Stoff- und Energiekreisläufe sowie Coachings in Form von Einzel-, Team- oder Projektcoaching. Hinzu kommen branchen- und zielgruppenspezifische Beratungen wie beispielsweise für das Handwerk, den Handel, die Freien Berufe sowie speziell für Frauen und Migrantinnen.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3405 3 Dieses gesamte Beratungsangebot steht Gründerinnen und Gründern aus der Hochschule nach Auslaufen einer ersten Hochschulförderung zur Verfügung. Das Gleiche gilt auch für Gründungen aus der Hochschule, die eine soziale Komponente, soge- nanntes Social Entrepreneurship, beinhalten. Hier bietet das Land durch das Projekt Sozialinno- vator Hessen gemeinsam mit dem Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e.V. sozialen Gründerinnen und Gründern bei der Etablierung ihres Geschäftsmodells eine weitere Unterstüt- zungsmöglichkeit an, die u.a. Zugang zu Coworking-Plätzen und zu einer fundierten Fachbera- tung beinhaltet. Es gibt zahlreiche finanzielle Unterstützungsangebote des Landes für Gründerinnen und Gründer nach Auslaufen einer ersten Förderung. Nach einer ersten Förderung z.B. mittels EXIST- Gründerstipendium können Gründerinnen und Gründer bzw. ihre Start-up Bürgschaften, Förder- kredite oder Beteiligungskapital auf Zeit erhalten. Im Detail: Bürgschaften bis 2,5 Mio. € vergibt die Bürgschaftsbank Hessen. Zinsgünstige För- derkredite z.B. aus den Programmen Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen, Hessen- Mikrodarlehen und Hessen-MikroCrowd können bei der Hausbank oder der WIBank beantragt werden. Eine Förderung von Gründerinnen und Gründern durch Beteiligungskapital bietet die BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH insbesondere mit den Fonds Hessen Kapital I und III an. Frage 5. Wie soll die Qualität und der Output der Gründungsförderung zukünftig analysiert werden? In regelmäßigen Abständen findet eine externe Evaluation bzw. Wirksamkeitsanalyse der Grün- dungsberatung sowie der betriebswirtschaftlichen Beratungsprogramme des Landes insbesondere mit dem Fokus auf gegründete Unternehmen sowie geschaffene und gesicherte Arbeitsplätze statt. Ergänzend hierzu wird das Beratungsangebot des Landes, welches zu einem großen Teil aus Mit- teln des EFRE kofinanziert wird, im Rahmen des EFRE-Monitorings evaluiert, bei dem ebenfalls die erfolgten Gründungen nach Beratung (Output-Indikator) betrachtet werden. Frage 6. Welches Verbesserungspotenzial sieht die Landesregierung? Der Landesregierung sind aussagekräftige Evaluationen der Gründungsförderung sowie Bera- tungsförderung sehr wichtig. Sie zeigen die Wirksamkeit und eventuelle Anpassungsbedarfe auf und ermöglichen eine zielgerichtete Weiterentwicklung und Optimierung der Programme. Vor diesem Hintergrund werden sowohl die Evaluierungszeiträume als auch die zugrundeliegenden Indikatoren regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden neuen EFRE-Förderperiode 2021 bis 2027 finden aktuell Überlegungen des Lan- des statt, welche aussagekräftigen Output-Indikatoren für die Programme der kommenden För- derperiode vereinbart werden sollen. Frage 7. Inwiefern will die Landesregierung dabei behilflich sein, die Gründerförderung an Hochschulen auszubauen und zu optimieren? Die Antworten zu der zugehörigen Kleinen Anfrage Drs. 20/3404 („Existenzgründungen an Hochschulen I“) unterstreichen, dass die Gründungsförderung an den hessischen Hochschulen mit Hilfe der dargestellten Instrumente und Programme des Landes, aber auch anderer Mittelgeber, insbesondere des Bundes sowie der EU, in den vergangenen Jahren stark ausgebaut werden konnte. Diese Instrumente werden, soweit dies der Landesregierung bekannt ist, von den unter- schiedlichen Mittelgebern regelmäßig auf ihre Wirksamkeit geprüft und ggf. angepasst. Die im Rahmen der Antworten zu der Kleinen Anfrage Drs. 20/3404 dargestellten Instrumente und Pro- gramme des Landes sollen im Rahmen der benannten Planungen und mit den vom Haushaltsge- setzgeber hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln fortgeführt werden, so dass das Land auch in Zukunft den Ausbau und die Optimierung der Gründerförderung an den Hochschulen unterstützen wird. Wiesbaden, 1. Oktober 2020 Angela Dorn Anlagen",
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