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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1049 HESSISCHER LANDTAG 22. 10. 2019 Kleine Anfrage Hermann Schaus (DIE LINKE) vom 21.08.2019 Kooperationen der hessischen Polizei mit Vereinen und Verbänden und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Die Polizei führt öffentlichkeitswirksame Kampagnen und Projekte gemeinsam mit Vereinen und Verbänden durch, so z.B. das Polizeipräsidium Frankfurt am Main ein „Pilotprojekt Gefahrensensibilisierung“ an weiter- führenden Schulen – gemeinsam etwa mit ADAC Hessen-Thüringen e.V., Deutsche Verkehrswacht e.V. oder der ebenfalls vereinsrechtlich organisierten DEKRA. Strukturen des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC e.V.), die an einer Zusammenarbeit im Bereich Verkehrssicherheit und Unfallprävention interessiert waren, erhielten nach eigener Aussage seitens der Frank- furter Polizei (E 13) die Auskunft, dass die Polizei generell nicht mit Vereinen zusammenarbeiten dürfe, etwa aus Gründen der Neutralität. Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Die hessische Polizei – inklusive der Frankfurter Polizei − kooperiert mit einer Vielzahl von Vereinen und Institutionen. Präventionsarbeit wird mehrheitlich als eine breit anzulegende ge- samtgesellschaftliche Aufgabe angesehen, in die alle gesellschaftlich relevanten Akteure einbe- zogen werden. Auch in der Verkehrsunfallprävention wird der gesamtgesellschaftliche Ansatz verfolgt. Daher werden Kooperation angestrebt und gefördert. So wird im Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit mit Partnern zusammengearbeitet, u.a. mit dem ADFC e.V. Die ADFC-Bike-Night ist ein Beispiel für eine enge Zusammenarbeit der vie- len Helferinnen und Helfer des ADFC e.V. und u.a. der Frankfurter Polizei, die gewährleistet, dass u.a. die Radlerinnen und Radler den kilometerlangen Nachtkurs gefahrlos absolvieren kön- nen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Nach welchen Kriterien werden eingetragene Vereine ausgewählt, die mit der hessischen Polizei zusammenarbeiten dürfen, z.B. im Bereich Verkehrssicherheit und Unfallprävention? Für die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern im kriminal- und verkehrsunfallpräventiven Bereich gibt es keine landesweit festgelegten Kriterien. Die Zusammenarbeit ist aber an einige Voraussetzungen geknüpft, die sich in Abhängigkeit der geplanten Maßnahme individuell unter- scheiden können. So sollten die Kooperationspartner im konkreten Fall beispielsweise fachlich ähnliche Auffassungen vertreten. Weiterhin sollte durch die Zusammenarbeit ein Mehrwert ent- stehen, z.B. die Umsetzung einer Maßnahme, die ohne Partner nicht hätte realisiert werden können. Frage 2. Welche Richtlinien gibt es für die Landespolizei für die Zusammenarbeit mit eingetragenen Ver- einen bei Kampagnen und Aktionen im Bereich Verkehrssicherheit, auch im Hinblick auf durch- geführte Schwerpunktaktionen unter Teilnahme der Presse und der betroffenen Vereine? Bei Kooperationsprojekten sind die Vorgaben des Erlasses des Hessischen Ministeriums des In- nern und für Sport „Grundsätze für Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schen- kungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben“ vom 08.12.2015 zu berücksichtigen. Eingegangen am 22. Oktober 2019 · Bearbeitet am 22. Oktober 2019 · Ausgegeben am 25. Oktober 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1049 Frage 3. Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen der Landespolizei Frankfurt (E 13) z.B. gegen- über dem ADFC, dass man generell nicht mit Vereinen zusammenarbeiten dürfe? Wie lässt sich dies z.B. mit den gemeinsam mit meist autonahen Vereinen durchgeführten Aktionen zur Ver- kehrssicherheit von Schulkindern in Einklang bringen? Wie in der Vorbemerkung erwähnt, kooperiert die hessische Polizei – auch die Frankfurter Polizei – im Bereich der Prävention mit einer Vielzahl von Vereinen und Institutionen, auch im Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit. Ein Partner ist der ADFC e.V., z.B. bei der ADFC- Bike-Night. Seitens des Polizeipräsidiums (PP) Frankfurt wurde gegenüber dem ADFC keine Aussage ge- troffen, dass man generell nicht mit Vereinen zusammenarbeiten dürfe. Das PP Frankfurt würde vielmehr ausdrücklich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit weiteren Partnern begrüßen, beispielsweise mit dem ADFC Frankfurt e.V. Wiesbaden, 9. Oktober 2019 Peter Beuth",
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